Vortrag von Prof. Dr. Wilfried Bos,Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS), Dortmund, anlässlich des gleichnamigen Kolloquiums zur Verabschiedung von Prof. Dr. Horst Weishaupt (DIPF) am 4. März 2013, Campus Westend / Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Weiterbildungssituation in den östlichen Bundesländern und aktuelle Herausfor...
Bedarf und Desiderata des Forschungszugangs im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland
1. im Rahmen des Kolloquiums
„Bedarf und Desiderata des Forschungszugangs im Bildungswesen der
Bundesrepublik Deutschland“
anlässlich der Verabschiedung von Prof. Dr. Horst Weishaupt
am 4. März 2013, Campus Westend / Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frankfurt am Main
Bedarf und Desiderate des Forschungsdatenzugangs im
Bildungswesen in Deutschland
Vortrag von Prof. Dr. Wilfried Bos, Institut für Schulentwicklungs-
forschung (IFS), Dortmund,
3. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Donald T. Campbell
Sozialwissenschaftler,
Philosoph und Methodiker
Das Wissen um die Notwendigkeit
evidenzbasierter Bildungspolitik ist
nicht neu!
“Trapped Administrators have so committed themselves in
advance to the efficacy of the reform that they cannot
afford honest evaluation. […]
Experimental administrators have justified the reform on
the basis of the importance of the problem, not the
certainty of their answer, and are committed to going on to
other potential solutions if the one first tried fails.“
Campbell, Donald. T. (1969) Reforms as experiments. In: American Psychologist (1969) 24: 426-427
4. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Neulich in der ZEIT
Hamburger Schulsenator Ties Rabe (Präsident der Kultusministerkonferenz 2012) im Gespräch
mit Professor Olaf Köller und Journalisten der Zeit
ZEIT: Was wollen Sie wissen?
Rabe: Ich möchte wissen, warum die Schüler in Sachsen anscheinend mehr lernen
als in Hamburg oder was die Bayern angeblich besser machen als die Bremer. Als
Kultusminister bekomme ich zwar regelmäßig ein Zeugnis, und in den Stadtstaaten
fällt es meist schlecht aus. Aber worin die Ursachen bestehen und was wir denn
tatsächlich anders machen müssen, sagt uns kein Wissenschaftler. Wir kennen die
Pisa-Punkte von männlichen Neuntklässlern in Hessen beim Mathetest und können
sie mit denen Gleichaltriger in Schleswig-Holstein vergleichen. Wir wissen, dass
Schüler in Sachsen-Anhalt 2009 in Deutsch besser abgeschnitten haben als 2001.
Doch niemand liefert uns stichhaltige Erklärungen für diese Entwicklungen. Mit
bloßen Datenbergen lässt sich keine Politik machen.
ZEIT: Was vermuten Sie als Ursachen?
Rabe: Natürlich spielt die Zahl der Migrantenschüler eine Rolle ebenso wie die
Sozialstruktur in den jeweiligen Bundesländern. Doch da hört es schon fast auf mit
dem gesicherten Wissen der Pädagogikprofessoren. Wir benötigen nicht immer
neue allgemeine Beschreibungen von Glanz und Elend in den Schulen, sondern
tiefer gehende Untersuchungen.
6. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Datenströme in der Bildungsstatistik
KMK 2011, S.4
Abkürzungen: SchA: Schulamt, Reg: Regierungsbezirk (beides in Klammern, da nicht in den
Statistischen Prozess involviert), StaLA: Statistisches Landesamt, KM: Kultusministerium; StBA:
Statistisches Bundesamt; KMK: Kultusministerkonferenz; UNESCO: United Nations Educational,
Scientific and Cultural Organization (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft,
Kultur und Kommunikation), OECD: Organisation for Economic Cooperation and Development
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), EUROSTAT: Statistisches Amt der
Europäischen Union.
8. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Aggregationsebenen der Schulstatistik
(Beispiel: NRW)
• Einzelschulebene (Oktoberstatistik) streng vertraulich!
• Kommunale Ebene
– 396 Kommunen in NRW
– darunter 53 Kreise und kreisfreie Städte
• Regierungsbezirke
• Landesebene
• Bundesebene
9. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Welche Probleme bestehen auf den überregionalen
Ebenen: Erfahrungen aus dem Projekt Chancenspiegel
• Das Angebot an vergleichbaren Indikatoren ist übersichtlich
• Es bestehen Differenzen in den Wertausprägungen zu identischen
Merkmalen zwischen der KMK-Statistik und dem statistischen
Bundesamt (bspw. Personenanzahlen in Schüler-, Klassen-,
Lehrerstatistik der KMK und Fachserie 11 von stat. Bundesamt)
• Zudem bestehenden Divergenzen hinsichtlich der nutzbaren Daten
der 16 Landesämter für Statistik:
– Differenzierung (Kreisebene vs. Gemeindeebene)
– Indikatoren (z.B. Migrationshintergrund vs. Staatsangehörigkeit)
– Verfahren des Datenzugangs
• Umfang des Angebotes und Abrufmodalitäten (online
abrufbar vs. auf Nachfrage)
• Transparenz, ob Daten tatsächlich nicht vorliegen oder
einfach nicht rausgegeben werden
10. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Welche Probleme bestehen auf regionaler Ebene:
Erfahrungen aus dem Bildungsbericht Ruhr
(vgl. Regionalverband Ruhr 2012)
Eine systematische Aufbereitung von Daten steht in den einzelnen
Kommunen der Metropole Ruhr für viele Bereiche noch aus
• Der Umgang mit Daten (-erhebungen und -aufbereitung) variiert von
Kommune zu Kommune stark
– Einige Kommunen verfügen über keinerlei Daten der amtlichen
Schulstatistik und kennen demnach nicht einmal die
Übergangsquoten zu den weiterführenden Schulen, während
andere Städte diese Daten akribisch aufbereiten und auch
Informationen über kleinräumige Disparitäten vorliegen haben.
• Eine Vielzahl an Bildungsindikatoren wird interkommunal nicht
einheitlich erfasst, bspw. Bildungsausgaben, Ganztagsquote nach
Migrationshintergrund, Angaben zum Bildungspersonal (z.B.
Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Seiteneinsteiger).
12. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Ein Beispiel: Sozialstruktur der Schülerinnen und
Schüler (Schülerzusammensetzung)
Praxis
• Der amtlichen Schulstatistik können keine Informationen über die
Sozialstruktur der Schülerinnen und Schüler
(Schülerzusammensetzung) entnommen werden.
• Die Veröffentlichungen der Landesämter und des Bundesamtes (destatis)
enthalten keine (oder nur spärliche) Informationen über den
Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler (hier wird nur
zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne deutscher
Staatsangehörigkeit differenziert).
Position der KMK (KMK Dezember 2011: FAQ´s – Frequently Asked Questions zum
Kerndatensatz und zur Datengewinnungsstrategie, S. 8).
„Folgende Merkmale von großer Planungsrelevanz sollen zusätzlich erhoben
werden:
Der Migrationshintergrund des Schülers soll durch ein Merkmal ‚nichtdeutsche
Verkehrssprache in der Familie‘ erfasst werden (in Kombination mit den
Merkmalen ‚Geburtsland‘ und ‚Staatsangehörigkeit‘).
Das ‚Jahr des Zuzugs‘ soll für die nicht in Deutschland geborenen Schüler
erfragt werden, um den Bildungserfolg statistisch in Abhängigkeit von der in
Deutschland verbrachten Zeit beurteilen zu können. (…)“
13. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Ein Beispiel: Sozialstruktur der Schülerinnen und
Schüler (Schülerzusammensetzung)
Praxis
• Möchte die Bildungsadministration Informationen über diese Indikatoren zur
Sozialstruktur und zum Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler
erhalten, sind sie auf weitere Erhebungen angewiesen.
