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Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
                                           Jugendleiter
                                                                                              Februar 2011


I      Angaben zur Stelle
Abteilung                   Fußball
Stellenbezeichnung          Jugendleiter
Eingesetzt durch            Jugendversammlung wählt den Jugendleiter
Übergeordnete Stelle        Vorstand
Weisungsbefugt              Gegenüber Trainern und sonstigen Aktiven der Jugend
                            Gegenüber jedem zur Wahrung genereller abgesprochener Vereinsinteressen
Vertretung                  Beisitzer (Ressort Jugendarbeit)

II     Aufgaben

1.     Hauptaufgaben

1.1     Koordination der gesamten Jugendarbeit im Bereich Fußball
1.2     Vertretung der Jugend im Vorstand (Ausschuss)
        (Berichterstattung über Jugendarbeit des Vereins)
1.3     Vorsitzende(r) des Jugendausschusses (im Wechsel mit Jugendleiter Turnen/Leichtathletik)
1.4     Organisation und Durchführung des Spielbetriebs
        (Spielpläne, Ausstellung von Pässen, Postfach DFBNet, Korrespondenz mit Verband/Vereinen)
1.5     Einberufung von Jugendtrainersitzungen
1.6     Öffentlichkeitsarbeit
1.7     Elternabende organisieren
1.8     Eigenständige Verwaltung der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen
1.9     Vertretung der Jugend in anderen Sportorganisationen
        (z.B. Besuch der Staffeltage des SBFV…)
1.10     Bemühung um Sponsoring und Ausrüstung
1.11     Erstellen eines sportlichen Konzepts für die Jugend
1.12     Angebote für Fort- und Weiterbildung der Jugendtrainer/Betreuer schaffen
1.13     Organisation sportlicher und außersportlicher Veranstaltungen
         (Turniere, Aktionstage, Vereinsfeste, Ausflüge)
1.14     Kenntnis der rechtlichen Grundlagen
         (Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz, Versicherungsschutz…)
1.15     Auszeichnungen und Ehrungen im Jugendbereich übernehmen



2.     Personalaufgaben

2.1    Ständiger Kontakt zu den Trainern und den Betreuern
2.2    Ständiger Kontakt zu den Jugendlichen im Verein
       (Besuch des Trainings/der Spiele)
2.3    Ansprechpartner bei Problemen für Jugendliche und Eltern
2.4    Kontakt pflegen zu anderen Vereinen im Bereich Jugendfußball
2.5    Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
       (Kindergarten, Schule)
2.6    Kontakt mit Eltern halten: Einbeziehen in das Vereinsleben
2.7    Gewinnung von Jugendtrainern/Betreuern/Spielern




                                                     1
Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
                                          Jugendleiter
                                                                                                 Februar 2011



III   Zusammenarbeit im Verein

3.    Der Jugendleiter muss mit seinem Stellvertreter sowie mit den Mitgliedern der Vorstandschaft
      und des Ausschusses sachlich zusammenarbeiten.
      Er hat den Schriftverkehr an die zuständigen Mitglieder weiterzuleiten.
      Zwischen den Jugendleitern der einzelnen Sparten (Fußball, Tischtennis, Turnen) muss ein
      regelmäßiger Informationsaustausch stattfinden.




IV    Rechte

4.1    Der Jugendleiter ist im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches allein zeichnungsberechtigt.
       Er soll bei wichtigen Entscheidungen die zuständigen Funktionsträger des Vereins mitzeichnen
       lassen.
4.2    Vereinsstempel
4.3    Korrespondenz im Namen des Vereins




                                                     2

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  • 1. Stellen- und Aufgabenbeschreibung TSV Aach-Linz Jugendleiter Februar 2011 I Angaben zur Stelle Abteilung Fußball Stellenbezeichnung Jugendleiter Eingesetzt durch Jugendversammlung wählt den Jugendleiter Übergeordnete Stelle Vorstand Weisungsbefugt Gegenüber Trainern und sonstigen Aktiven der Jugend Gegenüber jedem zur Wahrung genereller abgesprochener Vereinsinteressen Vertretung Beisitzer (Ressort Jugendarbeit) II Aufgaben 1. Hauptaufgaben 1.1 Koordination der gesamten Jugendarbeit im Bereich Fußball 1.2 Vertretung der Jugend im Vorstand (Ausschuss) (Berichterstattung über Jugendarbeit des Vereins) 1.3 Vorsitzende(r) des Jugendausschusses (im Wechsel mit Jugendleiter Turnen/Leichtathletik) 1.4 Organisation und Durchführung des Spielbetriebs (Spielpläne, Ausstellung von Pässen, Postfach DFBNet, Korrespondenz mit Verband/Vereinen) 1.5 Einberufung von Jugendtrainersitzungen 1.6 Öffentlichkeitsarbeit 1.7 Elternabende organisieren 1.8 Eigenständige Verwaltung der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen 1.9 Vertretung der Jugend in anderen Sportorganisationen (z.B. Besuch der Staffeltage des SBFV…) 1.10 Bemühung um Sponsoring und Ausrüstung 1.11 Erstellen eines sportlichen Konzepts für die Jugend 1.12 Angebote für Fort- und Weiterbildung der Jugendtrainer/Betreuer schaffen 1.13 Organisation sportlicher und außersportlicher Veranstaltungen (Turniere, Aktionstage, Vereinsfeste, Ausflüge) 1.14 Kenntnis der rechtlichen Grundlagen (Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz, Versicherungsschutz…) 1.15 Auszeichnungen und Ehrungen im Jugendbereich übernehmen 2. Personalaufgaben 2.1 Ständiger Kontakt zu den Trainern und den Betreuern 2.2 Ständiger Kontakt zu den Jugendlichen im Verein (Besuch des Trainings/der Spiele) 2.3 Ansprechpartner bei Problemen für Jugendliche und Eltern 2.4 Kontakt pflegen zu anderen Vereinen im Bereich Jugendfußball 2.5 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Kindergarten, Schule) 2.6 Kontakt mit Eltern halten: Einbeziehen in das Vereinsleben 2.7 Gewinnung von Jugendtrainern/Betreuern/Spielern 1
  • 2. Stellen- und Aufgabenbeschreibung TSV Aach-Linz Jugendleiter Februar 2011 III Zusammenarbeit im Verein 3. Der Jugendleiter muss mit seinem Stellvertreter sowie mit den Mitgliedern der Vorstandschaft und des Ausschusses sachlich zusammenarbeiten. Er hat den Schriftverkehr an die zuständigen Mitglieder weiterzuleiten. Zwischen den Jugendleitern der einzelnen Sparten (Fußball, Tischtennis, Turnen) muss ein regelmäßiger Informationsaustausch stattfinden. IV Rechte 4.1 Der Jugendleiter ist im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches allein zeichnungsberechtigt. Er soll bei wichtigen Entscheidungen die zuständigen Funktionsträger des Vereins mitzeichnen lassen. 4.2 Vereinsstempel 4.3 Korrespondenz im Namen des Vereins 2