Beko BBL-Werbe- und Marketingrichtlinien 2013/2014
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Beko Basketball Bundesliga
Werbe- und Marketingrichtlinien
Saison 2013/ 2014
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I SI N H A L T S V E R Z E I C H N I SI N H A L T S V E R Z E I C H N I SI N H A L T S V E R Z E I C H N I S
1.1.1.1. ALLGEMEINESALLGEMEINESALLGEMEINESALLGEMEINES ................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 4444
1.1 Vorbemerkungen............................................................................................................. 4
1.2 Unzulässige Werbung ..................................................................................................... 4
1.3 Internationale Vorschriften, TV........................................................................................... 4
1.4 Werbeträger und werbetreibende Firma............................................................................. 4
1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung ..................................................................... 5
2.2.2.2. DEFINITIONENDEFINITIONENDEFINITIONENDEFINITIONEN ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 5555
2.1 Vereinsemblem ............................................................................................................... 5
2.2 Hinweis ......................................................................................................................... 5
2.3 Logo.............................................................................................................................. 6
2.4 Herstellerlogo ................................................................................................................. 6
3.3.3.3. BEKLEIDUNG DER MANNSBEKLEIDUNG DER MANNSBEKLEIDUNG DER MANNSBEKLEIDUNG DER MANNSCHAFTENCHAFTENCHAFTENCHAFTEN .................................................................................................................................................................................................................................................................... 6666
3.1 Spielbekleidung .............................................................................................................. 6
3.1.1 Spielbekleidung und übrige Bekleidung........................................................................... 6
3.1.2 Übrige Bekleidung........................................................................................................ 6
3.1.2.1 Vorderseite des Warm-up-Shirts................................................................................... 7
3.1.2.2 Rückseite des Warm-up-Shirts...................................................................................... 7
3.1.3 Ordnungsgemäße Verwendung der Spiel- und übrigen Bekleidung...................................... 7
3.2 Zulässige Spielernummern ................................................................................................ 8
3.3 Rechte des Werbeträgers, Genehmigungspflicht .................................................................. 8
3.4 Werbung auf der Vorderseite des Spielhemds und der -hose ................................................. 8
3.5 Vorschriftsmäßige Rückseite des Spielhemds ..................................................................... 10
3.6 Mindestabstand zwischen den einzelnen Applikationen...................................................... 11
3.7 Verwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des Spielhemdes......................... 11
4.4.4.4. BEKLEIDUNG UND WERBUBEKLEIDUNG UND WERBUBEKLEIDUNG UND WERBUBEKLEIDUNG UND WERBUNG DER SCNG DER SCNG DER SCNG DER SCHIEDSRICHTERHIEDSRICHTERHIEDSRICHTERHIEDSRICHTER ................................................................................................................................................................ 11111111
5.5.5.5. MASKOTTCHENMASKOTTCHENMASKOTTCHENMASKOTTCHEN ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 12121212
6.6.6.6. SPIELAUSRÜSTUNGSGEGESPIELAUSRÜSTUNGSGEGESPIELAUSRÜSTUNGSGEGESPIELAUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDENSTÄNDENSTÄNDENSTÄNDE............................................................................................................................................................................................................................................................ 12121212
6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände.................................................................................. 12
6.2 Werbung an den Anzeigetafeln ...................................................................................... 12
6.3 Werbung auf dem Spielball............................................................................................ 12
6.4 Werbung an der Korbanlage und auf dem Spielbrett ......................................................... 12
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7.7.7.7. SPIELFELD UND DESSENSPIELFELD UND DESSENSPIELFELD UND DESSENSPIELFELD UND DESSEN UMGEBUNGUMGEBUNGUMGEBUNGUMGEBUNG........................................................................................................................................................................................................................................................ 14141414
7.1 Spielfeldboden.............................................................................................................. 14
7.2 Räume um das Spielfeld ................................................................................................. 15
7.3 Werbung am Anschreibertisch ........................................................................................ 15
7.4 Zulässigkeit von Werbung hinter Anschreibertisch und Spielerbänken................................... 15
7.5 Bandenwerbung............................................................................................................ 15
7.6 Werbung mit LED-Videobanden....................................................................................... 16
8.8.8.8. AKUSTISCHE WERBUNGAKUSTISCHE WERBUNGAKUSTISCHE WERBUNGAKUSTISCHE WERBUNG................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 18181818
9.9.9.9. AUFNAHME EINES SPONSAUFNAHME EINES SPONSAUFNAHME EINES SPONSAUFNAHME EINES SPONSORENNAMENS IN DEN VEORENNAMENS IN DEN VEORENNAMENS IN DEN VEORENNAMENS IN DEN VEREINSNAMENREINSNAMENREINSNAMENREINSNAMEN ........................................................................ 18181818
10.10.10.10. WERBEFLÄCHENBELEGUNGWERBEFLÄCHENBELEGUNGWERBEFLÄCHENBELEGUNGWERBEFLÄCHENBELEGUNG FÜR BBLFÜR BBLFÜR BBLFÜR BBL----SPONSORENSPONSORENSPONSORENSPONSOREN ............................................................................................................................................................................ 18181818
10.1 Logo und Titel ............................................................................................................. 18
10.2 Spielfeld .................................................................................................................... 19
10.3 TV-Bandensequenz ...................................................................................................... 20
10.4 Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding) .................................................................. 20
10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante........................................... 20
10.6 Ligalogo auf Spielbekleidung........................................................................................ 20
10.7 Promotion................................................................................................................... 20
10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle................................................................ 21
10.9 Eintrittskarten für BBL Sponsoren .................................................................................... 21
10.10 Jingles & Spots.......................................................................................................... 21
10.11 Saison- und Programmhefte, Printerzeugnisse ................................................................ 21
10.12 PR-Maßnahmen, Sponsorenboards (off air), TV-Board (on air).......................................... 21
10.13 Internet .................................................................................................................... 22
11.11.11.11. GENEHMIGUNGSVERFAHGENEHMIGUNGSVERFAHGENEHMIGUNGSVERFAHGENEHMIGUNGSVERFAHREN, ZUSTÄNDIGKEITENREN, ZUSTÄNDIGKEITENREN, ZUSTÄNDIGKEITENREN, ZUSTÄNDIGKEITEN ........................................................................................................................................................................ 22222222
12.12.12.12. STRAFEN BEI VERSTÖßESTRAFEN BEI VERSTÖßESTRAFEN BEI VERSTÖßESTRAFEN BEI VERSTÖßENNNN ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 22222222
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1.1.1.1. AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines
1.1 Vorbemerkungen1.1 Vorbemerkungen1.1 Vorbemerkungen1.1 Vorbemerkungen
Werbung darf den spieltechnischen Ablauf nicht behindern. Eine Überarbeitung der Werberichtlinien
erfolgt fortlaufend zu jeder Spielzeit.
1.2 Unzulässige Werbung1.2 Unzulässige Werbung1.2 Unzulässige Werbung1.2 Unzulässige Werbung
Das Werben für Firmen und Firmenprodukte ist im BBL-Spielbetrieb grundsätzlich gestattet. Eine gegen
gute Sitten verstoßende Werbung ist nicht zulässig. Darüber hinaus ist das Werben für
„harte“ Alkoholika (gemäß § 9, Abs. 1, Nr. 1 JuSchG),
Tabakwaren, Elektrozigaretten, ihre Hersteller und ihren Handel,
pharmazeutische Produkte, die auf der aktuellen WADA-Liste der verbotenen Substanzen
aufgeführt sind, ihre Hersteller und ihren Handel sowie
politische Gruppierungen oder politische Aussagen
nicht zulässig.
