2. ERASMUS: Studium und Praktikum
Allgemeine Informationen
Austauschprogramm der EU seit 1987
Finanziert Studienaufenthalte und Praktika in der
EU, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island und
der Türkei
Aufenthaltsdauer zwischen 3 und 12 Monaten
Möglichkeit einer einmaligen Förderung jeweils im
Studien- und Praktikumsprogramm
3. ERASMUS: Studium und Praktikum
ERASMUS Studium
Austauschprogramm auf
Fachbereichsebene
Keine Studiengebühren an Gasthochschule
Stipendium
EILC-Sprachkurse (Katalan, Valencianisch,
Baskisch und Galicisch)
4. ERASMUS Studium
Bewerbungsvoraussetzungen:
mind. 2 Semester abgeschlossenes Studium an einer
deutschen Hochschule
gültiger Vertrag zwischen den Fachbereichen
Sprachkenntnisse empfohlen bzw. Nachweis für
Gasthochschule erforderlich
Anmeldung in den Fachbereichen im Dez./Jan. für WS
und/oder SoSe (außer Humanmedizin!)
Abschluss eines Lernvertrags (Learning Agreement) / 30
ECTS pro Semester
5. ERASMUS Studium
Erhalt eines Transcript of Records
Abgabe von Berichten
Regelung der Anerkennung durch Learning
Agreement und Transcript of Records.
6. ERASMUS Plätze in Spanien
siehe Auflistung
Infomaterial und Erfahrungsberichte im AAA!
7. ERASMUS Praktikum
eigenständige Organisation des Praktikums
(ausgenommen sind Praktika bei Einrichtungen
der EU und an Botschaften der Herkunftsländer)
Angebote siehe Ordner AAA
Bewerbung im AAA um eine Förderung
Praktikumsdauer zwischen 3 und 12 Monaten
8. ERASMUS Praktikum
wenn Studium mit einem Praktikum an der
Gasthochschule verbunden wird oder
beides zusammen nur 3 Monate dauert,
wird der Aufenthalt als Studium „gewertet“
Anstelle des Learning Agreements
Abschluss eines „Training Agreement“
Stipendienhöhe
9. PROMOS - Programm
- weiteres Programm des DAAD
u.a. Sprachkurse (3 Wo. - 6 Mon.)
Stipendium: Reisekosten und/oder
Teilstipendienraten bzw. Kursgebühren
Bewerbung im AAA
Infos unter Aktuelle Ausschreibungen – Fristen!!!
10. PROMOS - Bewerbung
I.d.R. eigene Organisation des Aufenthaltes
Bewerbungsformular
Gute Sprachkenntnisse der Landes- bzw. Unterrichts-/
Geschäftssprache (Nachweis)
Fachgutachten von Hochschullehrer
Fundierte Begründung des Aufenthaltes
Nachweis über erbrachte Studienleistungen
Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung
Entscheidung wird durch Kommission gefällt
11. Auslands-BAföG und Bildungskredit
EU-Länder: Förderungsdauer, Übernahme von
Studiengebühren bis 4.600 EUR / Jahr,
Zuschüsse zu Reisekosten, Krankenversicherung
Nicht-EU-Länder: Förderungsdauer, Übernahme
von Studiengebühren bis 4.600 EUR / Jahr,
Zuschüsse + Auslandszuschläge (abhängig vom
Zielland)
Bildungskredit der Bundesregierung
Zinsgünstiger und einkommensunabhängiger
Kredit für Studium im In- und Ausland: 300 EUR
monatlich, max. für 24 Monate.