1. EINHEIT 7
Unternehmensformen
TEIL A
1. a) Berichten Sie über die drei ausgewählten Unternehmen aufgrund der Informationen.
Benutzen Sie dazu die folgenden Sprachmittel.
• Die Unternehmensform von ist ..........
• Der Slogan lautet ..........
• Es wurde .......... gegründet. /Es wurde .......... etabliert.
• Das Unternehmen .......... hat seinen Hauptsitz in ........../ist in .......... angesiedelt./Der
Hauptsitz des Unternehmens .......... befindet sich in ..........
• .......... hat .......... Mitarbeiter./.......... beschäftigt .......... Mitarbeiter./Die Zahl der Mitarbeiter
beträgt ........../macht .......... aus./.......... beläuft sich auf ..........
• Der Umsatz lag … bei/ betrug … Millionen /CHF / belief sich auf … Millionen /CHF. /
machte … Millionen /CHF aus.
• Das Unternehmen … erzielte / erreichte … Millionen /CHF Gewinn.
• Das Unternehmen ist in der …Branche tätig.
Das Unternehmen produziert … / erzeugt … / stellt … her.
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG UBS AG
Land Schweiz
Rechsform Aktiengesellschaft
ISIN CH0024899483
Unternehmensform Aktiengesellschaft BC-Nummer 230
Gründung 1931 BIC UBSWCHZH80A
Unternehmenssitz Stuttgart Gründung 29. Juni 1998 (Fusion)
Unternehmensleitung • Michael Macht, Unternehmenssitz Zürich und Basel
Vorstandsvorsitzender
Geschäftsdaten 2009
• Wolfgang Porsche,
Aufsichtsratsvorsitzender Bilanzsumme 1’476,053 Mrd. CHF
Mitarbeiter 8.478 (Gj. 2007/2008) Mitarbeiter 69’023
Umsatz 6,25 Mrd. EUR (Gj. 2007/2008) Leitung
Branche Automobilindustrie Unternehmensleitung Oswald Grübel
Produkte Automobile (CEO)
Kaspar Villiger
Website www.porsche.de (VR-Präsident)
Website www.ubs.com
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2. Német üzleti nyelv
Unternehmensform Aktiengesellschaft
ISIN DE0007257503
Gründung 1963 (in heutiger Form 1996)
Unternehmenssitz Düsseldorf, Deutschland
Unternehmensleitung • Eckhard Cordes (Vorsitzender)
• Thomas Unger (Stellv. Vorsitzender)
• Olaf Koch
• Zygmunt Mierdorf
• Frans W.H. Muller
• Joël Saveuse
Mitarbeiter 290.940 (2008)
Umsatz 68 Mrd. EUR (2008)
Branche Großhandel, Einzelhandel
Website www.metrogroup.de
1. b) Sehen Sie die neuesten Angaben im Internet (www.wikipedia.de) nach.
TEIL B
Begriffe
Ein Betrieb ist eine reine „Produktionsstätte“, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt. Ein
Unternehmen ist eine rechtlich, wirtschaftlich und finanziell selbständige Wirtschaftseinheit mit
einer eigenen Führung (Unternehmensleitung).
Die Unternehmung ist eine menschliche Tätigkeit, die Profit anstrebt, indem sie die Bedürfnisse
der Verbraucher befriedigt. Diese Tätigkeit wird von einer natürlichen oder juristischen Person
im eigenen Namen, auf eigenes Risiko, geschäftsmäßig ausgeübt. Die Begriffe „Unternehmung“
und „Unternehmen“ werden heute meistens synonym gebraucht.
Der Begriff Firma bezeichnet nur den Namen eines Unternehmens.
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten
und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen.
Rechtsformen von Unternehmen
Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen und Gesell-
schaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person geführt werden, Gesell-
schaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von mehreren Personen geführt werden.
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3. Unternehmensformen
Ein Einzelunternehmen wird von einer Person gegründet, sie ist der alleinige Inhaber. Der
Einzelunternehmer ist eine natürliche Person. Er haftet unbeschränkt für die Geschäftsschulden,
das heißt mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen. Er verfügt allein über den Gewinn. Eine
bestimmte Mindestkapitaleinlage ist zur Gründung eines Einzelunternehmens gesetzlich nicht
vorgesehen.
