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Beispiele von Mietminderungsgründen:                      Minderung
                                                                                 25. Einzige Toilette nicht benutzbar (LG Berlin, MM 88, 213)          80 %
              (Auszug aus der Rechtssprechung)
1. Abwasserstau - aus der Toilette und der Badewanne tritt
übelriechendes Wasser (AG Groß-Gerau, WuM 80, 128)
                                                                  bis zu 38 %    26. Vollständiger Umbau der Mietwohnung
                                                                                 (AG Köln, ZMR 88, 87)
                                                                                                                                                       100 %     Mietminderung
2. Ausfall des Aufzugs im 5.Stock (AG Bremen, Az.: 10 C 300/86)      7,5 %       27. Entfällt die Warmwasserversorgung und wird dem Mie-               30 %
3. Aussicht - beeinträchtigt durch eine Mauer
(LG Hamburg, WuM 91, 90)
                                                                     10 %
                                                                                 ter der Keller abgenommen (AG Darmstadt WuM 83, 151)
                                                                                 28. Vorenthaltung der Waschküchenbenutzung                           bis 10 %
                                                                                                                                                                 Grundsätzliche Fragen
                                                                                 (AG Köln, WuM 83, 122)
4. Badewanne unbenutzbar (AG Goslar, WuM 91, 53)                  bis zu 18 %
5. Bei erheblichen Bauarbeiten im und am Haus                     bis zu 25 %
                                                                                 29. Wassereintritt - undichte Fenster (LG Berlin, MDR 82, 671)         5%
                                                                                                                                                                        & Antworten
(LG Hannover, WuM 86, 311).                                                      30. Lärmbelästigung durch eine Gaststätte und eine Imbiss-            37 %
6. Bauarbeiten - Terrasse nicht benutzbar                            15 %        bude unterhalb der Wohnung (AG Rheine, Az.: 14 C 420/84)
(AG Eschweiler, Az.: 5 C 114/94 )                                                31. Verschwärzung (Fogging) im oberen Wohnzimmer bei                  40 %
7. Typischer Diskothekenlärm (AG Köln, WuM 78, 173)                  30 %        ungeklärter Verursachung (AG Hamburg Az.: 712D C 27/99)
8. Alle Fenster der Wohnung sind undicht und die Küchen-          bis zu 50 %    32. Belastung einer Mietwohnung mit Formaldehyd über-                 50 %
wand ist infolge der eindringenden Feuchtigkeit zum Teil                         steigt den vom Bundesgesundheitsamt festgestellten Grenz-
schon schwarz (AG Leverkusen, WuM 91, 49)                                        wert (AG Mettmann, Az.: 21 C 202/88)
9. Schlechter Fernsehempfang - erhebliche Störungen                  10 %        33. Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel, die bei der               90 %
(AG Berlin-Schöneberg, GE 88, 361)                                               Renovierung einer Nachbarwohnung verwendet werden
                                                                                 (AG Schöneberg, Az.: 6 C 32/92)
10. Feuchtigkeit Wohnzimmerdecke (AG Aachen, WuM 74, 44)             25 %
                                                                                 34. Wanderneuerung im Bad (AG Neukölln, Az.: 5 C 266/97)              100 %
11. Wände feucht        (AG Potsdam, WuM 95, 534)                 25 bis 100 %
                                                                                 35. Fehlen einer Einbauküche (LG Itzehoe, Az.:1 S 397/96)             100 %
12. Heizung defekt
(LG Kassel, WuM 87, 271)                                          50 bis 100 %   36. Rost im Leitungswasser (AG Köln, Az.: 211 C 3195/79)              10 %
13. Kakerlaken und Mäuse in der Wohnung                              10 %        37. Baulärm einer benachbarten Baustelle                              15 %
(AG Rendsburg, Az.: 3 C 551/87; AG Bonn, Az.: 6 C 277/84)                        (AG Saarburg, Az.: 5 C 498/98)

14. Klopfgeräusche in der Zentralheizung                             17 %        38. Defekter Warmwasserboiler im Bad                                  15 %
