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Informationen zur
Studienaufnahme
Wintersemester
2008
09
3. Ausgabe Juni 2008
Studierendensekretariat
Templergraben 55
52056 Aachen
Dienstgebäude Templergraben 59
(Eingang Wüllnerstraße)
Tel.: (0241) 80-94214/94515/94105/94020
Fax: (0241) 80-92380
e-mail: studsek@zhv.rwth-aachen.de
www.rwth-aachen.de
RWTH-INFO
Informationen der RWTH Aachen
zur Studienaufnahme im Wintersemester 2008/09
Diese Informationen gelten für
1) deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber,
2) ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
(Bildungsinländer)
(deutsche Hochschulzugangsberechtigung: eine in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule
erworbene deutsche Hochschulzugangsberechtigung),
3) ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union (EU-Ausländer) ein Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang aufnehmen wollen.
(Angewandte Geographie (Bachelor), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Betriebspädagogik
und Wissenspsychologie (Bachelor), Betriebswirtschaftslehre/ Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor),Biologie
(Lehramt), Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie (Bachelor), Deutsch (Lehramt), Englisch (Lehramt), English Studies
(Bachelor), Geographie (Bachelor), Georessourcenmanagement (Bachelor), Germanistische und Allgemeine Litaraturwissen-
schaft (Bachelor), Geschichte (Lehramt), Maschinenbau (Bachelor), Medizin (Staatsexamen), Philosophie (Bachelor),
Politische Wissenschaft (Bachelor), Politik (Lehramt), Psychologie (Bachelor), Soziologie (Bachelor), Sprach- und Kommunika-
tionswissenschaft (Bachelor), Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/Economics and Economic Studies in History
(Bachelor), Wirtschaftsingenieurwesen /Fachrichtung Maschinenbau (Bachelor), Wirtschaftswissenschaft (Lehramt), Zahn-
medizin (Staatsexamen) sowie die Masterstudiengänge Angewandte Geographie, Psychologie sowie Wirtschaftsgeographie)
Diese Regelung gilt auch für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR), die nicht der Europäischen Union angehören (Island, Liechtenstein, Norwegen).
Alle nicht unter 2) und 3) fallenden ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerber wenden sich an
das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office) der RWTH (Adresse s. Seite 12).
Information zur Studienaufnahme
Ausgabe Juni 2008
Inhaltsübersicht
I. Zulassung zum Studium 2 – 4
II. Studiengangübersicht 4 – 9
1. Grundständige Studiengänge
a) für Studienanfänger / Neueinschreiber
1.1 Studiengänge mit Abschluss Staatsprüfung (St)
1.2 Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) / Bachelor of Arts (B.A.)
1.3 Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Erste Staatsprüfung (Gymnasien und Berufkollegs)
b) für Studienfortsetzer
1.4 Studiengänge mit Abschluss Diplom
2. Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus)
2.1 Masterstudiengänge
a) konsekutive Masterstudiengänge
b) selbstständige, nicht-konsekutive Masterstudiengänge
2.2 Promotionsstudiengänge
III. Einschreibung 10
Ort und Frist, Einschreibungsunterlagen, Vorlesungszeit des Wintersemesters 2008/09,
Studienvorkurse
IV. Hinweise zu: 11
Zimmervermittlung/ Wohnheimen
Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn
Hilfe für schwerbehinderte Studierende
Studienplatztausch
Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Förderung nach BAföG
Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank
Vorlesungsverzeichnis
Losverfahren
Beratungstage 2009
Studieninformationstag
V. Adressen 12
VI. Lageplan Studierendensekretariat 13
Lageplan Hochschulgebäude 15 – 16
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden 17 – 18
Information zur Studienaufnahme
Ausgabe Juni 2008 1
Vorwort
Sehr geehrte Studienbewerberin,
sehr geehrter Studienbewerber,
Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass Sie die Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums an der RWTH Aa-
chen in Erwägung ziehen (Beachten Sie bitte: die RWTH ist eine Hochschule mit Universitätsrang. Sollten Sie
ein Studium an einer Fachhochschule beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an die Fachhochschule in Aachen,
Kalverbenden 6, 52066 Aachen, Tel. 0241/60090).
Sie können die Einschreibung an unserer Hochschule schriftlich, persönlich oder per Internet vornehmen.
Nähere Hinweise zur Online-Einschreibung erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Studierendensekretaria-
tes unter www.rwth-aachen.de/einschreibung.
Beachten Sie, dass für die Einschreibung bestimmte Formvorschriften (vorzulegende Unterlagen – auch bei
der Online-Einschreibung) und Fristen einzuhalten sind. Einige Studiengänge setzen den Nachweis eines
Vorpraktikums voraus (s. Abschnitt III Ziff. 3 dieses Infos). Für andere Studiengänge wurde die Teilnahme
an einem studiengangbezogenen Eignungstest verpflichtend festgesetzt (s. Abschnitt I Ziff. 3 dieses Infos).
Wenn Sie persönlich zur Einschreibung kommen, sollten Sie Ihre Studienwahl bereits getroffen haben und
wissen, dass bestimmte Studiengänge (mit Abschlussziel Bachelor bzw. Master of Arts und Lehramt für
Gymnasien oder Berufskollegs) nur in Fächerkombinationen studiert werden können. Über die an der RWTH
möglichen Studiengänge und die zulässigen Fächerkombinationen informiert Sie Abschnitt II.
Wenn Sie sich über Ihre Studienwahl nicht im Klaren sind, empfehlen wir, vor der Einschreibung die Hilfe
der Zentralen Studienberatung der RWTH (www.rwth-aachen.de/studienberatung, Adresse s. Abschnitt V)
in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hoch-
schulabgabengesetz – StBAG) vom 16.03.2006 werden die Hochschulen ermächtigt, durch eine Beitragssat-
zung von Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben oder als sog. große Zweithörer zugelassen
sind, für jedes Semester ihrer Einschreibung oder Zulassung einen Studienbeitrag in Höhe von bis zu 500 Eu-
ro zu erheben. Zur Finanzierung der Studienbeiträge besteht die Möglichkeit, bei der NRW.Bank ein Stu-
dienbeitragsdarlehen zu beantragen.
Der Senat der RWTH Aachen hat die Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 500,- Euro pro Semes-
ter beschlossen. Seit dem Sommersemester 2007 werden alle Studierenden zur Zahlung des Studienbeitra-
ges herangezogen.
Um besonderen Situationen Rechnung zu tragen (z. B. Kindererziehung, Mitwirkung in Gremien, Gleichstel-
lungsbeauftragung oder Behinderung bzw. schwere Erkrankung) besteht die Möglichkeit, für entsprechende
Semester eine Befreiung oder Ermäßigung zu beantragen.
Weitere Informationen werden im Internet unter folgenden Adressen angeboten:
• www.innovation.nrw.de
• www.bildungsfinanzierung-nrw.de
• www.rwth-aachen.de/studierendensekretariat.
Falls Sie sich für ein Studium in Aachen entscheiden, wünschen wir Ihnen viel Freude an Ihrem Studium und
einen erfolgreichen Studienverlauf!
Ihr
Studierendensekretariat
Information zur Studienaufnahme
2 Ausgabe Juni 2008
I. Zulassung zum Studium
Es ist zu unterscheiden zwischen zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen.
1. Zulassungsbeschränkte (Numerus-clausus-) Studiengänge
setzen eine Bewerbung voraus (s. Abschnitt II: Studiengangübersicht). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über
Internet. Eine Freischaltung erfolgt Ende Oktober für das Sommersemester und Ende April für das Wintersemester.
Das ZVS-INFO liegt in den Räumen des Studierendensekretariates, der Zentralen Studienberatung und im International
Office aus. Sie erhalten es jedoch auch bei Ihrer Schule, den örtl. Arbeitsagenturen sowie bei den Bundeswehr- und Zivil-
dienststellen. Ein Einschreibungsantrag kann die formgerechte Bewerbung nicht ersetzen!
Zwischen folgenden Vergabeverfahren wird unterschieden:
a) Zentrale Vergabeverfahren der ZVS
• Verteilungsverfahren
Hierbei erhält jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber einen Studienplatz, wenn der Studienwunsch im
Zulassungsantrag an erster Stelle genannt wird, jedoch nicht in jedem Fall an dem gewünschten Studienort.
• Allgemeines Auswahlverfahren (bundesweit: Medizin, Zahnmedizin;
nur für Nordrhein-Westfalen: Biologie/Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und an Berufskollegs)
Hierbei werden nur so viele Bewerber zugelassen, wie Studienplätze vorhanden sind. Die Auswahl erfolgt nach
der Abiturdurchschnittsnote (ca. 20 % der Plätze), der Wartezeit (ca. 20 % der Plätze) und einer Auswahl durch
die Hochschule (ca. 60 % der Plätze). Die RWTH hat sich für eine Auswahl nach der Qualifikation
(Abiturdurchschnittsnote) entschieden und die ZVS mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt. Eine
Berücksichtigung erfolgt ggf. im Rahmen des ZVS-Antrags; eine direkte Bewerbung bei der Hochschule ist nicht
möglich. Eine Vorauswahl der Studienbewerber in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin wird in der Form
getroffen, dass am Auswahlverfahren der RWTH Aachen nur die Studienbewerber teilnehmen, die die
RWTH Aachen an 1.–3. Ortspräferenz genannt haben.
b) Örtliche Vergabeverfahren der RWTH
Erstes Semester - Allgemeines Auswahlverfahren
derzeit: Angewandte Geographie (Bachelor und Master), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur
(Bachelor), Betriebswirtschaftslehre / Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor), Biotechnologie /
Molekulare Biotechnologie (Bachelor), Deutsch (Lehramt), Englisch (Lehramt), Georessourcenmanagement (Ba-
chelor), Geschichte (Lehramt), Maschinenbau (Bachelor), Politik(Lehramt), Psychologie (Bachelor und Master),
Wirtschaftsgeographie (Master), Wirtschaftsingenieurwesen/Maschinenbau (Bachelor), Wirtschaftswissenschaft
(Lehramt) sowie die Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät Betriebspädagogik und Wissenspsycho-
logie, English Studies, Geographie, Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft, Philosophie, Politische
Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft sowie Volkswirtschaftslehre und Wirtschafts-
geschichte/ Economics and Economic Studies in History.
In den örtlichen Vergabeverfahren bleibt es wie bisher bei der Auswahl nach der Abiturdurchschnittsnote
(ca. 60 % der Plätze) und der Wartezeit (ca. 40 % der Plätze).
Information zur Studienaufnahme
Ausgabe Juni 2008 3
Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) :
a) Zentrale Vergabeverfahren der ZVS (auch Serviceverfahren) :
Wintersemester:
Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.01.) 31. Mai
Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.01.) 15. Juli
Sommersemester:
Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.07.) 30. November
Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.07.) 15. Januar
b) örtliche Vergabeverfahren:
Wintersemester: 15. Juli
Sommersemester: 15. Januar
Höhere Semester - Auswahlverfahren
(derzeit: Architektur / Bachelor, Betriebswirtschaftslehre/Business Administration / Bachelor, Biotechnologie/ Moleku-
lare Biotechnologie / Bachelor , Deutsch/Lehramt, Englisch/Lehramt, Geschichte/Lehramt, Maschinenbau (Bachelor),
Medizin (Modellstudiengang), Politik/Lehramt, Psychologie (Bachelor und Master), Wirtschaftsingenieurwesen mit der
Fachrichtung Maschinenbau / Bachelor, Zahnmedizin, Wirtschaftswissenschaft/ Lehramt sowie die Bachelorstudienfä-
cher Betriebspädagogik und Wissenspsychologie, English Studies, Germanistische und Allgemeine Literaturwissen-
schaft, Geschichte, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft sowie
Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/ Economics and Economic Studies in History).
Eine Zulassung ist vom Vorhandensein freier Studienplätze abhängig. Eine Bewerbung erfolgt direkt bei der Hochschu-
le. Die Auswahl erfolgt ggf. nach ortsbezogenen Sozialkriterien bzw. bei sog. Quereinsteigern grundsätzlich nach dem
Losprinzip. Maßgebend für die Bewerbung ist in der Regel das Studien-(Wissens-)Semester, nicht die bisher insgesamt
absolvierte Semesterzahl.
Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) :
für SS: bis 15. März für WS: bis 15. September
2. Zulassungsfreie Studiengänge
a) Bachelor- Studiengänge
In den zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge der Studiengangübersicht - s. Abschnitt II – ohne Be-
werbungsvorschrift) kann die Einschreibung ohne vorhergehende Bewerbung oder Anmeldung während der
Einschreibfrist vorgenommen werden (s. Abschnitt III - Einschreibung).
b) Master-Studiengänge
In den zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge der Studiengangübersicht – s. Abschnitt II, Ziff. 2.1 –
ohne Bewerbungsvorschrift soll ein Antrag auf Zulassung bis zum 31. Mai 2008 eingereicht werden, damit
eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den zuständigen Prüfungsausschuss erfolgen kann.
Information zur Studienaufnahme
4 Ausgabe Juni 2008
3. Self- Assessment (studiengangbezogener „Eignungstest“)
Nach § 49 Absatz 1 Satz 2 des Hochschulgesetzes kann die Hochschule in der Einschreibungsordnung bestimmen,
dass Studierende zur Verbesserung des Studienerfolgs und des Übergangs zwischen Schule und Hochschule vor der
Einschreibung an einem Testverfahren teilnehmen müssen, in dem Ihre Eignung für den gewählten Studiengang
getestet wird. Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber sollen damit Signale im Hinblick auf die Studien-
wahlentscheidung erhalten und anhand des Ergebnisses des Testsverfahrens eine Prognose erhalten, mit welcher
Wahrscheinlichkeit der gewählte Studiengang erfolgreich abgeschlossen werden kann. Wird der Eignungstest nicht
bestanden, entstehen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Nachteile. Ihr Recht auf Hochschulzugang
und zur Einschreibung wird durch das Testergebnis nicht berührt.
Als Nachweis über den absolvierten Eignungstest erhalten die Studienbewerber eine entsprechende Teilnahmenbe-
scheinigung, die bei der Einschreibung – sofern die Teilnahme am Eignungstest verpflichtend festgesetzt wurde – ent-
sprechend vorzulegen ist.