Die Gesellschaftsunternehmen haben zwei Formen: die Personengesellschaften und die
Kapitalgesellschaften. Bei den Personengesellschaften stehen die Unternehmer im Vordergrund,
während bei den Kapitalgesellschaften das eingebrachte Kapital im Vordergrund steht. Bei einer
Personengesellschaft ist kein Mindestkapital gesetzlich vorgeschrieben, eine Kapitalgesellschaft
muss aber ein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital haben. Die Kapitalgesellschaften sind
juristische Personen, im Gegensatz zu den Personengesellschaften, denen die eigene Rechtsper-
sönlichkeit fehlt. Personengesellschaften sind u. a. die OHG und die KG; Kapitalgesellschaften
sind die GmbH und die AG.
In einer Kommanditgesellschaft (KG) haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt gegen-
über den Gläubigern. Er ist der Komplementär (Vollhafter). Die anderen Gesellschafter haften
nur beschränkt, d. h. nur in Höhe ihrer Einlagen. Sie sind die Kommanditisten (Teilhafter). Zur
Führung der Geschäfte sind grundsätzlich nur die Komplementäre berechtigt und verpflichtet.
Eine KG wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, ein Komplementär und mindestens ein
Kommanditist sind zur Gründung nötig. Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt nach den
Kapitalanteilen, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt wird.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kommt meistens als Rechtsform kleinerer
oder mittlerer Unternehmungen vor. Die Gesellschafter beteiligen sich mit Kapitaleinlagen am
Stammkapital. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die Gesellschaft selbst, unbe-
schränkt und mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, aber die Haftung der Gesellschafter ist
auf ihre Stammeinlage eingeschränkt. Eine GmbH wird durch einen Gesellschaftsvertrag mit einem
im Voraus bestimmten Stammkapital, das zur Zeit 500.000 Forint beträgt, gegründet. Zur Gründung
ist mindestens eine Person notwendig (Ein-Mann-GmbH). Die GmbH muss einen oder mehrere
Geschäftsführer haben. Oberstes beschlussfassendes Organ der GmbH ist die Gesellschafterver-
sammlung, die aus der Gesamtheit der Gesellschafter besteht. Unter Umständen kann ein Auf-
sichtsrat vorgesehen werden. Die Gewinn- und Verlustverteilung geschieht nach dem Anteil der
Stammeinlagen.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist die wirtschaftlich wichtigste Form der Kapitalgesellschaften, die
ermöglicht, größere Kapitalsummen aufzubringen. Bei der AG ist das Gesellschaftsvermögen
(Grundkapital/Aktienkapital) in Aktien aufgeteilt. Die Aktionäre haften für die Verbindlichkeiten
der Gesellschaft nur in Höhe ihrer Einlage. Die Dividende ist der Gewinnanteil der Aktionäre. Die
Dividende wird aus dem Jahresüberschuss nach dem Aktienanteil ausgeschüttet. Zur Gründung
einer Aktiengesellschaft sind fünf Gesellschafter (Aktionäre) notwendig. Eine Aktiengesellschaft
wird durch eine Gründungsurkunde mit einem bestimmten Grundkapital gegründet, das aus einer
im Voraus bestimmten Anzahl und dem Nennwert der Aktien besteht. Das Grundkapital muss zur
Zeit mindestens 10 Millionen Forint betragen. Bei der Gründung müssen davon 30% bar eingezahlt
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4. Német üzleti nyelv
werden. Die Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
Der Vorstand ist das geschäftsführende und vertretende Organ der AG. Er besteht aus 3-11
Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die Hauptversammlung ist das beschlussfassende
Organ. Sie besteht aus allen Aktionären. In der Hauptversammlung verkörpert jede Aktie eine
Stimme. Die Hauptversammlung muss jährlich durch den Vorstand oder Aufsichtsrat einberufen
werden. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan, das die Tätigkeit des Vorstandes überwacht. Die
Rechte der Aktionäre sind Folgende: Stimmrecht in der Hauptversammlung und Auskunftsrecht
dem Vorstand gegenüber sowie Anspruch auf den Liquidationserlös. Die Aktiengesellschaften exis-
tieren in Ungarn in zwei Formen: im Rahmen einer öffentlichen Emission gegründete AGs (Nyrt.)
bzw. durch Privatplatzierung gegründete AGs (Zrt.).