(LG Darmstadt, WuM 80; 52)                                                       (AG München, Az.: 232 C 37276/90)

15. Erheblicher nächtlicher Lärm, lautstarke Musik usw.           bis zu 50 %    39. Starke Hellhörigkeit des Hauses (AG Wedding, Az.: 6 C 211/85)     20 %
durch Wohngemeinschaft im selben Haus                                            40. Veraltete Elektroanlage; Verteilerdosen und Steckdosen            20 %
(AG Braunschweig, WuM 90, 147)                                                   durchgebrannt, defekte Lichtschalter (LG Potsdam, Az.: 6 S 192/96)
16. Parkplatz: neuer Parkplatz direkt vor dem Schlaf- und             5%         41.Zugluft durch undichte Fenster und Außentüren                      20 %
Wohnzimmerfenster (AG Berlin-Spandau - Az.: 6 C 526/99)                          (LG Kassel, Az.: 1 S 274/84)

17. Trotz Zusage keine Pkw-Einstellplätze geschaffen                 10 %        42. Feuchtigkeitsschäden aufgrund von Thermotapete                    25 %
(AG Köln, Az.: 213 C 295/86)                                                     (AG Düren, Az.: 3 C 450/89)

18. So starke Geruchsbelästigungen aus benachbarter Pizze-           15 %        43.Nistende Tauben vor Wohn- und Schlafzimmerfenster                  30 %
ria, dass dem Richter bei der Ortsbesichtigung nach 15 Mi-                       (AG Pforzheim, Az.: 2 C 160/98)
nuten schlecht wird (AG Köln, Az.: 208 C 246/89)                                 44. Gesundheitsbelastung durch Holzschutzmittel                       30 %
                                                                                 (AG Rheinbach, Az.: 3 C 454/88)
19. Bei Beeinträchtigungen und Belästigungen durch Prostitu-         25 %
tion im gleichen Haus (AG Münster, Az.: 5 C 62/87)                               45. Gerüst vor Mietshaus (LG Berlin, Az.: 63 S 439/93)                 5%
20. Reinigung der Hausanlage mangelhaft, ungepflegter                 5%         46. Entfernter Balkon (LG Hamburg, Az.: 311 S 119/96)                  8%
Zustand (AG Kiel, WuM 91, 343)
                                                                                 47. Defekte Regenrinne (BGH, Az.: XII 225/03)                         10 %
21. Erheblicher Schimmelpilzbefall im Wohn-, Schlafzimmer            20 %
und Bad (LG Osnabrück, WuM 89, 370)
                                                                                                           Rechtsanwälte Kotz
22. Silberfische in der Wohnung (AG Lahnstein, WuM 88, 55)
23.Bei Lärmbelästigungen durch Taubenschlag mit mehreren
                                                                     20 %
                                                                  bis zu 25 %
                                                                                          Siegener Strasse 104 - 57223 Kreuztal                                  Rechtsanwälte Kotz
hundert Tauben (AG Dortmund, WuM 80, 6)
                                                                                      Telefon: 02732/791079 - Telefax: 02732/791078                               von Dr. Christian Kotz und Jens Petry
                                                                                         Email: info@ra-kotz.de - Homepage: www.ra-kotz.de
24. Beschädigter Teppichboden (OLG Celle, WuM 95, 584)               15 %
                                                                                                          (ohne Gewähr - Stand: 01.04.2010)
                                                                                                                                                                    www.meinmietrecht.de
1. Allgemein: Ab Überlassung der Mietsache an den Mie-             scheibe mindern, wenn er die Scheibe selbst zerstört hat. In     Mietminderung zwar von der Bruttomiete berechnet wird,
ter gelten die Mietminderungsrechte des Bürgerlichen Ge-           der Praxis sind vom Mieter zu vertretende Mängel besonders       dass aber die Betriebskostenvorauszahlungen in vereinbarter
setzbuchs (kurz BGB). Diese gelten selbst dann, wenn die           bei Feuchtigkeits- und Schimmelschäden von Bedeutung.            Höhe mit in die Abrechnung eingestellt werden müssen. An-
Mietsache gar nicht mangelfrei hergestellt werden kann. Der        Hier kann ein Vertretenmüssen des Mieters vorliegen, wenn        dernfalls müsste der Mieter die geminderte Miete - teilweise -
Mieter ist dazu berechtigt, die Übernahme der Mietsache bei        er die Feuchtigkeitsschäden z.B. durch ein falsches Heiz-        als Betriebskostennachzahlung nachzahlen.
