3. „Wir möchten die Übersetzung nur intern
nutzen. Sie wird nicht veröffentlicht.”
4. „Wir wissen noch nicht, ob wir die
Übersetzung nutzen werden, möchten aber
sicherheitshalber alles aufzeichnen.”
5. Opt-In vs. Opt-Out
Notizen:
Die Dolmetschleistung ist grundsätzlich
zur sofortigen Anhörung bestimmt.
Das Produkt der Dolmetschleistung ist
urheberrechtlich geschützt.
Kunde darf nicht einfach so
mitschneiden, geschweige denn die
Aufzeichnung für irgendwelche Zwecke
nutzen. Kunde weiß das häufig auch
nicht.
§ 2 UrhG Geschützte Werke
§ 3 UrhG Bearbeitungen
§ 130 UrhG Übersetzungen
Welturheberrechtsabkommen,
http://goo.gl/4mFblk
9. Aufzeichnungshonorar
inkl. interner Verwertung
Notizen:
Das Aufzeichnungshonorar ist die
Bezahlung für die reine Aufzeichnung,
auch “Layout” genannt.
Eine Aufzeichnung kann man immer
“intern” nutzen (die interne Nutzung ist
also im Aufzeichnungshonorar
enthalten).
10. Verwertungshonorar
zusätzliche Nutzungsrechte
Notizen:
Alle anderen Nutzungen, die über die
interne Verwertung hinausgehen,
müssen definiert und entsprechend
honoriert werden. Die Bezahlung in
diesem Falle erfolgt über das
Verwertungshonorar (auch
Nutzungshonorar oder „Buyout“
genannt).
12. Textlänge Preis Nutzung
bis 5 Minuten (Grundgage) 300 EUR zeitlich unbegrenzt
intern/Intranet(Mitarbeiterschulung,
Schulungsvideo,After-Sales-Texte,
Audioguides, Tutorials, etc.) –
KEINENutzungfür Internet/Broadcast!
je weitere 5 Minuten 60 EUR
1. E-Learning (intern)
Konferenz Preis
3 Stunden 2400 EUR
6 Stunden 4560 EUR
Notizen:
Die Grundgage ist die
Mindestpauschale.
Berechnungsbeispiele:
a) 15 Minuten: 300 + 60 + 60 = 420
EUR.
b) 3 Stunden sind 180 Minuten:
300 EUR (Grundgage) + Honorar für die
restlichen 175 Minuten (175/5 = 35 x 60
EUR) = 2400
13. Textlänge Preis Nutzung
bis 2 Minuten (Grundgage) 300 EUR
zeitlich unbegrezt
inkl. YouTube, Vimeo, SocialMedia,
Messevideo,Präsentationen,DVD,
Tagungsintro, App, etc.
KEINENutzungals Werbespot!
bis 5 Minuten 400 EUR
je weitere 5 Minuten 100 EUR
2. Image/Industrie-Filme
Konferenz Preis
3 Stunden 3900 EUR
6 Stunden 7500 EUR
Notizen:
Die Grundgage ist die
Mindestpauschale.
Berechnungsbeispiele:
a) 1 Minute: 300 EUR
b) 4 Minuten: 400 EUR
c) 15 Minuten: 400 + 100 + 100 = 600
EUR.
3 Stunden sind 180 Minuten.
14. Übersetzung
1 Min. gesprochener Text
= 900 Zeichen
= 16 Normzeilen x 1,55 EUR
= 24,80 EUR
Notizen:
Es wird angenommen, der Kunde
benötigt die Aufzeichnung für die
Erstellung eines internen Protokolls. Er
braucht also die Übersetzung des O-
Tons.
1 Normzeile enthält 55 Zeichen (inkl.
Leerzeichen)
1,55 EUR/Normzeile entspricht dem
Mindestpreis gemäß JVEG, §
11 Honorar für Übersetzungen
(https://www.gesetze-im-
internet.de/jveg/__11.html)
Die Dolmetschleistung ist grundsätzlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
Das Produkt der Dolmetschleistung ist urheberrechtlich geschützt.
Kunde darf nicht einfach so mitschneiden, geschweige denn die Aufzeichnung für irgendwelche Zwecke nutzen. Kunde weiß das häufig auch nicht.
§ 2 UrhG Geschützte Werke
§ 3 UrhG Bearbeitungen
§ 130 UrhG Übersetzungen
Welturheberrechtsabkommen, http://goo.gl/4mFblk
VDS = Verband Deutscher Sprecher
“Copyright-Vergütung” erweckt den Eindruck, alle Nutzungsrechte wären mit dieser Vergütung abgegolten.
Wir verkaufen bestimmte Nutzungsrechte. Die Nutzung muss also klar definierbar sein.
Eine “Nutzung” wird durch diese drei Aspekte bestimmt.
Das Aufzeichnungshonorar ist die Bezahlung für die reine Aufzeichnung, auch “Layout” genannt.
Eine Aufzeichnung kann man immer “intern” nutzen (die interne Nutzung ist also im Aufzeichnungshonorar enthalten).
Alle anderen Nutzungen, die über die interne Verwertung hinausgehen, müssen definiert und entsprechend honoriert werden.
Zwei Kategorien in der Empfehlungspreisliste des VDS (abrufbar unter www.sprecherverband.de)
Die Grundgage ist die Mindestpauschale.
Berechnungsbeispiele:
a) 15 Minuten: 300 + 60 + 60 = 420 EUR.
b) 3 Stunden sind 180 Minuten:
300 EUR (Grundgage) + Honorar für die restlichen 175 Minuten (175/5 = 35 x 60 EUR) = 2400
Die Grundgage ist die Mindestpauschale.
Berechnungsbeispiele:
a) 1 Minute: 300 EUR
b) 4 Minuten: 400 EUR
c) 15 Minuten: 400 + 100 + 100 = 600 EUR.
3 Stunden sind 180 Minuten.
1 Normzeile enthält 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
1,55 EUR/Normzeile entspricht dem Mindestpreis gemäß JVEG, § 11 Honorar für Übersetzungen (https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html)