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse bezeichnen eine enge Zusammenarbeit bzw. Vereinigung ver-
schiedener Unternehmen, deren primäres Ziel die Erhöhung des Gewinns ist. Durch Unterneh-
menszusammenschlüsse können gleiche Unternehmensbereiche, wie etwa der Vertrieb oder be-
stimmte Verwaltungsstellen, zusammengelegt werden, was zu Kostensenkungen führt. Ein ge-
meinsames Auftreten am Markt eröffnet zudem Vorteile bei der Finanzierung, da die Aufnahme
von Darlehen erleichtert wird.
Unternehmenszusammenschlüsse können auf unterschiedliche Weisen klassifiziert werden. Sie
können u. a. anhand der Produktionsstufen der beteiligten Unternehmen gruppiert werden:
• Horizontale Zusammenschlüsse finden zwischen Unternehmen auf derselben Produkti-
onsstufe statt (z. B. Zusammenschluss von Automobilherstellern). Vorteil/Grund: Kosten-
einsparung, Stückkostendegression
• Vertikale Zusammenschlüsse finden zwischen verschiedenen (vor- und nachgelagerten)
Produktionsstufen statt (ein Kohlebergwerk schließt sich beispielsweise mit einem Stahl-
werk zusammen, das die Kohle bezieht). Vorteil/Grund: Kosteneinsparung bei der Beschaf-
fung, Absatzsicherung
• Diagonale Zusammenschlüsse finden zwischen Unternehmen verschiedener Produktions-
stufen und Branchen statt, wodurch ein Mischkonzern entsteht (z. B. Oetker Konzern: Nah-
rungsmittel, Banken, Reedereien, Hotels, Lebensmittelhandel). Vorteil/Grund: Risikostreuung
Unternehmenszusammenschlüsse können auch nach der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbst-
ständigkeit kategorisiert werden. Eine Fusion ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren
Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen. Die Unternehmen geben ihre eigene rechtliche
und wirtschaftliche Selbstständigkeit auf.
Ein Kartell ist die Kooperation wirtschaftlicher Aktivitäten von unabhängigen Unternehmen
mit dem Zweck, den Wettbewerb zu verhindern oder zu beschränken. Man unterscheidet Preiskar-
telle (Absprachen über Einheits- und Mindestpreise), Quotenkartelle (Absprachen über Liefer-
menge), Gebietskartelle (Absprachen über Liefergebiete), Rabattkartelle (Absprachen über ein-
heitliche Gewährung von Preisnachlässen) und Konditionskartelle (Absprachen über einheitliche
Regelung von Zahlungs- und Lieferbedingungen).
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5. Unternehmensformen
Der Begriff Holding umschreibt keine eigenständige, sondern eine Organisationsform der Mutter-
gesellschaft von verbundenen Unternehmen. Die Holding-Organisation besteht aus mindestens
zwei Ebenen: Einer Dachgesellschaft (Muttergesellschaft) und mehreren rechtlich und organisato-
risch selbstständigen Tochterunternehmen, an denen die Holding-Gesellschaft eine Kapitalbeteili-
gung hält. Handelt es sich hierbei um einen Mehrheitsbesitz und/oder ist ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, so spricht man von einem Konzern. Die beherrschten Un-
ternehmen bleiben nach außen rechtlich selbstständig. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit dage-
gen geht hinsichtlich der Finanzierung völlig und bezüglich der Unternehmenspolitik weitgehend
auf die Holding über.
Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unter-
nehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbun-
denen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Ein Konzern besteht aus einem Mutterun-
ternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen. Eine spezielle Organisationsform von
Konzernen ist die Holding-Organisation.
Ein Trust ist ein vertraglich vereinbarter Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Ziele
können sein, den Wettbewerb auszuschalten, ein Markt- oder ein Produktionsmonopol zu bilden
oder Preise festzusetzen. Meist wird von den Unternehmen die rechtliche und wirtschaftliche
Selbstständigkeit aufgegeben, die dann bei den geschäftsführenden Treuhändern der Holding
liegt, nicht aber die Beteiligung an den Gewinnen der Holding. Trusts verfolgen ähnliche Ziele
wie Konzerne, können diese aber effizienter verfolgen, da die untergeordneten Unternehmen voll-
kommen unselbstständig geworden sind.