Mangelhaftigkeit derselben abzulehnen. Die Überlassung der         und/oder Lüftungsverhalten selbst verursacht hat.                Beispiel:
Mietsache verlangt, dass der Vermieter dem Mieter den Be-          5. Der Eintritt der Mietminderung: Die Mietminde-                 Grundmiete:                                    550,00 €
sitz der Mietsache überträgt. Was im Einzelnen dazu gehört,        rung tritt bei Vorliegen eines Mietmangels „automatisch“ ein.     Betriebskostenvorauszahlung:                     40,00 €
hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Bei der            Sie ist somit nicht davon abhängig, dass der Mieter sein          Heizkostenvorauszahlung:                         60,00 €
Wohnraummiete muss der Vermieter dem Mieter z. B. sämt-            Mietminderungsrecht tatsächlich ausübt. Davon zu unter-                                     Bruttowarmmiete: 650,00 €
liche Schlüssel übergeben.                                         scheiden ist jedoch die Frage, ob die Mietminderung wegen
                                                                   der Verletzung einer Anzeigepflicht des Mieters ausgeschlos-     Bei einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit –
2. Der Mietmangelbegriff: Ein Mietmangel liegt vor,                                                                                 Mietminderung - in Höhe von 20 % für die gesamte Woh-
wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache von dem Zu-            sen ist. Es ist eine Obliegenheit des Mieters, den Vermieter
                                                                   darüber zu informieren, wenn sich während des Mietverhält-       nung bedeutet dies eine Mietminderung in Höhe von 130,00 €
stand, den die Parteien (Vermieter und Mieter) bei Abschluss                                                                        (= 20 % von 650,00 €). Um eine Betriebskostennachzahlung
des Vertrages (als vertragsgemäß) vereinbart haben, zum            nisses ein Mangel zeigt; Schutzmaßnahmen zum Schutz der
                                                                   Mietsache vor Beschädigungen erforderlich sind oder wenn         zu vermeiden muss die Mietminderung wie folgt berechnet
Nachteil des Mieters abweicht. Es kommt also nicht auf ob-                                                                          werden:
jektive Standards, sondern auf die subjektive Vereinba-            sich ein Dritter ein Recht an der Mietsache anmaßt. Der Mie-
rung der Parteien an. Ein Mangel kann auch dann vorliegen,         ter sollte in den vorgenannten Fällen unverzüglich, also ohne     Grundmiete (550,00 € - 130,00 €):                 420,00 €
wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Miets-             schuldhaftes Zögern, dem Vermieter die Mängel anzeigen.           Betriebskostenvorauszahlung:                       40,00 €
ache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzo-       Der Mieter muss hierbei die bestehenden Mängel so genau           Heizkostenvorauszahlung:                           60,00 €
gen wird. Man spricht dann von einem Rechtsmangel. Dies            beschreiben, dass der Vermieter in der Lage ist, die bestehen-                 Geminderte Bruttowarmmiete:          520,00 €
ist zum Beispiel bei einer Doppelvermietung der Fall. Zu be-       den Mängel nachzuvollziehen und entsprechende Reparatur-
                                                                   bzw. Überprüfungsmaßnahmen in Auftrag zu geben. Unter-           7. Keine Minderung bei unerheblichen Mängeln:
achten ist aber, dass allein das Bestehen eines Rechtes eines
