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EINHEIT 7


                                   Unternehmensformen
TEIL A

1. a) Berichten Sie über die drei ausgewählten Unternehmen aufgrund der Informationen.
Benutzen Sie dazu die folgenden Sprachmittel.

  •    Die Unternehmensform von ist ..........
  •    Der Slogan lautet ..........
  •    Es wurde .......... gegründet. /Es wurde .......... etabliert.
  •    Das Unternehmen .......... hat seinen Hauptsitz in ........../ist in .......... angesiedelt./Der
       Hauptsitz des Unternehmens .......... befindet sich in ..........
  •    .......... hat .......... Mitarbeiter./.......... beschäftigt .......... Mitarbeiter./Die Zahl der Mitarbeiter
       beträgt ........../macht .......... aus./.......... beläuft sich auf ..........
  •    Der Umsatz lag … bei/ betrug … Millionen /CHF / belief sich auf … Millionen /CHF. /
       machte … Millionen /CHF aus.
  •    Das Unternehmen … erzielte / erreichte … Millionen /CHF Gewinn.
  •    Das Unternehmen ist in der …Branche tätig.
       Das Unternehmen produziert … / erzeugt … / stellt … her.

                Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG                                          UBS AG




                                                                       Land             Schweiz
                                                                    Rechsform           Aktiengesellschaft
                                                                       ISIN             CH0024899483
  Unternehmensform         Aktiengesellschaft                      BC-Nummer            230
         Gründung          1931                                         BIC             UBSWCHZH80A
      Unternehmenssitz     Stuttgart                                Gründung            29. Juni 1998 (Fusion)
 Unternehmensleitung       • Michael Macht,                      Unternehmenssitz       Zürich und Basel
                             Vorstandsvorsitzender
                                                                                Geschäftsdaten 2009
                           • Wolfgang Porsche,
                             Aufsichtsratsvorsitzender             Bilanzsumme          1’476,053 Mrd. CHF
        Mitarbeiter        8.478 (Gj. 2007/2008)                    Mitarbeiter         69’023
          Umsatz           6,25 Mrd. EUR (Gj. 2007/2008)                             Leitung
          Branche          Automobilindustrie                  Unternehmensleitung      Oswald Grübel
         Produkte          Automobile                                                   (CEO)
                                                                                        Kaspar Villiger
          Website          www.porsche.de                                               (VR-Präsident)
                                                                      Website           www.ubs.com




                                                                                                                 85
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                         Unternehmensform     Aktiengesellschaft
                               ISIN           DE0007257503
                             Gründung         1963 (in heutiger Form 1996)
                          Unternehmenssitz    Düsseldorf, Deutschland
                        Unternehmensleitung • Eckhard Cordes (Vorsitzender)
                                            • Thomas Unger (Stellv. Vorsitzender)
                                            • Olaf Koch
                                            • Zygmunt Mierdorf
                                            • Frans W.H. Muller
                                            • Joël Saveuse
                            Mitarbeiter     290.940 (2008)
                              Umsatz          68 Mrd. EUR (2008)
                              Branche         Großhandel, Einzelhandel
                              Website         www.metrogroup.de




1. b) Sehen Sie die neuesten Angaben im Internet (www.wikipedia.de) nach.

TEIL B

Begriffe

Ein Betrieb ist eine reine „Produktionsstätte“, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt. Ein
Unternehmen ist eine rechtlich, wirtschaftlich und finanziell selbständige Wirtschaftseinheit mit
einer eigenen Führung (Unternehmensleitung).

Die Unternehmung ist eine menschliche Tätigkeit, die Profit anstrebt, indem sie die Bedürfnisse
der Verbraucher befriedigt. Diese Tätigkeit wird von einer natürlichen oder juristischen Person
im eigenen Namen, auf eigenes Risiko, geschäftsmäßig ausgeübt. Die Begriffe „Unternehmung“
und „Unternehmen“ werden heute meistens synonym gebraucht.

Der Begriff Firma bezeichnet nur den Namen eines Unternehmens.

Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten
und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen.

Rechtsformen von Unternehmen

Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen und Gesell-
schaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person geführt werden, Gesell-
schaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von mehreren Personen geführt werden.


86
Unternehmensformen




Ein Einzelunternehmen wird von einer Person gegründet, sie ist der alleinige Inhaber. Der
Einzelunternehmer ist eine natürliche Person. Er haftet unbeschränkt für die Geschäftsschulden,
das heißt mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen. Er verfügt allein über den Gewinn. Eine
bestimmte Mindestkapitaleinlage ist zur Gründung eines Einzelunternehmens gesetzlich nicht
vorgesehen.

Die Gesellschaftsunternehmen haben zwei Formen: die Personengesellschaften und die
Kapitalgesellschaften. Bei den Personengesellschaften stehen die Unternehmer im Vordergrund,
während bei den Kapitalgesellschaften das eingebrachte Kapital im Vordergrund steht. Bei einer
Personengesellschaft ist kein Mindestkapital gesetzlich vorgeschrieben, eine Kapitalgesellschaft
muss aber ein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital haben. Die Kapitalgesellschaften sind
juristische Personen, im Gegensatz zu den Personengesellschaften, denen die eigene Rechtsper-
sönlichkeit fehlt. Personengesellschaften sind u. a. die OHG und die KG; Kapitalgesellschaften
sind die GmbH und die AG.