Outsourcing
Outsourcing (Auslagerung) bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensauf-
gaben und -strukturen an Drittunternehmen, eventuell im Ausland. Es ist eine spezielle Form
des Fremdbezugs von bisher intern erbrachter Leistung, wobei Verträge die Dauer und den
Gegenstand der Leistung fixieren. Das Konzept verlagert einzelne Unternehmensprozesse
(Dienstleister, Bezugsquellen, Produzenten) nach außerhalb. Outsourcing nutzen Dienstleis-
tungs- und Produktionsfirmen aller Branchen. Da der Übergang von Prozessen auch die Über-
nahme von Personal und Unternehmenswerten einschließt, ist die Grenze zu einer Unternehmens-
übernahme fließend, insbesondere, wenn der übernommene Unternehmensteil eine eigene
Rechtsform hat. Diese Vorgehensweise soll vor allem Geschäftsprozesse rationalisieren,
Prozesskomplexität reduzieren, Management-Kapazitäten freisetzen, das Unternehmen flexi-
bilisieren und auf das Kerngeschäft fokussieren. Teure oder selbst nicht effizient ausführbare
Aufgaben, die neben dem Kerngeschäft liegen, gibt das Unternehmen an spezialisierte
Dienstleister ab. Meistens wird ein Outsourcing aus Kosten- oder bilanzierungstechnischen
Gründen vorgenommen (z. B. Vermeidung hoher Investitionen). Die Auslagerung kann auch
Qualitäts-, Sicherheits- und Know-how-Gründe haben, oder aus einem schnellen Wachstum des
Unternehmens resultieren. In diesem Fall wird ein Outsourcing erwogen, weil das Unternehmen
nicht in einen zeitraubenden Aufbau eigener Infrastruktur oder Prozesse investieren will.
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6. Német üzleti nyelv
AUFGABEN
1. Verbinden Sie. Achtung, zwei Verben sind überflüssig!
1. Dividende a) abschließen 1.
2. Gewerbe b) anstreben 2.
3. Kapital c) ausschütten 3.
4. Profit d) beschränken 4.
5. Wettbewerb e) betreiben 5.
f) einbringen
g) erstellen
2. Nennen Sie Synonyme aus dem Text.
1. Teilhafter
2. Vollhafter
3. Gewinn
4. Auflösung
5. Besitzer
3. Wer/was ist gemeint? Achtung, zwei Wörter sind überflüssig!
Aktie Ak ende
tion Divid
är Aufsichtsrat
er
lschaft Glä
ubig
el Geschäftsführer Haftung
Ges er
n d
Kapitaleinlage sp erso Verbindlichkeit rstan
R echt Vo
1. die Verpflichtung, einen entstandenen Schaden wieder gutzumachen
2. in Geld, etwa durch Einzahlung zum
3. Teilhaber bzw. Mitglied einer
4. die Verpflichtung eines gegenüber dem
5. jemand, der gegen einen anderen, den Schuldner, einen hat
6. eine Person, die in einem Unternehmen die Geschäfte leitet
7. Gewinnanteil der Aktionäre
8. die operative Leitung einer Organisation
9. Inhaber eines in der Aktie verkörperten Anteils am einer
10. Anteilschein
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7. Unternehmensformen
4. Ergänzen Sie die Tabelle.
Gesellschaftsunternehmen
Einzelunternehmen k ƒ Genossenschaften
z. B. eingetragener z. B. OHG, „, Partner- z. B. …, AG z. B. eingetragene
Kaufmann schaftsgesellschaft Genossenschaft
k
ƒ
„
…
5. Berichten Sie über die Tabelle mit Hilfe der Ausdrücke.
berechtigt sein, sich belaufen auf + A, Beschlüsse fassen, bestehen aus + D, beteiligt sein
an + D, beantragen, erfolgen, führen/geführt werden, gegründet werden, geregelt
werden/sein, haften gegenüber + D, für + A, obligatorisch sein, unterliegen + D, (nicht)
vorgeschrieben sein
Einzelunternehmen KG GmbH AG
Vorausset- ständiger Wohnort min. 2 Personen Gesellschaftsvertrag min. 5 Personen
zungen der Volljährigkeit Gesellschaftsvertrag Gründungsurkunde
Gründung Unternehmerausweis
Kapital Ø Ø 500.000 Ft 10 Millionen Ft
Stammkapital aus Grundkapital
Stammeinlagen
Rechtsstatus natürliche Person keine Rechtspersön- juristische Person juristische Person
lichkeit
Organe Ø Hauptversammlung Gesellschafter- Hauptversammlung
versammlung Vorstand
Aufsichtsrat
Geschäfts- Unternehmer selbst Komplementär Gewählter Vorstand
führung Geschäftsführer
Haftung Vollhaftung Komplementär: beschränkt bis zur beschränkt bis zur
unbeschränkt Höhe der Höhe der Aktien
Kommanditist: Stammeinlage
beschränkt
(in Höhe der Einlagen)
Gewinn- gehört dem laut nach dem Anteil der Dividende
verteilung Unternehmer Gesellschaftsvertrag Stammeinlagen
Beispiel: Um ein Einzelunternehmen gründen zu können, muss man einen ständigen Wohnort
haben, volljährig sein und einen Unternehmerausweis beantragen.