• Optionen:
– Nutzung von sozialräumlichen Informationen zum Einzugsgebiet der
Schule
– Standorttypenkonzept (NRW: Befragung der Schulleitungen im Rahmen
der Lernstandserhebungen)
– Sozialindex (HH: Befragung von Schülerinnen und Schülern und Eltern)
Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Hrsg.), Zur Konstruktion von Sozialindizes. Ein Beitrag zur Analyse
sozialräumlicher Benachteiligung von Schulen als Voraussetzung für qualitative Schulentwicklung (Bildungsforschung, Bd. 13)
14. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Beispiel: Erhebung des Sozialindex
• Standardisierte Befragung von Schülern und Eltern zu bildungsrelevanten
Charakteristika der Elternhäuser
• Erhebliche Potentiale für eine evidenzbasierte Ressourcensteuerung
– Zentrale Indikatoren:
Geschätzte
Erhebungskosten in
Hamburg: 131.000 Euro
(Vollerhebung der
Jahrgangskohorte 4; ca.
14.500 Schülerinnen und
Schüler):
9 Euro pro Schüler
NRW: ~ 800.000 Euro
Kosten.
Ökonomisches Kapital /
Sozioökonomischer
Status
Bruttojahreshaushaltseinkommen
Objektiviertes und
institutionalisiertes
kulturelles Kapital
Bücher zu Hause
Bildungsabschluss (Abitur/ kein Abitur)
Inkorporiertes
kulturelles Kapital
Besuch von Theater
Besuch von Museum oder einer Ausstellung
Besuch von Oper/Ballett
Besuch von Literaturlesungen
Besuch von klassischem Konzert
Besuch von Kino
Migrationshintergrund /
Kulturelle Vertrautheit
Mutter in Deutschland geboren
Vater in Deutschland geboren
Schüler/in in Deutschland geboren
Sprache zuhause ist Deutsch
Soziales Kapital
(Intergenerationale
Geschlossenheit)
Meine Eltern kennen die Eltern der Kinder meiner Klasse.
Meine Eltern kennen die Eltern der Kinder aus der Nachbarschaft.
Meine Eltern kennen die Eltern der Kinder aus dem Verein/ Gruppe.
Meine Eltern kennen die Eltern der anderen befreundeten Kinder.
Soziales Kapital /
(Funktionierendes
familiäres Netzwerk;
Kommunikation
innerhalb der Familie)
Meine Eltern wissen immer, wo ich nach der Schule hingehe.
Ich rede mit meinen Eltern über befreundete Kinder.
Wenn ich aus dem Haus gehe, fragen meine Eltern, wohin ich gehe.
Wenn ich mich mit Freunden treffe, erzähle ich meinen Eltern mit wem.
18. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Studien
• IQB Ländervergleich Sprachen in Deutsch, Englisch und Französisch (2008/09)
• Programme for International Student Assessment (PISA 2000, 2003, 2006)
• Internationale Grundschul‐Lese‐Untersuchung (IGLU 2001, 2006)
• Entwicklungen in den Jahrgangsstufen 4 bis 6 in Berlin (ELEMENT 2003‐2005)
• Deutsch‐Englisch‐Schülerleistungen‐International (DESI 2003/04)
• Berichtsteildatensatz „Mathematik‐Gesamterhebung Rheinland‐Pfalz:
Kompetenzen, Unterrichtsmerkmale, Schulkontext“ (MARKUS 2000)
• Qualitätsuntersuchung an Schulen zum Unterricht in Mathematik (QuaSUM
1999)
19. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Das Antragsverfahren
1. Antrag auf Datennutzung
• Einreichen einer Forschungsskizze mit geplanten Analysen
• Freiwilliges Review möglich
2. Antragsprüfung
• Wissenschaftliche und nicht kommerzielle Nutzung
• Datenschutz
• Entsprechen die geplanten Analysen den vertraglichen
Vereinbarungen mit dem Eigentümer der Daten (z. B. Einbezug der
KMK bei neuen Ländervergleichen*)?