Folgende Studiengänge haben die Teilnahme an einem Eignungstestes als Einschreibungsvoraussetzung festgesetzt:
• Englisch (Lehramt), Informationen hierzu unter http://www.anglistik.rwth-aachen.de
• English Studies (Bachelor), Informationen hierzu unter http://www.anglistik.rwth-aachen.de
• Maschinenbau (Bachelor) www.maschinenbau.rwth-aachen.de/selfassessment
• Mathematik (Bachelor) http://www.mathematik.rwth-aachen.de/index.php/eingangstest_de.html
• Mathematik (Lehramt) http://www.mathematik.rwth-aachen.de/index.php/beratungsverfahren_de.html
• Computational Engineering Science (Bachelor) www.maschinenbau.rwth-aachen.de/selfassessment
• Physik (Bachelor), Informationen unter http://www.physik.rwth-aachen.de/Studieninformationstage
Folgende Studiengänge bieten einen entsprechenden Eignungstest auf freiwilliger Basis (also nicht als Einschreibungs-
voraussetzung) an:
• Informatik, Elektrotechnik, Informationstechnik und Techn. Informatik (Bachelor) www.assess.rwth-aachen.de
• Wirtschaftsingenieurwesen/Fachr. Maschinenbau (Bachelor) www.maschinenbau.rwth-aachen.de/selfassessment
II. Studiengangübersicht
Aus der folgenden Studiengangübersicht ergibt sich das derzeitige Studienangebot der RWTH. Bei den zulassungsbe-
schränkten Studiengängen ist jeweils angegeben, an welche Stelle die Bewerbungen zu richten sind. Soweit in der Spalte
"Bewerbung erforderlich" keine Eintragungen erfolgt sind, handelt es sich um zulassungsfreie Studiengänge. Bei Bewer-
bungen für höhere Fachsemester ist zu beachten, dass maßgeblich für die Bewerbung nicht das Verweilsemester ist, son-
dern das Semester, das dem Leistungsstand entspricht.
1. Grundständige Studiengänge
a) Studiengangübersicht für Studienanfänger / Neueinschreiber
In den folgenden Studiengängen ist ein Studienbeginn im ersten Fachsemester möglich. Sofern die entsprechenden
Voraussetzungen gegeben sind, sind diese Studiengänge auch für Studienfortsetzer zugänglich.
1.1 Studiengänge mit dem Abschluss Staatsprüfung (St)
Studien- Bewerbung erforderlich für StudienbeginnStudienfach
Abschluss 1. Semester
bei
höhere Semester
bei RWTH
SS = Sommersemester
WS = Wintersemester
Medizin (Modellstudiengang, nähere Informatio-
nen finden Sie auf den Internet-Seiten der
Medizinischen Fakultät)
St ZVS 2. – 10. Sem. WS
Zahnmedizin St ZVS 2. – 11. Sem. WS
Information zur Studienaufnahme
Ausgabe Juni 2008 5
1.2 Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) / Bachelor of Arts (B.A.)
Studien- Bewerbung erforderlich für StudienbeginnStudienfach
Abschluss 1. Semester
bei
höhere Semester
bei RWTH
SS = Sommersemester
WS = Wintersemester
Angewandte Geographie B.Sc. RWTH WS
Angewandte Geowissenschaften B.Sc. RWTH WS
Architektur B.Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS
Bauingenieurwesen B.Sc. WS
Betriebspädagogik und Wissenspsychologie *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS
Betriebswirtschaftslehre / Business
Administration
B.Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS
Biologie B.Sc. RWTH WS
Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie B.Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS
Chemie B.Sc. WS
Computational Engineering Science ***) B.Sc. WS
Elektrotechnik, Informationstechnik und
Technische Informatik
B.Sc. WS
English Studies *) ***) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS
Entsorgungsingenieurwesen B.Sc. WS
Geographie *) B.A. RWTH WS
Georessourcenmanagement B.Sc. RWTH WS
Germanistische und Allgemeine Literaturwissen-
schaft *)
B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS
Geschichte *) B.A. 2. – 4. Sem. WS
Informatik B.Sc. WS
Logopädie **) B.Sc. WS
Maschinenbau ***) B.Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS
Materialwissenschaften B.Sc. WS
Mathematik ***) B.Sc. WS, SS
Philosophie *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS
Physik ***) B.Sc. WS empfohlen, SS
Politische Wissenschaft *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS
Psychologie B.Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS
Rohstoffingenieurwesen / Mineral
Ressources Engineering
B.Sc. WS
Soziologie *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS
Sprach- und Kommunikationswissenschaft *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS
Technik-Kommunikation ****) B. Sc. WS
Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte
/ Economics and Economic Studies in History *)
B.A. RWTH 2. – 6. Sem. WS
Werkstoffingenieurwesen B.Sc. WS
Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtun-
gen
- Bauingenieurwesen
- Maschinenbau
- Elektrische Energietechnik
- Werkstoff- und Prozesstechnik
B.Sc.
B.Sc.
B.Sc.
B.Sc.
RWTH 2. – 4. Sem.
WS
Hinweise:
Die Kombination von Geschichte mit Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/ Economics and Economic Studies in History besitzt keine
Möglichkeit zum Weiterstudium im Masterbereich an der RWTH Aachen.
*) diese Studienfächer mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) können nur in einer Kombination von zwei B.A. - Fächern studiert werden.
**) Die Zulassung setzt u. a. eine 3-jährige, mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossene Logopädenausbildung an einer Lehranstalt (Fachschule)
für Logopädie voraus.
***) verpflichtende Teilnahme an einem studiengangbezogenen Eignungstest (Self- Assessment) (siehe Seite 4 Punkt 3 des Infos)
****) Der Studiengang Technik-Kommunikation ist eine Kombination aus Kommunikationswissenschaft als 1. Hauptfach sowie einem der Fächer
Grundlagen der Informatik, Grundlagen des Maschinenbaus, Grundlagen der Werkstofftechnik oder Grundlagen der Elektrotechnik als
2. Hauptfach
Information zur Studienaufnahme
6 Ausgabe Juni 2008
1.3 Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs und für das
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Die an der RWTH möglichen Lehramtsstudiengänge sowie die Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich aus der
nachfolgenden Tabelle:
a) Kombinationstabelle für das Lehramt an Berufskollegs
2. Fach
1. Fach
Bautechnik(WS)
Elektrotechnik(WS)
Energietechnik(WS)
Fahrzeugtechnik(WS)
Fertigungstechnik(WS)
Hochbautechnik(WS)
Holztechnik(WS)
Maschinenbautechnik(WS)
Nachrichtentechnik(WS)
Techn.Informatik(Masch.)WS)
Techn.Informatik(E-Technik)(WS)
Textil-u.Bekleidungstechnik(WS)
Tiefbautechnik(WS)
Versorgungstechnik(WS)
Wirtschaftswissenschaft–RWTH–NC1.–4.Sem.
Biologie–ZVS-NC(WS)
Chemie
Deutsch-RWTH-NC1.-4.Sem.(WS)
EnglischRWTH-NC1.-4.Sem.(WS)*)
Französisch(WSempfohlen)
Mathematik*)(WSempfohlen)
Physik(WSempfohlen)
Politik-RWTH-NC1.-4Sem.(WS)
Kath.Religionslehre
Spanisch(WSempfohlen)
Bautechnik (WS)
Elektrotechnik (WS)
Energietechnik (WS)
Fahrzeugtechnik (WS)
Fertigungstechnik (WS)
Hochbautechnik (WS)
Holztechnik (WS)
Maschinenbautechnik (WS)
Nachrichtentechnik (WS)
Techn. Informatik (Masch.) (WS)
Techn. Informatik (E-Technik) (WS)
Textil- u. Bekleidungstechnik (WS)
Tiefbautechnik (WS)
Versorgungstechnik (WS)
Wirtschaftswissenschaft –
RWTH-NC 1. – 4. Sem. (WS)
Biologie – ZVS-NC (WS)
Chemie
Deutsch -RWTH-NC 1.-4. Sem. (WS)
Englisch – RWTH-NC 1.-4. Sem. (WS) *)
Französisch (WS empfohlen)
Mathematik *) (WS empfohlen)
Physik (WS empfohlen)
Politik - RWTH-NC 1.-4 Sem. (WS)
Kath. Religionslehre
Spanisch (WS empfohlen)
WS = Studienbeginn nur im Wintersemester möglich; NC = Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten
*) = verpflichtende Teilnahme an einem studiengangbezogenen Beratungsverfahren bzw. Self-Assessment (siehe Seite 4 Punkt 3 des Infos)
Anmerkungen:
Bei Wahl der Fächer Versorgungstechnik, Technische Informatik (Masch.) , Fahrzeugtechnik oder Fertigungstechnik
wird empfohlen, diese speziellen Fachrichtungen mit der beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik zu kombinie-
ren.
Information zur Studienaufnahme
Ausgabe Juni 2008 7
b) Kombinationstabelle für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
2. Fach
1. Fach
Biologie–ZVS-NC(WS)
Chemie
DeutschRWTH-NC1.-4.Sem.(WS)
EnglischRWTH-NC1.–4.Sem.(WS)*)
Französisch(WSempfohlen)
GeschichteRWTH-NC1.–4.Sem.(WS)
Informatik(WS)
Mathematik*)(WSempfohlen)
Physik(WSempfohlen)
Kath.Religionslehre
Spanisch(WSempfohlen)
Biologie – ZVS-NC (WS)
Chemie
Deutsch RWTH-NC 1.- 4. Sem. (WS)
Englisch RWTH-NC 1.- 4. Sem. (WS) *)
Französisch (WS empfohlen)
Geschichte RWTH-NC 1.- 4. Sem (WS)
Informatik (WS)
Mathematik *) (WS empfohlen)
Physik (WS empfohlen)
Kath. Religionslehre
Spanisch (WS empfohlen)
WS= Studienbeginn nur im Wintersemester möglich; NC= Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten
*) = verpflichtende Teilnahme an einem studiengangbezogenen Beratungsverfahren bzw. Self-Assessment (siehe Seite 4 Punkt 3 des Infos)
Anmerkungen zu Fremdsprachenkenntnissen für das Lehramtsstudium an Gymnasien und Gesamtschulen:
Grundsätzlich setzt das Lehramtsstudium Kenntnisse in zwei Sprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der
Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden.
Bei Wahl der Unterrichtsfächer Englisch, Französisch, Spanisch, Kath. Religionslehre und Geschichte für das Lehramt
an Gymnasien und Gesamtschulen werden Kenntnisse in Latein vorausgesetzt, die durch das Zeugnis des Latinums
nachzuweisen sind.
Bei Wahl des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre sind zusätzlich Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch er-
wünscht.
Für das Lehramt an Berufskollegs können durch die jeweiligen Studienordnungen dem Ausbildungsziel entsprechende
und für das fachwissenschaftliche Studium in diesem Rahmen unabdingbare sprachliche Kenntnisse gefordert werden.
Der Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse ist bis zur Zwischenprüfung zu erbringen.
Hinweis zu Erweiterungsprüfungen:
Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungen in weiteren Fächern des jeweili-
gen entsprechenden Lehramtes gemäß § 5 LABG abgelegt werden.
Neben den o.g. Unterrichtsfächern, die auch als Erweiterungsfach studiert werden können, besteht zusätzlich die Mög-
lichkeit, das Erweiterungsfach Technik aufzunehmen.
Information zur Studienaufnahme
8 Ausgabe Juni 2008
b) Studiengangübersicht für Studienfortsetzer (Personen, die bereits studiert haben und ihr
Studium fortsetzen möchten)
Studienfortsetzer haben die Möglichkeit, einen weiteren Studiengang hinzu zu nehmen bzw. eine Studiengangänderung vorzu-
nehmen. Sofern der neue Studiengang im ersten Fachsemester aufgenommen wird, wird für die Wahl eines Studienganges auf
das Studiengangangebot für Neueinschreiber verwiesen. Sofern eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen möglich
ist und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt, kann zusätzlich eine Einschreibung für folgende Studiengänge erfol-
gen:
1.4 Studiengänge mit dem Abschluss Diplom (kein Studienbeginn im 1. Fachsemester möglich !)
Eine Einschreibung für einen dieser Diplomstudiengänge ist nur dann möglich, wenn mindestens eine Einstufung in das in
Klammern angegebene Fachsemester erfolgen kann. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen Prü-
fungsausschusses zulässig.
Studiengang
Architektur (7. Fachsemester)
Bauingenieurwesen (5. Fachsemester)
Bergbauwesen (9. Fachsemester)
Betriebswirtschaftslehre (9. Fachsemester)
Biologie (7. Fachsemester)
Brennstoffingenieurwesen (6. Fachsemester)
Chemie (7. Fachsemester)
Computermathematik (6. Fachsemester)
Computational Engineering Science (5. Fachsemester)
Elektrotechnik und Informationstechnik (5. Fachsemester)
Entsorgungsingenieurwesen (4. Fachsemester)
Gemeinsamer Diplom- und Lehramtsstudiengang Maschinenbau
(5. Fachsemester)
Geologie (9. Fachsemester)
Informatik (6. Fachsemester)
Lehr- und Forschungslogopädie (5. Fachsemester)
Maschinenbau (5. Fachsemester)
Mathematik (6. Fachsemester)
Metallurgie und Werkstofftechnik (4. Fachsemester)
Mineralogie (9. Fachsemester)
Markscheidewesen (9. Fachsemester)
Physik (6. Fachsemester)
Technische Informatik (5. Fachsemester)
Werkstoffinformatik (5. Fachsemester)
Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtungen
- Bauingenieurwesen
- Maschinenbau
- Elektrische Energietechnik
- Rohstoff- und Werkstofftechnik
(jeweils 5. Fachsemester)
Information zur Studienaufnahme
Ausgabe Juni 2008 9
2. Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus)
2.1 Masterstudiengänge
Die folgenden Studiengänge setzen bereits einen erfolgreichen Studienabschluss (in der Regel ein erfolgreich abge-
schlossenes Bachelor-Studium) voraus.
a) Konsekutive Masterstudiengänge
Studiengang Studienabschluss Studienbeginn
Angewandte Geographie (RWTH – NC, Frist 15.07.2008 !!!) Master of Science WS
Angewandte Geowissenschaften Master of Science WS
Automatisierungstechnik Master of Science WS
Bildungs- und Wissensmanagement *) Master of Arts WS
Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie Master of Science WS
English Studies *) Master of Arts WS
Europastudien Master of Arts WS
Georessourcenmanagement Master of Science WS
Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft *) Master of Arts WS
Geschichte *) Master of Arts WS
Internationales Wertschöpfungsmanagement Master of Science WS
Lehr- und Forschungslogopädie Master of Science SS, WS
Materialwissenschaften Master of Science WS
Philosophie *) Master of Arts WS
Politische Wissenschaft *) Master of Arts WS
Psychologie (RWTH – NC, Frist 15.07.2008 !!!) Master of Science WS
Rohstoffingenieurwesen/ Mineral Ressources Engineering Master of Science WS
Soziologie *) Master of Arts WS
Sprach- und Kommunikationswissenschaft *) Master of Arts WS
Werkstoffingenieurwesen Master of Science WS
Wirtschaftsgeographie (RWTH – NC, Frist 15.07.2008 !!!) Master of Science WS
Die mit einem *) versehenen Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) können nur in einer Kombination von zwei M.A. - Fächern
studiert werden. Für Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Philosophische Fakultät, Frau Dr. Schmidt,
Kármánstr. 17-19, Raum 109b, Tel.: 0241/80-96031, e-mail: schmidt@fb7.rwth-aachen.de
b) Nicht-konsekutive Masterstudiengänge
Studiengang Studienabschluss Studienbeginn
Biomedical Engineering Master WS
Chemieingenieurwesen Master WS
Communications Engineering Master WS
Electrical Power Engineering Master WS
Energieingenieurwesen *) Master WS
Kraftfahringenieurwesen *) Master WS
Media Informatics Master WS
Metallurgical Engineering Master WS
Produktionstechnologie *) Master WS
Software Systems Engineering Master WS
Die Studiengänge mit dem Abschluss "Master" setzen in der Regel den Bachelor-Grad einer universitären Hochschule voraus. Für Studienbewerber,
die in den Zuständigkeitsbereich des International Office der RWTH Aachen fallen, s. hierzu Seite 1, wurde die Bewerbungsfrist für das Wintersemes-
ter 2008/2009 festgesetzt auf den 1. März 2008. Nähere Informationen erhalten Sie beim International Office.