1.3 Internationale Vorschriften, TV1.3 Internationale Vorschriften, TV1.3 Internationale Vorschriften, TV1.3 Internationale Vorschriften, TV
Bei internationalen Wettbewerben gelten die Bestimmungen der FIBA bzw. der ULEB/Euroleague (siehe
FIBA Europe Regulations, Regulations for European Club Competitions, By Laws of FIBA Europe,
Regulations governing the EuroChallenge, Euroleague Basketball Bylaws und Eurocup By Laws). Sie
haben im Rahmen dieser Spiele Vorrang vor den BBL-Vorschriften. Werden von der FIBA Beschlüsse
oder Vorschriften gefasst, welche die BBL-Vorschriften tangieren, behält sich die BBL vor, ihre
Vorschriften zu ändern, zu ergänzen, zu interpretieren oder aufzuheben. Die BBL-Vereine sind
verpflichtet, in der festgelegten Frist den Veränderungen nachzukommen.
Wird ein Spiel vom Fernsehen (inkl. IPTV, Internet-Fernsehen, etc.) übertragen, gelten die Bestimmungen
des gültigen Vertrages der BBL mit der jeweiligen Fernsehanstalt oder einem sonstigen von der BBL
ermächtigten Produzenten von Bewegtbildern. Zusätzlich gelten die Bestimmungen des Pflichtenheftes für
die Übertragung von Fernsehspielen; sie sind einer separaten Richtlinie zu entnehmen bzw. werden
separat veröffentlicht. Insbesondere ist es den Fernsehanstalten oder einem sonstigen von der BBL
ermächtigtem Produzenten von Bewegtbildern zu gestatten, während der Auszeiten ein Richtmikrofon
(„Angel“) in unmittelbarer Nähe der Spielerbesprechung zu platzieren, um die Worte des Trainers und
der Spieler aufzuzeichnen. Dasselbe gilt für eine TV Kamera.
1111.4 Werbeträger und werbetreibende Firma.4 Werbeträger und werbetreibende Firma.4 Werbeträger und werbetreibende Firma.4 Werbeträger und werbetreibende Firma
Werbeträger im Sinne dieser Vorschriften können sein:
die BBL
die BBL-Mitglieder.
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Verträge zwischen Werbeträger und werbetreibender Firma dürfen nur mit dem ausdrücklichen
Vorbehalt abgeschlossen werden, dass diese ihre Gültigkeit verlieren, wenn und soweit eine
erforderliche Genehmigung nicht erteilt, nicht verlängert oder zurückgezogen wird. Sie sollen einen
Vorbehalt enthalten für den Fall, dass diese Richtlinie geändert wird.
Weiterhin dürfen zwischen Werbeträger und werbetreibender Firma keine Vereinbarungen getroffen
werden, die den Werbeträger in seiner Entscheidungsfreiheit einschränken oder auf die Vereins- bzw.
BBL-Führung Einfluss nehmen.
Der Werbeträger kann das Recht zum Abschluss von Werbeverträgen an Dritte vergeben. Er bleibt in
jedem Fall gegenüber der die Genehmigung erteilenden Stelle verantwortlich.
Das Tragen von Werbung darf nicht mit einem persönlichen Vorteil für Einzelpersonen (Spieler, Trainer,
Schiedsrichter, Manager, Geschäftsführer oder andere Vereinsoffizielle) verbunden sein. Zahlungen
können nur an die BBL oder die BBL-Vereine und nicht an einzelne Spieler, Trainer oder Schiedsrichter
geleistet werden.
Für Streitigkeiten aus den Verträgen zwischen Werbeträger, werbetreibender Firma und Dritten ist die
Genehmigung erteilende Stelle nicht zuständig.
1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung
Geworben werden kann
auf der Bekleidung der Mannschaften,
auf der Bekleidung der Schiedsrichter,
auf der Bekleidung der Maskottchen,
auf Spielausrüstungsgegenständen,
auf dem Spielfeld und in dessen Umgebung,
durch Ansagen in den Spielhallen,
durch Aufnahme eines Sponsorennamens im Vereinsnamen.
2.2.2.2. DefinitionenDefinitionenDefinitionenDefinitionen
2.1 Vereinsemblem2.1 Vereinsemblem2.1 Vereinsemblem2.1 Vereinsemblem
Ein Vereinsemblem ist ein Zeichen, das ausschließlich vom BBL-Mitglied geführt wird und diesen
identifiziert.
2.2 Hinweis2.2 Hinweis2.2 Hinweis2.2 Hinweis
Ein Hinweis ist eine Informationsaufschrift, die der Name
des Spielers,
des Vereins,
der Heimatstadt des Vereins
sein kann.
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2.3 Logo2.3 Logo2.3 Logo2.3 Logo
Ein Logo ist ein Warenzeichen, das ein
Bild-Zeichen,
Wort-Zeichen oder
kombiniertes Bild-/Wort-Zeichen
sein kann.
2.4 Herstellerlogo2.4 Herstellerlogo2.4 Herstellerlogo2.4 Herstellerlogo
Ein Herstellerlogo ist ein Logo, das vom Hersteller des Spielkleidungsstücks auf diesem angebracht ist
und auf ihn oder seine Marke hinweist, sofern es nicht größer als 23 cm2
ist. Jedes andere Logo ist ein
Werbelogo.
3.3.3.3. Bekleidung der MannschaftenBekleidung der MannschaftenBekleidung der MannschaftenBekleidung der Mannschaften
3.1 Spielbekleidung3.1 Spielbekleidung3.1 Spielbekleidung3.1 Spielbekleidung
Die Mannschaften haben in einer regelgerechten, zulässigen Spielkleidung anzutreten, wobei sich die
Gastmannschaft in Farbe und Farbton deutlich von der angegebenen Spielkleidung der Heimmannschaft
unterscheiden muss. Die Spielkleidung ist der BBL GmbH zur Genehmigung und Freigabe im Original
(Heim- und Auswärtsspielkleidung) vorzulegen. Jede Mannschaft muss mindestens je einen hell- und
dunkelfarbigen Satz der Spielkleidung haben. Die Heimmannschaft hat das Recht zur Wahl der Farbe
der Spielkleidung. Weiterhin muss die Heimmannschaft mindestens zwei Sätze Spielhemden und -hosen
unterschiedlicher Farbe bei jedem Heimspiel zur Verfügung haben. Bei Anreise mit dem Flugzeug ist die
Spielbekleidung im Handgepäck mitzuführen.
Unterziehhemden müssen farbidentisch mit der Hauptfarbe des Spielhemdes sein. Verstöße hierzu sind
nach BBL-Strafenkatalog zu behandeln.
3.13.13.13.1.1.1.1.1 Spielbekleidung und übrige BekleidungSpielbekleidung und übrige BekleidungSpielbekleidung und übrige BekleidungSpielbekleidung und übrige Bekleidung
Zur Spielbekleidung gehören Spielhemd, Spielhose, Sportschuhe und sonstige Gegenstände (z.B.
Unterziehhemd, Unterziehhose), die während des Spiels getragen werden. Zur übrigen Bekleidung einer
Mannschaft gehören Warm-up- bzw. Shooting-Shirt und Trainingsanzug sowie die Bekleidung der
Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter.
3333....1111.2 Übrige Bekleidung.2 Übrige Bekleidung.2 Übrige Bekleidung.2 Übrige Bekleidung
Werden Warm-up- oder Shooting-Shirts während der offiziellen Aufwärmphase verwendet, sind diese
auf der Rückseite mit dem Nachnamen des Spielers zu versehen.
