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Sicherheitsdateien des Bundes
gefährden den Rechtsstaat
Wie unbescholtene Bürger in Straftäterdateien
landen und was wir dagegen tun sollten
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Der Akkreditierungsskandal auf
dem G20-Gipfel in Hamburg als
Ausgangspunkt einer
umfassenderen Recherche
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Was ist da passiert in Hamburg?
Ein NDR-Journalist wird als „Reichsbürger“ eingeschätzt
– Ursache: eine Namensverwechslung in einer OSINT-Analyse
Insgesamt sind 32 Journalisten auf dem G20-Gipfel in Hamburg 2017
nachträglich die Akkreditierungen entzogen worden
- Begründung: Sicherheitsbedenken mit Hinweis auf relevante
- Daten in den Sicherheitsdateien des Bundes
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Bei unseren Recherchen stellt sich heraus:
Die Sicherheitsdateien des Bundes enthalten anfechtbare, teilweise falsche
und in technischer Hinsicht miserabel gepflegte Einträge.
Das betrifft nicht nur Journalisten, sondern viele Bürger.
Einträge mit erheblicher Folgewirkung für die Betroffenen (z.B. Straftäterdatei links)
erfolgen oftmals willkürlich, Eintragsgründe werden nicht gepflegt, so dass
viele Datensätze der Sicherheitsdateien des Bundes keine kriminologische Aussagekraft
haben und schlicht nicht mehr nachvollziehbar sind.
Die Sicherheitsdateien des Bundes sind ein Risiko für den demokratischen Rechtsstaat.
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Ein dokumentiertes Beispiel:
BFDI2014/14 S 96f.
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Interessant ist dabei die Begründung aus dem Bundesinnenministerium:
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Wir haben deshalb am 17. Juli 2017 um 17:10 Uhr extra noch einmal nachgefragt:
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Wir haben dann auch im BKA nachgefragt und nachgeforscht,
und zwar mit unterschiedlichen Rechercheansätzen.
Aber zunächst einmal die öffentlich zugänglichen Quellen:
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Das Bundeskriminalamt speichert sog. „Prüffälle“. Dabei werden auch Journalisten
erfasst, gegen die kein Verdacht vorliegt. Ausdrückliches Ziel ist die „Anreicherung“
auch der Daten von Journalisten. (BFDI2015/16,109)
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Ermittlungsunterstützende Hinweise des BKA dienen zur Klassifizierung
z.B. als „politischer Aktivist“ oder als „politisch motivierte Straftäter“.
BFDI 2015/16 S 111
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
- In vielen Fällen ohne quellenkritische
Prüfung
- Oftmals keine Indiziendeckung
- Häufig bloße Vermutung des
sachbearbeitenden Beamten
BFDI 2015/16 S 111
Durch fehlende Protokollierung
kann oft nicht mehr nachvollzogen
werden, woher bestimmte Daten
stammen!
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Der fehlende Aktenrückhalt birgt nicht nur bei der Speicherung von Kontakt- und
Begleitpersonen erhebliche quellenanalytische Probleme
BFDI2013/2014 S 93
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Daten aus der Telekommunikationsüberwachung nach Art. 10 Grundgesetz werden
von den Ämtern für Verfassungsschutz nicht ausreichend gekennzeichnet, wenn sie
in Antiterrordateien übertragen werden.
BFDI 2015/16 S 135
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
BKA legt Kriminalakten an, um Anfragen aus dem Ausland zu beantworten
ca. 2,6 Mio in Papierform, 1 Mio in digitaler Form
Verwaltung über „Aktennachweise“ und „Kriminalaktennachweis“
Durch Weitergabe an autokratische Regime wird nicht nur die Arbeit von
Journalisten unmöglich gemacht.
BFDI 2013/14 S 89f.
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Unstrukturierte Daten der Dokumentanhänge lassen sich den in der BKA-Daten-
Verordnung genannten erlaubten Datenfeldern nicht immer zuordnen. Das führt zu
relativ beliebigen Verdachtsmomenten.
BFDI 2013/14 S 92
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Die sogenannte „Straftäterdatei
links“ birgt nicht nur viele
datenschutzrechtliche Probleme,
sondern gilt auch unter BKA-
Datenanalysten nur noch als
bedingt taugliche Datei.
BFDI2011/2012 S96
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Diese Ergebnisse sind schon erschütternd.