• Gefährden die Analysen laufende Qualifikations- und
Publikationsarbeiten, d. h. betreffen sie Fragestellungen, die von den
Datenproduzenten zeitlich befristet gesperrt wurden?
*Anträge mit ländervergleichender Differenzierung gehen immer in die Amtschefskommission „Qualitätssicherung
in Schulen“ der KMK
Quelle: http://www.iqb.hu‐berlin.de/fdz/Flyer_deutsch.pdf, https://www.iqb.hu‐berlin.de/fdz/FDZ_VO_neueLVs.pdf
20. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Das Antragsverfahren
3. Abschluss Datennutzungsvertrag
• Abschluss eines Datennutzungsvertrages
4. Bereitstellung der beantragten Daten
• Übergabe der Daten in entsprechendem Format
5. Publikation
• Daten sind zur Publikation freigegeben
• Entsprechende Quellenangaben machen
• Einreichen von Belegexemplaren
6. Datenlöschung
• Löschen der Daten mit Beleg für das FDZ am IQB
Quelle: http://www.iqb.hu‐berlin.de/fdz/Flyer_deutsch.pdf, https://www.iqb.hu‐berlin.de/fdz/FDZ_VO_neueLVs.pdf
21. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Herausforderungen
• Beschluss der KMK zur Neuregelung des Antragsverfahrens (s. KMK, 2012):
• Bei gewünschter Länderdifferenzierung ist ein max. 20 Seiten umfassender Antrag zu stellen
– Neben einer Herleitung der Fragestellung, Hypothesen und geplanten Analysen ist die
zwingende Notwendigkeit eines Ländervergleichs (unter Nennung der Ländernamen)
theoriebasiert (auch in Abgrenzung zur Option des Vergleichs von Ländergruppen) zu
begründen.
– Antragssteller müssen Erfahrung mit entsprechenden Analysen mitbringen.
• Review der Anträge nach DFG-Standard (zwei externe Begutachter), Auswahl durch den IQB-
Vorstand.
• Auf Grundlage einer Stellungnahme der Gutachterinnen und Gutachter, gibt der IQB-
Vorstand* ein Votum ab. Im Falle einstimmiger Voten des IQB-Vorstands nimmt die
Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“ die Entscheidung des IQB-Vorstands zur
Kenntnis; bei nicht einstimmig getroffenen Voten entscheidet die Amtschefskommission
„auf Grundlage der wissenschaftlichen Gutachten über die Genehmigung des Antrags.“
• Der Zugang zu den Länderkennungen erfolgt ausschließlich im geschützten Rahmen (Rechner
am IQB oder in Bonn).Nach Berechnung vor Ort werden die Analysen geprüft.
Begründung für diese neuen „Hürden“ fehlen.
* Der Vorstand besteht aus den beiden jeweils amtierenden Vorsitzenden der Amstchefskommission,
dem amtierenden Generalsekretär der KMK und drei von der Mitgliederversammlung zu wählenden
wissenschaftlichen Experten (min. 1 Person Mitglied der Phil. Fakultät der HU zu Berlin)
Quelle: KMK –Kultusministerkonferenz. Verfahren zur Entscheidung der Kultusministerkonferenz über Datennutzungsanträge für neuartige Ländervergleiche.
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2012. 2012c. (Auch online unter http://www.iqb.hu-berlin.de/fdz, Download 27.10.2012.)
22. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Bisherige Praxis: Auszug aus der Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (Landtag von Baden-
Württemberg); Antrag: Kultusministerkonferenz – Zensur der Pisa-Daten?