Die mit einem *) gekennzeichneten Studiengänge werden auch in englischer Sprache in privatrechtlicher Form über die RWTH International
Academy (INTAC) angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.rwth-international-academy.com.
2.2 Promotionsstudiengänge
Zur Vorbereitung auf eine Promotion zum Dr.-Ing., Dr.rer.nat., Dr.phil., Dr.rer.pol., Dr.med. oder Dr.med.dent. nach
Maßgabe der einschlägigen Promotionsordnung ist eine Einschreibung für das Fach, in dem die Dissertation geschrie-
ben wird, möglich. Für die Promotion zum Dr.phil. ist auch die Wahl des Faches Pädagogik zulässig. Die Promotion
setzt grundsätzlich den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Studiums an einer universitären Hochschule vor-
aus. Fachhochschulabsolventen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Promotion zugelassen wer-
den. Die weiteren Einzelheiten sind der jeweiligen Promotionsordnung zu entnehmen. Promovenden, die in das Cen-
ter for Doctoral Studies aufgenommen werden, müssen sich einschreiben. Die alleinige Einschreibung für einen Pro-
motionsstudiengang ist nach dem StBAG nicht beitragspflichtig.
Information zur Studienaufnahme
10 Ausgabe Juni 2008
III. Einschreibung
Die Einschreibung kann persönlich, schriftlich oder per Internet vorgenommen werden. Weitere Informationen dazu erhalten
Sie auf den WWW-Seiten der RWTH Aachen.
Ort der persönlichen Einschreibung: Studierendensekretariat der RWTH, Dienstgebäude Templergraben 57,
Studierendenservicezentrum (Super C) (s. angehängte Skizze Seite 15)
Einschreibfrist: WS 2008/09 : 25.08.– 04.09.2008 und 22.09. – 10.10.2008
(09.00-12.30 Uhr; Mi. zusätzlich von 14.00 - 16.30 Uhr)
Einschreibungen per Internet bzw. schriftliche Einschreibungsanträge sind ab 1. August 2008 möglich.
Diese Frist gilt nur für zulassungsfreie Studiengänge. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (die eine vorhergehende
Bewerbung erfordern) wird die Einschreibfrist im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Einschreibungsunterlagen: Mit dem ausgefüllten Antrag auf Einschreibung sind vorzulegen:
1. Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben); bei Deutschen mit ausländischen HZB s. Ziff. 9.!
Bei schriftlicher Antragstellung bitte amtlich beglaubigte Zeugniskopie einreichen.
2. ggf. Zulassungsbescheid der ZVS oder der RWTH (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)
3. Praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) in folgenden Studiengängen mit der angegebenen Dauer:
o Maschinenbau (B.Sc.), Bauingenieurwesen (B.Sc.), Materialwissenschaften (B.Sc.), Grundlagen des Maschinenbaus als
2. Hauptfach im Rahmen des Bachelorstudienganges Technik-Kommunikation sowie für den Bachelorstudiengang Wirt-
schaftsingenieurwesen (Fachrichtungen Maschinenbau sowie Bauingenieurwesen) – jeweils 6 Wochen
o Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtung Werkstoff- und Prozesstechnik) – 4 Wochen
(Bitte fordern Sie ggf. rechtzeitig die entsprechenden Richtlinien über die praktische Tätigkeit an!)
4. nur bei den Studiengängen Computational Engineering Science, Maschinenbau, Mathematik sowie Physik: Nachweis
über die Teilnahme am Eignungstest bzw.Beratungsverfahren
5. ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule/Fachhochschule
6. Bei Studienabsolventen: Nachweis über den Studienabschluss (sowohl im Inland als auch im Ausland) in Form von Urkun-
de und Zeugnis
7. Bei Studienfortsetzern: Nachweis über die bisher absolvierten Semester (i. d. Regel durch Studienbuch), ggf. Einstufungs-
bescheid der zuständigen Stelle (Prüfungsausschuss/Fachbereich)
8. Versicherungsbescheinigung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach der Studentenkrankenversicherungs-
Meldeverordnung (s. S. 17). Hierin muss bescheinigt sein, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber
a) versichert oder
b) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
Eine Mitgliedsbescheinigung oder eine Chipkarte genügen nicht!
9. Pass oder Passersatzdokument
10. Bei EU-Ausländern und Deutschen mit ausländischer HZB (Ausnahme: Deutsche Schulen im Ausland):
Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (ggf. muss eine entsprechende Prüfung zum Nachweis deutscher
Sprachkenntnisse abgelegt werden!)
11. Zusätzlich bei Deutschen mit ausländ. HZB: Anerkennungsbescheid der HZB als deutsche Studienberechtigung.
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz in Deutschland außerhalb Nordrhein-Westfalens müssen
sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen (Wohnort-) Bundeslandes wenden. Deutsche Staatsangehörige mit
ausländischer HZB und Wohnsitz im Ausland oder in Nordrhein-Westfalen müssen sich an die Zentrale Zeugnisanerken-
nungsstelle des Landes NRW, Bezirksregierung Düsseldorf, Fischerstr. 10, 40477 Düsseldorf, wenden. Weitere Informati-
onen erhalten Sie auf Anfrage!
Bei schriftlicher Antragstellung: Mit Bewerber-Anschrift versehener frankierter (1,44 €) Briefumschlag (DIN C4)
Bei der Einschreibung wird Ihnen ein Einzahlungs-/Überweisungsvordruck zur Zahlung des Studierendenschafts- und Sozial-
beitrages (148,50 €) sowie des Studienbeitrages (500,00 €) ausgehändigt. Im Semesterbeitrag ist ein Betrag für das Semes-
terticket enthalten. Bitte entrichten Sie den Beitrag möglichst am gleichen Tag bei einem Kreditinstitut. Bei Eingang der kom-
pletten Zahlung, die maschinell festgestellt wird, erhalten Sie Einschreibungsnachweis, Studierendenausweis (Semesterticket)
und Studienbescheinigungen zugesandt. Studierende, die ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank beantragen, überwei-
sen nur den Studierendenschafts- und Sozialbeitrag (148,50 €). Der Studienbeitrag wird in diesen Fällen von der NRW.Bank
unmittelbar an die Hochschule überwiesen.
Vorlesungszeit des WS 2008/09 : 13. Oktober 2008 – 06. Februar 2009
Studienvorkurse:
Die RWTH bietet Studienanfängerinnen und -anfängern die Möglichkeit, ihre Schulkenntnisse in Fachgebieten, die im Rah-
men vieler Studiengänge von Bedeutung sind, mit Hilfe eines Vorkurses bzw. eines studienbegleitenden Kurses auf zu frischen
oder zu intensivieren. Vorkurse werden allerdings nur zum Wintersemester angeboten. Die Teilnahme an den Kursen ist frei-
willig und kostenlos. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Internet oder erhalten Sie auf besondere Anfrage.
Information zur Studienaufnahme
Ausgabe Juni 2008 11
IV. Hinweise
1. Zimmervermittlung: Die Vermittlung von Zimmern/Wohnungen erfolgt, soweit Angebote vorliegen, durch
• den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der RWTH - Referat für Wohnen, Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92, Fax (0241) 80 9 23 94;
Sprechzeiten: mo – fr. 11.30 - 14.00 Uhr (i.d. vorlesungsfreien Zeit nur di und do); Email: asta@asta.rwth-aachen.de
• das Studentenwerk Aachen, Wohnungsvermittlung, Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80-9 23 61
• Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz in einem Studentenwohnheim des Studentenwerks ist an die Wohnheimverwaltung des Studentenwerks, Turmstr. 3,
52072 Aachen zu richten (Tel. 80- 9 32 65, - 9 32 60, -9 3264, -9 32 62 ; FAX 80- 9 32 63),
Email: wohnen@studentenwerk-aachen.de;
Sprechzeiten der Wohnheimverwaltung: Mo – Fr: 9.30 – 12.45 Uhr; Di: 14.00 - 15.30 Uhr.
Weitere Studentenwohnheime:
Studentenwerk der Kath. Hochschulgemeinde Aachen e. V., Sekretariat Pontstr. 72, 52062 Aachen, Tel. (0241) 4700-100, FAX (0241) 4700-144
Evangelische Studentengemeinde Aachen, Nizzaallee 20, 52072 Aachen, Tel. (0241) 91867-12, FAX: (0241) 91867-18, und Templergraben 39, 52062 Aachen, Tel.
(0241) 25536
2. Zu Semesterbeginn finden Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger nach Studiengängen getrennt statt. Hier erhalten Sie alle erforderlichen Informationen
zu Ihrem Studium. Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Studierendenausweis mit. Beginn ist einheitlich am 13. Oktober 2008 um 10.00 Uhr. Den jeweiligen Ort ent-
nehmen Sie bitte den Aushängen im Hochschulbereich.
3. Schwerbehinderte Studierende können sich mit allen Fragen und Problemen an den Beauftragten für Behindertenfragen wenden: Hermann-Josef Kuckartz, Zentrales
Prüfungsamt (Audimax), Wüllnerstr. 5-9, Zi. 14, Tel. (0241) 80-9 43 38, FAX 80-9 23 76, Sprechstunden nach Vereinbarung.
4. Studienplatztausch
In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann ein Studienplatztausch genehmigt werden, wenn die Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner im gleichen Semester
desselben Studiengangs eingeschrieben sind und den gleichen Studienstand aufweisen. Ein Studienplatztausch bedarf der Genehmigung der beteiligten Hochschulen
(Antragsvordrucke im Studierendensekretariat). Ein Studienplatztausch im ersten Fachsemester ist nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die RWTH vermittelt keine Tauschpartnerinnen bzw. -partner. Die Suche nach einer Partnerin oder einem Partner kann jedoch über Aushänge bei der entsprechen-
den Fachschaft und/oder beim AStA der RWTH erfolgen.
Bundesweite Studienplatz-Tauschbörsen bestehen beim:
• Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Bildungs- und Sozialwerk e.V., Geschäftsstelle Berlin Tel.: 030/616518-20, Fax-Nr.; 030/616518-40, Email:
Studienplatztausch@rcds.de
• Verein zur Förderung studentischer Belange e. V. (VSB), Postfach 18 29, 53008 Bonn,
5. Anerkennung von Prüfungen und Studienleistungen: Prüfungen und Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im selben Studiengang an einer Universität oder
gleichrangigen Hochschule in der Bundesrepublik werden im Falle eines Wechsels an die RWTH angerechnet. Im Übrigen werden Studien- und Prüfungsleistungen,
die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen (außer Universitäten und gleichrangigen Hochschulen) oder an Hochschulen im Ausland erworben wurden,
angerechnet, sofern Gleichwertigkeit besteht. Im Einzelnen erteilen die zuständigen Prüfungsausschüsse/Fachbereiche (Fachstudienberater) hierüber Auskunft.
6. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem BAföG liegt beim
Studentenwerk Aachen - Anstalt des öffentl. Rechts, Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00,
Fax.: 0241/80-9 31 51. Anfragen, auch nach Antragsvordrucken, sind dorthin zu richten. Antragsvordrucke werden durch den Pförtner im Studentenwerk ausgege-
ben oder können aus Stellagen im Studentenwerk entnommen werden.(Sprechzeiten: Di- Do. 10-13 Uhr, Mi 13.30 – 16.00 Uhr). Email: bafoeg@studentenwerk-
aachen.de
7. NRW.Bank – Studienbeitragsdarlehen: Anträge auf Gewährung von Studienbeitragsdarlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge (500 € je Semester) sind
während der Einschreibungs- bzw. Rückmeldefristen beim Studierendensekretariat zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.rwth-aachen.de/studierendensekretariat
8. Das Vorlesungsverzeichnis der RWTH finden Sie in kommentierter Fassung im Internet unter www.campus.rwth-aachen.de.
9. Informationen zum Semesterticket finden Sie auf den Web-Seiten des AStA unter www.asta.rwth-aachen.de. Für spezielle Fragen berät der AStA zu den Öffnungs-
zeiten der Referate oder per EMail an Semesterticket@asta.rwth-aachen.de. Außerdem stellt der Aachener Verkehrsverbund (AVV) unter der Web-Adresse
www.avv.de/semesterticket einen info-Flyer zum Download bereit.