In einer Kommanditgesellschaft (KG) haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt gegen-
über den Gläubigern. Er ist der Komplementär (Vollhafter). Die anderen Gesellschafter haften
nur beschränkt, d. h. nur in Höhe ihrer Einlagen. Sie sind die Kommanditisten (Teilhafter). Zur
Führung der Geschäfte sind grundsätzlich nur die Komplementäre berechtigt und verpflichtet.
Eine KG wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, ein Komplementär und mindestens ein
Kommanditist sind zur Gründung nötig. Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt nach den
Kapitalanteilen, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt wird.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kommt meistens als Rechtsform kleinerer
oder mittlerer Unternehmungen vor. Die Gesellschafter beteiligen sich mit Kapitaleinlagen am
Stammkapital. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die Gesellschaft selbst, unbe-
schränkt und mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, aber die Haftung der Gesellschafter ist
auf ihre Stammeinlage eingeschränkt. Eine GmbH wird durch einen Gesellschaftsvertrag mit einem
im Voraus bestimmten Stammkapital, das zur Zeit 500.000 Forint beträgt, gegründet. Zur Gründung
ist mindestens eine Person notwendig (Ein-Mann-GmbH). Die GmbH muss einen oder mehrere
Geschäftsführer haben. Oberstes beschlussfassendes Organ der GmbH ist die Gesellschafterver-
sammlung, die aus der Gesamtheit der Gesellschafter besteht. Unter Umständen kann ein Auf-
sichtsrat vorgesehen werden. Die Gewinn- und Verlustverteilung geschieht nach dem Anteil der
Stammeinlagen.

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist die wirtschaftlich wichtigste Form der Kapitalgesellschaften, die
ermöglicht, größere Kapitalsummen aufzubringen. Bei der AG ist das Gesellschaftsvermögen
(Grundkapital/Aktienkapital) in Aktien aufgeteilt. Die Aktionäre haften für die Verbindlichkeiten
der Gesellschaft nur in Höhe ihrer Einlage. Die Dividende ist der Gewinnanteil der Aktionäre. Die
Dividende wird aus dem Jahresüberschuss nach dem Aktienanteil ausgeschüttet. Zur Gründung
einer Aktiengesellschaft sind fünf Gesellschafter (Aktionäre) notwendig. Eine Aktiengesellschaft
wird durch eine Gründungsurkunde mit einem bestimmten Grundkapital gegründet, das aus einer
im Voraus bestimmten Anzahl und dem Nennwert der Aktien besteht. Das Grundkapital muss zur
Zeit mindestens 10 Millionen Forint betragen. Bei der Gründung müssen davon 30% bar eingezahlt


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werden. Die Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
Der Vorstand ist das geschäftsführende und vertretende Organ der AG. Er besteht aus 3-11
Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die Hauptversammlung ist das beschlussfassende
Organ. Sie besteht aus allen Aktionären. In der Hauptversammlung verkörpert jede Aktie eine
Stimme. Die Hauptversammlung muss jährlich durch den Vorstand oder Aufsichtsrat einberufen
werden. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan, das die Tätigkeit des Vorstandes überwacht. Die
Rechte der Aktionäre sind Folgende: Stimmrecht in der Hauptversammlung und Auskunftsrecht
dem Vorstand gegenüber sowie Anspruch auf den Liquidationserlös. Die Aktiengesellschaften exis-
tieren in Ungarn in zwei Formen: im Rahmen einer öffentlichen Emission gegründete AGs (Nyrt.)
bzw. durch Privatplatzierung gegründete AGs (Zrt.).

Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse bezeichnen eine enge Zusammenarbeit bzw. Vereinigung ver-
schiedener Unternehmen, deren primäres Ziel die Erhöhung des Gewinns ist. Durch Unterneh-
menszusammenschlüsse können gleiche Unternehmensbereiche, wie etwa der Vertrieb oder be-
stimmte Verwaltungsstellen, zusammengelegt werden, was zu Kostensenkungen führt. Ein ge-
meinsames Auftreten am Markt eröffnet zudem Vorteile bei der Finanzierung, da die Aufnahme
von Darlehen erleichtert wird.

Unternehmenszusammenschlüsse können auf unterschiedliche Weisen klassifiziert werden. Sie
können u. a. anhand der Produktionsstufen der beteiligten Unternehmen gruppiert werden:
  • Horizontale Zusammenschlüsse finden zwischen Unternehmen auf derselben Produkti-
     onsstufe statt (z. B. Zusammenschluss von Automobilherstellern). Vorteil/Grund: Kosten-
     einsparung, Stückkostendegression
  • Vertikale Zusammenschlüsse finden zwischen verschiedenen (vor- und nachgelagerten)
     Produktionsstufen statt (ein Kohlebergwerk schließt sich beispielsweise mit einem Stahl-
     werk zusammen, das die Kohle bezieht). Vorteil/Grund: Kosteneinsparung bei der Beschaf-
     fung, Absatzsicherung
  • Diagonale Zusammenschlüsse finden zwischen Unternehmen verschiedener Produktions-
     stufen und Branchen statt, wodurch ein Mischkonzern entsteht (z. B. Oetker Konzern: Nah-
     rungsmittel, Banken, Reedereien, Hotels, Lebensmittelhandel). Vorteil/Grund: Risikostreuung

Unternehmenszusammenschlüsse können auch nach der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbst-
ständigkeit kategorisiert werden. Eine Fusion ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren
Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen. Die Unternehmen geben ihre eigene rechtliche
und wirtschaftliche Selbstständigkeit auf.