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3333....1111.2.2.2.2.1.1.1.1 VorderseVorderseVorderseVorderseite des Warmite des Warmite des Warmite des Warm----upupupup----ShirtsShirtsShirtsShirts
a) Die Verwendung eines Herstellerlogos ist gestattet. Die maximal zulässige Größe beträgt 23 cm2
b) Die Verwendung des Vereinslogos ist gestattet. Die maximal zulässige Größe beträgt 60 cm2
c) Werbefläche ist für maximal zwei Werbepartner zulässig (sofern der Vereinsname verwendet und in
den Namen bereits ein Partner integriert ist, zählt dieser nicht als Werbepartner). Die maximal
belegbare Fläche beträgt 1.000cm2
.
d) Die Verwendung der Spielernummer ist zulässig.
3333....1111.2.2.2.2.2.2.2.2 RückRückRückRückseite des Warmseite des Warmseite des Warmseite des Warm----upupupup----ShirtsShirtsShirtsShirts
a) Der Nachname des Spielers ist oben anzubringen und muss eine Höhe von mindestens 6cm
aufweisen.
b) In Höhe der Mitte der Rückseite ist eine Werbefläche für maximal zwei Werbepartner zulässig
(sofern der Vereinsname verwendet und in den Namen bereits ein Partner integriert ist, zählt dieser
nicht als weiterer Werbepartner). Die maximal belegbare Fläche beträgt 1.000cm2
.
c) Die Verwendung der Spielernummer ist zulässig.
Werbung auf den Ärmeln ist zulässig, wenn die Vorgaben unter 3.1.2.1 und 3.1.2.2 ansonsten
insgesamt eingehalten werden.
3333....1111....3333 Ordnungsgemäße Verwendung der SpielOrdnungsgemäße Verwendung der SpielOrdnungsgemäße Verwendung der SpielOrdnungsgemäße Verwendung der Spiel---- und übrigen Bekleidungund übrigen Bekleidungund übrigen Bekleidungund übrigen Bekleidung
Kompressionsmanschetten bzw. -ärmel dürfen nur getragen werden, wenn dafür eine zwingende
medizinische Indikation vorliegt. Die BBL GmbH genehmigt das Tragen nach Vorlage eines ärztlichen
Attests über die zwingende medizinische Indikation. Das Tragen ist in genehmigten Fällen nur in der
hauptsächlichen Farbe wie das Spielhemd erlaubt, weiterhin sind die Farben weiß und schwarz
zulässig. Innerhalb eines Teams muss die Farbe der Sleeves einheitlich sein. Die Socken der Spieler
einer Mannschaft müssen in einheitlicher Farbe sein. Kompressionsstrümpfe dürfen nur in weiß, schwarz
oder der hauptsächlichen Farbe wie die Spielhose getragen werden und das Knie nicht bedecken.
Innerhalb eines Teams muss die Farbe der Socken / Kompressionsstrümpfe einheitlich sein.
Unterschenkelsleeves müssen dieselbe Farbe wie die Socken haben (schwarz oder weiß) und innerhalb
einer Mannschaft farbeinheitlich sein. Das Tragen ist ebenso nur bei Vorliegen einer zwingenden
medizinischen Indikation zulässig. Die BBL GmbH genehmigt das Tragen nach Vorlage eines ärztlichen
Attests über die zwingende medizinische Indikation. Mund- bzw. Zahnschutz ist nur farblos bzw.
durchsichtig zulässig.
(Kinesio-) Taping auf Armen, Schultern und am Bein (alle sichtbaren Körperpartien) ist ausschließlich in
den Farben hautfarben, weiß und schwarz erlaubt. Andere Farbgebungen, die aus medizinischer Sicht
zwingend notwendig sind, können verwendet werden, müssen dann aber dieselbe hauptsächliche Farbe
wie das Spielhemd bzw. die Spielhose haben.
Unterziehbekleidung darf sowohl unter dem Spielhemd als auch unter der Spielhose nicht sichtbar sein,
weder an den Schultern/Armausschnitt noch am Kragen (Vorder- und Rückseite).
Beispiele:
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Die Verwendung von Logos anderer Ligen (FIBA, ULEB, Euroleague, NBA, usw.) auf Spielkleidung und
Spielausrüstungsgegenständen ist nicht zulässig. Dies gilt sowohl für Bekleidungsutensilien wie Socken,
Schuhe, Stirn- und sonstige Schweißbänder als auch für das komplette Equipment des Kampfgerichts und
der für sonstige Werbezwecke frei gegebenen Korbanlage (insbesondere der Polsterung) sowie für die
Anzeigesysteme.
3.3.3.3.2222 Zulässige SpielernummernZulässige SpielernummernZulässige SpielernummernZulässige Spielernummern
Das Spielhemd jedes Mannschaftsmitglieds mussmussmussmuss auf der Vorder- und Rückseite, die Spielhose kann auf
der Vorderseite – mit gut lesbaren Zahlen - nummeriert sein, die sich von der Farbe des Spielhemds
deutlich abheben. Die Zahlen müssen in einem gut leserlichen Schrifttyp und in kontrastreicher
Farbgebung zur Hauptfarbe des Trikots sein. Nicht zulässig sind Spielernummern, die in derselben
Farbe wie der Spielhemduntergrund sind, auf dem die Nummer aufgedruckt ist. Die Spielernummern auf
Spielhemd und ggf. -hose dürfen nicht kleiner sein als in den gültigen FIBA-Regeln zur Spielbekleidung
vorgeschrieben (aktuell: Hose und Spielhemd vorne 10 cm, Spielhemd hinten 20 cm). Die Nummer auf
der Vorderseite des Spielhemdes muss zwingende oberhalb der Hauptwerbefläche angebracht sein
(unterhalb des BBL-Logos oder mittig). Für BBL-Spiele sind folgende Spielernummern zulässig:
4 bis 25,
30 bis 35,
40 bis 45 sowie
50 bis 55.
3.3.3.3.3333 Rechte des Werbeträgers, GenehmigungspflichtRechte des Werbeträgers, GenehmigungspflichtRechte des Werbeträgers, GenehmigungspflichtRechte des Werbeträgers, Genehmigungspflicht
Ein Werbeträger darf mit jeder seiner Mannschaften für mehrere Firmen oder Firmenprodukte werben.
Für alle Mitglieder einer Mannschaft muss bei einem Spiel die Spielkleidung identisch sein. Davon
ausgenommen sind Schuhe. Dies gilt auch für die übrige Bekleidung der Mannschaft, sofern sie mit
Werbung versehen ist.
Werbung auf der Spielkleidung und den Warm-up bzw. Shooting Shirts ist genehmigungspflichtig,
Werbung auf der übrigen Spielbekleidung nicht. Die entsprechenden Bekleidungsgegenstände sind im
Original (je einmal Heim- und Auswärtsbekleidung) der BBL GmbH zur Prüfung bis spätestens 15.
September für die anstehende Spielzeit vorzulegen und sind von dieser entsprechend abzunehmen.
Über die Abnahme erhält der BBL-Verein eine schriftliche Bestätigung.
Ein Herstellerlogo ist auf jedem Teil der Spielbekleidung genehmigungsfrei zulässig, sofern die
Maximalgröße (siehe 2.4) eingehalten wird.
Werbe- und Herstellerlogo können während der Saison beliebig gewechselt werden.
3.3.3.3.4444 Werbung auf der Vorderseite des Spielhemds und derWerbung auf der Vorderseite des Spielhemds und derWerbung auf der Vorderseite des Spielhemds und derWerbung auf der Vorderseite des Spielhemds und der ----hosehosehosehose
Beim Spielhemd ist nur die Vorderseite als Werbefläche zugelassen. Werbung an allen sichtbaren
Teilen der Unterkleidung ist nicht zulässig. Ein Vereinslogo ist zulässig und darf maximal 60 cm2
groß
sein. Das Vereinslogo gilt nicht als Werbefläche.