                                                                   lässt der Mieter die Mängelanzeige, ist er nicht dazu berech-    Ein unerheblicher Mietmangel ist in der Regel dann gegeben,
Dritten noch keinen Rechtsmangel darstellt. Erforderlich ist,                                                                       wenn der Fehler leicht erkennbar ist und mit geringem Kos-
dass der Dritte sein Recht auch wirklich geltend macht. Ne-        tigt eine Mietminderung geltend zu machen, wenn der Ver-
                                                                   mieter infolge der fehlenden Mängelanzeige den Mangel            tenaufwand beseitigt werden kann, so dass die Geltendma-
ben der Mietminderung kann der Mieter unter Umständen
                                                                   nicht beseitigen konnte. Die Anzeigepflicht entfällt nur         chung einer Mietminderung gegen Treu und Glauben ver-
auch noch weitere Rechte gegenüber dem Vermieter geltend                                                                            stößt. Der Gesetzgeber wollte „kleinliche Streitigkeiten ver-
machen: z.B. Schadensersatzansprüche, Selbstbeseitigungs-          dann, wenn der Mangel dem Vermieter bekannt war oder
                                                                   „hätte bekannt sein müssen“. Das Recht zur Mietminderung         hindern, die den Frieden in der Hausgemeinschaft stören“.
rechte und/oder Vorschussansprüche. Der Mieter kann in be-
                                                                   kann dem Mieter auch nicht durch eine abweichende Rege-          Mietminderungsquoten von unter 3 % sollten damit regelmä-
stimmten Fällen sogar dazu berechtigt sein das Mietverhältnis                                                                       ßig ausgeschlossen sein. Allerdings gibt es auch Gerichtsur-
fristlos zu kündigen.                                              lung im Mietvertrag genommen werden.
                                                                                                                                    teile, die eine Mietminderungsquote von 0,5 % für angemes-
3. Die zugesicherte Eigenschaft: Eine Mietminderung                6. Die Berechnung der Mietminderung: Nach dem                    sen erachten. Beispiele für unerhebliche Beeinträchtigun-
ist auch dann möglich, wenn der Mietsache eine zugesicherte        Gesetzeswortlaut im BGB mindert sich die Miete bei einer         gen im Sinne des Gesetzgebers sind: Entzug der Erlaubnis
Eigenschaft fehlt. Um eine Zusicherung einer Eigenschaft           Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit (lediglich) an-
                                                                                                                                    Wäsche im Garten zu trocknen, wenn im Haus ein Trocken-
handelt es sich, wenn eine Vertragspartei für die Richtigkeit      gemessen. In der Praxis ist es üblich, die Mietminderungs-       raum vorhanden ist. Oder abgetretene Türschwellen in der
der Angabe (verschuldensunabhängig) einstehen will. Dies ist       quote mit einem Prozentsatz anzugeben. Das ist jedoch nicht      Wohnung; die Unbenutzbarkeit des Balkons im Herbst und
vergleichbar mit einer Garantie. Dabei kann sich die Zusiche-      zwingend und kann zu weiteren Problemen bei der Abrech-
                                                                                                                                    Winter; Haarrisse in der Zimmerdecke oder eine geringfügig
rung auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse be-      nung führen, wenn man die Mietminderung von der Brutto-          verkleinerte Badewanne.
