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Stellen- und Aufgabenbeschreibung
    TSV Aach-Linz
                                       Jugendübungsleiter
                                                                                   Februar 2011



I     Angaben zur Stelle
Abteilung                  Turnen
Stellenbezeichnung         Jugendübungsleiter/Trainer
Eingesetzt durch           Abteilungsleiter
Übergeordnete Stelle       Jugendleiter
Weisungsbefugt             Gegenüber Kindern und Jugendlichen der eigenen Gruppe
Vertretung                 Wird innerhalb der Gruppe organisiert



II    Aufgaben

1.     Hauptaufgaben

1.1  Organisation der Gruppe
     (Training, Wettkämpfe, Sonstige Aktivitäten)
1.2 Durchführung des Sportbetriebs
1.3 Teilnahme an Jugendtrainersitzungen / Jugendversammlungen
1.4 Wahrnehmung von Weiter- und Fortbildungsangeboten
     (Trainer- / Übungsleiterschein)
1.5 Absprachen mit anderen Gruppen
     (z.B. Zusammenstellung der Mannschaft für Leichtathletikwettkämpfe)
1.6 Mithilfe bei gemeinsamen Veranstaltungen des Vereins
1.7 Mitarbeit bei Öffentlichkeitsarbeit
     (Weitergabe von Informationen für Vereinsheft bzw. Internet)
1.8 Sorgfältiger Umgang mit zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial
1.9 Umsetzung des sportlichen Konzepts im Bereich Leichtathletik
1.10 Vermittlung des Leitbildes an die Jugendlichen
1.11 Einbringung von Ideen zur Erhaltung der Abteilung für die Zukunft



2.     Personalaufgaben

2.1    Ständiger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen der eigenen Gruppe
2.2    Regelmäßiger Kontakt zu den Eltern
2.3    Erster Ansprechpartner bei Problemen für Jugendliche und Eltern
2.4    Zusammenarbeit mit anderen Übungsleitern




                                                        1
Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
                                          Übungsleiter
                                                                                             Februar 2011



III   Zusammenarbeit im Verein

3.    Der Übungsleiter muss mit allen anderen Übungsleitern im Bereich Turnen sachlich zusammenarbeiten.
      Er hat alle nötigen Informationen an den Jugendleiter weiterzuleiten.
      Zwischen den Übungsleitern muss ein regelmäßiger Informationsaustausch stattfinden.



IV    Rechte

4.1    Der Übungsleiter führt die Korrespondenz in seinem Zuständigkeitsbereich.
       Er soll bei wichtigen Entscheidungen den Abteilungsleiter mitzeichnen lassen.




                                                      2

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uebungsleiter_turnen

  • 1. Stellen- und Aufgabenbeschreibung TSV Aach-Linz Jugendübungsleiter Februar 2011 I Angaben zur Stelle Abteilung Turnen Stellenbezeichnung Jugendübungsleiter/Trainer Eingesetzt durch Abteilungsleiter Übergeordnete Stelle Jugendleiter Weisungsbefugt Gegenüber Kindern und Jugendlichen der eigenen Gruppe Vertretung Wird innerhalb der Gruppe organisiert II Aufgaben 1. Hauptaufgaben 1.1 Organisation der Gruppe (Training, Wettkämpfe, Sonstige Aktivitäten) 1.2 Durchführung des Sportbetriebs 1.3 Teilnahme an Jugendtrainersitzungen / Jugendversammlungen 1.4 Wahrnehmung von Weiter- und Fortbildungsangeboten (Trainer- / Übungsleiterschein) 1.5 Absprachen mit anderen Gruppen (z.B. Zusammenstellung der Mannschaft für Leichtathletikwettkämpfe) 1.6 Mithilfe bei gemeinsamen Veranstaltungen des Vereins 1.7 Mitarbeit bei Öffentlichkeitsarbeit (Weitergabe von Informationen für Vereinsheft bzw. Internet) 1.8 Sorgfältiger Umgang mit zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial 1.9 Umsetzung des sportlichen Konzepts im Bereich Leichtathletik 1.10 Vermittlung des Leitbildes an die Jugendlichen 1.11 Einbringung von Ideen zur Erhaltung der Abteilung für die Zukunft 2. Personalaufgaben 2.1 Ständiger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen der eigenen Gruppe 2.2 Regelmäßiger Kontakt zu den Eltern 2.3 Erster Ansprechpartner bei Problemen für Jugendliche und Eltern 2.4 Zusammenarbeit mit anderen Übungsleitern 1
  • 2. Stellen- und Aufgabenbeschreibung TSV Aach-Linz Übungsleiter Februar 2011 III Zusammenarbeit im Verein 3. Der Übungsleiter muss mit allen anderen Übungsleitern im Bereich Turnen sachlich zusammenarbeiten. Er hat alle nötigen Informationen an den Jugendleiter weiterzuleiten. Zwischen den Übungsleitern muss ein regelmäßiger Informationsaustausch stattfinden. IV Rechte 4.1 Der Übungsleiter führt die Korrespondenz in seinem Zuständigkeitsbereich. Er soll bei wichtigen Entscheidungen den Abteilungsleiter mitzeichnen lassen. 2