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Die Größe der Hauptwerbefläche darf 1.000 cm2
nicht überschreiten und ist für lediglich einen Partner
vorgesehen. Ist die Werbefläche nicht umrandet, wird sie durch das engst mögliche Rechteck begrenzt,
das um die Werbung gezogen werden kann.
Zusätzlich ist auf der Vorderseite des Spielhemds ein weiteres Werbelogo zulässig. Dieses Werbelogo
darf 150 cm2
nicht überschreiten.
Auf der Vorderseite der Spielhose ist die Verwendung von je zwei weiteren Werbelogos zulässig die je
200 cm2
nicht überschreiten dürfen.
Auf der Vorderseite des Spielhemds ist das BBL-Ligalogo (siehe Abb. 1) verpflichtend anzubringen. Das
BBL-Logo ist mit dem Logo des Liga-Hauptsponsors (Beko) kombiniert. Die Größe des Ligalogos darf 60
cm2
nicht übersteigen. Es darf ausschließlich das von der BBL gestellte offizielle Ligalogo auf den Trikots
verwendet werden.
Sollte das Ligalogo – beispielweise durch Sublimationsdruck – direkt auf das Trikot eingedruckt werden,
sind die Größen und Farben des Originallogos einzuhalten. Eine separate Freigabe durch die BBL
GmbH ist zwingend erforderlich.
Die Werbung auf dem Spielhemd und der Spielhose ist genehmigungspflichtig.
Auf der Rückseite des Spielhemds darf keine Werbung platziert werden.
15
Abb. 1:Abb. 1:Abb. 1:Abb. 1: SpielhemdSpielhemdSpielhemdSpielhemd –––– VorderseiteVorderseiteVorderseiteVorderseite
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Abb. 2:Abb. 2:Abb. 2:Abb. 2: SpieSpieSpieSpielhoselhoselhoselhose
3.3.3.3.5555 Vorschriftsmäßige Rückseite des SpielhemdsVorschriftsmäßige Rückseite des SpielhemdsVorschriftsmäßige Rückseite des SpielhemdsVorschriftsmäßige Rückseite des Spielhemds
Auf der Rückseite des Spielhemds oberhalb der Spielernummer muss zusätzlich der Nachname des
Spielers angebracht sein. Die Höhe der Buchstaben und Zeichen beträgt mindestens 6 cm und darf 10
cm nicht überschreiten.
Unterhalb der Spielernummer muss der Vereins- oder Stadtnamen angebracht werden, wahlweise als
ein- oder zweizeiliger Textblock. Die Höhe der Buchstaben und Zeichen bei einem einzeiligen Textblock
beträgt mindestens 6 cm und darf 10 cm nicht überschreiten, bei einem zweizeiligen Textblock darf der
gesamte Textblock die Höhe von 12 cm nicht überschreiten. Die Lesbarkeit der Spielernummer darf nicht
beeinträchtigt werden.
Es ist freigestellt, auf der Trikotrückseite mittig und mindestens 3 cm oberhalb des Spielernamens ein
offizielles Landes-/Dienst- oder Stadtwappen/Logo (kein kommerzielles) aufzubringen. Dieses darf nicht
größer als 4 cm² sein.
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Spielername
Vereins- oder
Stadtname
Abstand zur
Spielernummer:
mindestens 3 cm
Zulässige
Spielernummern:
4 – 25
30 – 35
40 – 45
50 - 55
Abb. 3:Abb. 3:Abb. 3:Abb. 3: Spielhemd RückseiteSpielhemd RückseiteSpielhemd RückseiteSpielhemd Rückseite
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3.3.3.3.6666 Mindestabstand zwischen den eMindestabstand zwischen den eMindestabstand zwischen den eMindestabstand zwischen den einzelnen Applikationeninzelnen Applikationeninzelnen Applikationeninzelnen Applikationen
Hinsichtlich der Mindestabstände zwischen der einzelnen Applikationen gelten in Abweichung zu den
FIBA-Regeln folgende Vereinbarungen:
Mindestabstand Werbelogos zur Spielernummer: 5 cm
Mindestabstand aller übrigen Logos: 3 cm.
3.3.3.3.7777 Verwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des SpielheVerwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des SpielheVerwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des SpielheVerwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des Spielhemmmmdesdesdesdes
Meistersterne dürfen von BBL-Vereinen ausschließlich für errungene Meisterschaftstitel (nicht Pokal!) seit
Bestehen der Basketball Bundesliga verwendet werden. Diese dürfen sie in Form von Sternen auf ihren
Spielhemden anbringen. Üblicherweise werden die Meistersterne über dem Vereinswappen, in
Ausnahmefällen auch darunter oder auf dem Ärmel des Trikots, angebracht. Die Farbe der Meistersterne
ist hauptsächlich Gold oder Gelb; aus optischen Gründen dürfen die Meistersterne auch den jeweiligen
Vereinsfarben angepasst werden. Die Verwendung von Meisterschaftsternen ist nach folgenden Kriterien
zulässig:
A. eine bis drei Meisterschaften: ein Stern
B. vier bis sechs Meisterschaften: zwei Sterne
C. sieben bis neun Meisterschaften: drei Sterne
D. zehn bis zwölf Meisterschaften: vier Sterne
E. ab 13 Meisterschaften: fünf Sterne.
Die Verwendung von Meisterschaftssternen ist genehmigungspflichtig durch die BBL GmbH.
4.4.4.4. Bekleidung und Werbung der SchiedsrichterBekleidung und Werbung der SchiedsrichterBekleidung und Werbung der SchiedsrichterBekleidung und Werbung der Schiedsrichter
Zur Bekleidung der Schiedsrichter gehören:
Schiedsrichterhemd,
Schiedsrichterhose und
Sportschuhe.
Werbefläche sind die Rück- und/oder Vorderseite sowie die Ärmel des Schiedsrichterhemds.
Die Größe der Werbefläche auf der Rück- und/oder Vorderseite darf maximal je 1.000 cm² betragen.
Auf der Vorderseite oder auf den Ärmeln des Schiedsrichterhemds sowie auf der übrigen
Schiedsrichterkleidung darf jeweils ein Herstellerlogo (Maximalgröße 23 cm²) angebracht sein.
Zusätzlich ist auf den Ärmeln des Schiedsrichterhemds je ein weiteres Werbelogos zulässig. Die Größe
dieses Werbelogos darf 50 cm² nicht überschreiten.
Weitere Werbung auf der Schiedsrichterkleidung ist nicht zulässig. Bei einem Pflichtspiel müssen die
Schiedsrichter mit einheitlicher Kleidung, insbesondere einheitlichen Werbeflächen, antreten.
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5.5.5.5. MaskottchenMaskottchenMaskottchenMaskottchen
Die Heimmannschaft darf die Bekleidung der Maskottchen frei wählen. Der Einsatz eines Maskottchens
der Gastmannschaft bedarf der Zustimmung des Heimvereins.
6.6.6.6. SpielausrüstungsgegenständeSpielausrüstungsgegenständeSpielausrüstungsgegenständeSpielausrüstungsgegenstände
6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände
Von den zu einem Spiel vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen dürfen nur die folgenden mit
Werbung versehen sein:
Anzeigetafel,
Spielball,
Spielberichtsbogen,
beim Einsatz beweglicher Korbanlagen die Vorderseite der Polsterung des Standfußes,
Spielbretthalterung,
Spielbrettpolsterung.