ziehen. Bloße Beschaffenheitsangaben der Mietsache stellen         miete (= Miete inkl. Nebenkosten) berechnet. Deshalb ist es
                                                                   grundsätzlich ratsam, die Mietminderung in einem konkreten       8. Ende der Mietminderung: Selbstverständlich min-
jedoch regelmäßig noch keine Zusicherung dar. Dies gilt z.B.                                                                        dert sich die Miete nur solange der Mietmangel auch tatsäch-
für die Wohnflächenangabe in einem Mietvertrag. Häufig             Eurobetrag anzugeben. Hierdurch wird aber wiederum jede
                                                                   Vergleichbarkeit von Mietminderungsquoten ausgeschlossen.        lich vorhanden ist. Ist der Mangel beseitigt, so endet das
kommt es auf den Einzelfall und die jeweilige Formulierung                                                                          Recht zur Mietminderung. Dabei ist es unerheblich wer den
an, ob es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt.           Es bietet sich daher an, die Mietminderung nach einem Pro-
                                                                   zentsatz vorzunehmen, jedoch gegenüber dem Vermieter ei-         Mietmangel beseitigt hat. Wenn der Mieter den Mietmangel
4. Vom Mieter zu vertretender Mangel: Das Miet-                                                                                     selbst beseitigt endet die Mietminderung. Der Mieter kann
minderungsrecht entfällt, wenn der Mieter den Mietmangel           nen konkreten Eurobetrag als Mietminderung geltend zu ma-
                                                                   chen. Ein Mietmangel führt zu einer Mietminderung der            jedoch in diesen Fällen unter Umständen einen Aufwen-
selbst zu vertreten hat. Ihn z.B. selbst verursacht hat. So kann                                                                    dungsersatz- und/oder Schadensersatzanspruch gegenüber
der Mieter die Miete nicht wegen einer defekten Fenster-           Bruttomiete. Dies gilt sowohl für die Wohnraummiete als
                                                                   auch für die Gewerberaummiete. Das bedeutet, dass die            dem Vermieter geltend machen.

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Mietminderung 2010

  • 1. Beispiele von Mietminderungsgründen: Minderung 25. Einzige Toilette nicht benutzbar (LG Berlin, MM 88, 213) 80 % (Auszug aus der Rechtssprechung) 1. Abwasserstau - aus der Toilette und der Badewanne tritt übelriechendes Wasser (AG Groß-Gerau, WuM 80, 128) bis zu 38 % 26. Vollständiger Umbau der Mietwohnung (AG Köln, ZMR 88, 87) 100 % Mietminderung 2. Ausfall des Aufzugs im 5.Stock (AG Bremen, Az.: 10 C 300/86) 7,5 % 27. Entfällt die Warmwasserversorgung und wird dem Mie- 30 % 3. Aussicht - beeinträchtigt durch eine Mauer (LG Hamburg, WuM 91, 90) 10 % ter der Keller abgenommen (AG Darmstadt WuM 83, 151) 28. Vorenthaltung der Waschküchenbenutzung bis 10 % Grundsätzliche Fragen (AG Köln, WuM 83, 122) 4. Badewanne unbenutzbar (AG Goslar, WuM 91, 53) bis zu 18 % 5. Bei erheblichen Bauarbeiten im und am Haus bis zu 25 % 29. Wassereintritt - undichte Fenster (LG Berlin, MDR 82, 671) 5% & Antworten (LG Hannover, WuM 86, 311). 