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Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
                                         1. Vorsitzender
                                                                                            Februar 2011


I     Angaben zur Stelle
Bereich                    Gesamtverein (Fußball, Tischtennis, Turnen, Volkswandern)
Stellenbezeichnung         1. Vorsitzender
Eingesetzt durch           Wahl durch Mitgliederversammlung (auf 2 Jahre)
Übergeordnete Stelle       Mitgliederversammlung
Weisungsbefugt             Gegenüber allen Vereinsmitgliedern
Vertretung                 2. Vorstand

II    Aufgaben

1.    Hauptaufgaben

1.1  Verantwortung für den Gesamtverein
1.2  Vertretung des Vereins nach innen (Geschäftsführung) und außen (gesetzliche Vertretung)
1.3  Festlegung von Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen in sportlicher, wirtschaftlicher und
     sozialer Hinsicht
1.4 Vorbereitung, Einberufung und Leitung von Vorstands- und Vereinssitzungen sowie
     Mitgliederversammlungen (Tagesordnung)
1.5 Koordination der Vorstandsarbeit
1.6 Verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses und der Mitgliederversammlung
1.7 Vereinszukunft strategisch planen (Mitglieder, Sportstätte etc.)
1.8 Laufende Geschäfte und aktuellen Schriftverkehr abwickeln
1.9 Bindeglied zwischen Verein und Öffentlichkeit
1.10 Verhältnis zur Kommune und Nachbarsvereinen pflegen




2.    Personalaufgaben

2.1  Erstellt den Jahresbericht für die Mitgliederversammlung
2.2  Darstellung von Beschlüssen und Ergebnissen aus Sitzungen im Ausschuss
2.3  Identifizierung mit dem Verein forcieren
2.4  Kontakt zu Vereinsmitgliedern herstellen und erhalten (Sorgen und Wünsche kennen lernen)
2.5  Mitarbeiter und Gruppen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen
2.6  Mitarbeiter motivieren und in Aufgaben integrieren
2.7  Einstellung von Trainern/Betreuern für die Aktiv-Mannschaften
2.8  Aus- und Weiterbildungen für Mitglieder und Trainer/Übungsleiter organisieren /
     um Finanzierungsmöglichkeiten kümmern
2.9 Ehrungen vornehmen
2.10 Verbundenheit/Wertschätzung zeigen durch Besuch von Spielen, Wettkämpfen und Versammlungen
2.11 Die Öffentlichkeit über Vereinsangebote informieren
      (Internet, Vereinsheft, Flyer, Schaukasten usw.)
2.12 In Konflikte eingreifen und schlichten




                                                     1
Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
                                          1. Vorsitzender
                                                                                                       Februar 2011



III   Zusammenarbeit im Verein

3.    Der 1. Vorsitzende muss mit seinem Stellvertreter (2. Vorsitzende) sowie mit den Mitgliedern der
      Vorstandschaft und des Ausschusses sachlich zusammenarbeiten.
      Er hat den Schriftverkehr an die zuständigen Mitglieder weiterzuleiten.




IV    Rechte

4.1   Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er ist allein vertretungsberechtigt.
4.2   Der 1. Vorsitzende ist berechtigt jederzeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Er ist dazu
      verpflichtet, wenn es vom Ausschuss oder von mindestens einem Viertel aller Vereinsmitglieder
      unter Angabe des Grundes verlangt wird.
4.3   Er ist für den Gesamtverein allein zeichnungsberechtigt
4.4   Er ist berechtigt die Kasse jederzeit zu prüfen
4.5   Vereinsstempel
4.6   Korrespondenz im Namen des Vereins




                                                        2

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  • 1. Stellen- und Aufgabenbeschreibung TSV Aach-Linz 1. Vorsitzender Februar 2011 I Angaben zur Stelle Bereich Gesamtverein (Fußball, Tischtennis, Turnen, Volkswandern) Stellenbezeichnung 1. Vorsitzender Eingesetzt durch Wahl durch Mitgliederversammlung (auf 2 Jahre) Übergeordnete Stelle Mitgliederversammlung Weisungsbefugt Gegenüber allen Vereinsmitgliedern Vertretung 2. Vorstand II Aufgaben 1. Hauptaufgaben 1.1 Verantwortung für den Gesamtverein 1.2 Vertretung des Vereins nach innen (Geschäftsführung) und außen (gesetzliche Vertretung) 1.3 Festlegung von Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen in sportlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht 1.4 Vorbereitung, Einberufung und Leitung von Vorstands- und Vereinssitzungen sowie Mitgliederversammlungen (Tagesordnung) 1.5 Koordination der Vorstandsarbeit 1.6 Verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses und der Mitgliederversammlung 1.7 Vereinszukunft strategisch planen (Mitglieder, Sportstätte etc.) 1.8 Laufende Geschäfte und aktuellen Schriftverkehr abwickeln 1.9 Bindeglied zwischen Verein und Öffentlichkeit 1.10 Verhältnis zur Kommune und Nachbarsvereinen pflegen 2. Personalaufgaben 2.1 Erstellt den Jahresbericht für die Mitgliederversammlung 2.2 Darstellung von Beschlüssen und Ergebnissen aus Sitzungen im Ausschuss 2.3 Identifizierung mit dem Verein forcieren 2.4 Kontakt zu Vereinsmitgliedern herstellen und erhalten (Sorgen und Wünsche kennen lernen) 2.5 Mitarbeiter und Gruppen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen 2.6 Mitarbeiter motivieren und in Aufgaben integrieren 2.7 Einstellung von Trainern/Betreuern für die Aktiv-Mannschaften 2.8 Aus- und Weiterbildungen für Mitglieder und Trainer/Übungsleiter organisieren / um Finanzierungsmöglichkeiten kümmern 2.9 Ehrungen vornehmen 2.10 Verbundenheit/Wertschätzung zeigen durch Besuch von Spielen, Wettkämpfen und Versammlungen 2.11 Die Öffentlichkeit über Vereinsangebote informieren (Internet, Vereinsheft, Flyer, Schaukasten usw.) 2.12 In Konflikte eingreifen und schlichten 1
  • 2. Stellen- und Aufgabenbeschreibung TSV Aach-Linz 1. Vorsitzender Februar 2011 III Zusammenarbeit im Verein 3. Der 1. Vorsitzende muss mit seinem Stellvertreter (2. Vorsitzende) sowie mit den Mitgliedern der Vorstandschaft und des Ausschusses sachlich zusammenarbeiten. Er hat den Schriftverkehr an die zuständigen Mitglieder weiterzuleiten. IV Rechte 4.1 Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er ist allein vertretungsberechtigt. 4.2 Der 1. Vorsitzende ist berechtigt jederzeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn es vom Ausschuss oder von mindestens einem Viertel aller Vereinsmitglieder unter Angabe des Grundes verlangt wird. 4.3 Er ist für den Gesamtverein allein zeichnungsberechtigt 4.4 Er ist berechtigt die Kasse jederzeit zu prüfen 4.5 Vereinsstempel 4.6 Korrespondenz im Namen des Vereins 2