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ALLIANZ FÜR VENTURE CAPITAL 
Zukunft gestalten. 
Chancen finanzieren. 
Wagniskapital stärken.
Deutschland braucht 
mehr Wagniskapital 
Zahlreiche Untersuchungen belegen: 
Mehr Venture-Capital-Investitionen beschleu-nigen 
Innovation, Gründungsaktivitäten 
und das Wirtschaftswachstum. 
Zwar wurden in Deutschland in den vergangenen 
drei Jahren rund 2 Mrd. Euro Venture Capital in 
junge Unternehmen investiert, aber im inter-nationalen 
Vergleich werden die bestehenden 
Potenziale des deutschen Venture-Capital-Mark-tes 
bei weitem nicht ausgeschöpft: In den USA 
waren es im gleichen Zeitraum 87 Mrd. US-Dol-lar, 
d.h. mehr als 30 Mal so viel. Dort erwirtschaf-ten 
ursprünglich mit Venture Capital finanzierte 
Unternehmen heute Umsätze in Höhe von einem 
Fünftel des Bruttoinlandproduktes und beschäf-tigen 
elf Prozent aller Arbeitnehmer in der US-Privatwirtschaft. 
Aber auch im europäischen Ver-gleich 
belegen die Venture-Capital-Investitionen 
in Deutschland gemessen an der gesamten Wirt-schaftsleistung 
einen hinteren Platz. Dabei stellt 
das unzureichende Angebot an Wagniskapital 
die gravierendste Schwäche des Innovations- 
Wagniskapital ist Triebfeder für Inno-vationen 
und leistet einen unver-zichtbaren 
Beitrag für technische 
wie wirtschaftliche Entwicklung in 
den zukunftsrelevanten Branchen.
systems Deutschland dar. Als viertgrößte Volks-wirtschaft 
der Welt kann sich Deutschland diese 
Schwäche dauerhaft nicht leisten. 
Die Große Koalition will laut Koalitionsvertrag 
„Deutschland als Investitionsstandort für Wag-niskapital 
international attraktiv“ machen. Dafür 
soll „ein eigenständiges Regelwerk (Venture- 
Capital-Gesetz)“ erlassen werden, „das unter 
anderem die Tätigkeit von Wagniskapitalgebern 
verbessert“. Außerdem sollen Investitionen in 
„junge Unternehmen und junge Wachstums-unternehmen“ 
attraktiver gemacht werden. Die 
ALLIANZ FÜR VENTURE CAPITAL unterstützt diese 
Vorhaben der Bundesregierung ausdrücklich. 
Die ALLIANZ FÜR VENTURE CAPITAL anerkennt, 
dass bereits in der vergangenen Wahlperiode, 
etwa durch die Einführung des INVEST-Zuschuss 
für Wagniskapital für Business Angels erste Maß-nahmen 
zur Verbesserung der Rahmenbedin-gungen 
in Angriff genommen worden sind. 
Auch wurde mit dem High-Tech-Gründerfonds 
(HTGF) ein bewährtes Instrument zur Frühphasen-finanzierung 
junger Unternehmen geschaffen, 
das mit dem HTGF II 2011 noch einmal ausge-baut 
wurde. Diese Maßnahmen reichen jedoch 
bei weitem nicht aus! Das Ziel, Deutschland 
als einen attraktiven Venture-Capital-Standort 
zu etablieren, wird damit allein nicht erreicht. 
Im Bereich der kapitalintensiven Anschlussfinan-zierung 
tritt der Mangel an Venture Capital be-sonders 
zutage. Dadurch besteht die Gefahr, dass 
nach einer erfolgreichen Gründung die weitere 
Unternehmensentwicklung nicht angemessen 
unterstützt werden kann. Wichtige Wachstums-chancen 
bleiben dadurch ungenutzt. 
Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen 
für Venture-Capital-Investitionen geht es nicht 
um die Privilegierung eines einzelnen Wirt-schaftszweigs 
bzw. einer Anlageklasse, sondern 
vielmehr darum, notwendige Impulse für Inno-vation, 
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung 
in Deutschland zu setzen. 
Im Sinne einer konsistenten Gründungsförde-rung 
sollte darüber hinaus auf Maßnahmen 
verzichtet werden, die dieser Zielsetzung offen-sichtlich 
zuwiderlaufen: Die im Jahr 2012 erfolg-te 
Aufhebung der Steuerbefreiung für Streu-besitzdividenden 
(§8b KStG) und die fortwähren-den 
Diskussionen um die Besteuerung der Ver-äußerungsgewinne 
aus Streubesitz (§8b KStG) 
sowie die teilweise erhobenen Forderungen nach 
Steuererhöhungen hinsichtlich der Fonds-Initia-torenvergütung 
(sog. Carried Interest) schaffen 
bei den Wagniskapitalgebern vermeidbare Ver-unsicherung 
statt der erforderlichen Planungs-sicherheit.