Ein Kartell ist die Kooperation wirtschaftlicher Aktivitäten von unabhängigen Unternehmen
mit dem Zweck, den Wettbewerb zu verhindern oder zu beschränken. Man unterscheidet Preiskar-
telle (Absprachen über Einheits- und Mindestpreise), Quotenkartelle (Absprachen über Liefer-
menge), Gebietskartelle (Absprachen über Liefergebiete), Rabattkartelle (Absprachen über ein-
heitliche Gewährung von Preisnachlässen) und Konditionskartelle (Absprachen über einheitliche
Regelung von Zahlungs- und Lieferbedingungen).


88
Unternehmensformen




Der Begriff Holding umschreibt keine eigenständige, sondern eine Organisationsform der Mutter-
gesellschaft von verbundenen Unternehmen. Die Holding-Organisation besteht aus mindestens
zwei Ebenen: Einer Dachgesellschaft (Muttergesellschaft) und mehreren rechtlich und organisato-
risch selbstständigen Tochterunternehmen, an denen die Holding-Gesellschaft eine Kapitalbeteili-
gung hält. Handelt es sich hierbei um einen Mehrheitsbesitz und/oder ist ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, so spricht man von einem Konzern. Die beherrschten Un-
ternehmen bleiben nach außen rechtlich selbstständig. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit dage-
gen geht hinsichtlich der Finanzierung völlig und bezüglich der Unternehmenspolitik weitgehend
auf die Holding über.

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unter-
nehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbun-
denen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Ein Konzern besteht aus einem Mutterun-
ternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen. Eine spezielle Organisationsform von
Konzernen ist die Holding-Organisation.

Ein Trust ist ein vertraglich vereinbarter Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Ziele
können sein, den Wettbewerb auszuschalten, ein Markt- oder ein Produktionsmonopol zu bilden
oder Preise festzusetzen. Meist wird von den Unternehmen die rechtliche und wirtschaftliche
Selbstständigkeit aufgegeben, die dann bei den geschäftsführenden Treuhändern der Holding
liegt, nicht aber die Beteiligung an den Gewinnen der Holding. Trusts verfolgen ähnliche Ziele
wie Konzerne, können diese aber effizienter verfolgen, da die untergeordneten Unternehmen voll-
kommen unselbstständig geworden sind.

Outsourcing

Outsourcing (Auslagerung) bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensauf-
gaben und -strukturen an Drittunternehmen, eventuell im Ausland. Es ist eine spezielle Form
des Fremdbezugs von bisher intern erbrachter Leistung, wobei Verträge die Dauer und den
Gegenstand der Leistung fixieren. Das Konzept verlagert einzelne Unternehmensprozesse
(Dienstleister, Bezugsquellen, Produzenten) nach außerhalb. Outsourcing nutzen Dienstleis-
tungs- und Produktionsfirmen aller Branchen. Da der Übergang von Prozessen auch die Über-
nahme von Personal und Unternehmenswerten einschließt, ist die Grenze zu einer Unternehmens-
übernahme fließend, insbesondere, wenn der übernommene Unternehmensteil eine eigene
Rechtsform hat. Diese Vorgehensweise soll vor allem Geschäftsprozesse rationalisieren,
Prozesskomplexität reduzieren, Management-Kapazitäten freisetzen, das Unternehmen flexi-
bilisieren und auf das Kerngeschäft fokussieren. Teure oder selbst nicht effizient ausführbare
Aufgaben, die neben dem Kerngeschäft liegen, gibt das Unternehmen an spezialisierte
Dienstleister ab. Meistens wird ein Outsourcing aus Kosten- oder bilanzierungstechnischen
Gründen vorgenommen (z. B. Vermeidung hoher Investitionen). Die Auslagerung kann auch
Qualitäts-, Sicherheits- und Know-how-Gründe haben, oder aus einem schnellen Wachstum des
Unternehmens resultieren. In diesem Fall wird ein Outsourcing erwogen, weil das Unternehmen
nicht in einen zeitraubenden Aufbau eigener Infrastruktur oder Prozesse investieren will.



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AUFGABEN

1. Verbinden Sie. Achtung, zwei Verben sind überflüssig!

 1. Dividende               a) abschließen                 1.
 2. Gewerbe                 b) anstreben                   2.
 3. Kapital                 c) ausschütten                 3.
 4. Profit                  d) beschränken                 4.
 5. Wettbewerb              e) betreiben                   5.
                            f) einbringen
                            g) erstellen

2. Nennen Sie Synonyme aus dem Text.

1.   Teilhafter
2.   Vollhafter
3.   Gewinn
4.   Auflösung
5.   Besitzer

3. Wer/was ist gemeint? Achtung, zwei Wörter sind überflüssig!

         Aktie                    Ak                                                    ende
                                    tion                                       Divid
                                          är             Aufsichtsrat
                             er
                     lschaft                                    Glä
                                                                   ubig
                   el                  Geschäftsführer                          Haftung
               Ges                                                      er
                                                   n                                 d
     Kapitaleinlage                         sp erso        Verbindlichkeit      rstan
                                   R   echt                                  Vo


 1. die Verpflichtung, einen entstandenen Schaden wieder gutzumachen
 2. in Geld, etwa durch Einzahlung zum
 3. Teilhaber bzw. Mitglied einer
 4. die Verpflichtung eines gegenüber dem
 5. jemand, der gegen einen anderen, den Schuldner, einen hat
 6. eine Person, die in einem Unternehmen die Geschäfte leitet
 7. Gewinnanteil der Aktionäre
 8. die operative Leitung einer Organisation
 9. Inhaber eines in der Aktie verkörperten Anteils am einer
10. Anteilschein