• „Seit 2007 wurden an das Forschungsdatenzentrum am IQB (FDZ) 161 Anträge auf
Nutzung von Daten aus großen nationalen und internationalen Schulleistungsstudien
gestellt,
• darunter 117 Anträge auf Nutzung der PISA-Daten, die alle nach formaler Prüfung
durch das FDZ genehmigt wurden.
• Die Regelungen des FDZ zur Datenweitergabe, die von der Amtschefskommission
beschlossen wurden, sehen weiter vor, dass bei Forschungsvorhaben mit
Ländervergleichen, die neuartig und bisher noch nicht publiziert sind, die beteiligten
Länder bzw. die Kultusministerkonferenz in die Prüfung des Antrages mit einbezogen
werden.
• Seit 2007 wurden insgesamt sieben Anträge auf Datennutzung für wissenschaftliche
Vorhaben mit einem neuartigen Ländervergleich gestellt.
• Dabei hat die Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“ im Einzelfall
geprüft, in welcher Form die Berichtslegung erfolgen soll, d. h. als Ländervergleich
oder nach Ländergruppen, die den wissenschaftlichen Fragestellungen entspricht.
• In allen bisher beantragten Fällen wurden die Daten zu den Schülerleistungen
nur für eine Darstellung nach Ländergruppen zur Verfügung gestellt, ein
Ländervergleich wurde abgelehnt. Die Abstimmungen erfolgten einstimmig.“
Drucksache 15 / 1455
19. 03. 2012
23. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Fallbeispiel I: Prof. Dr. Jaap Dronkers
Forschungsanliegen: Analyse des relativ guten Abschneidens
niederländischer und flämischer Schülerinnen und Schüler im Vergleich
zu Schülerinnen und Schülern anderer, vergleichbar differenzierter
Schulsysteme und ähnlich strukturierter Staaten (Wallonien, Länder in
Deutschland, Deutsch-Schweizer Kantone, Bundesländer Österreichs).
Datenbasis: PISA-2006 mit durchschnittlichen Leistungswerten, Werten
des sozio-ökonomischen Status (ESCS), Sozialgradienten und anderen
deskriptiven Variablen für Schülerinnen und Schüler deutscher Herkunft.
Ablehnungsgrund: „[…] die KMK nur noch bei Ländervergleichen, die sich
auf eine ganz neue, also bisher nicht veröffentlichte Fragestellung im
Ländervergleich beziehen, um Genehmigung gebeten.“
Siehe auch:
http://mediathek.cesifo-group.de/iptv/player/macros/cesifo/mediathek?content=1539244&idx=15&category=160858152
24. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Fallbeispiel II: Chancenspiegel 2012
Forschungsanliegen: Analyse des Ausbaus von Ganztagsschulen und
Vergleich von Schülerleistungen nach Ganztagsschulform nach Ländern
Datenbasis: PISA-2006
Stand: Länderdifferenzierung wird ohne Begründung abgelehnt (auch
Nachfragen nach Begründung oder Protokolleinsicht werden abgelehnt)
26. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Beispiel: Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung
IGLU 2001: Vergleich für 7 Bundesländer möglich
IGLU 2006: Vergleich für alle 16 Bundesländer möglich
IGLU 2011: nur national repräsentative Stichprobe
&
IQB-Ländervergleich
Die Teilnahme an IGLU ist durch die 2006 beschlossene Gesamtstrategie der
Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring geregelt.