Erforderlich ist ein Maßnahmenpaket, das 
die gesamte Wertschöpfungskette der Unter-nehmensfinanzierung 
– bestehend aus Fonds-investor, 
Fondsinitiator (Venture-Capital-Geber), 
Portfoliounternehmen und weiteren Beteilig-ten 
wie etwa Bürgschaftsbanken – berücksich-tigt. 
Folgende Empfehlungen sollten dabei 
einbezogen werden: 
l Aufsichtsrecht mit Augenmaß: Verabschie-dung 
angemessener Aufsichtsrahmen für 
Investorenklassen auf nationaler und euro-päischer 
Ebene (u.a. Solvency II, IORPD) 
l Einführung von Öffnungsklauseln, die es 
regulierten Investoren erlauben, einen Teil 
ihres Kapitalvolumens in Venture Capital 
zu investieren 
l KfW und andere Förderbanken als Anker-investoren 
in Venture-Capital-Fonds auf-bauen 
l Gewährung einer Garantiefazilität insbeson-dere 
für stark regulierte Anlegersegmente 
l Einführung einer nachgelagerten Besteue-rung 
der Erträge von Investoren bei Reinves-tition 
l Zweckdienliche Investmentsteuerreform im 
Hinblick auf § 19 Investmentsteuergesetz 
(InvStG), d.h. insbesondere keine Einführung 
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l Einheitlicher Rahmen für die Besteuerung 
von Fonds nach dem Kapitalanlagegesetz-buch 
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l Keine Erhebung von Umsatzsteuer auf Ver-waltungsleistungen 
von Fondsmanagern, 
wie in vielen europäischen Ländern üblich 
l Beibehaltung der Regelungen zu Streu-besitzanteilen 
(§8b Körperschaftsteuer-gesetz, 
KStG) 
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junge Unternehmen und Verbesserung der 
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neuen Börsensegments für junge Unter-nehmen 
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Hand (Public Procurement) 
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von Verlusten und Verlustvorträgen 
l Einführung direkter steuerlicher Vorteile 
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bestehenden Projektförderinstrumente
60 
50 
40 
30 
20 
10 
0 
0,067 % 
Finnland 
0,066 % 
Irland 
0,055 % 
Schweden 
0,040 % 
Schweiz 
0,032 % 
Dänemark 
0,019 % 
Norwegen 
0,032 % 
Niederlande 
0,029 % 
Großbritannien 
0,033 % 
Frankreich 
0,023 % 
Belgien 
0,026 % 
Deutschland 
0,021 % 
Österreich 
0,010 % 
Spanien 
0,023 % 
Portugal 
0,004 % 
Italien 
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Europäische Wagniskapital-Standorte im Vergleich: Nachholbedarf in Deutschland 
Venture-Capital-Investitionen 2013 im Verhältnis zum jeweiligen BIP in Prozent 
Deutschland nutzt das Potenzial von Wagniskapital nicht aus 
Venture-Capital-Investitionen in den vergangenen drei Jahren und BIP 2013 
Bruttoinlandsprodukt: Vergleich Deutschland/USA 
Deutschland 
2,4 Billionen 
Euro 
USA 
Venture-Capital-Investitionen: Vergleich Deutschland/USA* 
Deutschland 
2 Mrd. Euro 
USA 
64 Mrd. Euro 
11,6 Billionen Euro 
x 32 
x 4,7 
Quelle: EVCA/PEREP Analytics 
*2011 – 2013 
Quelle: BVK-Statistiken, NVCA, Eurostat
16 Organisationen, weit mehr als 100.000 repräsentierte Unternehmen, ein Ziel: 
Wagniskapital stärken. 
Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie-und 
Gründerzentren e.V. (ADT) ist die Vertretung der 
deutschen Innovations-, Technologie- und Gründerzentren 
sowie Wissenschafts- und Technologieparks. 
Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) vertritt 
die Belange der Angel Investoren und ihrer Netzwerke. 
