1. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
2. Vorsitzender
Februar 2011
I Angaben zur Stelle
Bereich Gesamtverein (Fußball, Tischtennis, Turnen, Volkswandern)
Stellenbezeichnung 2. Vorsitzender
Eingesetzt durch Wahl durch Mitgliederversammlung (auf 2 Jahre)
Übergeordnete Stelle 1. Vorstand
Weisungsbefugt Gegenüber allen Vereinsmitgliedern
Vertretung 1. Vorstand
II Aufgaben
1. Hauptaufgaben
1.1 Vertreter des 1. Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit
(s. Stellenbeschreibung 1. Vorsitzender)
1.2 Unterstützung und Beratung des 1. Vorsitzenden in allen sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen
Fragen
1.3 Vertretung des Vereins nach innen (Geschäftsführung) und außen (gesetzliche Vertretung)
1.4 Mitwirkung bei Festlegung von Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen
1.5 Ansprechpartner für alle Vereinsmitglieder
1.6 Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit
2. Personalaufgaben
2.1 Darstellung von Beschlüssen und Ergebnissen aus Sitzungen im Ausschuss
2.2 Identifizierung mit dem Verein forcieren
2.3 Kontakt zu Vereinsmitgliedern herstellen und erhalten (Sorgen und Wünsche kennen lernen)
2.4 Mitarbeiter und Gruppen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen
2.5 Mitarbeiter motivieren und in Aufgaben integrieren
2.6 Einstellung von Trainern/Betreuern für die Aktiv-Mannschaften
2.7 Aus- und Weiterbildungen für Mitglieder und Trainer/Übungsleiter organisieren /
um Finanzierungsmöglichkeiten kümmern
2.8 Ehrungen vornehmen
2.9 Verbundenheit/Wertschätzung zeigen durch Besuch von Spielen, Wettkämpfen und Versammlungen
2.10 Die Öffentlichkeit über Vereinsangebote informieren
(Internet, Vereinsheft, Flyer, Schaukasten usw.)
2.11 In Konflikte eingreifen und schlichten
1
2. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
2. Vorsitzender
Februar 2011
III Zusammenarbeit im Verein
3. Der 2. Vorsitzende muss mit dem 1.Vorsitzenden sowie mit den Mitgliedern der
Vorstandschaft und des Ausschusses sachlich zusammenarbeiten.
Er hat den Schriftverkehr an die zuständigen Mitglieder weiterzuleiten.
IV Rechte
4.1 Der 2. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er ist allein vertretungsberechtigt.
4.2 Laut Satzung hat der 2. Vorsitzende den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfalle zu vertreten.
4.3 Er ist berechtigt die Kasse jederzeit zu prüfen
4.4 Vereinsstempel
4.5 Korrespondenz im Namen des Vereins
2