Quelle: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2006/2006_08_01-
Gesamtstrategie-Bildungsmonitoring.pdf
27. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Genehmigungsverfahren
1. Beantragung der Studie bei BMBF und KMK
- beinhaltet politische und wissenschaftliche
Begutachtung der Anträge
2. Abstimmung und ausführliche wissenschaftliche Begründung für
nationale Erweiterungen der Erhebungsinstrumente
3. Datenschutzrechtliche Begutachtung aller
Erhebungsinstrumente und –verfahren
4. IGLU 2006: Alle über die Berichtslegung hinausgehende
Ländervergliche sind beim FDZ zu beantragen
28. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Allgemeine Gesetzliche Grundlagen zum Datenschutz
Bundesdatenschutzgesetz, Absatz 1 (1):
„Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit
seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“
Grundgesetz, Artikel 2 (1):
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer
verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Grundgesetz, Artikel 1 (1):
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.“
Bundesverfassungsgericht, 65, 1 (Volkszählung):
„Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen
unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG
umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über
die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Quelle: Meixner, Sonja; Schiller, David; von Maurice, Jutta; Engelhardt-Wölfler, Henriette: „Data protection issues in the National Educational Panel
Study“ in: „Education as a Lifelong Process“, Blossfeld, Roßbach, von Maurice (Hrsg.), VS Verlag, Zeitschrift für Erziehungswissenschaften, Sonderheft
14, 2011, S. 301-313.
29. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Es gelten aber auch die Datenschutzgesetze der Länder
Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG)
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG)
Bremisches Datenschutzgesetz (BremDSG)
Datenschutzgesetz - Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
Datenschutzgesetz - Sachsen-Anhalt (DSG-LSA)
Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)
Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG)
Landesdatenschutzgesetz Baden Württemberg (LDSG BW)
Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V)
Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSG RLP)
Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH)
Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)
Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG)
Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG)
Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG)
→ Unterschiedlicher Verpflichtungsgrad zur Teilnahme
→ Unterschiedliche Grundlage für eine datenschutzrechtliche
Prüfung
35. IGLU 2011: Inhalte der datenschutzrechlichen Anmerkungen
• Insgesamt gab es Rückmeldungen aus verschiedenen Bundesländern zu den
Themengebieten:
– Änderungen der „Datenschutzrechtlichen Hinweise“ in den Anschreiben
• Hervorhebung der Freiwilligkeit der nationalen Erweiterung sowie
des Elternfragebogens
• Hinweise auf die Widerrufbarkeit der gemachten Angaben
– Anmerkungen hinsichtlich der Anonymisierung
– Löschung personenbezogener Daten aus einzelnen Fragebögen
– Zeitraum der Einsehbarkeit der Fragebögen durch Eltern, Lehrkräfte
und Schulleitungen im Vorfeld der Erhebung
– Einsatz KFT
– Anmerkungen zu Angaben über Dritte (z. B. Fragen in den Elternfragebögen
über Vater und Mutter)
2010
2011
2012
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
36. IGLU 2011: Inhalte der datenschutzrechlichen Anmerkungen
• Insgesamt gab es Rückmeldungen aus verschiedenen Bundesländern zu den
Themengebieten:
– Änderungen der „Datenschutzrechtlichen Hinweise“ in den Anschreiben
• Hervorhebung der Freiwilligkeit der nationalen Erweiterung sowie
des Elternfragebogens
• Hinweise auf die Widerrufbarkeit der gemachten Angaben
– Anmerkungen hinsichtlich der Anonymisierung
– Löschung personenbezogener Daten aus einzelnen Fragebögen
– Zeitraum der Einsehbarkeit der Fragebögen durch Eltern, Lehrkräfte
und Schulleitungen im Vorfeld der Erhebung
– Einsatz KFT
– Anmerkungen zu Angaben über Dritte (z. B. Fragen in den Elternfragebögen
über Vater und Mutter)
2010
2011
2012
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
37. Anmerkung zum Datenschutz:
Bei Freitextfeld besteht bei außergewöhnlicher
Angabe die Gefahr einer Re-
Identifizierungsmöglichkeit einzelner Personen.