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) ist 
der Spitzenverband der deutschen Industrie sowie der indus-trienahen 
Dienstleister in Deutschland. Der BDI spricht für 
37 Branchenverbände. 
Der Deutsche Verband für Technologietransfer und Innova-tion 
e.V. (DTI) setzt sich für die Belange der führenden Agen-turen 
der innovations- und Technologieberatung Deutsch-lands 
ein. 
Der Händlerbund repräsentiert mehrere zehntausende 
Onlinepräsenzen und ist damit der größte Onlinehandels-verband 
Europas. 
Als Anwalt der Sozialen Marktwirtschaft setzt sich das 
Institut der deutschen Wirtschaft Köln für eine freiheitliche 
Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ein. 
Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) verkörpert 
den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutsch-land 
und Europa. 
Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) ist die 
Interessenvertretung der Bürgschaftsbanken, Beteiligungs-garantiegesellschaften 
sowie mittelständischen Beteili-gungsgesellschaften. 
Der Verband Innovativer Unternehmen (VIU) ist die Interessen-vertretung 
forschender kleiner und mittlerer Unternehmen 
sowie gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrich-tungen. 
Die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland 
(BIO Deutschland) hat es sich zum Ziel gesetzt, die Entwick-lung 
eines innovativen Wirtschaftszweiges auf Basis der 
modernen Biowissenschaften zu unterstützen. 
BITKOM repräsentiert die IT-, Telekommunikations- und 
Neue-Medien-Branche in Deutschland und vertritt fast alle 
Global Player sowie 900 leistungsstarke Mittelständler und 
mehr als 200 Start-ups. 
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. setzt sich für 
die Interessen von Startup-Unternehmen gegenüber 
Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit ein. 
Die DIW Econ GmbH ist eine Beratungsgesellschaft für 
volkswirtschaftliches Consulting. Einer ihrer Schwerpunkte 
ist Innovationsförderung. 
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie 
e.V. (BVE) vertritt die Interessen der Lebensmittelhersteller 
gegenüber Politik, Verwaltung, Medien, Öffentlichkeit und 
Marktpartnern. 
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die 
Interessenvertretung der deutschen Online-Branche und 
vereint heute über 600 Unternehmen aus allen Segmenten 
der Branche. 
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungs-gesellschaften 
e.V. (BVK) ist die Branchen- und Interessen-vertretung 
der Beteiligungsgesellschaften. 
Ansprechpartner der ALLIANZ FÜR VENTURE CAPITAL: 
Christoph J. Stresing, stv. Geschäftsführer des BVK, 
030 306982-17, stresing@bvkap.de 
Janine Heidenfelder, Pressesprecherin des BVK, 
030 306982-24, heidenfelder@bvkap.de 
Viele aktuelle Case Studies zu Venture-Capital-Investitionen 
unter: www.bvkap.de

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  • 1. ALLIANZ FÜR VENTURE CAPITAL Zukunft gestalten. Chancen finanzieren. Wagniskapital stärken.
  • 2. Deutschland braucht mehr Wagniskapital Zahlreiche Untersuchungen belegen: Mehr Venture-Capital-Investitionen beschleu-nigen Innovation, Gründungsaktivitäten und das Wirtschaftswachstum. Zwar wurden in Deutschland in den vergangenen drei Jahren rund 2 Mrd. Euro Venture Capital in junge Unternehmen investiert, aber im inter-nationalen Vergleich werden die bestehenden Potenziale des deutschen Venture-Capital-Mark-tes bei weitem nicht ausgeschöpft: In den USA waren es im gleichen Zeitraum 87 Mrd. US-Dol-lar, d.h. mehr als 30 Mal so viel. Dort erwirtschaf-ten ursprünglich mit Venture Capital finanzierte Unternehmen heute Umsätze in Höhe von einem Fünftel des Bruttoinlandproduktes und beschäf-tigen elf Prozent aller Arbeitnehmer in der US-Privatwirtschaft. Aber auch im europäischen Ver-gleich belegen die Venture-Capital-Investitionen in Deutschland gemessen an der gesamten Wirt-schaftsleistung einen hinteren Platz. Dabei stellt das unzureichende Angebot an Wagniskapital die gravierendste Schwäche des Innovations- Wagniskapital ist Triebfeder für Inno-vationen und leistet einen unver-zichtbaren Beitrag für technische wie wirtschaftliche Entwicklung in den zukunftsrelevanten Branchen.