10. An der RWTH Aachen besteht ein Alumni-Projekt, d.h. ein Kontakt- und Karrierenetzwerk für Studierende und Ehemalige. Zielsetzung ist u.a. die Stärkung der
Kontakte Ehemaliger untereinander und zur Hochschule, der Ausbau wissenschaftlicher Weiterbildung in Aachen und anderenorts, die Vermittlung von Informatio-
nen von RWTH-Absolventen über Neues in Forschung und Lehre sowie die Förderung der Karriereentwicklung durch Netzwerk und Informationen. Durch das A-
lumni-Projekt soll nicht nur Ehemaligen eine Begegnungsplattform geboten werden, sondern ebenfalls Studierende einbezogen werden. Sie sollen u.a. durch Vor-
träge, Diskussionsrunden und Trainings die Möglichkeit erhalten, an den Erfahrungen ihrer „Vorgänger“ teilzuhaben. Email: alumni@rwth-aachen.de
11. Losverfahren
Ein Losverfahren findet nur in den zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen statt, sofern nach Ende der Vergabeverfahren durch RWTH bzw. ZVS noch freie
Studienplätze vorhanden sind.
Antragsfrist für WS 2008: 15. September 2008 -15. Oktober 2008 nur online!
Antragsform: Per Internet (www.rwth-aachen.de/studierendensekretariat). Die Auswahl erfolgt ggf. ausschließlich nach dem Zufallsprinzip (LOS).
12. Vom 20.01. bis 22.01.2009 finden in der Zeit von 09.00 – 15.00 Uhr die Beratungstage 2009 für Schülerinnen und Schüler statt. Vorträge,
Gespräche mit Dozenten und Fachstudienberatern, die Teilnahme an regulären Vorlesungen sowie Institutsbesuche sollen den Schülern bei der Wahl ihres zukünfti-
gen Studienganges behilflich sein. Das Programm der Beratungstage ist ab Dezember 2008 in der Zentralen Studienberatung oder per Internet
(www.rwth-aachen.de/studienberatung) erhältlich.
13. Am 11. Juni 2008 findet in der Zeit von 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr der nächste Studieninformationstag statt. Im Mittelpunkt stehen die Interessen der künftigen Studie-
renden, die an diesem Tag die Gelegenheit erhalten, sich ausführlich über die Studienmöglichkeiten an unserer Hochschule zu informieren.
Information zur Studienaufnahme
12 Ausgabe Juni 2008
V. Adressen
Studierendensekretariat: Templergraben 59 (Eingang Wüllnerstraße), 52056 Aachen, FAX (0241) 80 92-380,
Email: studsek@zhv.rwth-aachen.de
ab 11. August 2008: Templergraben 57 (Super C) Studierendenservicezentrum
Einschreibungsberatung/ Zulassungsangelegenheiten/ Bewerbungen erstes und höhere Semester/ Zweithörerzulas-
sung/ Studienplatztausch/ Studienbeiträge:
Frau Ressel - Tel. (0241) 80 - 9 41 05
Herr Strang - Tel. (0241) 80 - 9 45 15
Frau Görtz - Tel. (0241) 80 - 9 40 20
Frau Buschfort - Tel. (0241) 80 - 9 42 14 (Allgemeine Informationen)
Einschreibung/ Rückmeldung/ Beurlaubung vom Studium/ Studiengangwechsel und -änderung/ Exmatrikulation/ Be-
scheinigungen :
Frau Herzog - Tel. (0241) 80 – 9 40 21 Buchstaben A - G
Frau Eichler - Tel. (0241) 80 – 9 40 08 Buchstaben H - O
Herr Dahmen - Tel. (0241) 80 – 9 40 09 Buchstaben P - Z
Seniorenstudium sowie Gasthörerzulassung:
Frau Breidenbach - Tel. (0241) 80 - 9 40 29
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mi 13.00 - 16.00 Uhr (gilt nicht für Neueinschreibungen - s. unter III)
Hinweis:
Das Studierendensekretariat ist während der Neueinschreibungen telefonisch schwer erreichbar. Bei starkem Besucher-
verkehr während der Öffnungszeiten ist es nicht immer möglich, telefonische Auskünfte zu erteilen. Beschränken Sie
daher telefonische Nachfragen auf das unbedingt Notwendige und entnehmen Sie die allgemeinen Hinweise diesem
RWTH-INFO.
Zentrale Studienberatung:
Templergraben 83, 52056 Aachen, Tel. (0241) 80 - 9 40 50, FAX: (0241) 80-92 406, EMail: zsb@zhv.rwth-aachen.de
(zuständig für: Allgemeine Informationen und Beratung in Zulassungs- und Studienangelegenheiten;
Psychologische Beratung)
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mo 15.00 - 16.00 Uhr, Mi 13.00 bis 16.00 Uhr u. nach
Vereinbarung.
Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office):
Ahornstr. 55, 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 41 00 (zuständig - u. a. - für: Zulassung und Einschreibung ausländi-
scher und staatenloser Studienbewerberinnen und Studienbewerber - Ausnahmen vgl. S. 1!),
E-mail: international@zhv.rwth-aachen.de, Fax: 0241/80 28 544.
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09.30 - 12.30 Uhr u. Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS):
Sonnenstr. 171, Postfach 8000, 44128 Dortmund 1,
Tel. 0180 3 987111 001
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der RWTH:
Turmstr. 3, 52056 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92,
FAX (0241) 80-9 23 94
Öffnungszeiten: Sekretariat Mo - Fr 10.00 - 14.00 Uhr; Referate 11.30 – 14.00 Uhr
Studentenwerk Aachen (Anstalt des öffentl. Rechts):
Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00 (zuständig für: Förderung nach BAföG, Bereitstellung von Studen-
tenwohnheimplätzen - s. auch unter Abschnitt IV 1 "Zimmervermittlung", Unterhaltung von Studierendenmensen und
–cafeterien und Abschnitt IV 7.
Rechen- und Kommunikationszentrum:
Seffenterweg 23, 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 49 00; EMail: Sekretariat@rz.rwth-aachen.de.
Es wird Studierenden die Arbeitsmöglichkeit geboten an öffentlich zugänglichen PCs (CIP-Pool) zu arbeiten und Ein-
wahlzugänge per Modem und ISDN ins Hochschulnetz einschl. Internet-Nutzung zu beantragen (weitere Informatio-
nen erhalten Sie bei der Einschreibung)
Fachstudienberatung:
Die Fachstudienberaterinnen und -berater erteilen verbindliche Auskünfte und Beratung in Studien- und Prüfungsan-
gelegenheiten der einzelnen Studiengänge. Die Liste der Fachstudienberater finden Sie im Internet unter
http://www.rwth-aachen.de/zentral/abt14_studiengaenge_fach_studi_berat.htm .
Information zur Studienaufnahme
Ausgabe Juni 2008 13
Bis zum 08. August sind wir unter der Adresse Templergraben 59 (Eingang Wüllner-
straße) erreichbar. Ab 11. August finden Sie uns im Templergraben 57 (Super C) im ersten
Obergeschoss.
Super C
Information zur Studienaufnahme
14 Ausgabe Juni 2008
Information zur Studienaufnahme
Ausgabe Juni 2008 15
Information zur Studienaufnahme
16 Ausgabe Juni 2008
Legende zum vorseitigen Übersichtsplan
1 Studierendensekretariat, Templergraben 59 (Eingang Wüllnerstraße), ab Mitte August
Templergraben 57 (Super C)
2 Zentrale Studienberatung, Templergraben 83
3
Akademisches Auslandsamt, Ahornstraße 55
4
Allgemeiner Studierendenausschuss, Turmstraße 3
Studentenwerk Aachen (BAföG-Amt und Wohnheimverwaltung)
Fachschaften
F 1/1 Mathematik/Physik/Informatik
Kármánstraße 7
F 5/4 Geographie und Wirtschaftsgeographie,
Seminargebäude, Wüllnerstraße zw. 5 u. 7
F 1/2 Chemie
Prof.-Pirlet-Straße 1
F 6 Elektrotechnik und Informationstechnik,
Kármánstraße 9
F 1/3 Biologie
Worringer Weg 1
F 7/1 Philosophie (auch Lehramt an Gymnasien
und Gesamtschulen)
Kármánstraße 11
F 2 Architektur
Schinkelstraße 1
F 7/2 Lehramt an Berufskollegs,
Kármánstraße 11
F 3 Bauingenieurwesen
Mies-van-der-Rohe-Straße 1
F 7/3 Kommunikationswiss. u. Technik-Kommun.
Kármán-Auditorium
F 4 Maschinenbau
Eilfschornsteinstraße 18
F 8 Wirtschaftswissenschaften
Templergraben 64
F 5/1 Bergbau- und Abfallentsorgung
Wüllnerstraße 2
F10/1 Medizin
Pauwelstraße 30, Klinikum
F 5/2 Metallurgie und Werkstofftechnik
Intzestraße 1
F10/2 Zahnmedizin
Pauwelstraße 30, Klinikum
F 5/3 Geologie und Mineralogie
Lochnerstraße 4 - 20
Merkblatt über die Krankenversicherung *
1. Versicherungstatbestände
a) Versicherungspflicht
Versicherungspflichtig in der gesetzlichen
Krankenversicherung und sozialen Pflege-
versicherung sind Studenten, die an staatli-
chen oder staatlich anerkannten Hochschu-
len in der Bundesrepublik Deutschland
eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im
Inland eingeschriebene Studenten, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Ausland haben, wenn aufgrund über- oder
zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch
auf Sachleistungen besteht.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum
Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens
bis zum Ende des Semesters, in dem das 30.
Lebensjahr vollendet wird. Über diesen
Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungs-
pflicht fort, wenn
die Art der Ausbildung,
familiäre Gründe,
persönliche Gründe,
insbesondere der Erwerb der Zugangsvor-
aussetzung in einer Ausbildungsstätte des
Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung
der Altersgrenze oder eine längere Fachstu-
dienzeit rechtfertigen.
Studenten, die neben dem Studium ge-
gen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch
pflichtversichert, wenn sie ihrem Erschei-
nungsbild nach Student sind, d. h. wenn ihre
Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das
Studium in Anspruch genommen werden.
Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner
Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild
her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student,
sondern als Arbeitnehmer versicherungs-
pflichtig.
* (gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverord-
nung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Sommerse-
mester 2008 aufgrund von Angaben des AOK Bundes-
verbandes, 53177 Bonn)
b) Familienversicherung
Studenten sind nicht versicherungspflichtig,
wenn sie in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung ihrer Eltern, Ehegatten oder Le-
benspartner familienversichert sind; gleiches
gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf
Familienversicherung besteht für Kinder bis
zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn
sie sich in Schul oder Berufsausbildung
befinden. Wird die Ausbildung durch Wehr
oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert,
besteht die Möglichkeit der Familienversiche-
rung für einen dem Dienst entsprechenden
Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.
Voraussetzung für eine Familienversicherung
ist u. a. außerdem, dass der Familienangehö-
rige kein Gesamteinkommen hat, das regel-
mäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße
(350,- € für das Jahr 2007) überschreitet.
(Für geringfügig Beschäftigte beträgt das
zulässige Gesamteinkommen 400,- €.)
c) Befreiung von der Versicherungspflicht
Wer durch die Einschreibung als Student
versicherungspflichtig wird, kann sich auf
Antrag von der Versicherungspflicht befreien
lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei
Monaten nach Beginn der Versicherungs-
pflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die
Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie
gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
d) Freiwillige Versicherung
Studenten, die aus der Versicherungspflicht
ausgeschieden sind (z. B. wegen Über-
schreitens der Höchstsemesterzahl / des
Höchstalters), haben die Möglichkeit, sich
freiwillig zu versichern. Voraussetzung ist,
dass sie in den letzten fünf Jahren vor dem
Ausscheiden mindestens 24 Monate oder
unmittelbar vor dem Ausscheiden mindes-
tens 12 Monate ununterbrochen versichert
waren. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft in
der Krankenversicherung als freiwilliges
Mitglied setzt außerdem voraus, dass der
Beitritt der Krankenkasse innerhalb von drei
Monaten nach Ausscheiden aus der Versi-
cherungspflicht schriftlich angezeigt wird.
Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung weiterversichert, bleibt
versicherungspflichtig in der Pflegeversiche-
rung. Die Versicherungspflicht kann wahlwei-
se aber auch durch den Abschluss einer
privaten Pflegeversicherung eingelöst wer-
den. Dieses Wahlrecht kann nur innerhalb
einer Frist von drei Monaten nach Beginn der
freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung ausgeübt werden.
Seit 1. April 2007 gelten auch für freiwil-
lige Mitglieder einer gesetzlichen Kranken-
kasse, die als Studenten an einer ausländi-
schen staatlichen oder staatlich anerkannten
Hochschule eingeschrieben sind, die bei-
tragsrechtlichen Vergünstigungen der Kran-
kenversicherung für Studenten. Weisen diese
Versicherten ab dem 1. April 2007 nach,
dass sie zum Kreis der Studierenden gehö-
ren, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenver-
sicherung in Deutschland nur noch den oben
genannten „Studentenbeitrag“.
e) Private Krankenversicherung
Wer sich privat krankenversichert, ist ver-
pflichtet, auch eine private Pflegeversiche-
rung abzuschließen. Jugendliche mit privat
pflegeversicherten Eltern können unter
denselben Voraussetzungen, wie dies in der
gesetzlichen Krankenversicherung und der
sozialen Pflegeversicherung der Fall ist
(siehe oben unter b) Familienversicherung),
beitragsfrei privat pflegeversichert sein.
2. Leistungen
Studenten und ggf. ihre mitversicherten
Angehörigen erhalten als Leistungen unter
anderem ärztliche und zahnärztliche Be-
17
2
handlung einschließlich der Versorgung mit
Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und
Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früh-
erkennungsuntersuchungen, Leistungen bei
Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruch
auf Krankengeld besteht hingegen nicht.
3. Beiträge
Versicherungspflichtige Studenten haben die
Beiträge für das Semester in Höhe von
296,40 € (gültig seit 01.10.2007) zur gesetz-
lichen Krankenversicherung und 54,54 € zur
Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für
Kinderlose (dies entspricht einem monatli-
chen Beitrag von 49,40 € bzw. 9,09 €) vor
der Einschreibung bzw. Rückmeldung im
Voraus an die zuständige Krankenkasse zu
zahlen. Der Semesterbeitrag zur Pflegeversi-
cherung ohne Beitragszuschlag für Kinderlo-
se beträgt 47,52 € (dies entspricht 7,92 €
monatlich). Die Satzungen der Krankenkas-
sen können andere Zahlungsweisen vorse-
hen. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur
Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die
Hochschule die Einschreibung oder die
Annahme der Rückmeldung.
Für Studenten, die familienversichert
sind, wird kein Beitrag erhoben.
Für Studenten, die freiwillig versichert
sind, wird die Beitragsbemessung in der
Satzung der Krankenkasse geregelt.
