-
Gehören Sie zu den Ersten, denen das gefällt!
SlideShare verwendet Cookies, um die Funktionalität und Leistungsfähigkeit der Webseite zu verbessern und Ihnen relevante Werbung bereitzustellen. Wenn Sie diese Webseite weiter besuchen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies auf dieser Seite einverstanden. Lesen Sie bitte unsere Nutzervereinbarung und die Datenschutzrichtlinie.
SlideShare verwendet Cookies, um die Funktionalität und Leistungsfähigkeit der Webseite zu verbessern und Ihnen relevante Werbung bereitzustellen. Wenn Sie diese Webseite weiter besuchen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies auf dieser Seite einverstanden. Lesen Sie bitte unsere unsere Datenschutzrichtlinie und die Nutzervereinbarung.
Veröffentlicht am
In der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG werden die für den Europäischen Binnenmarkt (EWR) einheitlichen Anforderungen an grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen zusammengefasst. Die Maschinenrichtlinie gilt als die wesentliche Binnenmarktrichtlinie im Bereich Maschinensicherheit. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen im EWR in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in der Maschinenverordnung – 9.ProdSV.
Viel Spass beim Lesen!
Gehören Sie zu den Ersten, denen das gefällt!
Sie haben diese Folie bereits ins Clipboard „“ geclippt.
Loggen Sie sich ein, um Kommentare anzuzeigen.