1. S tand: 28.01.2012
Richtlinie für Anträge auf neu zusammengestellte Mastermodule
im Rahmen des M.A.-Ergänzungsbereichs
Viele Fachprüfungsordnungen regeln Folgendes: „Die Module des Ergänzungsbereiches sind grundsätzlich
aus dem Angebot der Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät zu wählen. Zum Erwerb von
Fremdsprachenkompetenz können Module aus dem entsprechenden B.A.-Studiengang der Philosophischen
Fakultät gewählt werden.“
Abweichungen von dieser Regelung sind lediglich ausnahmsweise möglich. Wer ein neu zusammenge-
stelltes Mastermodul für den Ergänzungsbereich studieren möchte, hat dies mit Begründung zu beantragen.
1) Der Antrag ist an den Vorsitzenden des M.A.-Prüfungsausschusses zu richten und möglichst zu
Beginn der Vorlesungszeit, jedenfalls spätestens vor Beginn der Prüfungsanmeldung beim Zentralen
Prüfungsamt einzureichen.
2) Der Antrag soll vom Prüfer und dem Leiter der Institution (zwecks einer ordnungsgemäßen Prüfer-
bestellung) gegengezeichnet werden.
3) Neu zusammengestellte Mastermodule unterliegen denselben formalen Anforderungen wie die
regulären Module. Ihre Beschreibung soll folgende Angaben enthalten:
− Modulbezeichnung,
− Anzahl der Leistungspunkte,
− Bezeichnung der vorgesehenen Veranstaltungen,
− Dauer des Moduls (ein/zwei Semester?),
− Qualifikationsziele,
− Anzahl der Prüfungsleistungen, deren Art (mündlich, Klausur, Hausarbeit), deren Dauer bzw.
Umfang (bei Hausarbeiten),
− vorgesehene Prüfer.
R icht linie f ür Ant r äge auf Anr echnung v on Modulen aus ander en
S t udiengängen der Universit ät Gr eifsw ald
Wer ein Modul aus einem anderen Studiengang angerechnet bekommen möchte, muss dies mit
Begründung beantragen. Der Antrag ist an den Vorsitzenden des M.A.-Prüfungsausschusses zu richten und
möglichst zu Beginn der Vorlesungszeit, jedenfalls spätestens vor Beginn der Prüfungsanmeldung beim
Zentralen Prüfungsamt einzureichen.