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8. Német üzleti nyelv
6. Ergänzen Sie die Tabelle.
Form des Selbstständigkeit der beteiligten Ziel des Richtung des
Unternehmens- Unternehmen Zusammen- Zusammen-
zusammen- schlusses schlusses
schlusses wirtschaftlich rechtlich
Fusion aufgegeben k –
Kartell wenig eingeschränkt ƒ Verhinderung bzw. m
Beschränkung des
Wettbewerbs
Holding aufgegeben n verstärkter o
Markteinfluss
Konzern p erhalten q horizontal bzw.
(kapitalmäßige vertikal
Bindung)
7. Sind die Aussagen richtig (R) oder falsch (F)?
R F
1. Von Unternehmenszusammenschlüssen ist die Rede, wenn zwei verschiedene
Unternehmen eng zusammenarbeiten, aber sich nicht vereinigen.
2. Die fusionierten Unternehmen bleiben nach außen rechtlich selbstständig,
aber sie geben ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit auf.
3. Der Zweck eines Kartells ist, den Wettbewerb zu verhindern oder zu
beschränken.
4. Bei Kartellen handelt es sich immer um die Preisgestaltung.
5. Eine Holdingorganisation besteht aus einer Dachgesellschaft und aus einem
Tochterunternehmen.
6. Die Konzernunternehmen haben eine einheitliche Leitung.
8. Wie lauten folgende Ausdrücke im Text zum Begriff Outsourcing?
1. innerhalb eines Unternehmens erstellte Leistung
2. einige Unternehmensaufgaben an Drittunternehmen abgeben
3. von Auslagerung Gebrauch machen
4. aus einer raschen Vergrößerung des Unternehmens folgen
5. Kapital anlegen
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9. Unternehmensformen
TEIL C
1. Wählen Sie eins der folgenden zwei Themen aus. Sprechen Sie 2-3 Minuten lang zusammen-
hängend darüber.
A) Welche Faktoren müssen bei der Gründung einer GmbH, die sich mit Verkauf ungarischer
Lebensmittel beschäftigt, berücksichtigt werden?
B) Welche Unternehmensform würden Sie wählen, wenn Sie eine Pension/ein Restaurant oder
ein Reisebüro eröffnen möchten? Begründen Sie Ihre Wahl.
2. Welche sind die Vor- und Nachteile der Unternehmenszusammenschlüsse? Führen Sie
eine Diskussion.
Argumente der Befürworter Argumente der Gegner
• Möglichkeit für Durchführung • fehlende Konkurrenz ¦ Verzicht auf
kostspieliger Forschungsprojekte notwendige Rationalisierungsmaßnahmen
• Vermarktung preiswerter Massengüter • keine Möglichkeit für Einsatz moderner,
durch Einsatz moderner Produktions- anlageintensiver Fertigungsverfahren in
verfahren dezentralisierten Betrieben unter
• bessere Versorgung der Konsumenten einheitlicher Leitung
durch Erhöhung der Produktivität • Monopolisierung ¦ Preiserhöhungen
• stärkere Marktmacht auf den Weltmärkten • Möglichkeit für künstliche Verknappung
¦ Sicherung der Vollbeschäftigung des Angebotes ¦ Preiserhöhungen,
• Schaffung größerer Markttransparenz Versorgungsschwierigkeiten,
durch Produktvereinheitlichung Arbeitsplatzabbau
• Sicherung der Rohstoffversorgung
• finanzstarke Großbetriebe als gute
Steuerzahler
• Sicherung der Rohstoffversorgung und
rationellere Energiewirtschaft
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