30. Lärmbelästigung durch eine Gaststätte und eine Imbiss- 37 % 6. Bauarbeiten - Terrasse nicht benutzbar 15 % bude unterhalb der Wohnung (AG Rheine, Az.: 14 C 420/84) (AG Eschweiler, Az.: 5 C 114/94 ) 31. Verschwärzung (Fogging) im oberen Wohnzimmer bei 40 % 7. Typischer Diskothekenlärm (AG Köln, WuM 78, 173) 30 % ungeklärter Verursachung (AG Hamburg Az.: 712D C 27/99) 8. Alle Fenster der Wohnung sind undicht und die Küchen- bis zu 50 % 32. Belastung einer Mietwohnung mit Formaldehyd über- 50 % wand ist infolge der eindringenden Feuchtigkeit zum Teil steigt den vom Bundesgesundheitsamt festgestellten Grenz- schon schwarz (AG Leverkusen, WuM 91, 49) wert (AG Mettmann, Az.: 21 C 202/88) 9. Schlechter Fernsehempfang - erhebliche Störungen 10 % 33. Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel, die bei der 90 % (AG Berlin-Schöneberg, GE 88, 361) Renovierung einer Nachbarwohnung verwendet werden (AG Schöneberg, Az.: 6 C 32/92) 10. Feuchtigkeit Wohnzimmerdecke (AG Aachen, WuM 74, 44) 25 % 34. Wanderneuerung im Bad (AG Neukölln, Az.: 5 C 266/97) 100 % 11. Wände feucht (AG Potsdam, WuM 95, 534) 25 bis 100 % 35. Fehlen einer Einbauküche (LG Itzehoe, Az.:1 S 397/96) 100 % 12. Heizung defekt (LG Kassel, WuM 87, 271) 50 bis 100 % 36. Rost im Leitungswasser (AG Köln, Az.: 211 C 3195/79) 10 % 13. Kakerlaken und Mäuse in der Wohnung 10 % 37. Baulärm einer benachbarten Baustelle 15 % (AG Rendsburg, Az.: 3 C 551/87; AG Bonn, Az.: 6 C 277/84) (AG Saarburg, Az.: 5 C 498/98) 14. Klopfgeräusche in der Zentralheizung 17 % 38. Defekter Warmwasserboiler im Bad 15 % (LG Darmstadt, WuM 80; 52) (AG München, Az.: 232 C 37276/90) 15. Erheblicher nächtlicher Lärm, lautstarke Musik usw. bis zu 50 % 39. Starke Hellhörigkeit des Hauses (AG Wedding, Az.: 6 C 211/85) 20 % durch Wohngemeinschaft im selben Haus 40. Veraltete Elektroanlage; Verteilerdosen und Steckdosen 20 % (AG Braunschweig, WuM 90, 147) durchgebrannt, defekte Lichtschalter (LG Potsdam, Az.: 6 S 192/96) 16. Parkplatz: neuer Parkplatz direkt vor dem Schlaf- und 5% 41.Zugluft durch undichte Fenster und Außentüren 20 % Wohnzimmerfenster (AG Berlin-Spandau - Az.: 6 C 526/99) (LG Kassel, Az.: 1 S 274/84) 17. Trotz Zusage keine Pkw-Einstellplätze geschaffen 10 % 42. Feuchtigkeitsschäden aufgrund von Thermotapete 25 % (AG Köln, Az.: 213 C 295/86) (AG Düren, Az.: 3 C 450/89) 18. So starke Geruchsbelästigungen aus benachbarter Pizze- 15 % 43.Nistende Tauben vor Wohn- und Schlafzimmerfenster 30 % ria, dass dem Richter bei der Ortsbesichtigung nach 15 Mi- (AG Pforzheim, Az.: 2 C 160/98) nuten schlecht wird (AG Köln, Az.: 208 C 246/89) 44. Gesundheitsbelastung durch Holzschutzmittel 30 % (AG Rheinbach, Az.: 3 C 454/88) 19. Bei Beeinträchtigungen und Belästigungen durch Prostitu- 25 % tion im gleichen Haus (AG Münster, Az.: 5 C 62/87) 45. Gerüst vor Mietshaus (LG Berlin, Az.: 63 S 439/93) 5% 20. Reinigung der Hausanlage mangelhaft, ungepflegter 5% 46. Entfernter Balkon (LG Hamburg, Az.: 311 S 119/96) 8% Zustand (AG Kiel, WuM 91, 343) 47. Defekte Regenrinne (BGH, Az.: XII 225/03) 10 % 21. Erheblicher Schimmelpilzbefall im Wohn-, Schlafzimmer 20 % und Bad (LG Osnabrück, WuM 89, 370) Rechtsanwälte Kotz 22. Silberfische in der Wohnung (AG Lahnstein, WuM 88, 55) 23.Bei Lärmbelästigungen durch Taubenschlag mit mehreren 20 % bis zu 25 % Siegener Strasse 104 - 57223 Kreuztal Rechtsanwälte Kotz hundert Tauben (AG Dortmund, WuM 80, 6) Telefon: 02732/791079 - Telefax: 02732/791078 von Dr. Christian Kotz und Jens Petry Email: info@ra-kotz.de - Homepage: www.ra-kotz.de 24. Beschädigter Teppichboden (OLG Celle, WuM 95, 584) 15 % (ohne Gewähr - Stand: 01.04.2010) www.meinmietrecht.de