Beispiel aus dem nationalen Schülerfragebogen
(bereits in IGLU 2006 eingesetzt)
38. IGLU 2011: Inhalte der datenschutzrechlichen Anmerkungen
• Insgesamt gab es Rückmeldungen aus verschiedenen Bundesländern zu den
Themengebieten:
– Änderungen der „Datenschutzrechtlichen Hinweise“ in den Anschreiben
• Hervorhebung der Freiwilligkeit der nationalen Erweiterung sowie
des Elternfragebogens
• Hinweise auf die Widerrufbarkeit der gemachten Angaben
– Anmerkungen hinsichtlich der Anonymisierung
– Löschung personenbezogener Daten aus einzelnen Fragebögen
– Zeitraum der Einsehbarkeit der Fragebögen durch Eltern, Lehrkräfte
und Schulleitungen im Vorfeld der Erhebung
• Einsicht war im Sekretariat der Schule vorgesehen.
• Anmerkung: Für berufstätige Eltern ist Einsicht erschwert.
• Konsequenz: Einsicht über eine Internetadresse möglich
– Problem: Vertragliche Verpflichtung über die Nicht‐Veröffentlichung
spezifischer Studieninhalte vor der Berichtslegung; Kosten
2010
2011
2012
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
39. IGLU 2011: Inhalte der datenschutzrechlichen Anmerkungen
• Insgesamt gab es Rückmeldungen aus verschiedenen Bundesländern zu den
Themengebieten:
– Änderungen der „Datenschutzrechtlichen Hinweise“ in den Anschreiben
• Hervorhebung der Freiwilligkeit der nationalen Erweiterung sowie
des Elternfragebogens
• Hinweise auf die Widerrufbarkeit der gemachten Angaben
– Anmerkungen hinsichtlich der Anonymisierung
– Löschung personenbezogener Daten aus einzelnen Fragebögen
– Zeitraum der Einsehbarkeit der Fragebögen durch Eltern, Lehrkräfte
und Schulleitungen im Vorfeld der Erhebung
– Einsatz von Subskalen des kognitiven Fähigkeitstests (KFT)
• Anmerkung: Die Teilnahme setzt ein gesondertes Einverständnis der
Eltern voraus
• Missverständnis: Die eingesetzten Skalen bilden Teile basaler verbaler
und nonverbal‐figuraler Fähigkeiten ab, die zwar Bestandteil
umfassender Intelligenztests sein können, jedoch keinen „klinischen
Intelligenztest“ darstellen.
2010
2011
2012
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
40. IGLU 2011: Inhalte der datenschutzrechlichen Anmerkungen
• Insgesamt gab es Rückmeldungen aus verschiedenen Bundesländern zu den
Themengebieten:
– Änderungen der „Datenschutzrechtlichen Hinweise“ in den Anschreiben
• Hervorhebung der Freiwilligkeit der nationalen Erweiterung sowie
des Elternfragebogens
• Hinweise auf die Widerrufbarkeit der gemachten Angaben
– Anmerkungen hinsichtlich der Anonymisierung
– Löschung personenbezogener Daten aus einzelnen Fragebögen
– Zeitraum der Einsehbarkeit der Fragebögen durch Eltern, Lehrkräfte
und Schulleitungen im Vorfeld der Erhebung
– Einsatz KFT
– Anmerkungen zu Angaben über Dritte
2010
2011
2012
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
Aug.
Sep.
Dez.
Okt.
Nov.
41. Anmerkung:
Angaben durch Schülerinnen und Schüler sind nur
möglich, wenn deutlich wird, dass ausschließlich
eine Meinungsäußerung verlangt wird. Eine
Bewertung der Lehrkraft setzt ihr Einverständnis
voraus.
Vorschlag das Item anzupassen: „dann bin ich der
Meinung, [...]“.
Beispiel aus dem nationalen Schülerfragebogen
(bereits in IGLU 2006 eingesetzt)
42. Anmerkung:
Für die Möglichkeit, dass eine andere als eine
erziehungsberechtigte Person den Fragebogen ausfüllen kann, ist
die schriftliche Einwilligung von Vater und Mutter für die Fragen
zu ihnen selbst und zu ihrem Kind einzuholen. Andernfalls ist eine
Neukonzeption der Fragebögen in Bezug auf die Fragen zu Vater
und Mutter notwendig (Tiefe und Umfang).
