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    DATUM    2. Februar 2011
  NUMMER     35
SPERRFRIST




             Bundeskabinett kündigt Neuregelung
             bei Biogas-Förderung ab 2012 an

             Anpassung bei Solarförderung und Grünstrom-Privileg ebenfalls bestätigt

             Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der
             Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Angekündigt wird neben einer weiteren
             Absenkung der Solarstromvergütung und der Eingrenzung des so genannten
             Grünstromprivilegs auch eine Neuregelung der Biogas-Förderung.


             Die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll bestimmte
             Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas korrigieren. In be-
             stimmten Regionen hat die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff
             für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt. Die Folge: Die Pacht-
             preise für Agrarflächen steigen enorm, damit verschärft sich die Flächenkonkurrenz. Außer-
             dem können sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt
             auswirken.

             Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
             Aigner sind sich einig in dem Ziel, dieser regional zu beobachtenden Entwicklung entgegen-
             zuwirken, indem eine angemessene Anpassung der Vergütungssätze für Strom aus Biomas-
             se im Rahmen der EEG-Novellierung vorgenommen wird. Gleichzeitig muss dabei der positi-
             ve Beitrag der Biomasse beim Ausbau einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieer-
             zeugung in Deutschland auch in Zukunft berücksichtigt werden.
             Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach EEG verstromen, müssen sich ab 2012 auf
             eine angemessene Anpassung der Vergütungsregelungen, insbesondere der Boni, einstel-
             len. Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die EEG-Novelle vorgezogen wer-
DATUM    2. Februar 2011
  NUMMER     35
SPERRFRIST



             den soll, um eine Überförderung zu vermeiden. Grundlage für die Änderungen am Vergü-
             tungssystem für Biomasse wird der Erfahrungsbericht über das EEG sein, der Mitte des Jah-
             res vorliegen wird und auf dessen Basis die weiteren Entscheidungen getroffen werden.




             Auch der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch.
             Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen wieder deutlich übertroffen. Insgesamt sind in
             Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt
             installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb
             genommen. Diese Zahlen zeigen den Erfolg der Photovoltaik-Förderung in Deutschland und
             beweisen das große Potenzial zur Kostensenkung in diesem Markt. Die Förderung muss
             dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst
             werden. Deshalb soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der
             Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Vorgeschlagen wir eine Absenkung der
             Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai
             2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15
             Prozent betragen.


             Von wachsender Bedeutung für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer
             Energien ist auch das so genannte Grünstromprivileg: Derzeit sind
             Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage
             ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare
             Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien
             Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der
             gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der
             Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstigt
             Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen. Die
             Formulierungshilfe sieht daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das
             Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen.


             Die Regelungen zum Grünstromprivileg und zur Photovoltaik werden - neben allen anderen
             Regelungen des EEG - im Rahmen des Erfahrungsberichts zum EEG überprüft und die
             Ergebnisse dieser Evaluation der gesamten Förderung der Stromerzeugung aus
             erneuerbaren Energien durch die geplante EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2012 in Kraft
             treten soll, umgesetzt.

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 2. Februar 2011 NUMMER 35 SPERRFRIST Bundeskabinett kündigt Neuregelung bei Biogas-Förderung ab 2012 an Anpassung bei Solarförderung und Grünstrom-Privileg ebenfalls bestätigt Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Angekündigt wird neben einer weiteren Absenkung der Solarstromvergütung und der Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs auch eine Neuregelung der Biogas-Förderung. Die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll bestimmte Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas korrigieren. In be- stimmten Regionen hat die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt. Die Folge: Die Pacht- preise für Agrarflächen steigen enorm, damit verschärft sich die Flächenkonkurrenz. Außer- dem können sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirken. Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sind sich einig in dem Ziel, dieser regional zu beobachtenden Entwicklung entgegen- zuwirken, indem eine angemessene Anpassung der Vergütungssätze für Strom aus Biomas- se im Rahmen der EEG-Novellierung vorgenommen wird. Gleichzeitig muss dabei der positi- ve Beitrag der Biomasse beim Ausbau einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieer- zeugung in Deutschland auch in Zukunft berücksichtigt werden. Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach EEG verstromen, müssen sich ab 2012 auf eine angemessene Anpassung der Vergütungsregelungen, insbesondere der Boni, einstel- len. Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die EEG-Novelle vorgezogen wer-
  • 2. DATUM 2. Februar 2011 NUMMER 35 SPERRFRIST den soll, um eine Überförderung zu vermeiden. Grundlage für die Änderungen am Vergü- tungssystem für Biomasse wird der Erfahrungsbericht über das EEG sein, der Mitte des Jah- res vorliegen wird und auf dessen Basis die weiteren Entscheidungen getroffen werden. Auch der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen wieder deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb genommen. Diese Zahlen zeigen den Erfolg der Photovoltaik-Förderung in Deutschland und beweisen das große Potenzial zur Kostensenkung in diesem Markt. Die Förderung muss dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden. Deshalb soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Vorgeschlagen wir eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen. Von wachsender Bedeutung für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer Energien ist auch das so genannte Grünstromprivileg: Derzeit sind Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen. Die Formulierungshilfe sieht daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen. Die Regelungen zum Grünstromprivileg und zur Photovoltaik werden - neben allen anderen Regelungen des EEG - im Rahmen des Erfahrungsberichts zum EEG überprüft und die Ergebnisse dieser Evaluation der gesamten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch die geplante EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, umgesetzt.