6.2 Werbung an den Anzeigetafeln6.2 Werbung an den Anzeigetafeln6.2 Werbung an den Anzeigetafeln6.2 Werbung an den Anzeigetafeln
Werbung an der Anzeigetafel darf deren Lesbarkeit, insbesondere die Anzeige des laufenden
Spielergebnisses und der Spielzeit, nicht beeinträchtigen. Es muss zu jedem Moment des Spiels an zwei
Anzeigetafeln mindestens die verbleibende Restspielzeit und der Spielstand sichtbar sein. Werbung auf
oder unterhalb der 24-Sekunden-Anzeige ist zulässig. Sie darf 50% der Größe der 24-Sekunden-Uhr
nicht überschreiten.
6.3 Werbung auf dem Spielball6.3 Werbung auf dem Spielball6.3 Werbung auf dem Spielball6.3 Werbung auf dem Spielball
Verträge über Werbung auf dem Spielball darf ausschließlich die BBL abschließen. Die von den
Herstellern angebrachten Aufschriften und Firmenzeichen auf vom jeweiligen Veranstalter zugelassenen
Spielball gelten nicht als Werbung.
6.4 Werbung6.4 Werbung6.4 Werbung6.4 Werbung an der Korbanlage undan der Korbanlage undan der Korbanlage undan der Korbanlage und auf dem Spielbrettauf dem Spielbrettauf dem Spielbrettauf dem Spielbrett
Auf der Polsterung der beiden Standfüße der Korbanlagen bzw. der Spielbretthalterung sind
Werbeaufkleber zugelassen, die während der Saison beliebig gewechselt werden dürfen. Die Werbung
muss auf beiden Korbanlagen identisch sein und darf nicht über die Größe der Polsterung
hinausreichen.
Verträge über Werbung auf der Spielbrettpolsterung, dem Spielbrett und der Ringbefestigung darf
ausschließlich die BBL abschließen.
Alle BBL-Vereine sind verpflichtet, auf dem Spielbrett Aufkleber mit dem von der BBL gestellten offiziellen
Ligalogo anzubringen. Das Logo ist von der BBL mit dem Logo des Liga-Hauptsponsors kombiniert. Die
Aufkleber sind dabei
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a) immer auf der Seite des Spielbretts anzubringen, die zur TV Führungskamera zeigt, und
b) jeweils auf der Vorder- und Rückseite des Spielbretts anzubringen.
Für teilnehmende Mannschaften an den Europapokalwettbewerben der FIBA Europe bzw. Euroleague /
ULEB gilt, dass das ggf. erforderliche Logo von FIBA Europe bzw. Euroleague / ULEB auch bei BBL-
Spielen, die nicht live vom TV übertragen werden, am in den dortigen Reglements vorgeschriebenen
Platz verbleiben darf und nicht gewechselt werden muss. Das BBL-Logo muss dann ausschließlich bei
BBL-Spielen mit TV-Live-Übertragungen auf der Seite der TV-Führungskamera angebracht sein. Die
international erforderlichen Logos sind aber verpflichtend unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem
jeweiligen europäischen Wettbewerb für alle BBL-Spiele komplett vom Spielbrett zu entfernen.
Abb. 4:Abb. 4:Abb. 4:Abb. 4: Spielbrett mit LigalogoSpielbrett mit LigalogoSpielbrett mit LigalogoSpielbrett mit Ligalogo
Anschreibertisch
Mannschaftsbank 2
Korb-
stützen
Korb-
stützen
AufkleberAufkleber
Abb. 5a:Abb. 5a:Abb. 5a:Abb. 5a: Spielbrett mit LigalogoSpielbrett mit LigalogoSpielbrett mit LigalogoSpielbrett mit Ligalogo –––– TV Führungskamera gegenüber AnschreibeTV Führungskamera gegenüber AnschreibeTV Führungskamera gegenüber AnschreibeTV Führungskamera gegenüber Anschreiberrrrtischtischtischtisch
14. | 14
Anschreibertisch
Mannschaftsbank 2
Korb-
stützen
Korb-
stützen
AufkleberAufkleber
Abb. 5b:Abb. 5b:Abb. 5b:Abb. 5b: Spielbrett mit LigalogoSpielbrett mit LigalogoSpielbrett mit LigalogoSpielbrett mit Ligalogo –––– TV Führungskamera hinter AnschreibeTV Führungskamera hinter AnschreibeTV Führungskamera hinter AnschreibeTV Führungskamera hinter Anschreiberrrrtischtischtischtisch
7.7.7.7. SpieSpieSpieSpielfeld und dessen Umgebunglfeld und dessen Umgebunglfeld und dessen Umgebunglfeld und dessen Umgebung
Mit Ausnahme der unten aufgeführten Punkte ist Werbung auf dem Spielfeld im 2-Meter-Bereich rund um
das Spielfeld nicht zulässig. Hierzu zählt auch die Anzeigetafel.
7.1 Spielfeldboden7.1 Spielfeldboden7.1 Spielfeldboden7.1 Spielfeldboden
Auf dem Spielfeldboden ist Werbung im Mittelkreis und in den Freiwurfkreisen zulässig und darf
während der Saison beliebig gewechselt werden. Die Werbung in beiden Freiwurfkreisen muss
identisch sein. Mittel- und Freiwurflinie müssen sichtbar sein. Zwei weitere Bodenwerbeflächen können
nur von der BBL GmbH für einen BBL-Sponsor und/oder das BBL-Logo freigegeben werden.
Durch Werbung im Mittelkreis und den Freiwurfkreisen darf der regelkonforme Durchmesser dieser
Kreise nicht verändert werden. Die Oberflächeneigenschaften müssen denen des übrigen
Spielfeldbodens entsprechen.
Sollte der Mittelkreis nicht zu Werbezwecken benötigt werden, kann stattdessen das Vereinslogo
platziert werden. Dieses kann zentral von der Mittellinie aus gesehen über die Fläche des Mittelkreises
hinausgehen, darf aber mit der außerhalb des Mittelkreises überschreitenden Fläche 50% der
Kreisfläche nicht überschreiten. Über die Abnahme entscheidet die BBL GmbH.
Werbung auf dem Spielfeldboden ist genehmigungspflichtig.
15. | 15
7.2 Räume um das Spielfeld7.2 Räume um das Spielfeld7.2 Räume um das Spielfeld7.2 Räume um das Spielfeld
Innerhalb des 2-Meter-Bereichs rings um das Spielfeld ist auf dem Boden an beiden Längsseiten je eine
identische Werbefläche zulässig, bei der bis zu maximal zwei der nachfolgenden Elemente miteinander
kombiniert werden dürfen:
Städtenamen oder das Städte-Emblem,
den Namen der Sporthalle,
den Namen des BBL-Mitglieds.
Die Höhe der Textzeichen oder des Emblems darf 100 cm nicht überschreiten. Die Platzierung erfolgt
zentriert von der Mittellinie aus. Die Werbung an den Längsseiten muss auf beiden Seiten identisch sein.
Ferner ist Werbung direkt hinter den Endlinien in einer Größe von 1,50 m x 15 m zulässig. Die
Werbung muss entweder mittig (ausgehend vom Mittelpunkt der Korbanlage) und überwiegend
durchgängig (in Richtung der Seitenlinien) angebracht sein oder aber in gleich großen Flächen rechts
und links der Korbanlage. Es sind maximal zwei unterschiedliche Werbepartner zulässig. Der Abstand
zum Spielfeld ist nicht eingeschränkt, stattdessen ist ein Abstand von 50 cm zwischen Bodenwerbefläche
und Bandenbeginn einzuhalten. Davon ausgenommen ist Werbung, die auf einer weißen
Untergrundfläche angebracht ist. Hier ist zur Endlinie zwingend ein Freiraum von 5cm einzuhalten. Die
Oberflächeneigenschaften müssen denen des Spielfelds entsprechen. Die Werbung hinter den Endlinien
muss auf beiden Seiten identisch sein und darf während der Saison beliebig gewechselt werden. Die
maximale Höhe der Textzeichen, des Werbelogos oder der sonstigen Werbezeichen beträgt 150 cm.