90
Unternehmensformen




4. Ergänzen Sie die Tabelle.

                             Gesellschaftsunternehmen
 Einzelunternehmen            k                             ƒ                     Genossenschaften
 z. B. eingetragener          z. B. OHG, „, Partner-        z. B. …, AG           z. B. eingetragene
 Kaufmann                     schaftsgesellschaft                                 Genossenschaft


k
ƒ
„
…

5. Berichten Sie über die Tabelle mit Hilfe der Ausdrücke.

 berechtigt sein, sich belaufen auf + A, Beschlüsse fassen, bestehen aus + D, beteiligt sein
 an + D, beantragen, erfolgen, führen/geführt werden, gegründet werden, geregelt
 werden/sein, haften gegenüber + D, für + A, obligatorisch sein, unterliegen + D, (nicht)
 vorgeschrieben sein

               Einzelunternehmen     KG                         GmbH                   AG
Vorausset-     ständiger Wohnort     min. 2 Personen            Gesellschaftsvertrag   min. 5 Personen
zungen der     Volljährigkeit        Gesellschaftsvertrag                              Gründungsurkunde
Gründung       Unternehmerausweis
Kapital                  Ø                     Ø                500.000 Ft             10 Millionen Ft
                                                                Stammkapital aus       Grundkapital
                                                                Stammeinlagen
Rechtsstatus   natürliche Person     keine Rechtspersön-        juristische Person     juristische Person
                                     lichkeit
Organe                   Ø           Hauptversammlung           Gesellschafter-        Hauptversammlung
                                                                versammlung            Vorstand
                                                                                       Aufsichtsrat
Geschäfts-     Unternehmer selbst    Komplementär               Gewählter              Vorstand
führung                                                         Geschäftsführer
Haftung        Vollhaftung           Komplementär:              beschränkt bis zur     beschränkt bis zur
                                     unbeschränkt               Höhe der               Höhe der Aktien
                                     Kommanditist:              Stammeinlage
                                     beschränkt
                                     (in Höhe der Einlagen)
Gewinn-        gehört dem            laut                       nach dem Anteil der    Dividende
verteilung     Unternehmer           Gesellschaftsvertrag       Stammeinlagen


Beispiel: Um ein Einzelunternehmen gründen zu können, muss man einen ständigen Wohnort
haben, volljährig sein und einen Unternehmerausweis beantragen.

                                                                                                            91
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6. Ergänzen Sie die Tabelle.

 Form des            Selbstständigkeit der beteiligten      Ziel des            Richtung des
 Unternehmens-       Unternehmen                            Zusammen-           Zusammen-
 zusammen-                                                  schlusses           schlusses
  schlusses          wirtschaftlich        rechtlich

 Fusion                                   aufgegeben       k                            –


 Kartell             wenig eingeschränkt ƒ                  Verhinderung bzw.   m
                                                            Beschränkung des
                                                            Wettbewerbs

 Holding             aufgegeben            n                verstärkter         o
                                                            Markteinfluss

 Konzern             p                     erhalten         q                   horizontal bzw.
                                           (kapitalmäßige                       vertikal
                                           Bindung)


7. Sind die Aussagen richtig (R) oder falsch (F)?
                                                                                          R       F
 1. Von Unternehmenszusammenschlüssen ist die Rede, wenn zwei verschiedene
    Unternehmen eng zusammenarbeiten, aber sich nicht vereinigen.
 2. Die fusionierten Unternehmen bleiben nach außen rechtlich selbstständig,
    aber sie geben ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit auf.
 3. Der Zweck eines Kartells ist, den Wettbewerb zu verhindern oder zu
    beschränken.
 4. Bei Kartellen handelt es sich immer um die Preisgestaltung.
 5. Eine Holdingorganisation besteht aus einer Dachgesellschaft und aus einem
    Tochterunternehmen.
 6. Die Konzernunternehmen haben eine einheitliche Leitung.


8. Wie lauten folgende Ausdrücke im Text zum Begriff Outsourcing?

1. innerhalb eines Unternehmens erstellte Leistung
2. einige Unternehmensaufgaben an Drittunternehmen abgeben
3. von Auslagerung Gebrauch machen
4. aus einer raschen Vergrößerung des Unternehmens folgen
5. Kapital anlegen




92
Unternehmensformen




TEIL C

1. Wählen Sie eins der folgenden zwei Themen aus. Sprechen Sie 2-3 Minuten lang zusammen-
hängend darüber.

A) Welche Faktoren müssen bei der Gründung einer GmbH, die sich mit Verkauf ungarischer
   Lebensmittel beschäftigt, berücksichtigt werden?
B) Welche Unternehmensform würden Sie wählen, wenn Sie eine Pension/ein Restaurant oder
   ein Reisebüro eröffnen möchten? Begründen Sie Ihre Wahl.