4. Keine Einschreibung
ohne Versicherung
Jeder Studienbewerber muss sich vor der
Einschreibung mit der zuständigen Kranken-
kasse in Verbindung setzen, um eine Versi-
cherungsbescheinigung zu erhalten. Die
Krankenkasse stellt dem Studienbewerber
eine Bescheinigung darüber aus,
ob er versichert ist oder
ob er versicherungsfrei, von der Versi-
cherungspflicht befreit oder nicht versi-
cherungspflichtig ist.
Die Versicherungsbescheinigung ist mit
den Unterlagen für die Einschreibung der
Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule
gewechselt, ist eine neue Versicherungsbe-
scheinigung einzureichen.
5. Welche Krankenkasse?
Studienbewerber erhalten die für die erstma-
lige Einschreibung erforderliche Versiche-
rungsbescheinigung von der Krankenkasse,
bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied
oder Familienangehöriger versichert sind
oder voraussichtlich versichert sein werden.
Die Studienbewerber, die zum Studien-
beginn nicht in der gesetzlichen Krankenver-
sicherung versichert sind, erhalten ihre
Versicherungsbescheinigung von der Kran-
kenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft
oder Familienversicherung bestand. Uner-
heblich ist dabei, wie lange die letzte Mit-
gliedschaft bzw. Familienversicherung zu-
rückliegt. Ist eine letzte Krankenkasse nicht
vorhanden, ist eine der wählbaren Kranken-
kassen für die Ausstellung der Versiche-
rungsbescheinigung zuständig.
Studienbewerber, die sich von der Versi-
cherungspflicht befreien lassen wollen,
erhalten ihre Versicherungsbescheinigung
von der Krankenkasse, die die Befreiung
ausspricht.
6. Krankenkassenwahl
Versicherungspflichtige oder versicherungs-
berechtigte Studenten haben die Möglichkeit,
die Mitgliedschaft bei einer der folgenden
Krankenkassen zu wählen:
die AOK des Wohnortes,
jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit
sich nach der Satzung auf den Wohnort
des Versicherten erstreckt,
die Betriebs- oder Innungskrankenkas-
sen, wenn die Satzung dies vorsieht und
der Versicherte im Kassenbezirk wohnt,
die Krankenkasse, bei der zuletzt eine
Mitgliedschaft oder eine Familienversi-
cherung bestanden hat,
die Krankenkasse, bei der der Ehegatte
versichert ist,
die AOK oder jede Ersatzkasse an dem
Ort, in dem die Hochschule ihren Sitz
hat.
Die Wahl ist vom Versicherten spätes-
tens zwei Wochen nach Eintritt der Versiche-
rungspflicht gegenüber der gewählten Kran-
kenkasse zu erklären. Die gewählte Kran-
kenkasse ist auch für die Durchführung der
Pflegeversicherung zuständig. Familienversi-
cherte haben kein eigenes Wahlrecht; für sie
gilt die Wahlentscheidung des Mitglieds.
7. Weitere Informationen
Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine
Information sein. Nähere Auskünfte über die
Krankenversicherung der Studentinnen und
Studenten erteilen die Krankenkassen.
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Rwth Info Zur Studienaufnahme Im Wintersemester 2008 09

  • 2.
  • 3. 3. Ausgabe Juni 2008 Studierendensekretariat Templergraben 55 52056 Aachen Dienstgebäude Templergraben 59 (Eingang Wüllnerstraße) Tel.: (0241) 80-94214/94515/94105/94020 Fax: (0241) 80-92380 e-mail: studsek@zhv.rwth-aachen.de www.rwth-aachen.de RWTH-INFO Informationen der RWTH Aachen zur Studienaufnahme im Wintersemester 2008/09 Diese Informationen gelten für 1) deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber, 2) ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) (deutsche Hochschulzugangsberechtigung: eine in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworbene deutsche Hochschulzugangsberechtigung), 3) ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU-Ausländer) ein Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang aufnehmen wollen. (Angewandte Geographie (Bachelor), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Betriebspädagogik und Wissenspsychologie (Bachelor), Betriebswirtschaftslehre/ Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor),Biologie (Lehramt), Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie (Bachelor), Deutsch (Lehramt), Englisch (Lehramt), English Studies (Bachelor), Geographie (Bachelor), Georessourcenmanagement (Bachelor), Germanistische und Allgemeine Litaraturwissen- schaft (Bachelor), Geschichte (Lehramt), Maschinenbau (Bachelor), Medizin (Staatsexamen), Philosophie (Bachelor), Politische Wissenschaft (Bachelor), Politik (Lehramt), Psychologie (Bachelor), Soziologie (Bachelor), Sprach- und Kommunika- tionswissenschaft (Bachelor), Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/Economics and Economic Studies in History (Bachelor), Wirtschaftsingenieurwesen /Fachrichtung Maschinenbau (Bachelor), Wirtschaftswissenschaft (Lehramt), Zahn- medizin (Staatsexamen) sowie die Masterstudiengänge Angewandte Geographie, Psychologie sowie Wirtschaftsgeographie) Diese Regelung gilt auch für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören (Island, Liechtenstein, Norwegen). Alle nicht unter 2) und 3) fallenden ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerber wenden sich an das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office) der RWTH (Adresse s. Seite 12).
  • 4. Information zur Studienaufnahme Ausgabe Juni 2008 Inhaltsübersicht I. Zulassung zum Studium 2 – 4 II. Studiengangübersicht 4 – 9 1. Grundständige Studiengänge a) für Studienanfänger / Neueinschreiber 1.1 Studiengänge mit Abschluss Staatsprüfung (St) 1.2 Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) / Bachelor of Arts (B.A.) 1.3 Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Erste Staatsprüfung (Gymnasien und Berufkollegs) b) für Studienfortsetzer 1.4 Studiengänge mit Abschluss Diplom 2. Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus) 2.1 Masterstudiengänge a) konsekutive Masterstudiengänge b) selbstständige, nicht-konsekutive Masterstudiengänge 2.2 Promotionsstudiengänge III. Einschreibung 10 Ort und Frist, Einschreibungsunterlagen, Vorlesungszeit des Wintersemesters 2008/09, Studienvorkurse IV. Hinweise zu: 11 Zimmervermittlung/ Wohnheimen Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn Hilfe für schwerbehinderte Studierende Studienplatztausch Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen Förderung nach BAföG Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank Vorlesungsverzeichnis Losverfahren Beratungstage 2009 Studieninformationstag V. Adressen 12 VI. Lageplan Studierendensekretariat 13 Lageplan Hochschulgebäude 15 – 16 Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden 17 – 18
  • 5. Information zur Studienaufnahme Ausgabe Juni 2008 1 Vorwort Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber, Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass Sie die Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums an der RWTH Aa- chen in Erwägung ziehen (Beachten Sie bitte: die RWTH ist eine Hochschule mit Universitätsrang. Sollten Sie ein Studium an einer Fachhochschule beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an die Fachhochschule in Aachen, Kalverbenden 6, 52066 Aachen, Tel. 0241/60090). Sie können die Einschreibung an unserer Hochschule schriftlich, persönlich oder per Internet vornehmen. Nähere Hinweise zur Online-Einschreibung erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Studierendensekretaria- tes unter www.rwth-aachen.de/einschreibung. Beachten Sie, dass für die Einschreibung bestimmte Formvorschriften (vorzulegende Unterlagen – auch bei der Online-Einschreibung) und Fristen einzuhalten sind. Einige Studiengänge setzen den Nachweis eines Vorpraktikums voraus (s. Abschnitt III Ziff. 3 dieses Infos). Für andere Studiengänge wurde die Teilnahme an einem studiengangbezogenen Eignungstest verpflichtend festgesetzt (s. Abschnitt I Ziff. 3 dieses Infos). Wenn Sie persönlich zur Einschreibung kommen, sollten Sie Ihre Studienwahl bereits getroffen haben und wissen, dass bestimmte Studiengänge (mit Abschlussziel Bachelor bzw. Master of Arts und Lehramt für Gymnasien oder Berufskollegs) nur in Fächerkombinationen studiert werden können. Über die an der RWTH möglichen Studiengänge und die zulässigen Fächerkombinationen informiert Sie Abschnitt II. Wenn Sie sich über Ihre Studienwahl nicht im Klaren sind, empfehlen wir, vor der Einschreibung die Hilfe der Zentralen Studienberatung der RWTH (www.rwth-aachen.de/studienberatung, Adresse s. Abschnitt V) in Anspruch zu nehmen. Mit dem Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hoch- schulabgabengesetz – StBAG) vom 16.03.2006 werden die Hochschulen ermächtigt, durch eine Beitragssat- zung von Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben oder als sog. große Zweithörer zugelassen sind, für jedes Semester ihrer Einschreibung oder Zulassung einen Studienbeitrag in Höhe von bis zu 500 Eu- ro zu erheben. Zur Finanzierung der Studienbeiträge besteht die Möglichkeit, bei der NRW.Bank ein Stu- dienbeitragsdarlehen zu beantragen. Der Senat der RWTH Aachen hat die Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 500,- Euro pro Semes- ter beschlossen. Seit dem Sommersemester 2007 werden alle Studierenden zur Zahlung des Studienbeitra- ges herangezogen. Um besonderen Situationen Rechnung zu tragen (z. B. Kindererziehung, Mitwirkung in Gremien, Gleichstel- lungsbeauftragung oder Behinderung bzw. schwere Erkrankung) besteht die Möglichkeit, für entsprechende Semester eine Befreiung oder Ermäßigung zu beantragen. Weitere Informationen werden im Internet unter folgenden Adressen angeboten: • www.innovation.nrw.de • www.bildungsfinanzierung-nrw.de • www.rwth-aachen.de/studierendensekretariat. Falls Sie sich für ein Studium in Aachen entscheiden, wünschen wir Ihnen viel Freude an Ihrem Studium und einen erfolgreichen Studienverlauf! Ihr Studierendensekretariat
  • 6. Information zur Studienaufnahme 2 Ausgabe Juni 2008 I. Zulassung zum Studium Es ist zu unterscheiden zwischen zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen. 1. Zulassungsbeschränkte (Numerus-clausus-) Studiengänge setzen eine Bewerbung voraus (s. Abschnitt II: Studiengangübersicht). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über Internet. Eine Freischaltung erfolgt Ende Oktober für das Sommersemester und Ende April für das Wintersemester. Das ZVS-INFO liegt in den Räumen des Studierendensekretariates, der Zentralen Studienberatung und im International Office aus. Sie erhalten es jedoch auch bei Ihrer Schule, den örtl. Arbeitsagenturen sowie bei den Bundeswehr- und Zivil- dienststellen. Ein Einschreibungsantrag kann die formgerechte Bewerbung nicht ersetzen! Zwischen folgenden Vergabeverfahren wird unterschieden: a) Zentrale Vergabeverfahren der ZVS • Verteilungsverfahren Hierbei erhält jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber einen Studienplatz, wenn der Studienwunsch im Zulassungsantrag an erster Stelle genannt wird, jedoch nicht in jedem Fall an dem gewünschten Studienort. • Allgemeines Auswahlverfahren (bundesweit: Medizin, Zahnmedizin; nur für Nordrhein-Westfalen: Biologie/Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und an Berufskollegs) Hierbei werden nur so viele Bewerber zugelassen, wie Studienplätze vorhanden sind. Die Auswahl erfolgt nach der Abiturdurchschnittsnote (ca. 20 % der Plätze), der Wartezeit (ca. 20 % der Plätze) und einer Auswahl durch die Hochschule (ca. 60 % der Plätze). Die RWTH hat sich für eine Auswahl nach der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) entschieden und die ZVS mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt. Eine Berücksichtigung erfolgt ggf. im Rahmen des ZVS-Antrags; eine direkte Bewerbung bei der Hochschule ist nicht möglich. Eine Vorauswahl der Studienbewerber in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin wird in der Form getroffen, dass am Auswahlverfahren der RWTH Aachen nur die Studienbewerber teilnehmen, die die RWTH Aachen an 1.–3. Ortspräferenz genannt haben. b) Örtliche Vergabeverfahren der RWTH Erstes Semester - Allgemeines Auswahlverfahren derzeit: Angewandte Geographie (Bachelor und Master), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Betriebswirtschaftslehre / Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor), Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie (Bachelor), Deutsch (Lehramt), Englisch (Lehramt), Georessourcenmanagement (Ba- chelor), Geschichte (Lehramt), Maschinenbau (Bachelor), Politik(Lehramt), Psychologie (Bachelor und Master), Wirtschaftsgeographie (Master), Wirtschaftsingenieurwesen/Maschinenbau (Bachelor), Wirtschaftswissenschaft (Lehramt) sowie die Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät Betriebspädagogik und Wissenspsycho- logie, English Studies, Geographie, Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft sowie Volkswirtschaftslehre und Wirtschafts- geschichte/ Economics and Economic Studies in History. In den örtlichen Vergabeverfahren bleibt es wie bisher bei der Auswahl nach der Abiturdurchschnittsnote (ca. 60 % der Plätze) und der Wartezeit (ca. 40 % der Plätze).
  • 7. Information zur Studienaufnahme Ausgabe Juni 2008 3 Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) : a) Zentrale Vergabeverfahren der ZVS (auch Serviceverfahren) : Wintersemester: Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.01.) 31. Mai Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.01.) 15. Juli Sommersemester: Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.07.) 30. November Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.07.) 15. Januar b) örtliche Vergabeverfahren: Wintersemester: 15. Juli Sommersemester: 15. Januar Höhere Semester - Auswahlverfahren (derzeit: Architektur / Bachelor, Betriebswirtschaftslehre/Business Administration / Bachelor, Biotechnologie/ Moleku- lare Biotechnologie / Bachelor , Deutsch/Lehramt, Englisch/Lehramt, Geschichte/Lehramt, Maschinenbau (Bachelor), Medizin (Modellstudiengang), Politik/Lehramt, Psychologie (Bachelor und Master), Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Maschinenbau / Bachelor, Zahnmedizin, Wirtschaftswissenschaft/ Lehramt sowie die Bachelorstudienfä- cher Betriebspädagogik und Wissenspsychologie, English Studies, Germanistische und Allgemeine Literaturwissen- schaft, Geschichte, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft sowie Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/ Economics and Economic Studies in History). Eine Zulassung ist vom Vorhandensein freier Studienplätze abhängig. Eine Bewerbung erfolgt direkt bei der Hochschu- le. Die Auswahl erfolgt ggf. nach ortsbezogenen Sozialkriterien bzw. bei sog. Quereinsteigern grundsätzlich nach dem Losprinzip. Maßgebend für die Bewerbung ist in der Regel das Studien-(Wissens-)Semester, nicht die bisher insgesamt absolvierte Semesterzahl. Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) : für SS: bis 15. März für WS: bis 15. September 2. Zulassungsfreie Studiengänge a) Bachelor- Studiengänge In den zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge der Studiengangübersicht - s. Abschnitt II – ohne Be- werbungsvorschrift) kann die Einschreibung ohne vorhergehende Bewerbung oder Anmeldung während der Einschreibfrist vorgenommen werden (s. Abschnitt III - Einschreibung). b) Master-Studiengänge In den zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge der Studiengangübersicht – s. Abschnitt II, Ziff. 2.1 – ohne Bewerbungsvorschrift soll ein Antrag auf Zulassung bis zum 31. Mai 2008 eingereicht werden, damit eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den zuständigen Prüfungsausschuss erfolgen kann.