Werbung in den Räumen um das Spielfeld ist genehmigungspflichtig.
7.3 Werbung7.3 Werbung7.3 Werbung7.3 Werbung am Anschreibeam Anschreibeam Anschreibeam Anschreiberrrrtischtischtischtisch
Unmittelbar an der Vorderseite des Anschreibertischs ist Werbung zulässig, sofern diese horizontal und
vertikal bündig mit dem Tisch angebracht ist. Ragt die Höhe der Werbebande über die Höhe des
Anschreibertisches hinaus, ist dieser durch ein Podest zwingend auf eine bündige Höhe zu bringen.
Werbung am Anschreibertisch ist genehmigungsfrei.
7.47.47.47.4 ZZZZulässigkeitulässigkeitulässigkeitulässigkeit von Werbung hinter Anschreibevon Werbung hinter Anschreibevon Werbung hinter Anschreibevon Werbung hinter Anschreiberrrrtisch und Spielerbänkentisch und Spielerbänkentisch und Spielerbänkentisch und Spielerbänken
Innerhalb des vorgeschriebenen Freiraums von je zwei Metern neben und hinter dem Anschreibertisch
und hinter den Spielerbänken (inklusive Werbung auf den Absperrungen) ist Werbung jeglicher Art
zulässig.
7.5 Bandenwerbung7.5 Bandenwerbung7.5 Bandenwerbung7.5 Bandenwerbung
Bandenwerbung darf nur außerhalb des hindernisfreien Raums von 2 m rund um das Spielfeld
aufgestellt werden. Sollten die Spieler nicht gegenüber der Hauptführungskamera sitzen, muss das
Spielfeld an der TV-Längsseite und der kompletten Endlinie hinter den Körben (beide Stirnseiten)
lückenlos umrandet sein.
Der Abstand der Banden zum Spielfeld muss an jeder Stelle zwei (2) Meter betragen.
16. | 16
Die Höhe der Werbebanden muss mindestens 0,80 m und darf höchstens 1,00 m betragen. Die
Werbebanden müssen an allen Stellen so abgepolstert sein, dass keinerlei Verletzungsgefahr für
Spielbeteiligte besteht, dies gilt sowohl für die Kanten bzw. Ecken, als auch bei der Verwendung von
LED-Banden insbesondere für die Vorderseite.
Bandenwerbung ist genehmigungsfrei.
Gegebenenfalls von FIBA Europe bzw. Euroleague / ULEB geforderte Rotobandensequenzen für deren
Spiele in europäischen Wettbewerben dürfen bei allen BBL-Spielen nichtnichtnichtnicht verwendet werden.
Die Aufstellungsverpflichtungen der Banden ergeben sich aus den Abbildungen 6a und 6b.
7.7.7.7.6666 WWWWerbungerbungerbungerbung mit LEDmit LEDmit LEDmit LED----VideobandenVideobandenVideobandenVideobanden
Der Einsatz von LED-Videobanden (bzw. LCD-Videobanden, im folgenden LED-Videobanden) bei Spielen
der Beko BBL ist ausdrücklich gewünscht und wird in den nächsten Jahren schrittweise verpflichtend. Eine
Verpflichtung zum Einsatz von LED-Videobanden besteht ab der Saison 2013 / 2014. Generell ist zu
beachten, dass ein einheitliches Bandenbild gewährleistet wird. Statische Banden sind unzulässig. Die
LED-Videobanden sind entlang der Seiten- und Endlinien in einer Reihe anzubringen. Doppelbanden
sind nicht gestattet.
Die Aufstellung erfolgt verbindlich wie folgt, wobei Ausnahmen durch die BBL GmbH zu genehmigen
sind:
a) Auf der Seite des Anschreibertisches: Mind. 24m an der Seitenlinie. Auf beiden Seiten soll jeweils
ein maximaler Durchlass an den Mannschaftsbänken von je 3m sein. Von der Seitenlinie in Richtung
Korb sind mind. je 6m Länge aufzustellen (bezogen auf das kleine TV-U). An den Ecken zwischen
End- und Seitenlinie soll während des Spiels möglichst keine Lücke sein.
17. | 17
Abb. 6Abb. 6Abb. 6Abb. 6aaaa:::: LEDLEDLEDLED----Videobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TV----Führungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem Anschreibertisch
b) Gegenüber dem Anschreibertisch: Lückenlos mindestens 30m an der Seitenlinie und an den sich
unmittelbar anschließenden Endlinien in Richtung Korb mind. je 6m Länge. An den Ecken zwischen
End- und Seitenlinie soll während des Spiels möglichst keine Lücke sein.
Anschreibertisch
Mannschaftsbank 2
Korb-
stützen
Korb-
stützen
TV Führungskamera
Mannschaftsbank 1
NamedesVereinsNamederHalleundNamederStadt oder
BODENWERBUNG
BODENWERBUNG
X X X X
Legende:
X = Wechselstühle
2,00m
2,00m
2,00m
2,00m
0,50m
0,50m
Mindestens6mLEDWerbebande
3,00m 3,00m
5,00m5,00m
Mind. 30m lueckenlos LED Werbebande
Werbung an der Vorderseite
(senkrechte Tafel)
Mindestens6mLEDWerbebande
Mind.2Rotowerbebanden
od.CourtsideSeats
Mind.2Rotowerbebanden
od.CourtsideSeats
Abb. 6Abb. 6Abb. 6Abb. 6bbbb:::: LELELELEDDDD----Videobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TV----Führungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem Anschreibertisch
18. | 18
Cheerleader, Maskottchen, Fotografen, Ballwagen, Wechselstühle oder andere Personen bzw.
Gegenstände, die die Sichtbarkeit einschränken könnten, dürfen nicht vor den LED-Videobanden
positioniert/platziert werden.
Nähere Vorschriften zur Verwendung von LED-Videobanden regelt eine separate Richtlinie.
8.8.8.8. Akustische WerbungAkustische WerbungAkustische WerbungAkustische Werbung
Lautsprecherdurchsagen und Tonbandeinspielungen zu Werbezwecken sind während des laufenden
Spiels nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Auszeiten und folgende Zeitspannen:
a) bis 1:30 Minuten vor dem ersten und dritten Viertel (einzige Ausnahme BBL-Spot / Jingle),
b) bis 0:30 Minuten vor dem zweiten und vierten Viertel, sowie vor den möglichen Verlängerungen
(einzige Ausnahme BBL-Spot / Jingle).
Ebenso ausgenommen sind Durchsagen oder Einspielungen für die Wischer, während das Spiel
unterbrochen ist.
Die obige Regelung gilt analog für Videospots mit Ton, sofern auf mindestens zwei Anzeigetafeln
Spielstand und verbleibende Spielzeit sichtbar bleibt (siehe 6.2).
9.9.9.9. Aufnahme eines Sponsorennamens in den VereinsnamenAufnahme eines Sponsorennamens in den VereinsnamenAufnahme eines Sponsorennamens in den VereinsnamenAufnahme eines Sponsorennamens in den Vereinsnamen
Die Aufnahme eines Sponsorennamens in den Vereinsnamen ist zulässig und darf während der Saison
nur ein Mal geändert werden.
Die Aufnahme des Sponsorennamens in den Vereinsnamen ist genehmigungspflichtig.