2. Welche sind die Vor- und Nachteile der Unternehmenszusammenschlüsse? Führen Sie
eine Diskussion.


         Argumente der Befürworter                     Argumente der Gegner


 • Möglichkeit für Durchführung              • fehlende Konkurrenz ¦ Verzicht auf
   kostspieliger Forschungsprojekte            notwendige Rationalisierungsmaßnahmen
 • Vermarktung preiswerter Massengüter       • keine Möglichkeit für Einsatz moderner,
   durch Einsatz moderner Produktions-         anlageintensiver Fertigungsverfahren in
   verfahren                                   dezentralisierten Betrieben unter
 • bessere Versorgung der Konsumenten          einheitlicher Leitung
   durch Erhöhung der Produktivität          • Monopolisierung ¦ Preiserhöhungen
 • stärkere Marktmacht auf den Weltmärkten   • Möglichkeit für künstliche Verknappung
   ¦ Sicherung der Vollbeschäftigung           des Angebotes ¦ Preiserhöhungen,
 • Schaffung größerer Markttransparenz         Versorgungsschwierigkeiten,
   durch Produktvereinheitlichung              Arbeitsplatzabbau
 • Sicherung der Rohstoffversorgung
 • finanzstarke Großbetriebe als gute
   Steuerzahler
 • Sicherung der Rohstoffversorgung und
   rationellere Energiewirtschaft




                                                                                         93
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Vákát!




