1. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
Jugendleiter
Februar 2011
I Angaben zur Stelle
Abteilung Tischtennis
Stellenbezeichnung Jugendleiter
Eingesetzt durch Jugendversammlung wählt den Jugendleiter
Übergeordnete Stelle Vorstand
Weisungsbefugt Gegenüber Trainern und sonstigen Aktiven der Jugend
Gegenüber jedem zur Wahrung genereller abgesprochener Vereinsinteressen
Vertretung Beisitzer (Ressort Jugendarbeit)
II Aufgaben
1. Hauptaufgaben
1.1 Koordination der gesamten Jugendarbeit im Bereich Tischtennis
1.2 Vertretung der Jugend im Vorstand (Ausschuss)
(Berichterstattung über Jugendarbeit des Vereins)
1.3 Vorsitzende(r) des Jugendausschusses (im Wechsel mit Jugendleiter Fußball/Leichtathletik)
1.4 Organisation und Durchführung des Spielbetriebs
1.5 Einberufung von Jugendtrainersitzungen
1.6 Öffentlichkeitsarbeit
1.7 Elternabende organisieren
1.8 Eigenständige Verwaltung der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen
1.9 Vertretung der Jugend beim Jugendbezirkstages des STTV
1.10 Bemühung um Sponsoring und Ausrüstung
1.11 Erstellen eines sportlichen Konzepts für die Jugend
1.12 Angebote für Fort- und Weiterbildung der Jugendtrainer/Betreuer schaffen
1.13 Organisation sportlicher und außersportlicher Veranstaltungen
(Turniere, Aktionstage, Vereinsfeste, Ausflüge)
1.14 Kenntnis der rechtlichen Grundlagen
(Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz, Versicherungsschutz…)
1.15 Auszeichnungen und Ehrungen im Jugendbereich übernehmen
2. Personalaufgaben
2.1 Ständiger Kontakt zu den Trainern und den Betreuern
2.2 Ständiger Kontakt zu den Jugendlichen im Verein
(Besuch des Trainings/der Spiele)
2.3 Ansprechpartner bei Problemen für Jugendliche und Eltern
2.4 Kontakt pflegen zu anderen Vereinen im Bereich Tischtennis
2.5 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
(Kindergarten, Schule)
2.6 Kontakt mit Eltern halten: Einbeziehen in das Vereinsleben
2.7 Gewinnung von Jugendtrainern/Betreuern/Spielern
1
2. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
Jugendleiter
Februar 2011
III Zusammenarbeit im Verein
3. Der Jugendleiter muss mit seinem Stellvertreter sowie mit den Mitgliedern der Vorstandschaft
und des Ausschusses sachlich zusammenarbeiten.
Er hat den Schriftverkehr an die zuständigen Mitglieder weiterzuleiten.
Zwischen den Jugendleitern der einzelnen Sparten (Tischtennis, Turnen/Leichtathletik, Fußball) muss
ein regelmäßiger Informationsaustausch stattfinden.
IV Rechte
4.1 Der Jugendleiter ist im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches allein zeichnungsberechtigt.
Er soll bei wichtigen Entscheidungen die zuständigen Funktionsträger des Vereins mitzeichnen
lassen.
4.2 Vereinsstempel
4.3 Korrespondenz im Namen des Vereins
2