10.10.10.10.Werbeflächenbelegung für BBLWerbeflächenbelegung für BBLWerbeflächenbelegung für BBLWerbeflächenbelegung für BBL----SponsorenSponsorenSponsorenSponsoren
10.1 Logo und Titel10.1 Logo und Titel10.1 Logo und Titel10.1 Logo und Titel
Die Liga hat mit der Firma Beko einen Namenssponsor. Die Vereine sind verpflichtet, ausschließlich das
offizielle Ligalogo, das mit dem Namen des Namenssponsors verbunden ist, gemäß Design-Manual zu
verwenden. Das Logo der BBL ist auf sämtlichen Kommunikationsmitteln (Print und Digital), insbesondere
Briefpapier, Faxvorlage, Flyer, Plakate, Eintrittskarten, Magazine, Sponsoren-und Pressemappen,
Autogrammkarten, Roll-Ups, Großflächenplakate, Blow-Ups, Pressewände, Anzeigen,
Mannschaftsposter, Dauerkarten, Homepage, Apps, Mobile Seiten mit einer Größe von mindestens 75%
des Vereinslogos prominent zu platzieren. Abweichende Größen sind durch die BBL GmbH schriftlich
freizugeben. Die Vereine werden aufgefordert von allen Kommunikationsmitteln ein Musterexemplar –
gerne in elektronischer Form – an die BBL GmbH zu senden. Zudem muss in allen publizierten
Veröffentlichungen die aktuelle Bezeichnung „Beko Basketball Bundesliga“ verwendet werden.
19. | 19
10.10.10.10.2222 SpielfeldSpielfeldSpielfeldSpielfeld
Bei jedem BBL-Spiel hat der Heimverein auf dem Spielboden zwei BBL-Logos, die von der BBL auch mit
dem Logo eines Sponsors kombiniert werden können, auf dem Spielfeldboden anzubringen. Diese
werden durch die BBL GmbH gestellt. Die Positionierung richtet sich nach der Ausrichtung der TV-
Führungskamera. Dabei ist ein Abstand von je 1,50 m zur Mittel- und Seitenauslinie einzuhalten
Mind. 6m LED Werbebande 12 bis 14m LED Werbebande Mind. 6m LED Werbebande
Mannschaftsbank 1 Mannschaftsbank 2AnschreibertischAnschreibertischAnschreibertischAnschreibertisch
Korb-
stützen
Korb-
stützen
Mind.6mLEDWerbebande
Mind.6mLEDWerbebande
Mind.2Rotowerbebanden
od.CourtsideSeats
Mind.Rotowerbebanden
od.CourtsideSeats
1,50m
1,50m
4,00m
1,60m
1,50m
1,60m
4,00m
1,50m
TV FTV FTV FTV Füüüührungskamerahrungskamerahrungskamerahrungskamera
Mind. 24m LED Werbebanden
Abb. 7a:Abb. 7a:Abb. 7a:Abb. 7a: BBLBBLBBLBBL----Logo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TV----Führungskamera gegenüber AnschreibeFührungskamera gegenüber AnschreibeFührungskamera gegenüber AnschreibeFührungskamera gegenüber Anschreiberrrrtischtischtischtisch
Mannschaftsbank 1 Mannschaftsbank 2AnschreibertischAnschreibertischAnschreibertischAnschreibertisch
Korb-
stützen
Korb-
stützen
Mind.6mLEDWerbebanden
Mind.6mLEDWerbebanden
Mind.2LED-Banden
od.CourtsideSeats
Mind.2LED-Banden
od.CourtsideSeats
1,50m 1,50m
4,00m
1,60m
1,50m
1,60m
4,00m
1,50m
Mind. 30m lückenlos LED Werbebande
TV FTV FTV FTV Füüüührungskamerahrungskamerahrungskamerahrungskamera
Abb. 7b:Abb. 7b:Abb. 7b:Abb. 7b: BBLBBLBBLBBL----Logo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TV----Führungskamera hinter AnschreibeFührungskamera hinter AnschreibeFührungskamera hinter AnschreibeFührungskamera hinter Anschreiberrrrtischtischtischtisch
20. | 20
10.3 TV10.3 TV10.3 TV10.3 TV----BandensequenzBandensequenzBandensequenzBandensequenz
Alle BBL-Vereine sind verpflichtet, auf der TV-Längsseite (gegenüber der TV-Führungskamera) eine
komplette Rotobandensequenz (analog: LED-Sequenz) mit dem BBL-Ligasponsor (Beko) zu schalten. Die
gleichmäßig verteilte Sichtbarkeit muss – insbesondere ab Beginn der Pre-Game-Phase bis Spielende -
mindestens 1/12 der Gesamtdauer betragen. Die BBL stellt die notwendigen Bandentücher bzw. die für
die LED-Banden benötigten Spots.
Alle BBL-Vereine sind verpflichtet, auf den beiden kurzen TV-Seiten (gegenüber der TV-Führungskamera)
eine komplette Rotobandensequenz (analog: LED-Sequenz) mit der jeweiligen Ligakampagne zu
schalten. Die gleichmäßig verteilte Sichtbarkeit muss mindestens 1/12 der Gesamtdauer (siehe oben)
betragen. Die BBL stellt die notwendigen Bandentücher bzw. die für die LED-Banden benötigten Spots.
Wechsel der Bandensequenzen sind für die Liga kostenfrei möglich.
Die BBL hat das Recht bei TV-Live-Spielen eine weitere LED-Bandensequenz (TV-Längsseite und beide
kurzen TV-Seiten) mit einer Dauer von 4 Minuten (zwischen Spielbeginn und Spielende, exklusive
Viertelpausen und Halbzeitpause) zu vermarkten. Der Heimverein kann einer Vermarktung für seine
Heimspiele wiedersprechen, sofern eine seiner Branchenexklusivitäten verletzt wird oder falls sämtliche
LED-Bandensequenzen erfolgreich vermarktet werden konnten. In letzterem Fall hat BBL die Möglichkeit,
auf den beiden kurzen TV-Seiten gegenüber TV-Führungskamera anstatt der Ligakampagne eine
Sequenz des Ligapartners zu schalten.
10.10.10.10.4444 Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding)Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding)Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding)Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding)
Für Spiel-, Merchandising- und Promotionszwecke müssen ausnahmslos Bälle der Firma Spalding
verwendet werden. Hinsichtlich der Stellung von Bällen gilt der zwischen der BBL GmbH und der Firma
Spalding geschlossene Werbevertrag. Die Bewerbung und Nutzung von Konkurrenzprodukten im
Ballbereich ist untersagt. Während der gesamten Aufwärmphase sind bei allen BBL-Spielen auf dem
Spielfeld zwei (2) Spalding-Ballwagen (werden gestellt) zu postieren.
10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante
Die Werbefläche auf der Ringbefestigung ist für BBL-Zwecke reserviert. Der Partner ist derzeit vakant.
10.6 Ligalogo auf Spiel10.6 Ligalogo auf Spiel10.6 Ligalogo auf Spiel10.6 Ligalogo auf Spielbekleidungbekleidungbekleidungbekleidung
Das BBL-Logo ist entsprechend 3.3 dieser Werbe- und Marketingrichtlinien auf der Vorderseite des
Spielhemdes anzubringen.
10.7 Promotion10.7 Promotion10.7 Promotion10.7 Promotion
Präsentations- und Promotionsstände (ggf. auch Verkaufsstände) und die Verteilung von Give-aways oder
Flyern in den Spielhallen der BBL-Vereine durch Sponsoren der BBL sind nur nach vorheriger
einvernehmlicher Absprache zwischen BBL und dem betreffenden Verein möglich.
