1. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
1. Vorsitzender
Februar 2011
I Angaben zur Stelle
Bereich Gesamtverein (Fußball, Tischtennis, Turnen, Volkswandern)
Stellenbezeichnung 1. Vorsitzender
Eingesetzt durch Wahl durch Mitgliederversammlung (auf 2 Jahre)
Übergeordnete Stelle Mitgliederversammlung
Weisungsbefugt Gegenüber allen Vereinsmitgliedern
Vertretung 2. Vorstand
II Aufgaben
1. Hauptaufgaben
1.1 Verantwortung für den Gesamtverein
1.2 Vertretung des Vereins nach innen (Geschäftsführung) und außen (gesetzliche Vertretung)
1.3 Festlegung von Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen in sportlicher, wirtschaftlicher und
sozialer Hinsicht
1.4 Vorbereitung, Einberufung und Leitung von Vorstands- und Vereinssitzungen sowie
Mitgliederversammlungen (Tagesordnung)
1.5 Koordination der Vorstandsarbeit
1.6 Verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses und der Mitgliederversammlung
1.7 Vereinszukunft strategisch planen (Mitglieder, Sportstätte etc.)
1.8 Laufende Geschäfte und aktuellen Schriftverkehr abwickeln
1.9 Bindeglied zwischen Verein und Öffentlichkeit
1.10 Verhältnis zur Kommune und Nachbarsvereinen pflegen
2. Personalaufgaben
2.1 Erstellt den Jahresbericht für die Mitgliederversammlung
2.2 Darstellung von Beschlüssen und Ergebnissen aus Sitzungen im Ausschuss
2.3 Identifizierung mit dem Verein forcieren
2.4 Kontakt zu Vereinsmitgliedern herstellen und erhalten (Sorgen und Wünsche kennen lernen)
2.5 Mitarbeiter und Gruppen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen
2.6 Mitarbeiter motivieren und in Aufgaben integrieren
2.7 Einstellung von Trainern/Betreuern für die Aktiv-Mannschaften
2.8 Aus- und Weiterbildungen für Mitglieder und Trainer/Übungsleiter organisieren /
um Finanzierungsmöglichkeiten kümmern
2.9 Ehrungen vornehmen
2.10 Verbundenheit/Wertschätzung zeigen durch Besuch von Spielen, Wettkämpfen und Versammlungen
2.11 Die Öffentlichkeit über Vereinsangebote informieren
(Internet, Vereinsheft, Flyer, Schaukasten usw.)
2.12 In Konflikte eingreifen und schlichten
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2. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
1. Vorsitzender
Februar 2011
III Zusammenarbeit im Verein
3. Der 1. Vorsitzende muss mit seinem Stellvertreter (2. Vorsitzende) sowie mit den Mitgliedern der
Vorstandschaft und des Ausschusses sachlich zusammenarbeiten.
Er hat den Schriftverkehr an die zuständigen Mitglieder weiterzuleiten.
IV Rechte
4.1 Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er ist allein vertretungsberechtigt.
4.2 Der 1. Vorsitzende ist berechtigt jederzeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Er ist dazu
verpflichtet, wenn es vom Ausschuss oder von mindestens einem Viertel aller Vereinsmitglieder
unter Angabe des Grundes verlangt wird.
4.3 Er ist für den Gesamtverein allein zeichnungsberechtigt
4.4 Er ist berechtigt die Kasse jederzeit zu prüfen
4.5 Vereinsstempel
4.6 Korrespondenz im Namen des Vereins
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