Die verdeckte Recherche hat unseren Glauben an rechtsstaatliches Vorgehen
im Umgang mit den Sicherheitsdateien des Bundes so ziemlich beseitigt:
-Missachtung des Trennungsgebotes von Nachrichtendienst und Polizei
-Sicherheitsdateien werden als Informationsquelle von Insidern massiv in Frage
gestellt
-Willkürliche Eintragungen werden auch bei amtsintern vorgetragener Kritik
nicht zurückgenommen
-Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden genügt oftmals
rechtsstaatlichen Kriterien nicht
-Fazit eines BKA-Insiders: Sicherheitsdateien destabilisieren die Sicherheitslage
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Was passieren müsste:
1: In Straftäterdateien dürfen nur noch Personen geführt werden, die wegen einer
entsprechenden Straftat verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungs-
verfahren läuft.
2: Nachrichtendienstliche Erkenntnisse dürfen nur noch nach entsprechender
quellenanalytischer Bestätigung durch Ermittlungsbeamte in BKA-Dateien
übernommen werden.
3: Alle Dateieinträge in Datenbanken des BKA müssen mit entsprechenden Quellen-
verweisen samt Aktenrückhalt hinterlegt werden. Bloße Vermutungen und
persönliche Einschätzungen von Sachbearbeitern oder anderweitig beteiligten
Beamten dürfen nicht gespeichert werden.
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Was tatsächlich passiert:
Nichts!
Es wird weiterhin vor sich hin
dilettiert wie bisher.
Die vorsichtig geäußerte Kritik
der BfDI über die Datenqualität
von INPOL wurde nur hinter ver-
schlossenen Türen vorgetragen.
Die Bundesregierung gibt sich
uninformiert und will das Problem
aussitzen.
Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart
Noch Fragen?

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  • 4. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart Bei unseren Recherchen stellt sich heraus: Die Sicherheitsdateien des Bundes enthalten anfechtbare, teilweise falsche und in technischer Hinsicht miserabel gepflegte Einträge. Das betrifft nicht nur Journalisten, sondern viele Bürger. Einträge mit erheblicher Folgewirkung für die Betroffenen (z.B. Straftäterdatei links) erfolgen oftmals willkürlich, Eintragsgründe werden nicht gepflegt, so dass viele Datensätze der Sicherheitsdateien des Bundes keine kriminologische Aussagekraft haben und schlicht nicht mehr nachvollziehbar sind. Die Sicherheitsdateien des Bundes sind ein Risiko für den demokratischen Rechtsstaat.
  • 5. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart Ein dokumentiertes Beispiel: BFDI2014/14 S 96f.
  • 6. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart Interessant ist dabei die Begründung aus dem Bundesinnenministerium:
  • 7. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart Wir haben deshalb am 17. Juli 2017 um 17:10 Uhr extra noch einmal nachgefragt:
  • 8. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart Wir haben dann auch im BKA nachgefragt und nachgeforscht, und zwar mit unterschiedlichen Rechercheansätzen. Aber zunächst einmal die öffentlich zugänglichen Quellen:
  • 9. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart Das Bundeskriminalamt speichert sog. „Prüffälle“. Dabei werden auch Journalisten erfasst, gegen die kein Verdacht vorliegt. Ausdrückliches Ziel ist die „Anreicherung“ auch der Daten von Journalisten. (BFDI2015/16,109)
  • 10. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart Ermittlungsunterstützende Hinweise des BKA dienen zur Klassifizierung z.B. als „politischer Aktivist“ oder als „politisch motivierte Straftäter“. BFDI 2015/16 S 111
  • 11. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart - In vielen Fällen ohne quellenkritische Prüfung - Oftmals keine Indiziendeckung - Häufig bloße Vermutung des sachbearbeitenden Beamten BFDI 2015/16 S 111 Durch fehlende Protokollierung kann oft nicht mehr nachvollzogen werden, woher bestimmte Daten stammen!
  • 12. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart Der fehlende Aktenrückhalt birgt nicht nur bei der Speicherung von Kontakt- und Begleitpersonen erhebliche quellenanalytische Probleme BFDI2013/2014 S 93
  • 13. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart Daten aus der Telekommunikationsüberwachung nach Art. 10 Grundgesetz werden von den Ämtern für Verfassungsschutz nicht ausreichend gekennzeichnet, wenn sie in Antiterrordateien übertragen werden. BFDI 2015/16 S 135
  • 14. Peter Welchering auf der 7. No-Spy-Konferenz am 17. Juni 2018 in Stuttgart BKA legt Kriminalakten an, um Anfragen aus dem Ausland zu beantworten ca. 2,6 Mio in Papierform, 1 Mio in digitaler Form Verwaltung über „Aktennachweise“ und „Kriminalaktennachweis“ Durch Weitergabe an autokratische Regime wird nicht nur die Arbeit von Journalisten unmöglich gemacht. BFDI 2013/14 S 89f.
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