21. | 21
10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle
In der Spielhalle sind zwei Werbebanner der Firma Spalding (werden gestellt) an prominenter Stelle
anzubringen – ein Banner im TV-Schwenkbereich, ein Banner gut sichtbar im Zuschauerblickfeld. Auf
Wunsch der BBL gilt dies für zwei weitere Werbebanner von einem oder zwei Werbepartnern.
10.9 E10.9 E10.9 E10.9 Eintrittskarten für BBL Sponsorenintrittskarten für BBL Sponsorenintrittskarten für BBL Sponsorenintrittskarten für BBL Sponsoren
Auf Anfrage bzw. nach Absprache sind durch den Heimverein Kartenkontingente (VIP max. zehn bis 14
Tage vor dem jeweiligen Heimspiel) zusätzlich zum Kartenkontingent der BBL GmbH gemäß BBL-
Standards 5.1.1 und 5.1.2 zur Verfügung zu stellen. Die Kartenkoordination übernimmt die BBL. Bei
Play-Off-Spielen müssen diese Kartenkontingente bis 24 Stunden vor Spielbeginn abrufbar sein.
10.10 Jingles & Spots10.10 Jingles & Spots10.10 Jingles & Spots10.10 Jingles & Spots
Die BBL-Vereine sind im Rahmen des in den BBL-Standards geregelten Zeitablaufs (Offizielle
Aufwärmphase bis Spielbeginn) bei Beko BBL-Spielen dazu verpflichtet, Jingles und/oder Spots (sofern
Videoleinwand vorhanden) der Liga oder eines Liga-Partners abzuspielen. Näheres hierzu regeln die
BBL-Standards bzw. eine gegebenenfalls ergänzend durch die BBL zur Verfügung gestellte
Ablaufbeschreibung. Die Kosten für die Produktion trägt die BBL.
10.11 Saison10.11 Saison10.11 Saison10.11 Saison---- und Programmhefte, Printerzeugnisseund Programmhefte, Printerzeugnisseund Programmhefte, Printerzeugnisseund Programmhefte, Printerzeugnisse
Alle BBL-Vereine sind verpflichtet, in ihren Saison- und Programmheften eine mindestens halbseitige
Anzeige für den Ligasponsor und bis zu zwei weitere BBL-Partner (Größe nach Absprache, mindestens
jedoch eine Viertelseite) abzudrucken. Formatvorlagen stellt die BBL. Auf allen offiziellen Drucksachen
der BBL-Vereine muss und darf – neben dem eigenen Logo - nur das offizielle BBL-Logo verwendet
werden. Dabei sind die Vorgaben aus Punkt 10.1 dieser Werbe- und Marketingrichtlinien zu beachten.
Auf Teamfotos und –postern sind verpflichtend Spaldingbälle zu verwenden und gut sichtbar
abzubilden.
10.12 PR10.12 PR10.12 PR10.12 PR----Maßnahmen, Sponsorenboards (off air), TVMaßnahmen, Sponsorenboards (off air), TVMaßnahmen, Sponsorenboards (off air), TVMaßnahmen, Sponsorenboards (off air), TV----Board (on air)Board (on air)Board (on air)Board (on air)
Im Rahmen von PR-Auftritten ist das offizielle BBL-Logo an geeigneter, gut wahrnehmbarer Stelle zu
platzieren. Das Logo ist von der BBL mit dem Logo des Liga-Hauptsponsors kombiniert. Sofern für diese
Auftritte ein Ball verwendet wird, darf dies ausnahmslos nur ein Spalding-Ball sein.
Auf Sponsorenboards, insbesondere in der Mixed-Zone und bei Pressekonferenzen, ist das offizielle BBL-
Logo an geeigneter, gut wahrnehmbarer Stelle zu platzieren. Das Logo ist von der BBL mit dem Logo des
Liga-Hauptsponsors kombiniert. Eine weitere Fläche ist für einen weiteren BBL-Partner freizuhalten.
Die Vereine erhalten auf den offiziellen TV-Boards der BBL drei Werbeflächen zur freien Vermarktung.
Dabei genießen gegenwärtige (Beko, DieDruckerei.de, Spalding, Allianz, kinder+Sport Basketball
Academy, TV-Partner, Ticketpartner) und zukünftige Sponsoren der BBL auf den TV-Boards
Branchenexklusivität. Die jeweilige Heimmannschaft ist dazu verpflichtet und dafür verantwortlich, dass
das TV-Board bei den Übertragungen dem TV-Partner zur Verfügung gestellt wird. Die genaue
Einsatzzeit und der Einsatzort werden vor jedem Spiel mit dem Verantwortlichen des TV-Partners
abgestimmt.
22. | 22
10.13 Internet10.13 Internet10.13 Internet10.13 Internet
Auf den von den BBL-Vereinen betriebenen offiziellen Homepages sind folgende Flächen einzubinden:
a) Logo BBL: Das Ligalogo ist gemäß den Vorgaben aus Punkt 10.1 dieser Werbe- und
Marketingrichtlinien im direkten Sichtbereich der Homepage zu verwenden und zur offiziellen
Ligaseite www.Beko-BBL.de zu verlinken.
b) Syndizierter Beko BBL-Player / Videocontainer: Der Videocontainer ist während der Saison
prominent auf der Startseite (gut sichtbar, mind. 200 px breit) zu platzieren. Hier werden
schwerpunktmäßig Highlightvideos platziert.
c) Werbebanner / Werbecontainer: Von der BBL zur Verfügung gestellte Werbebanner bzw. -
container sind einzusetzen, soweit dabei keine Werberechte der Vereine eingeschränkt werden. Die
Werbebanner bzw. -container dienen zur Bewerbung von BBL-Events und -maßnahmen, TV-Partner
und Ligasponsoren.
11.11.11.11.Genehmigungsverfahren, ZuständigkeitenGenehmigungsverfahren, ZuständigkeitenGenehmigungsverfahren, ZuständigkeitenGenehmigungsverfahren, Zuständigkeiten
Werbegenehmigungen erteilt ausschließlich die BBL GmbH.
Für jede Mannschaft und jede genehmigungspflichtige Werbung hat der Verein einen Antrag (BBL-
Antragsformular) in zweifacher Ausfertigung zu stellen.
Mit dem Antrag nach Ziffer 3.3 ist ein Originalmuster des Spielhemds und der Spielhose bis spätestens
sieben (7) Werktage vor dem ersten Regelspieltag einzureichen, das mit der Genehmigung durch die
BBL GmbH zurückgesandt wird.
Erteilte Werbegenehmigungen gelten jeweils nur für die Dauer einer Saison.
12.12.12.12.Strafen bei VerstößenStrafen bei VerstößenStrafen bei VerstößenStrafen bei Verstößen
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch den BBL-Kommissar oder einen Vertreter der BBL GmbH
überwacht.
Die erteilten Genehmigungen für die bei einem Spiel zum Einsatz kommenden Werbungen sind dem
eingesetzten BBL-Kommissar vor Spielbeginn vorzulegen.
Bei Verstoß gegen diese Vorschriften erfolgt eine Bestrafung des Vereins durch die BBL GmbH gemäß
dem gültigen BBL-Strafenkatalog.
In begründeten Fällen kann daneben die erteilte Genehmigung gekündigt und zurückgezogen werden.
Strafen gegen Schiedsrichter können nur von den zuständigen Schiedsrichterinstanzen verhängt werden.
Köln,Köln,Köln,Köln, JuJuJuJulllliiii 2012012012013333
Basketball Bundesliga GmbHBasketball Bundesliga GmbHBasketball Bundesliga GmbHBasketball Bundesliga GmbH
Jan Pommer | GeschäftsführerJan Pommer | GeschäftsführerJan Pommer | GeschäftsführerJan Pommer | Geschäftsführer