1. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
Jugendleiter
Februar 2011
I Angaben zur Stelle
Abteilung Fußball
Stellenbezeichnung Jugendleiter
Eingesetzt durch Jugendversammlung wählt den Jugendleiter
Übergeordnete Stelle Vorstand
Weisungsbefugt Gegenüber Trainern und sonstigen Aktiven der Jugend
Gegenüber jedem zur Wahrung genereller abgesprochener Vereinsinteressen
Vertretung Beisitzer (Ressort Jugendarbeit)
II Aufgaben
1. Hauptaufgaben
1.1 Koordination der gesamten Jugendarbeit im Bereich Fußball
1.2 Vertretung der Jugend im Vorstand (Ausschuss)
(Berichterstattung über Jugendarbeit des Vereins)
1.3 Vorsitzende(r) des Jugendausschusses (im Wechsel mit Jugendleiter Turnen/Leichtathletik)
1.4 Organisation und Durchführung des Spielbetriebs
(Spielpläne, Ausstellung von Pässen, Postfach DFBNet, Korrespondenz mit Verband/Vereinen)
1.5 Einberufung von Jugendtrainersitzungen
1.6 Öffentlichkeitsarbeit
1.7 Elternabende organisieren
1.8 Eigenständige Verwaltung der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen
1.9 Vertretung der Jugend in anderen Sportorganisationen
(z.B. Besuch der Staffeltage des SBFV…)
1.10 Bemühung um Sponsoring und Ausrüstung
1.11 Erstellen eines sportlichen Konzepts für die Jugend
1.12 Angebote für Fort- und Weiterbildung der Jugendtrainer/Betreuer schaffen
1.13 Organisation sportlicher und außersportlicher Veranstaltungen
(Turniere, Aktionstage, Vereinsfeste, Ausflüge)
1.14 Kenntnis der rechtlichen Grundlagen
(Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz, Versicherungsschutz…)
1.15 Auszeichnungen und Ehrungen im Jugendbereich übernehmen
2. Personalaufgaben
2.1 Ständiger Kontakt zu den Trainern und den Betreuern
2.2 Ständiger Kontakt zu den Jugendlichen im Verein
(Besuch des Trainings/der Spiele)
2.3 Ansprechpartner bei Problemen für Jugendliche und Eltern
2.4 Kontakt pflegen zu anderen Vereinen im Bereich Jugendfußball
2.5 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
(Kindergarten, Schule)
2.6 Kontakt mit Eltern halten: Einbeziehen in das Vereinsleben
2.7 Gewinnung von Jugendtrainern/Betreuern/Spielern
1
2. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
Jugendleiter
Februar 2011
III Zusammenarbeit im Verein
3. Der Jugendleiter muss mit seinem Stellvertreter sowie mit den Mitgliedern der Vorstandschaft
und des Ausschusses sachlich zusammenarbeiten.
Er hat den Schriftverkehr an die zuständigen Mitglieder weiterzuleiten.
Zwischen den Jugendleitern der einzelnen Sparten (Fußball, Tischtennis, Turnen) muss ein
regelmäßiger Informationsaustausch stattfinden.
IV Rechte
4.1 Der Jugendleiter ist im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches allein zeichnungsberechtigt.
Er soll bei wichtigen Entscheidungen die zuständigen Funktionsträger des Vereins mitzeichnen
lassen.
4.2 Vereinsstempel
4.3 Korrespondenz im Namen des Vereins
2