  • 8. Information zur Studienaufnahme 4 Ausgabe Juni 2008 3. Self- Assessment (studiengangbezogener „Eignungstest“) Nach § 49 Absatz 1 Satz 2 des Hochschulgesetzes kann die Hochschule in der Einschreibungsordnung bestimmen, dass Studierende zur Verbesserung des Studienerfolgs und des Übergangs zwischen Schule und Hochschule vor der Einschreibung an einem Testverfahren teilnehmen müssen, in dem Ihre Eignung für den gewählten Studiengang getestet wird. Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber sollen damit Signale im Hinblick auf die Studien- wahlentscheidung erhalten und anhand des Ergebnisses des Testsverfahrens eine Prognose erhalten, mit welcher Wahrscheinlichkeit der gewählte Studiengang erfolgreich abgeschlossen werden kann. Wird der Eignungstest nicht bestanden, entstehen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Nachteile. Ihr Recht auf Hochschulzugang und zur Einschreibung wird durch das Testergebnis nicht berührt. Als Nachweis über den absolvierten Eignungstest erhalten die Studienbewerber eine entsprechende Teilnahmenbe- scheinigung, die bei der Einschreibung – sofern die Teilnahme am Eignungstest verpflichtend festgesetzt wurde – ent- sprechend vorzulegen ist. Folgende Studiengänge haben die Teilnahme an einem Eignungstestes als Einschreibungsvoraussetzung festgesetzt: • Englisch (Lehramt), Informationen hierzu unter http://www.anglistik.rwth-aachen.de • English Studies (Bachelor), Informationen hierzu unter http://www.anglistik.rwth-aachen.de • Maschinenbau (Bachelor) www.maschinenbau.rwth-aachen.de/selfassessment • Mathematik (Bachelor) http://www.mathematik.rwth-aachen.de/index.php/eingangstest_de.html • Mathematik (Lehramt) http://www.mathematik.rwth-aachen.de/index.php/beratungsverfahren_de.html • Computational Engineering Science (Bachelor) www.maschinenbau.rwth-aachen.de/selfassessment • Physik (Bachelor), Informationen unter http://www.physik.rwth-aachen.de/Studieninformationstage Folgende Studiengänge bieten einen entsprechenden Eignungstest auf freiwilliger Basis (also nicht als Einschreibungs- voraussetzung) an: • Informatik, Elektrotechnik, Informationstechnik und Techn. Informatik (Bachelor) www.assess.rwth-aachen.de • Wirtschaftsingenieurwesen/Fachr. Maschinenbau (Bachelor) www.maschinenbau.rwth-aachen.de/selfassessment II. Studiengangübersicht Aus der folgenden Studiengangübersicht ergibt sich das derzeitige Studienangebot der RWTH. Bei den zulassungsbe- schränkten Studiengängen ist jeweils angegeben, an welche Stelle die Bewerbungen zu richten sind. Soweit in der Spalte "Bewerbung erforderlich" keine Eintragungen erfolgt sind, handelt es sich um zulassungsfreie Studiengänge. Bei Bewer- bungen für höhere Fachsemester ist zu beachten, dass maßgeblich für die Bewerbung nicht das Verweilsemester ist, son- dern das Semester, das dem Leistungsstand entspricht. 1. Grundständige Studiengänge a) Studiengangübersicht für Studienanfänger / Neueinschreiber In den folgenden Studiengängen ist ein Studienbeginn im ersten Fachsemester möglich. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, sind diese Studiengänge auch für Studienfortsetzer zugänglich. 1.1 Studiengänge mit dem Abschluss Staatsprüfung (St) Studien- Bewerbung erforderlich für StudienbeginnStudienfach Abschluss 1. Semester bei höhere Semester bei RWTH SS = Sommersemester WS = Wintersemester Medizin (Modellstudiengang, nähere Informatio- nen finden Sie auf den Internet-Seiten der Medizinischen Fakultät) St ZVS 2. – 10. Sem. WS Zahnmedizin St ZVS 2. – 11. Sem. WS
  • 9. Information zur Studienaufnahme Ausgabe Juni 2008 5 1.2 Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) / Bachelor of Arts (B.A.) Studien- Bewerbung erforderlich für StudienbeginnStudienfach Abschluss 1. Semester bei höhere Semester bei RWTH SS = Sommersemester WS = Wintersemester Angewandte Geographie B.Sc. RWTH WS Angewandte Geowissenschaften B.Sc. RWTH WS Architektur B.Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS Bauingenieurwesen B.Sc. WS Betriebspädagogik und Wissenspsychologie *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS Betriebswirtschaftslehre / Business Administration B.Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS Biologie B.Sc. RWTH WS Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie B.Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS Chemie B.Sc. WS Computational Engineering Science ***) B.Sc. WS Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik B.Sc. WS English Studies *) ***) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS Entsorgungsingenieurwesen B.Sc. WS Geographie *) B.A. RWTH WS Georessourcenmanagement B.Sc. RWTH WS Germanistische und Allgemeine Literaturwissen- schaft *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS Geschichte *) B.A. 2. – 4. Sem. WS Informatik B.Sc. WS Logopädie **) B.Sc. WS Maschinenbau ***) B.Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS Materialwissenschaften B.Sc. WS Mathematik ***) B.Sc. WS, SS Philosophie *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS Physik ***) B.Sc. WS empfohlen, SS Politische Wissenschaft *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS Psychologie B.Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS Rohstoffingenieurwesen / Mineral Ressources Engineering B.Sc. WS Soziologie *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS Sprach- und Kommunikationswissenschaft *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS Technik-Kommunikation ****) B. Sc. WS Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte / Economics and Economic Studies in History *) B.A. RWTH 2. – 6. Sem. WS Werkstoffingenieurwesen B.Sc. WS Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtun- gen - Bauingenieurwesen - Maschinenbau - Elektrische Energietechnik - Werkstoff- und Prozesstechnik B.Sc. B.Sc. B.Sc. B.Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS Hinweise: Die Kombination von Geschichte mit Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/ Economics and Economic Studies in History besitzt keine Möglichkeit zum Weiterstudium im Masterbereich an der RWTH Aachen. *) diese Studienfächer mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) können nur in einer Kombination von zwei B.A. - Fächern studiert werden. **) Die Zulassung setzt u. a. eine 3-jährige, mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossene Logopädenausbildung an einer Lehranstalt (Fachschule) für Logopädie voraus. ***) verpflichtende Teilnahme an einem studiengangbezogenen Eignungstest (Self- Assessment) (siehe Seite 4 Punkt 3 des Infos) ****) Der Studiengang Technik-Kommunikation ist eine Kombination aus Kommunikationswissenschaft als 1. Hauptfach sowie einem der Fächer Grundlagen der Informatik, Grundlagen des Maschinenbaus, Grundlagen der Werkstofftechnik oder Grundlagen der Elektrotechnik als 2. Hauptfach
  • 10. Information zur Studienaufnahme 6 Ausgabe Juni 2008 1.3 Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs und für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Die an der RWTH möglichen Lehramtsstudiengänge sowie die Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: a) Kombinationstabelle für das Lehramt an Berufskollegs 2. Fach 1. Fach Bautechnik(WS) Elektrotechnik(WS) Energietechnik(WS) Fahrzeugtechnik(WS) Fertigungstechnik(WS) Hochbautechnik(WS) Holztechnik(WS) Maschinenbautechnik(WS) Nachrichtentechnik(WS) Techn.Informatik(Masch.)WS) Techn.Informatik(E-Technik)(WS) Textil-u.Bekleidungstechnik(WS) Tiefbautechnik(WS) Versorgungstechnik(WS) Wirtschaftswissenschaft–RWTH–NC1.–4.Sem. Biologie–ZVS-NC(WS) Chemie Deutsch-RWTH-NC1.-4.Sem.(WS) EnglischRWTH-NC1.-4.Sem.(WS)*) Französisch(WSempfohlen) Mathematik*)(WSempfohlen) Physik(WSempfohlen) Politik-RWTH-NC1.-4Sem.(WS) Kath.Religionslehre Spanisch(WSempfohlen) Bautechnik (WS) Elektrotechnik (WS) Energietechnik (WS) Fahrzeugtechnik (WS) Fertigungstechnik (WS) Hochbautechnik (WS) Holztechnik (WS) Maschinenbautechnik (WS) Nachrichtentechnik (WS) Techn. Informatik (Masch.) (WS) Techn. Informatik (E-Technik) (WS) Textil- u. Bekleidungstechnik (WS) Tiefbautechnik (WS) Versorgungstechnik (WS) Wirtschaftswissenschaft – RWTH-NC 1. – 4. Sem. (WS) Biologie – ZVS-NC (WS) Chemie Deutsch -RWTH-NC 1.-4. Sem. (WS) Englisch – RWTH-NC 1.-4. Sem. (WS) *) Französisch (WS empfohlen) Mathematik *) (WS empfohlen) Physik (WS empfohlen) Politik - RWTH-NC 1.-4 Sem. (WS) Kath. Religionslehre Spanisch (WS empfohlen) WS = Studienbeginn nur im Wintersemester möglich; NC = Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten *) = verpflichtende Teilnahme an einem studiengangbezogenen Beratungsverfahren bzw. Self-Assessment (siehe Seite 4 Punkt 3 des Infos) Anmerkungen: Bei Wahl der Fächer Versorgungstechnik, Technische Informatik (Masch.) , Fahrzeugtechnik oder Fertigungstechnik wird empfohlen, diese speziellen Fachrichtungen mit der beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik zu kombinie- ren.
  • 11. Information zur Studienaufnahme Ausgabe Juni 2008 7 b) Kombinationstabelle für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 2. Fach 1. Fach Biologie–ZVS-NC(WS) Chemie DeutschRWTH-NC1.-4.Sem.(WS) EnglischRWTH-NC1.–4.Sem.(WS)*) Französisch(WSempfohlen) GeschichteRWTH-NC1.–4.Sem.(WS) Informatik(WS) Mathematik*)(WSempfohlen) Physik(WSempfohlen) Kath.Religionslehre Spanisch(WSempfohlen) Biologie – ZVS-NC (WS) Chemie Deutsch RWTH-NC 1.- 4. Sem. (WS) Englisch RWTH-NC 1.- 4. Sem. (WS) *) Französisch (WS empfohlen) Geschichte RWTH-NC 1.- 4. Sem (WS) Informatik (WS) Mathematik *) (WS empfohlen) Physik (WS empfohlen) Kath. Religionslehre Spanisch (WS empfohlen) WS= Studienbeginn nur im Wintersemester möglich; NC= Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten *) = verpflichtende Teilnahme an einem studiengangbezogenen Beratungsverfahren bzw. Self-Assessment (siehe Seite 4 Punkt 3 des Infos) Anmerkungen zu Fremdsprachenkenntnissen für das Lehramtsstudium an Gymnasien und Gesamtschulen: Grundsätzlich setzt das Lehramtsstudium Kenntnisse in zwei Sprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden. Bei Wahl der Unterrichtsfächer Englisch, Französisch, Spanisch, Kath. Religionslehre und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen werden Kenntnisse in Latein vorausgesetzt, die durch das Zeugnis des Latinums nachzuweisen sind. Bei Wahl des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre sind zusätzlich Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch er- wünscht. Für das Lehramt an Berufskollegs können durch die jeweiligen Studienordnungen dem Ausbildungsziel entsprechende und für das fachwissenschaftliche Studium in diesem Rahmen unabdingbare sprachliche Kenntnisse gefordert werden. Der Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse ist bis zur Zwischenprüfung zu erbringen. Hinweis zu Erweiterungsprüfungen: Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungen in weiteren Fächern des jeweili- gen entsprechenden Lehramtes gemäß § 5 LABG abgelegt werden. Neben den o.g. Unterrichtsfächern, die auch als Erweiterungsfach studiert werden können, besteht zusätzlich die Mög- lichkeit, das Erweiterungsfach Technik aufzunehmen.
