1. Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA
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Verhandeln im gestörten System
Mediationen sind immer dann erforderlich, wenn das Verhandlungssystem gestört ist.
Gestörtes System Effektives System
Typischerweise werden die Sichtweisen eines Konfliktes und damit die
Verhandlungsoptionen nach folgenden drei Orientierungen unterschieden:
• Machtorientierung:
Dabei steht die Auseinandersetzung über Machtressourcen im Zentrum der
Verhandlung; im Rahmen einer solchen Orientierung muss aber auch derjenige, der
über „Macht“ verfügt (z.B. ein Manager in einem Unternehmen), im Konfliktfall
entscheiden.
• Rechtsorientierung:
Hier gilt es, denjenigen zu ermitteln, der das formale Recht auf seiner Seite hat. Je
enger hingegen die sozialen Beziehungen sind, umso weniger finden Konflikte eine
(direkte) Antwort im Recht. „Vertrauen lässt sich nicht gerichtlich einklagen,
Arbeitsmotivation nicht tarifvertraglich sichern und liebevolle Zuwendung nicht durch
Ehevertrag gewährleisten“ (Blankenburg).
Interessen
Recht
Macht
Macht
Recht
Interessen
2. Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA
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Aspekte der extremen Pole Verrechtlichung und Entrechtlichung:
Verrechtlichung Entrechtlichung
• Der Konflikt wird auf die
Rechtslage reduziert
• Die sozialen und
Beziehungsaspekte werden
vernachlässigt
• Zahlreiche Interessen bleiben
unberücksichtigt
• Nullsummenspiel mit einer
Entweder-Oder-Entscheidung
• Es wird lediglich die
Vergangenheit aufgearbeitet, aber
nicht die Zukunft gestaltet.
• Der Konflikt wird nur als
Sozialproblem, nicht aber als
Rechtsproblem wahrgenommen
• Ein bestehendes
Machtungleichgewicht kann so
zementiert werden, Unrechte
können bestehen bleiben
• Den Gerichten werden wichtige
Verfahren entzogen, die für die
Erkennung und Gestaltung
wichtiger gesellschaftlicher
Prozesse bedeutsam sind.
• Interessenorientierung:
Eine auf den Interessen der Konfliktparteien basierende Problemlösung wird
angestrebt.
Insbesondere die ersten beiden Sichtweisen tendieren dazu, Lösungsoptionen im
jeweils singulären Zuschnitt zu suchen und stereotype Problemlösungen zu
entwickeln. Da es aber keinen allgemein gültigen, optimalen Weg der Problemlösung
geben kann, ist es notwendig, Handlungsoptionen möglichst weit zu fassen, um
einen Konsens zu finden, der jenseits der linearen win-lose-Gerade nach Möglichkeit
Kooperationsgewinne für alle Konfliktparteien hervorbringt.
Wesentliche Voraussetzung dafür ist die vorrangige Orientierung an den eigentlichen
Interessen der Konfliktparteien, ohne dabei in einer Verhandlung die Komponenten
3. Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA
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Aspekte der extremen Pole Verrechtlichung und Entrechtlichung:
Verrechtlichung Entrechtlichung
• Der Konflikt wird auf die
Rechtslage reduziert
• Die sozialen und
Beziehungsaspekte werden
vernachlässigt
• Zahlreiche Interessen bleiben
unberücksichtigt
• Nullsummenspiel mit einer
Entweder-Oder-Entscheidung
• Es wird lediglich die
Vergangenheit aufgearbeitet, aber
nicht die Zukunft gestaltet.
• Der Konflikt wird nur als
Sozialproblem, nicht aber als
Rechtsproblem wahrgenommen
• Ein bestehendes
Machtungleichgewicht kann so
zementiert werden, Unrechte
können bestehen bleiben
• Den Gerichten werden wichtige
Verfahren entzogen, die für die
Erkennung und Gestaltung
wichtiger gesellschaftlicher
Prozesse bedeutsam sind.
• Interessenorientierung:
Eine auf den Interessen der Konfliktparteien basierende Problemlösung wird
angestrebt.
Insbesondere die ersten beiden Sichtweisen tendieren dazu, Lösungsoptionen im
jeweils singulären Zuschnitt zu suchen und stereotype Problemlösungen zu
entwickeln. Da es aber keinen allgemein gültigen, optimalen Weg der Problemlösung
geben kann, ist es notwendig, Handlungsoptionen möglichst weit zu fassen, um
einen Konsens zu finden, der jenseits der linearen win-lose-Gerade nach Möglichkeit
Kooperationsgewinne für alle Konfliktparteien hervorbringt.
Wesentliche Voraussetzung dafür ist die vorrangige Orientierung an den eigentlichen
Interessen der Konfliktparteien, ohne dabei in einer Verhandlung die Komponenten