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Mein buch #3 original

  • 1. EINHEIT 7 Unternehmensformen TEIL A 1. a) Berichten Sie über die drei ausgewählten Unternehmen aufgrund der Informationen. Benutzen Sie dazu die folgenden Sprachmittel. • Die Unternehmensform von ist .......... • Der Slogan lautet .......... • Es wurde .......... gegründet. /Es wurde .......... etabliert. • Das Unternehmen .......... hat seinen Hauptsitz in ........../ist in .......... angesiedelt./Der Hauptsitz des Unternehmens .......... befindet sich in .......... • .......... hat .......... Mitarbeiter./.......... beschäftigt .......... Mitarbeiter./Die Zahl der Mitarbeiter beträgt ........../macht .......... aus./.......... beläuft sich auf .......... • Der Umsatz lag … bei/ betrug … Millionen /CHF / belief sich auf … Millionen /CHF. / machte … Millionen /CHF aus. • Das Unternehmen … erzielte / erreichte … Millionen /CHF Gewinn. • Das Unternehmen ist in der …Branche tätig. Das Unternehmen produziert … / erzeugt … / stellt … her. Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG UBS AG Land Schweiz Rechsform Aktiengesellschaft ISIN CH0024899483 Unternehmensform Aktiengesellschaft BC-Nummer 230 Gründung 1931 BIC UBSWCHZH80A Unternehmenssitz Stuttgart Gründung 29. Juni 1998 (Fusion) Unternehmensleitung • Michael Macht, Unternehmenssitz Zürich und Basel Vorstandsvorsitzender Geschäftsdaten 2009 • Wolfgang Porsche, Aufsichtsratsvorsitzender Bilanzsumme 1’476,053 Mrd. CHF Mitarbeiter 8.478 (Gj. 2007/2008) Mitarbeiter 69’023 Umsatz 6,25 Mrd. EUR (Gj. 2007/2008) Leitung Branche Automobilindustrie Unternehmensleitung Oswald Grübel Produkte Automobile (CEO) Kaspar Villiger Website www.porsche.de (VR-Präsident) Website www.ubs.com 85
  • 2. Német üzleti nyelv Unternehmensform Aktiengesellschaft ISIN DE0007257503 Gründung 1963 (in heutiger Form 1996) Unternehmenssitz Düsseldorf, Deutschland Unternehmensleitung • Eckhard Cordes (Vorsitzender) • Thomas Unger (Stellv. Vorsitzender) • Olaf Koch • Zygmunt Mierdorf • Frans W.H. Muller • Joël Saveuse Mitarbeiter 290.940 (2008) Umsatz 68 Mrd. EUR (2008) Branche Großhandel, Einzelhandel Website www.metrogroup.de 1. b) Sehen Sie die neuesten Angaben im Internet (www.wikipedia.de) nach. TEIL B Begriffe Ein Betrieb ist eine reine „Produktionsstätte“, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt. Ein Unternehmen ist eine rechtlich, wirtschaftlich und finanziell selbständige Wirtschaftseinheit mit einer eigenen Führung (Unternehmensleitung). Die Unternehmung ist eine menschliche Tätigkeit, die Profit anstrebt, indem sie die Bedürfnisse der Verbraucher befriedigt. Diese Tätigkeit wird von einer natürlichen oder juristischen Person im eigenen Namen, auf eigenes Risiko, geschäftsmäßig ausgeübt. Die Begriffe „Unternehmung“ und „Unternehmen“ werden heute meistens synonym gebraucht. Der Begriff Firma bezeichnet nur den Namen eines Unternehmens. Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. Rechtsformen von Unternehmen Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen und Gesell- schaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person geführt werden, Gesell- schaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von mehreren Personen geführt werden. 86
  • 3. Unternehmensformen Ein Einzelunternehmen wird von einer Person gegründet, sie ist der alleinige Inhaber. Der Einzelunternehmer ist eine natürliche Person. Er haftet unbeschränkt für die Geschäftsschulden, das heißt mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen. Er verfügt allein über den Gewinn. Eine bestimmte Mindestkapitaleinlage ist zur Gründung eines Einzelunternehmens gesetzlich nicht vorgesehen. Die Gesellschaftsunternehmen haben zwei Formen: die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften. Bei den Personengesellschaften stehen die Unternehmer im Vordergrund, während bei den Kapitalgesellschaften das eingebrachte Kapital im Vordergrund steht. Bei einer Personengesellschaft ist kein Mindestkapital gesetzlich vorgeschrieben, eine Kapitalgesellschaft muss aber ein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital haben. Die Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, im Gegensatz zu den Personengesellschaften, denen die eigene Rechtsper- sönlichkeit fehlt. Personengesellschaften sind u. a. die OHG und die KG; Kapitalgesellschaften sind die GmbH und die AG. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt gegen- über den Gläubigern. Er ist der Komplementär (Vollhafter). Die anderen Gesellschafter haften nur beschränkt, d. h. nur in Höhe ihrer Einlagen. Sie sind die Kommanditisten (Teilhafter). Zur Führung der Geschäfte sind grundsätzlich nur die Komplementäre berechtigt und verpflichtet. Eine KG wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, ein Komplementär und mindestens ein Kommanditist sind zur Gründung nötig. Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt nach den Kapitalanteilen, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt wird. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kommt meistens als Rechtsform kleinerer oder mittlerer Unternehmungen vor. Die Gesellschafter beteiligen sich mit Kapitaleinlagen am Stammkapital. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die Gesellschaft selbst, unbe- schränkt und mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, aber die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Stammeinlage eingeschränkt. Eine GmbH wird durch einen Gesellschaftsvertrag mit einem im Voraus bestimmten Stammkapital, das zur Zeit 500.000 Forint beträgt, gegründet. Zur Gründung ist mindestens eine Person notwendig (Ein-Mann-GmbH). Die GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Oberstes beschlussfassendes Organ der GmbH ist die Gesellschafterver- sammlung, die aus der Gesamtheit der Gesellschafter besteht. Unter Umständen kann ein Auf- sichtsrat vorgesehen werden. Die Gewinn- und Verlustverteilung geschieht nach dem Anteil der Stammeinlagen. Eine Aktiengesellschaft (AG) ist die wirtschaftlich wichtigste Form der Kapitalgesellschaften, die ermöglicht, größere Kapitalsummen aufzubringen. Bei der AG ist das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital/Aktienkapital) in Aktien aufgeteilt. Die Aktionäre haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur in Höhe ihrer Einlage. Die Dividende ist der Gewinnanteil der Aktionäre. Die Dividende wird aus dem Jahresüberschuss nach dem Aktienanteil ausgeschüttet. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft sind fünf Gesellschafter (Aktionäre) notwendig. Eine Aktiengesellschaft wird durch eine Gründungsurkunde mit einem bestimmten Grundkapital gegründet, das aus einer im Voraus bestimmten Anzahl und dem Nennwert der Aktien besteht. Das Grundkapital muss zur Zeit mindestens 10 Millionen Forint betragen. Bei der Gründung müssen davon 30% bar eingezahlt 87