  • 12. Information zur Studienaufnahme 8 Ausgabe Juni 2008 b) Studiengangübersicht für Studienfortsetzer (Personen, die bereits studiert haben und ihr Studium fortsetzen möchten) Studienfortsetzer haben die Möglichkeit, einen weiteren Studiengang hinzu zu nehmen bzw. eine Studiengangänderung vorzu- nehmen. Sofern der neue Studiengang im ersten Fachsemester aufgenommen wird, wird für die Wahl eines Studienganges auf das Studiengangangebot für Neueinschreiber verwiesen. Sofern eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen möglich ist und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt, kann zusätzlich eine Einschreibung für folgende Studiengänge erfol- gen: 1.4 Studiengänge mit dem Abschluss Diplom (kein Studienbeginn im 1. Fachsemester möglich !) Eine Einschreibung für einen dieser Diplomstudiengänge ist nur dann möglich, wenn mindestens eine Einstufung in das in Klammern angegebene Fachsemester erfolgen kann. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen Prü- fungsausschusses zulässig. Studiengang Architektur (7. Fachsemester) Bauingenieurwesen (5. Fachsemester) Bergbauwesen (9. Fachsemester) Betriebswirtschaftslehre (9. Fachsemester) Biologie (7. Fachsemester) Brennstoffingenieurwesen (6. Fachsemester) Chemie (7. Fachsemester) Computermathematik (6. Fachsemester) Computational Engineering Science (5. Fachsemester) Elektrotechnik und Informationstechnik (5. Fachsemester) Entsorgungsingenieurwesen (4. Fachsemester) Gemeinsamer Diplom- und Lehramtsstudiengang Maschinenbau (5. Fachsemester) Geologie (9. Fachsemester) Informatik (6. Fachsemester) Lehr- und Forschungslogopädie (5. Fachsemester) Maschinenbau (5. Fachsemester) Mathematik (6. Fachsemester) Metallurgie und Werkstofftechnik (4. Fachsemester) Mineralogie (9. Fachsemester) Markscheidewesen (9. Fachsemester) Physik (6. Fachsemester) Technische Informatik (5. Fachsemester) Werkstoffinformatik (5. Fachsemester) Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtungen - Bauingenieurwesen - Maschinenbau - Elektrische Energietechnik - Rohstoff- und Werkstofftechnik (jeweils 5. Fachsemester)
  • 13. Information zur Studienaufnahme Ausgabe Juni 2008 9 2. Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus) 2.1 Masterstudiengänge Die folgenden Studiengänge setzen bereits einen erfolgreichen Studienabschluss (in der Regel ein erfolgreich abge- schlossenes Bachelor-Studium) voraus. a) Konsekutive Masterstudiengänge Studiengang Studienabschluss Studienbeginn Angewandte Geographie (RWTH – NC, Frist 15.07.2008 !!!) Master of Science WS Angewandte Geowissenschaften Master of Science WS Automatisierungstechnik Master of Science WS Bildungs- und Wissensmanagement *) Master of Arts WS Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie Master of Science WS English Studies *) Master of Arts WS Europastudien Master of Arts WS Georessourcenmanagement Master of Science WS Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft *) Master of Arts WS Geschichte *) Master of Arts WS Internationales Wertschöpfungsmanagement Master of Science WS Lehr- und Forschungslogopädie Master of Science SS, WS Materialwissenschaften Master of Science WS Philosophie *) Master of Arts WS Politische Wissenschaft *) Master of Arts WS Psychologie (RWTH – NC, Frist 15.07.2008 !!!) Master of Science WS Rohstoffingenieurwesen/ Mineral Ressources Engineering Master of Science WS Soziologie *) Master of Arts WS Sprach- und Kommunikationswissenschaft *) Master of Arts WS Werkstoffingenieurwesen Master of Science WS Wirtschaftsgeographie (RWTH – NC, Frist 15.07.2008 !!!) Master of Science WS Die mit einem *) versehenen Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) können nur in einer Kombination von zwei M.A. - Fächern studiert werden. Für Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Philosophische Fakultät, Frau Dr. Schmidt, Kármánstr. 17-19, Raum 109b, Tel.: 0241/80-96031, e-mail: schmidt@fb7.rwth-aachen.de b) Nicht-konsekutive Masterstudiengänge Studiengang Studienabschluss Studienbeginn Biomedical Engineering Master WS Chemieingenieurwesen Master WS Communications Engineering Master WS Electrical Power Engineering Master WS Energieingenieurwesen *) Master WS Kraftfahringenieurwesen *) Master WS Media Informatics Master WS Metallurgical Engineering Master WS Produktionstechnologie *) Master WS Software Systems Engineering Master WS Die Studiengänge mit dem Abschluss "Master" setzen in der Regel den Bachelor-Grad einer universitären Hochschule voraus. Für Studienbewerber, die in den Zuständigkeitsbereich des International Office der RWTH Aachen fallen, s. hierzu Seite 1, wurde die Bewerbungsfrist für das Wintersemes- ter 2008/2009 festgesetzt auf den 1. März 2008. Nähere Informationen erhalten Sie beim International Office. Die mit einem *) gekennzeichneten Studiengänge werden auch in englischer Sprache in privatrechtlicher Form über die RWTH International Academy (INTAC) angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.rwth-international-academy.com. 2.2 Promotionsstudiengänge Zur Vorbereitung auf eine Promotion zum Dr.-Ing., Dr.rer.nat., Dr.phil., Dr.rer.pol., Dr.med. oder Dr.med.dent. nach Maßgabe der einschlägigen Promotionsordnung ist eine Einschreibung für das Fach, in dem die Dissertation geschrie- ben wird, möglich. Für die Promotion zum Dr.phil. ist auch die Wahl des Faches Pädagogik zulässig. Die Promotion setzt grundsätzlich den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Studiums an einer universitären Hochschule vor- aus. Fachhochschulabsolventen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Promotion zugelassen wer- den. Die weiteren Einzelheiten sind der jeweiligen Promotionsordnung zu entnehmen. Promovenden, die in das Cen- ter for Doctoral Studies aufgenommen werden, müssen sich einschreiben. Die alleinige Einschreibung für einen Pro- motionsstudiengang ist nach dem StBAG nicht beitragspflichtig.
  • 14. Information zur Studienaufnahme 10 Ausgabe Juni 2008 III. Einschreibung Die Einschreibung kann persönlich, schriftlich oder per Internet vorgenommen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den WWW-Seiten der RWTH Aachen. Ort der persönlichen Einschreibung: Studierendensekretariat der RWTH, Dienstgebäude Templergraben 57, Studierendenservicezentrum (Super C) (s. angehängte Skizze Seite 15) Einschreibfrist: WS 2008/09 : 25.08.– 04.09.2008 und 22.09. – 10.10.2008 (09.00-12.30 Uhr; Mi. zusätzlich von 14.00 - 16.30 Uhr) Einschreibungen per Internet bzw. schriftliche Einschreibungsanträge sind ab 1. August 2008 möglich. Diese Frist gilt nur für zulassungsfreie Studiengänge. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (die eine vorhergehende Bewerbung erfordern) wird die Einschreibfrist im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Einschreibungsunterlagen: Mit dem ausgefüllten Antrag auf Einschreibung sind vorzulegen: 1. Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben); bei Deutschen mit ausländischen HZB s. Ziff. 9.! Bei schriftlicher Antragstellung bitte amtlich beglaubigte Zeugniskopie einreichen. 2. ggf. Zulassungsbescheid der ZVS oder der RWTH (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) 3. Praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) in folgenden Studiengängen mit der angegebenen Dauer: o Maschinenbau (B.Sc.), Bauingenieurwesen (B.Sc.), Materialwissenschaften (B.Sc.), Grundlagen des Maschinenbaus als 2. Hauptfach im Rahmen des Bachelorstudienganges Technik-Kommunikation sowie für den Bachelorstudiengang Wirt- schaftsingenieurwesen (Fachrichtungen Maschinenbau sowie Bauingenieurwesen) – jeweils 6 Wochen o Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtung Werkstoff- und Prozesstechnik) – 4 Wochen (Bitte fordern Sie ggf. rechtzeitig die entsprechenden Richtlinien über die praktische Tätigkeit an!) 4. nur bei den Studiengängen Computational Engineering Science, Maschinenbau, Mathematik sowie Physik: Nachweis über die Teilnahme am Eignungstest bzw.Beratungsverfahren 5. ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule/Fachhochschule 6. Bei Studienabsolventen: Nachweis über den Studienabschluss (sowohl im Inland als auch im Ausland) in Form von Urkun- de und Zeugnis 7. Bei Studienfortsetzern: Nachweis über die bisher absolvierten Semester (i. d. Regel durch Studienbuch), ggf. Einstufungs- bescheid der zuständigen Stelle (Prüfungsausschuss/Fachbereich) 8. Versicherungsbescheinigung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach der Studentenkrankenversicherungs- Meldeverordnung (s. S. 17). Hierin muss bescheinigt sein, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber a) versichert oder b) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Eine Mitgliedsbescheinigung oder eine Chipkarte genügen nicht! 9. Pass oder Passersatzdokument 10. Bei EU-Ausländern und Deutschen mit ausländischer HZB (Ausnahme: Deutsche Schulen im Ausland): Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (ggf. muss eine entsprechende Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abgelegt werden!) 11. Zusätzlich bei Deutschen mit ausländ. HZB: Anerkennungsbescheid der HZB als deutsche Studienberechtigung. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz in Deutschland außerhalb Nordrhein-Westfalens müssen sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen (Wohnort-) Bundeslandes wenden. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz im Ausland oder in Nordrhein-Westfalen müssen sich an die Zentrale Zeugnisanerken- nungsstelle des Landes NRW, Bezirksregierung Düsseldorf, Fischerstr. 10, 40477 Düsseldorf, wenden. Weitere Informati- onen erhalten Sie auf Anfrage! Bei schriftlicher Antragstellung: Mit Bewerber-Anschrift versehener frankierter (1,44 €) Briefumschlag (DIN C4) Bei der Einschreibung wird Ihnen ein Einzahlungs-/Überweisungsvordruck zur Zahlung des Studierendenschafts- und Sozial- beitrages (148,50 €) sowie des Studienbeitrages (500,00 €) ausgehändigt. Im Semesterbeitrag ist ein Betrag für das Semes- terticket enthalten. Bitte entrichten Sie den Beitrag möglichst am gleichen Tag bei einem Kreditinstitut. Bei Eingang der kom- pletten Zahlung, die maschinell festgestellt wird, erhalten Sie Einschreibungsnachweis, Studierendenausweis (Semesterticket) und Studienbescheinigungen zugesandt. Studierende, die ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank beantragen, überwei- sen nur den Studierendenschafts- und Sozialbeitrag (148,50 €). Der Studienbeitrag wird in diesen Fällen von der NRW.Bank unmittelbar an die Hochschule überwiesen. Vorlesungszeit des WS 2008/09 : 13. Oktober 2008 – 06. Februar 2009 Studienvorkurse: Die RWTH bietet Studienanfängerinnen und -anfängern die Möglichkeit, ihre Schulkenntnisse in Fachgebieten, die im Rah- men vieler Studiengänge von Bedeutung sind, mit Hilfe eines Vorkurses bzw. eines studienbegleitenden Kurses auf zu frischen oder zu intensivieren. Vorkurse werden allerdings nur zum Wintersemester angeboten. Die Teilnahme an den Kursen ist frei- willig und kostenlos. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Internet oder erhalten Sie auf besondere Anfrage.
  • 15. Information zur Studienaufnahme Ausgabe Juni 2008 11 IV. Hinweise 1. Zimmervermittlung: Die Vermittlung von Zimmern/Wohnungen erfolgt, soweit Angebote vorliegen, durch • den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der RWTH - Referat für Wohnen, Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92, Fax (0241) 80 9 23 94; Sprechzeiten: mo – fr. 11.30 - 14.00 Uhr (i.d. vorlesungsfreien Zeit nur di und do); Email: asta@asta.rwth-aachen.de • das Studentenwerk Aachen, Wohnungsvermittlung, Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80-9 23 61 • Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz in einem Studentenwohnheim des Studentenwerks ist an die Wohnheimverwaltung des Studentenwerks, Turmstr. 3, 52072 Aachen zu richten (Tel. 80- 9 32 65, - 9 32 60, -9 3264, -9 32 62 ; FAX 80- 9 32 63), Email: wohnen@studentenwerk-aachen.de; Sprechzeiten der Wohnheimverwaltung: Mo – Fr: 9.30 – 12.45 Uhr; Di: 14.00 - 15.30 Uhr. Weitere Studentenwohnheime: Studentenwerk der Kath. Hochschulgemeinde Aachen e. V., Sekretariat Pontstr. 72, 52062 Aachen, Tel. (0241) 4700-100, FAX (0241) 4700-144 Evangelische Studentengemeinde Aachen, Nizzaallee 20, 52072 Aachen, Tel. (0241) 91867-12, FAX: (0241) 91867-18, und Templergraben 39, 52062 Aachen, Tel. (0241) 25536 2. Zu Semesterbeginn finden Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger nach Studiengängen getrennt statt. Hier erhalten Sie alle erforderlichen Informationen zu Ihrem Studium. Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Studierendenausweis mit. Beginn ist einheitlich am 13. Oktober 2008 um 10.00 Uhr. Den jeweiligen Ort ent- nehmen Sie bitte den Aushängen im Hochschulbereich. 3. Schwerbehinderte Studierende können sich mit allen Fragen und Problemen an den Beauftragten für Behindertenfragen wenden: Hermann-Josef Kuckartz, Zentrales Prüfungsamt (Audimax), Wüllnerstr. 5-9, Zi. 14, Tel. (0241) 80-9 43 38, FAX 80-9 23 76, Sprechstunden nach Vereinbarung. 4. Studienplatztausch In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann ein Studienplatztausch genehmigt werden, wenn die Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner im gleichen Semester desselben Studiengangs eingeschrieben sind und den gleichen Studienstand aufweisen. Ein Studienplatztausch bedarf der Genehmigung der beteiligten Hochschulen (Antragsvordrucke im Studierendensekretariat). Ein Studienplatztausch im ersten Fachsemester ist nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen möglich. Die RWTH vermittelt keine Tauschpartnerinnen bzw. -partner. Die Suche nach einer Partnerin oder einem Partner kann jedoch über Aushänge bei der entsprechen- den Fachschaft und/oder beim AStA der RWTH erfolgen. Bundesweite Studienplatz-Tauschbörsen bestehen beim: • Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Bildungs- und Sozialwerk e.V., Geschäftsstelle Berlin Tel.: 030/616518-20, Fax-Nr.; 030/616518-40, Email: Studienplatztausch@rcds.de • Verein zur Förderung studentischer Belange e. V. (VSB), Postfach 18 29, 53008 Bonn, 5. Anerkennung von Prüfungen und Studienleistungen: Prüfungen und Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im selben Studiengang an einer Universität oder gleichrangigen Hochschule in der Bundesrepublik werden im Falle eines Wechsels an die RWTH angerechnet. Im Übrigen werden Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen (außer Universitäten und gleichrangigen Hochschulen) oder an Hochschulen im Ausland erworben wurden, angerechnet, sofern Gleichwertigkeit besteht. Im Einzelnen erteilen die zuständigen Prüfungsausschüsse/Fachbereiche (Fachstudienberater) hierüber Auskunft. 6. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem BAföG liegt beim Studentenwerk Aachen - Anstalt des öffentl. Rechts, Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00, Fax.: 0241/80-9 31 51. Anfragen, auch nach Antragsvordrucken, sind dorthin zu richten. Antragsvordrucke werden durch den Pförtner im Studentenwerk ausgege- ben oder können aus Stellagen im Studentenwerk entnommen werden.(Sprechzeiten: Di- Do. 10-13 Uhr, Mi 13.30 – 16.00 Uhr). Email: bafoeg@studentenwerk- aachen.de 7. NRW.Bank – Studienbeitragsdarlehen: Anträge auf Gewährung von Studienbeitragsdarlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge (500 € je Semester) sind während der Einschreibungs- bzw. Rückmeldefristen beim Studierendensekretariat zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rwth-aachen.de/studierendensekretariat 8. Das Vorlesungsverzeichnis der RWTH finden Sie in kommentierter Fassung im Internet unter www.campus.rwth-aachen.de. 9. Informationen zum Semesterticket finden Sie auf den Web-Seiten des AStA unter www.asta.rwth-aachen.de. Für spezielle Fragen berät der AStA zu den Öffnungs- zeiten der Referate oder per EMail an Semesterticket@asta.rwth-aachen.de. Außerdem stellt der Aachener Verkehrsverbund (AVV) unter der Web-Adresse www.avv.de/semesterticket einen info-Flyer zum Download bereit. 10. An der RWTH Aachen besteht ein Alumni-Projekt, d.h. ein Kontakt- und Karrierenetzwerk für Studierende und Ehemalige. Zielsetzung ist u.a. die Stärkung der Kontakte Ehemaliger untereinander und zur Hochschule, der Ausbau wissenschaftlicher Weiterbildung in Aachen und anderenorts, die Vermittlung von Informatio- nen von RWTH-Absolventen über Neues in Forschung und Lehre sowie die Förderung der Karriereentwicklung durch Netzwerk und Informationen. Durch das A- lumni-Projekt soll nicht nur Ehemaligen eine Begegnungsplattform geboten werden, sondern ebenfalls Studierende einbezogen werden. Sie sollen u.a. durch Vor- träge, Diskussionsrunden und Trainings die Möglichkeit erhalten, an den Erfahrungen ihrer „Vorgänger“ teilzuhaben. Email: alumni@rwth-aachen.de 11. Losverfahren Ein Losverfahren findet nur in den zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen statt, sofern nach Ende der Vergabeverfahren durch RWTH bzw. ZVS noch freie Studienplätze vorhanden sind. Antragsfrist für WS 2008: 15. September 2008 -15. Oktober 2008 nur online! Antragsform: Per Internet (www.rwth-aachen.de/studierendensekretariat). Die Auswahl erfolgt ggf. ausschließlich nach dem Zufallsprinzip (LOS). 12. Vom 20.01. bis 22.01.2009 finden in der Zeit von 09.00 – 15.00 Uhr die Beratungstage 2009 für Schülerinnen und Schüler statt. Vorträge, Gespräche mit Dozenten und Fachstudienberatern, die Teilnahme an regulären Vorlesungen sowie Institutsbesuche sollen den Schülern bei der Wahl ihres zukünfti- gen Studienganges behilflich sein. Das Programm der Beratungstage ist ab Dezember 2008 in der Zentralen Studienberatung oder per Internet (www.rwth-aachen.de/studienberatung) erhältlich. 13. Am 11. Juni 2008 findet in der Zeit von 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr der nächste Studieninformationstag statt. Im Mittelpunkt stehen die Interessen der künftigen Studie- renden, die an diesem Tag die Gelegenheit erhalten, sich ausführlich über die Studienmöglichkeiten an unserer Hochschule zu informieren.