  • 3. systems Deutschland dar. Als viertgrößte Volks-wirtschaft der Welt kann sich Deutschland diese Schwäche dauerhaft nicht leisten. Die Große Koalition will laut Koalitionsvertrag „Deutschland als Investitionsstandort für Wag-niskapital international attraktiv“ machen. Dafür soll „ein eigenständiges Regelwerk (Venture- Capital-Gesetz)“ erlassen werden, „das unter anderem die Tätigkeit von Wagniskapitalgebern verbessert“. Außerdem sollen Investitionen in „junge Unternehmen und junge Wachstums-unternehmen“ attraktiver gemacht werden. Die ALLIANZ FÜR VENTURE CAPITAL unterstützt diese Vorhaben der Bundesregierung ausdrücklich. Die ALLIANZ FÜR VENTURE CAPITAL anerkennt, dass bereits in der vergangenen Wahlperiode, etwa durch die Einführung des INVEST-Zuschuss für Wagniskapital für Business Angels erste Maß-nahmen zur Verbesserung der Rahmenbedin-gungen in Angriff genommen worden sind. Auch wurde mit dem High-Tech-Gründerfonds (HTGF) ein bewährtes Instrument zur Frühphasen-finanzierung junger Unternehmen geschaffen, das mit dem HTGF II 2011 noch einmal ausge-baut wurde. Diese Maßnahmen reichen jedoch bei weitem nicht aus! Das Ziel, Deutschland als einen attraktiven Venture-Capital-Standort zu etablieren, wird damit allein nicht erreicht. Im Bereich der kapitalintensiven Anschlussfinan-zierung tritt der Mangel an Venture Capital be-sonders zutage. Dadurch besteht die Gefahr, dass nach einer erfolgreichen Gründung die weitere Unternehmensentwicklung nicht angemessen unterstützt werden kann. Wichtige Wachstums-chancen bleiben dadurch ungenutzt. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Venture-Capital-Investitionen geht es nicht um die Privilegierung eines einzelnen Wirt-schaftszweigs bzw. einer Anlageklasse, sondern vielmehr darum, notwendige Impulse für Inno-vation, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Deutschland zu setzen. Im Sinne einer konsistenten Gründungsförde-rung sollte darüber hinaus auf Maßnahmen verzichtet werden, die dieser Zielsetzung offen-sichtlich zuwiderlaufen: Die im Jahr 2012 erfolg-te Aufhebung der Steuerbefreiung für Streu-besitzdividenden (§8b KStG) und die fortwähren-den Diskussionen um die Besteuerung der Ver-äußerungsgewinne aus Streubesitz (§8b KStG) sowie die teilweise erhobenen Forderungen nach Steuererhöhungen hinsichtlich der Fonds-Initia-torenvergütung (sog. Carried Interest) schaffen bei den Wagniskapitalgebern vermeidbare Ver-unsicherung statt der erforderlichen Planungs-sicherheit.
  • 4. Erforderlich ist ein Maßnahmenpaket, das die gesamte Wertschöpfungskette der Unter-nehmensfinanzierung – bestehend aus Fonds-investor, Fondsinitiator (Venture-Capital-Geber), Portfoliounternehmen und weiteren Beteilig-ten wie etwa Bürgschaftsbanken – berücksich-tigt. Folgende Empfehlungen sollten dabei einbezogen werden: l Aufsichtsrecht mit Augenmaß: Verabschie-dung angemessener Aufsichtsrahmen für Investorenklassen auf nationaler und euro-päischer Ebene (u.a. Solvency II, IORPD) l Einführung von Öffnungsklauseln, die es regulierten Investoren erlauben, einen Teil ihres Kapitalvolumens in Venture Capital zu investieren l KfW und andere Förderbanken als Anker-investoren in Venture-Capital-Fonds auf-bauen l Gewährung einer Garantiefazilität insbeson-dere für stark regulierte Anlegersegmente l Einführung einer nachgelagerten Besteue-rung der Erträge von Investoren bei Reinves-tition l Zweckdienliche Investmentsteuerreform im Hinblick auf § 19 Investmentsteuergesetz (InvStG), d.h. insbesondere keine Einführung einer Pauschal- oder Wertzuwachsbesteue-rung l Einheitlicher Rahmen für die Besteuerung von Fonds nach dem Kapitalanlagegesetz-buch (KAGB) l Keine Erhebung von Umsatzsteuer auf Ver-waltungsleistungen von Fondsmanagern, wie in vielen europäischen Ländern üblich l Beibehaltung der Regelungen zu Streu-besitzanteilen (§8b Körperschaftsteuer-gesetz, KStG) l Ausweitung der Finanzierungsoptionen für junge Unternehmen und Verbesserung der Exit-Möglichkeiten durch Schaffung eines neuen Börsensegments für junge Unter-nehmen l Regeln zur Berücksichtigung junger Unter-nehmen bei Ausschreibungen der öffent-lichen Hand (Public Procurement) l Ermöglichung der nachhaltigen Nutzung von Verlusten und Verlustvorträgen l Einführung direkter steuerlicher Vorteile für FuE-Aufwendungen unter Beibehalt der bestehenden Projektförderinstrumente