  • 4. Német üzleti nyelv werden. Die Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Vorstand ist das geschäftsführende und vertretende Organ der AG. Er besteht aus 3-11 Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die Hauptversammlung ist das beschlussfassende Organ. Sie besteht aus allen Aktionären. In der Hauptversammlung verkörpert jede Aktie eine Stimme. Die Hauptversammlung muss jährlich durch den Vorstand oder Aufsichtsrat einberufen werden. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan, das die Tätigkeit des Vorstandes überwacht. Die Rechte der Aktionäre sind Folgende: Stimmrecht in der Hauptversammlung und Auskunftsrecht dem Vorstand gegenüber sowie Anspruch auf den Liquidationserlös. Die Aktiengesellschaften exis- tieren in Ungarn in zwei Formen: im Rahmen einer öffentlichen Emission gegründete AGs (Nyrt.) bzw. durch Privatplatzierung gegründete AGs (Zrt.). Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse bezeichnen eine enge Zusammenarbeit bzw. Vereinigung ver- schiedener Unternehmen, deren primäres Ziel die Erhöhung des Gewinns ist. Durch Unterneh- menszusammenschlüsse können gleiche Unternehmensbereiche, wie etwa der Vertrieb oder be- stimmte Verwaltungsstellen, zusammengelegt werden, was zu Kostensenkungen führt. Ein ge- meinsames Auftreten am Markt eröffnet zudem Vorteile bei der Finanzierung, da die Aufnahme von Darlehen erleichtert wird. Unternehmenszusammenschlüsse können auf unterschiedliche Weisen klassifiziert werden. Sie können u. a. anhand der Produktionsstufen der beteiligten Unternehmen gruppiert werden: • Horizontale Zusammenschlüsse finden zwischen Unternehmen auf derselben Produkti- onsstufe statt (z. B. Zusammenschluss von Automobilherstellern). Vorteil/Grund: Kosten- einsparung, Stückkostendegression • Vertikale Zusammenschlüsse finden zwischen verschiedenen (vor- und nachgelagerten) Produktionsstufen statt (ein Kohlebergwerk schließt sich beispielsweise mit einem Stahl- werk zusammen, das die Kohle bezieht). Vorteil/Grund: Kosteneinsparung bei der Beschaf- fung, Absatzsicherung • Diagonale Zusammenschlüsse finden zwischen Unternehmen verschiedener Produktions- stufen und Branchen statt, wodurch ein Mischkonzern entsteht (z. B. Oetker Konzern: Nah- rungsmittel, Banken, Reedereien, Hotels, Lebensmittelhandel). Vorteil/Grund: Risikostreuung Unternehmenszusammenschlüsse können auch nach der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbst- ständigkeit kategorisiert werden. Eine Fusion ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen. Die Unternehmen geben ihre eigene rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit auf. Ein Kartell ist die Kooperation wirtschaftlicher Aktivitäten von unabhängigen Unternehmen mit dem Zweck, den Wettbewerb zu verhindern oder zu beschränken. Man unterscheidet Preiskar- telle (Absprachen über Einheits- und Mindestpreise), Quotenkartelle (Absprachen über Liefer- menge), Gebietskartelle (Absprachen über Liefergebiete), Rabattkartelle (Absprachen über ein- heitliche Gewährung von Preisnachlässen) und Konditionskartelle (Absprachen über einheitliche Regelung von Zahlungs- und Lieferbedingungen). 88
  • 5. Unternehmensformen Der Begriff Holding umschreibt keine eigenständige, sondern eine Organisationsform der Mutter- gesellschaft von verbundenen Unternehmen. Die Holding-Organisation besteht aus mindestens zwei Ebenen: Einer Dachgesellschaft (Muttergesellschaft) und mehreren rechtlich und organisato- risch selbstständigen Tochterunternehmen, an denen die Holding-Gesellschaft eine Kapitalbeteili- gung hält. Handelt es sich hierbei um einen Mehrheitsbesitz und/oder ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, so spricht man von einem Konzern. Die beherrschten Un- ternehmen bleiben nach außen rechtlich selbstständig. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit dage- gen geht hinsichtlich der Finanzierung völlig und bezüglich der Unternehmenspolitik weitgehend auf die Holding über. Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unter- nehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbun- denen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Ein Konzern besteht aus einem Mutterun- ternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen. Eine spezielle Organisationsform von Konzernen ist die Holding-Organisation. Ein Trust ist ein vertraglich vereinbarter Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Ziele können sein, den Wettbewerb auszuschalten, ein Markt- oder ein Produktionsmonopol zu bilden oder Preise festzusetzen. Meist wird von den Unternehmen die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgegeben, die dann bei den geschäftsführenden Treuhändern der Holding liegt, nicht aber die Beteiligung an den Gewinnen der Holding. Trusts verfolgen ähnliche Ziele wie Konzerne, können diese aber effizienter verfolgen, da die untergeordneten Unternehmen voll- kommen unselbstständig geworden sind. Outsourcing Outsourcing (Auslagerung) bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensauf- gaben und -strukturen an Drittunternehmen, eventuell im Ausland. Es ist eine spezielle Form des Fremdbezugs von bisher intern erbrachter Leistung, wobei Verträge die Dauer und den Gegenstand der Leistung fixieren. Das Konzept verlagert einzelne Unternehmensprozesse (Dienstleister, Bezugsquellen, Produzenten) nach außerhalb. Outsourcing nutzen Dienstleis- tungs- und Produktionsfirmen aller Branchen. Da der Übergang von Prozessen auch die Über- nahme von Personal und Unternehmenswerten einschließt, ist die Grenze zu einer Unternehmens- übernahme fließend, insbesondere, wenn der übernommene Unternehmensteil eine eigene Rechtsform hat. Diese Vorgehensweise soll vor allem Geschäftsprozesse rationalisieren, Prozesskomplexität reduzieren, Management-Kapazitäten freisetzen, das Unternehmen flexi- bilisieren und auf das Kerngeschäft fokussieren. Teure oder selbst nicht effizient ausführbare Aufgaben, die neben dem Kerngeschäft liegen, gibt das Unternehmen an spezialisierte Dienstleister ab. Meistens wird ein Outsourcing aus Kosten- oder bilanzierungstechnischen Gründen vorgenommen (z. B. Vermeidung hoher Investitionen). Die Auslagerung kann auch Qualitäts-, Sicherheits- und Know-how-Gründe haben, oder aus einem schnellen Wachstum des Unternehmens resultieren. In diesem Fall wird ein Outsourcing erwogen, weil das Unternehmen nicht in einen zeitraubenden Aufbau eigener Infrastruktur oder Prozesse investieren will. 89