  • 16. Information zur Studienaufnahme 12 Ausgabe Juni 2008 V. Adressen Studierendensekretariat: Templergraben 59 (Eingang Wüllnerstraße), 52056 Aachen, FAX (0241) 80 92-380, Email: studsek@zhv.rwth-aachen.de ab 11. August 2008: Templergraben 57 (Super C) Studierendenservicezentrum Einschreibungsberatung/ Zulassungsangelegenheiten/ Bewerbungen erstes und höhere Semester/ Zweithörerzulas- sung/ Studienplatztausch/ Studienbeiträge: Frau Ressel - Tel. (0241) 80 - 9 41 05 Herr Strang - Tel. (0241) 80 - 9 45 15 Frau Görtz - Tel. (0241) 80 - 9 40 20 Frau Buschfort - Tel. (0241) 80 - 9 42 14 (Allgemeine Informationen) Einschreibung/ Rückmeldung/ Beurlaubung vom Studium/ Studiengangwechsel und -änderung/ Exmatrikulation/ Be- scheinigungen : Frau Herzog - Tel. (0241) 80 – 9 40 21 Buchstaben A - G Frau Eichler - Tel. (0241) 80 – 9 40 08 Buchstaben H - O Herr Dahmen - Tel. (0241) 80 – 9 40 09 Buchstaben P - Z Seniorenstudium sowie Gasthörerzulassung: Frau Breidenbach - Tel. (0241) 80 - 9 40 29 Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mi 13.00 - 16.00 Uhr (gilt nicht für Neueinschreibungen - s. unter III) Hinweis: Das Studierendensekretariat ist während der Neueinschreibungen telefonisch schwer erreichbar. Bei starkem Besucher- verkehr während der Öffnungszeiten ist es nicht immer möglich, telefonische Auskünfte zu erteilen. Beschränken Sie daher telefonische Nachfragen auf das unbedingt Notwendige und entnehmen Sie die allgemeinen Hinweise diesem RWTH-INFO. Zentrale Studienberatung: Templergraben 83, 52056 Aachen, Tel. (0241) 80 - 9 40 50, FAX: (0241) 80-92 406, EMail: zsb@zhv.rwth-aachen.de (zuständig für: Allgemeine Informationen und Beratung in Zulassungs- und Studienangelegenheiten; Psychologische Beratung) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mo 15.00 - 16.00 Uhr, Mi 13.00 bis 16.00 Uhr u. nach Vereinbarung. Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office): Ahornstr. 55, 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 41 00 (zuständig - u. a. - für: Zulassung und Einschreibung ausländi- scher und staatenloser Studienbewerberinnen und Studienbewerber - Ausnahmen vgl. S. 1!), E-mail: international@zhv.rwth-aachen.de, Fax: 0241/80 28 544. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09.30 - 12.30 Uhr u. Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS): Sonnenstr. 171, Postfach 8000, 44128 Dortmund 1, Tel. 0180 3 987111 001 Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der RWTH: Turmstr. 3, 52056 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92, FAX (0241) 80-9 23 94 Öffnungszeiten: Sekretariat Mo - Fr 10.00 - 14.00 Uhr; Referate 11.30 – 14.00 Uhr Studentenwerk Aachen (Anstalt des öffentl. Rechts): Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00 (zuständig für: Förderung nach BAföG, Bereitstellung von Studen- tenwohnheimplätzen - s. auch unter Abschnitt IV 1 "Zimmervermittlung", Unterhaltung von Studierendenmensen und –cafeterien und Abschnitt IV 7. Rechen- und Kommunikationszentrum: Seffenterweg 23, 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 49 00; EMail: Sekretariat@rz.rwth-aachen.de. Es wird Studierenden die Arbeitsmöglichkeit geboten an öffentlich zugänglichen PCs (CIP-Pool) zu arbeiten und Ein- wahlzugänge per Modem und ISDN ins Hochschulnetz einschl. Internet-Nutzung zu beantragen (weitere Informatio- nen erhalten Sie bei der Einschreibung) Fachstudienberatung: Die Fachstudienberaterinnen und -berater erteilen verbindliche Auskünfte und Beratung in Studien- und Prüfungsan- gelegenheiten der einzelnen Studiengänge. Die Liste der Fachstudienberater finden Sie im Internet unter http://www.rwth-aachen.de/zentral/abt14_studiengaenge_fach_studi_berat.htm .
  • 17. Information zur Studienaufnahme Ausgabe Juni 2008 13 Bis zum 08. August sind wir unter der Adresse Templergraben 59 (Eingang Wüllner- straße) erreichbar. Ab 11. August finden Sie uns im Templergraben 57 (Super C) im ersten Obergeschoss. Super C
  • 20. Information zur Studienaufnahme 16 Ausgabe Juni 2008 Legende zum vorseitigen Übersichtsplan 1 Studierendensekretariat, Templergraben 59 (Eingang Wüllnerstraße), ab Mitte August Templergraben 57 (Super C) 2 Zentrale Studienberatung, Templergraben 83 3 Akademisches Auslandsamt, Ahornstraße 55 4 Allgemeiner Studierendenausschuss, Turmstraße 3 Studentenwerk Aachen (BAföG-Amt und Wohnheimverwaltung) Fachschaften F 1/1 Mathematik/Physik/Informatik Kármánstraße 7 F 5/4 Geographie und Wirtschaftsgeographie, Seminargebäude, Wüllnerstraße zw. 5 u. 7 F 1/2 Chemie Prof.-Pirlet-Straße 1 F 6 Elektrotechnik und Informationstechnik, Kármánstraße 9 F 1/3 Biologie Worringer Weg 1 F 7/1 Philosophie (auch Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) Kármánstraße 11 F 2 Architektur Schinkelstraße 1 F 7/2 Lehramt an Berufskollegs, Kármánstraße 11 F 3 Bauingenieurwesen Mies-van-der-Rohe-Straße 1 F 7/3 Kommunikationswiss. u. Technik-Kommun. Kármán-Auditorium F 4 Maschinenbau Eilfschornsteinstraße 18 F 8 Wirtschaftswissenschaften Templergraben 64 F 5/1 Bergbau- und Abfallentsorgung Wüllnerstraße 2 F10/1 Medizin Pauwelstraße 30, Klinikum F 5/2 Metallurgie und Werkstofftechnik Intzestraße 1 F10/2 Zahnmedizin Pauwelstraße 30, Klinikum F 5/3 Geologie und Mineralogie Lochnerstraße 4 - 20
  • 21. Merkblatt über die Krankenversicherung * 1. Versicherungstatbestände a) Versicherungspflicht Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflege- versicherung sind Studenten, die an staatli- chen oder staatlich anerkannten Hochschu- len in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht. Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungs- pflicht fort, wenn die Art der Ausbildung, familiäre Gründe, persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvor- aussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstu- dienzeit rechtfertigen. Studenten, die neben dem Studium ge- gen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erschei- nungsbild nach Student sind, d. h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungs- pflichtig. * (gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverord- nung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Sommerse- mester 2008 aufgrund von Angaben des AOK Bundes- verbandes, 53177 Bonn) b) Familienversicherung Studenten sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversi- cherung ihrer Eltern, Ehegatten oder Le- benspartner familienversichert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul oder Berufsausbildung befinden. Wird die Ausbildung durch Wehr oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, besteht die Möglichkeit der Familienversiche- rung für einen dem Dienst entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u. a. außerdem, dass der Familienangehö- rige kein Gesamteinkommen hat, das regel- mäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (350,- € für das Jahr 2007) überschreitet. (Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400,- €.) c) Befreiung von der Versicherungspflicht Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungs- pflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums. d) Freiwillige Versicherung Studenten, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind (z. B. wegen Über- schreitens der Höchstsemesterzahl / des Höchstalters), haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindes- tens 12 Monate ununterbrochen versichert waren. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied setzt außerdem voraus, dass der Beitritt der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der Versi- cherungspflicht schriftlich angezeigt wird. Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Kran- kenversicherung weiterversichert, bleibt versicherungspflichtig in der Pflegeversiche- rung. Die Versicherungspflicht kann wahlwei- se aber auch durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung eingelöst wer- den. Dieses Wahlrecht kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeübt werden. Seit 1. April 2007 gelten auch für freiwil- lige Mitglieder einer gesetzlichen Kranken- kasse, die als Studenten an einer ausländi- schen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die bei- tragsrechtlichen Vergünstigungen der Kran- kenversicherung für Studenten. Weisen diese Versicherten ab dem 1. April 2007 nach, dass sie zum Kreis der Studierenden gehö- ren, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenver- sicherung in Deutschland nur noch den oben genannten „Studentenbeitrag“. e) Private Krankenversicherung Wer sich privat krankenversichert, ist ver- pflichtet, auch eine private Pflegeversiche- rung abzuschließen. Jugendliche mit privat pflegeversicherten Eltern können unter denselben Voraussetzungen, wie dies in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung der Fall ist (siehe oben unter b) Familienversicherung), beitragsfrei privat pflegeversichert sein. 2. Leistungen Studenten und ggf. ihre mitversicherten Angehörigen erhalten als Leistungen unter anderem ärztliche und zahnärztliche Be- 17
  • 22. 2 handlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früh- erkennungsuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen nicht. 3. Beiträge Versicherungspflichtige Studenten haben die Beiträge für das Semester in Höhe von 296,40 € (gültig seit 01.10.2007) zur gesetz- lichen Krankenversicherung und 54,54 € zur Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für Kinderlose (dies entspricht einem monatli- chen Beitrag von 49,40 € bzw. 9,09 €) vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der Semesterbeitrag zur Pflegeversi- cherung ohne Beitragszuschlag für Kinderlo- se beträgt 47,52 € (dies entspricht 7,92 € monatlich). Die Satzungen der Krankenkas- sen können andere Zahlungsweisen vorse- hen. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung. Für Studenten, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben. Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Krankenkasse geregelt. 4. Keine Einschreibung ohne Versicherung Jeder Studienbewerber muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Kranken- kasse in Verbindung setzen, um eine Versi- cherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus, ob er versichert ist oder ob er versicherungsfrei, von der Versi- cherungspflicht befreit oder nicht versi- cherungspflichtig ist. Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbe- scheinigung einzureichen. 5. Welche Krankenkasse? Studienbewerber erhalten die für die erstma- lige Einschreibung erforderliche Versiche- rungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden. Die Studienbewerber, die zum Studien- beginn nicht in der gesetzlichen Krankenver- sicherung versichert sind, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Kran- kenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand. Uner- heblich ist dabei, wie lange die letzte Mit- gliedschaft bzw. Familienversicherung zu- rückliegt. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wählbaren Kranken- kassen für die Ausstellung der Versiche- rungsbescheinigung zuständig. Studienbewerber, die sich von der Versi- cherungspflicht befreien lassen wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, die die Befreiung ausspricht. 6. Krankenkassenwahl Versicherungspflichtige oder versicherungs- berechtigte Studenten haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der folgenden Krankenkassen zu wählen: die AOK des Wohnortes, jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Wohnort des Versicherten erstreckt, die Betriebs- oder Innungskrankenkas- sen, wenn die Satzung dies vorsieht und der Versicherte im Kassenbezirk wohnt, die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversi- cherung bestanden hat, die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist, die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem die Hochschule ihren Sitz hat. Die Wahl ist vom Versicherten spätes- tens zwei Wochen nach Eintritt der Versiche- rungspflicht gegenüber der gewählten Kran- kenkasse zu erklären. Die gewählte Kran- kenkasse ist auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Familienversi- cherte haben kein eigenes Wahlrecht; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitglieds. 7. Weitere Informationen Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine Information sein. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten erteilen die Krankenkassen. 18