  • 5. 60 50 40 30 20 10 0 0,067 % Finnland 0,066 % Irland 0,055 % Schweden 0,040 % Schweiz 0,032 % Dänemark 0,019 % Norwegen 0,032 % Niederlande 0,029 % Großbritannien 0,033 % Frankreich 0,023 % Belgien 0,026 % Deutschland 0,021 % Österreich 0,010 % Spanien 0,023 % Portugal 0,004 % Italien 0,003 % Griechenland Europäische Wagniskapital-Standorte im Vergleich: Nachholbedarf in Deutschland Venture-Capital-Investitionen 2013 im Verhältnis zum jeweiligen BIP in Prozent Deutschland nutzt das Potenzial von Wagniskapital nicht aus Venture-Capital-Investitionen in den vergangenen drei Jahren und BIP 2013 Bruttoinlandsprodukt: Vergleich Deutschland/USA Deutschland 2,4 Billionen Euro USA Venture-Capital-Investitionen: Vergleich Deutschland/USA* Deutschland 2 Mrd. Euro USA 64 Mrd. Euro 11,6 Billionen Euro x 32 x 4,7 Quelle: EVCA/PEREP Analytics *2011 – 2013 Quelle: BVK-Statistiken, NVCA, Eurostat
  • 6. 16 Organisationen, weit mehr als 100.000 repräsentierte Unternehmen, ein Ziel: Wagniskapital stärken. Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie-und Gründerzentren e.V. (ADT) ist die Vertretung der deutschen Innovations-, Technologie- und Gründerzentren sowie Wissenschafts- und Technologieparks. Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) vertritt die Belange der Angel Investoren und ihrer Netzwerke. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) ist der Spitzenverband der deutschen Industrie sowie der indus-trienahen Dienstleister in Deutschland. Der BDI spricht für 37 Branchenverbände. Der Deutsche Verband für Technologietransfer und Innova-tion e.V. (DTI) setzt sich für die Belange der führenden Agen-turen der innovations- und Technologieberatung Deutsch-lands ein. Der Händlerbund repräsentiert mehrere zehntausende Onlinepräsenzen und ist damit der größte Onlinehandels-verband Europas. Als Anwalt der Sozialen Marktwirtschaft setzt sich das Institut der deutschen Wirtschaft Köln für eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ein. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) verkörpert den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutsch-land und Europa. Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) ist die Interessenvertretung der Bürgschaftsbanken, Beteiligungs-garantiegesellschaften sowie mittelständischen Beteili-gungsgesellschaften. Der Verband Innovativer Unternehmen (VIU) ist die Interessen-vertretung forschender kleiner und mittlerer Unternehmen sowie gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrich-tungen. Die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland (BIO Deutschland) hat es sich zum Ziel gesetzt, die Entwick-lung eines innovativen Wirtschaftszweiges auf Basis der modernen Biowissenschaften zu unterstützen. BITKOM repräsentiert die IT-, Telekommunikations- und Neue-Medien-Branche in Deutschland und vertritt fast alle Global Player sowie 900 leistungsstarke Mittelständler und mehr als 200 Start-ups. Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. setzt sich für die Interessen von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit ein. Die DIW Econ GmbH ist eine Beratungsgesellschaft für volkswirtschaftliches Consulting. Einer ihrer Schwerpunkte ist Innovationsförderung. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) vertritt die Interessen der Lebensmittelhersteller gegenüber Politik, Verwaltung, Medien, Öffentlichkeit und Marktpartnern. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung der deutschen Online-Branche und vereint heute über 600 Unternehmen aus allen Segmenten der Branche. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungs-gesellschaften e.V. (BVK) ist die Branchen- und Interessen-vertretung der Beteiligungsgesellschaften. Ansprechpartner der ALLIANZ FÜR VENTURE CAPITAL: Christoph J. Stresing, stv. Geschäftsführer des BVK, 030 306982-17, stresing@bvkap.de Janine Heidenfelder, Pressesprecherin des BVK, 030 306982-24, heidenfelder@bvkap.de Viele aktuelle Case Studies zu Venture-Capital-Investitionen unter: www.bvkap.de