Beispiel aus dem internationalen Elternfragebogen
43. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Konsequenzen der datenschutzrechlichen
Begutachtung
Vorgesehene Erhebungsinstrumente in IGLU/TIMSS 2011
2 Testhefte (Leistungstest) mit standardisierter Einleitung (1. und 2. Testtag)
2 Schülerfragebögen (1. und 2. Testtag) (mit Anschreiben)
1 Elternfragebogen (mit Anschreiben)
1 Lehrerfragebogen (mit Anschreiben)
1 Schulleitungsfragebögen (mit Anschreiben)
Pro Instrument: 2 Teile
- internationale Vorgabe (weitestgehend identisch zu vorangegangenen
Studienzyklen)
- Nationale Erweiterung (Genehmigung durch KMK erfolgt; ausschließlich
bewährte Instrumente aus IGLU 2006 und TIMSS 2007)
50. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Zwischenfazit
Im Bereich der Bildungsforschung ist der Zugang
zum Feld und Daten gekennzeichnet durch:
- Verantwortungslücke “organisierte
Unverantwortlichkeit” (Beck, 1988, S. 100)
- Intransparente Verfahren hinter den Verfahren
- Unterschiedliche Indikatoren
- Unterschiedliche Restriktionen
- Unnötige Ressourcenverschwendung
Quelle: Beck, U. (1988). Gegengifte: Die organisierte Unverantwortlichkeit. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
51. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Datenverwaltung durch ein Zentralamt geregelt
• Grundprinzip: Öffentlicher Zugang
• Grundvoraussetzung: Jeder Bürger/jede Bürgerin hat eine einzigartige
Identifikationsnummer über die alle personenbezogenen Daten verlinkt
werden können
Wie können Daten für Forschungszwecke genutzt werden?
• 1. Antrag schreiben (z.B. Elterninformationen für PIRLS zu erhalten)
• 2. Prüfung des Antrags durch Ethikkommission und Statistics Sweden
unter streng wissenschaftlichen Aspekten (Politik nicht befugt den Antrag
aus inhaltlichen Gründen abzulehnen)
• 3. Bei Bewilligung des Antrags Zusammenstellung der Daten durch
Statistics Sweden (bspw. ist auch eine Anspielung von Informationen an
einen IGLU (PIRLS) Datensatz möglich)
• 4. Datenanalyse (anonymisiert) wird von Statistics Sweden oder dem
Forschungsinstitut selber durchgeführt
Ginge es auch anders? (Beispiel
Schweden)
52. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Ginge es auch anders? (Beispiel
Schweden)
Beispiele für verfügbare Informationen
• Schulnoten, schulische und berufliche Ausbildung, Krankheitstage,
Krankheiten, soziale Indikatoren: besuchte Schulen, Einkommen,
Kriminalität, Wohnort
• Generell gilt: viele und detaillierte Daten sind vorhanden und verfügbar
Schwierigkeitsgrad des Verfahrens
• Einfach: für aggregierte Daten (Sozialindex einer Wohngegend)
• Kompliziert: für sehr persönliche Informationen (Krankheitsgeschichte
einzelner Personen)
Kosten durch die Zusammenstellung und Analyse von Daten
• Kosten werden zwar erhoben, Statistics Sweden arbeitet aber nicht
gewinnorientiert
53. InstitutfürSchulentwicklungsforschung
Wilfried Bos
Forderungen
• Datenfreiheitsgesetze mit Leben füllen
• Erfassung standardisieren
• Zeitgemäße Indikatorisierung realisieren und theoretisch
reflektieren
• Erhobene Daten der Administration und Forschung
zugänglich machen
• Datenschutz ja — aber bitte die Kirche im Dorf lassen
• Kommunales Datenmanagement aufbauen und kleinräumige
Datenerhebungen ermöglichen
– Datenzugang für Kommunen offiziell regeln
• Aber auch: Belastung des „Feldes“ bedenken