  • 6. Német üzleti nyelv AUFGABEN 1. Verbinden Sie. Achtung, zwei Verben sind überflüssig! 1. Dividende a) abschließen 1. 2. Gewerbe b) anstreben 2. 3. Kapital c) ausschütten 3. 4. Profit d) beschränken 4. 5. Wettbewerb e) betreiben 5. f) einbringen g) erstellen 2. Nennen Sie Synonyme aus dem Text. 1. Teilhafter 2. Vollhafter 3. Gewinn 4. Auflösung 5. Besitzer 3. Wer/was ist gemeint? Achtung, zwei Wörter sind überflüssig! Aktie Ak ende tion Divid är Aufsichtsrat er lschaft Glä ubig el Geschäftsführer Haftung Ges er n d Kapitaleinlage sp erso Verbindlichkeit rstan R echt Vo 1. die Verpflichtung, einen entstandenen Schaden wieder gutzumachen 2. in Geld, etwa durch Einzahlung zum 3. Teilhaber bzw. Mitglied einer 4. die Verpflichtung eines gegenüber dem 5. jemand, der gegen einen anderen, den Schuldner, einen hat 6. eine Person, die in einem Unternehmen die Geschäfte leitet 7. Gewinnanteil der Aktionäre 8. die operative Leitung einer Organisation 9. Inhaber eines in der Aktie verkörperten Anteils am einer 10. Anteilschein 90
  • 7. Unternehmensformen 4. Ergänzen Sie die Tabelle.  Gesellschaftsunternehmen Einzelunternehmen k ƒ Genossenschaften z. B. eingetragener z. B. OHG, „, Partner- z. B. …, AG z. B. eingetragene Kaufmann schaftsgesellschaft Genossenschaft  k ƒ „ … 5. Berichten Sie über die Tabelle mit Hilfe der Ausdrücke. berechtigt sein, sich belaufen auf + A, Beschlüsse fassen, bestehen aus + D, beteiligt sein an + D, beantragen, erfolgen, führen/geführt werden, gegründet werden, geregelt werden/sein, haften gegenüber + D, für + A, obligatorisch sein, unterliegen + D, (nicht) vorgeschrieben sein Einzelunternehmen KG GmbH AG Vorausset- ständiger Wohnort min. 2 Personen Gesellschaftsvertrag min. 5 Personen zungen der Volljährigkeit Gesellschaftsvertrag Gründungsurkunde Gründung Unternehmerausweis Kapital Ø Ø 500.000 Ft 10 Millionen Ft Stammkapital aus Grundkapital Stammeinlagen Rechtsstatus natürliche Person keine Rechtspersön- juristische Person juristische Person lichkeit Organe Ø Hauptversammlung Gesellschafter- Hauptversammlung versammlung Vorstand Aufsichtsrat Geschäfts- Unternehmer selbst Komplementär Gewählter Vorstand führung Geschäftsführer Haftung Vollhaftung Komplementär: beschränkt bis zur beschränkt bis zur unbeschränkt Höhe der Höhe der Aktien Kommanditist: Stammeinlage beschränkt (in Höhe der Einlagen) Gewinn- gehört dem laut nach dem Anteil der Dividende verteilung Unternehmer Gesellschaftsvertrag Stammeinlagen Beispiel: Um ein Einzelunternehmen gründen zu können, muss man einen ständigen Wohnort haben, volljährig sein und einen Unternehmerausweis beantragen. 91
  • 8. Német üzleti nyelv 6. Ergänzen Sie die Tabelle. Form des Selbstständigkeit der beteiligten Ziel des Richtung des Unternehmens- Unternehmen Zusammen- Zusammen- zusammen- schlusses schlusses schlusses wirtschaftlich rechtlich Fusion  aufgegeben k – Kartell wenig eingeschränkt ƒ Verhinderung bzw. m Beschränkung des Wettbewerbs Holding aufgegeben n verstärkter o Markteinfluss Konzern p erhalten q horizontal bzw. (kapitalmäßige vertikal Bindung) 7. Sind die Aussagen richtig (R) oder falsch (F)? R F 1. Von Unternehmenszusammenschlüssen ist die Rede, wenn zwei verschiedene Unternehmen eng zusammenarbeiten, aber sich nicht vereinigen. 2. Die fusionierten Unternehmen bleiben nach außen rechtlich selbstständig, aber sie geben ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit auf. 3. Der Zweck eines Kartells ist, den Wettbewerb zu verhindern oder zu beschränken. 4. Bei Kartellen handelt es sich immer um die Preisgestaltung. 5. Eine Holdingorganisation besteht aus einer Dachgesellschaft und aus einem Tochterunternehmen. 6. Die Konzernunternehmen haben eine einheitliche Leitung. 8. Wie lauten folgende Ausdrücke im Text zum Begriff Outsourcing? 1. innerhalb eines Unternehmens erstellte Leistung 2. einige Unternehmensaufgaben an Drittunternehmen abgeben 3. von Auslagerung Gebrauch machen 4. aus einer raschen Vergrößerung des Unternehmens folgen 5. Kapital anlegen 92
  • 9. Unternehmensformen TEIL C 1. Wählen Sie eins der folgenden zwei Themen aus. Sprechen Sie 2-3 Minuten lang zusammen- hängend darüber. A) Welche Faktoren müssen bei der Gründung einer GmbH, die sich mit Verkauf ungarischer Lebensmittel beschäftigt, berücksichtigt werden? B) Welche Unternehmensform würden Sie wählen, wenn Sie eine Pension/ein Restaurant oder ein Reisebüro eröffnen möchten? Begründen Sie Ihre Wahl. 2. Welche sind die Vor- und Nachteile der Unternehmenszusammenschlüsse? Führen Sie eine Diskussion. Argumente der Befürworter Argumente der Gegner • Möglichkeit für Durchführung • fehlende Konkurrenz ¦ Verzicht auf kostspieliger Forschungsprojekte notwendige Rationalisierungsmaßnahmen • Vermarktung preiswerter Massengüter • keine Möglichkeit für Einsatz moderner, durch Einsatz moderner Produktions- anlageintensiver Fertigungsverfahren in verfahren dezentralisierten Betrieben unter • bessere Versorgung der Konsumenten einheitlicher Leitung durch Erhöhung der Produktivität • Monopolisierung ¦ Preiserhöhungen • stärkere Marktmacht auf den Weltmärkten • Möglichkeit für künstliche Verknappung ¦ Sicherung der Vollbeschäftigung des Angebotes ¦ Preiserhöhungen, • Schaffung größerer Markttransparenz Versorgungsschwierigkeiten, durch Produktvereinheitlichung Arbeitsplatzabbau • Sicherung der Rohstoffversorgung • finanzstarke Großbetriebe als gute Steuerzahler • Sicherung der Rohstoffversorgung und rationellere Energiewirtschaft 93