  • 2. 1. Allgemein: Ab Überlassung der Mietsache an den Mie- scheibe mindern, wenn er die Scheibe selbst zerstört hat. In Mietminderung zwar von der Bruttomiete berechnet wird, ter gelten die Mietminderungsrechte des Bürgerlichen Ge- der Praxis sind vom Mieter zu vertretende Mängel besonders dass aber die Betriebskostenvorauszahlungen in vereinbarter setzbuchs (kurz BGB). Diese gelten selbst dann, wenn die bei Feuchtigkeits- und Schimmelschäden von Bedeutung. Höhe mit in die Abrechnung eingestellt werden müssen. An- Mietsache gar nicht mangelfrei hergestellt werden kann. Der Hier kann ein Vertretenmüssen des Mieters vorliegen, wenn dernfalls müsste der Mieter die geminderte Miete - teilweise - Mieter ist dazu berechtigt, die Übernahme der Mietsache bei er die Feuchtigkeitsschäden z.B. durch ein falsches Heiz- als Betriebskostennachzahlung nachzahlen. Mangelhaftigkeit derselben abzulehnen. Die Überlassung der und/oder Lüftungsverhalten selbst verursacht hat. Beispiel: Mietsache verlangt, dass der Vermieter dem Mieter den Be- 5. Der Eintritt der Mietminderung: Die Mietminde- Grundmiete: 550,00 € sitz der Mietsache überträgt. Was im Einzelnen dazu gehört, rung tritt bei Vorliegen eines Mietmangels „automatisch“ ein. Betriebskostenvorauszahlung: 40,00 € hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Bei der Sie ist somit nicht davon abhängig, dass der Mieter sein Heizkostenvorauszahlung: 60,00 € Wohnraummiete muss der Vermieter dem Mieter z. B. sämt- Mietminderungsrecht tatsächlich ausübt. Davon zu unter- Bruttowarmmiete: 650,00 € liche Schlüssel übergeben. scheiden ist jedoch die Frage, ob die Mietminderung wegen der Verletzung einer Anzeigepflicht des Mieters ausgeschlos- Bei einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit – 2. Der Mietmangelbegriff: Ein Mietmangel liegt vor, Mietminderung - in Höhe von 20 % für die gesamte Woh- wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache von dem Zu- sen ist. Es ist eine Obliegenheit des Mieters, den Vermieter darüber zu informieren, wenn sich während des Mietverhält- nung bedeutet dies eine Mietminderung in Höhe von 130,00 € stand, den die Parteien (Vermieter und Mieter) bei Abschluss (= 20 % von 650,00 €). Um eine Betriebskostennachzahlung des Vertrages (als vertragsgemäß) vereinbart haben, zum nisses ein Mangel zeigt; Schutzmaßnahmen zum Schutz der Mietsache vor Beschädigungen erforderlich sind oder wenn zu vermeiden muss die Mietminderung wie folgt berechnet Nachteil des Mieters abweicht. Es kommt also nicht auf ob- werden: jektive Standards, sondern auf die subjektive Vereinba- sich ein Dritter ein Recht an der Mietsache anmaßt. Der Mie- rung der Parteien an. Ein Mangel kann auch dann vorliegen, ter sollte in den vorgenannten Fällen unverzüglich, also ohne Grundmiete (550,00 € - 130,00 €): 420,00 € wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Miets- schuldhaftes Zögern, dem Vermieter die Mängel anzeigen. Betriebskostenvorauszahlung: 40,00 € ache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzo- Der Mieter muss hierbei die bestehenden Mängel so genau Heizkostenvorauszahlung: 60,00 € gen wird. Man spricht dann von einem Rechtsmangel. Dies beschreiben, dass der Vermieter in der Lage ist, die bestehen- Geminderte Bruttowarmmiete: 520,00 € ist zum Beispiel bei einer Doppelvermietung der Fall. Zu be- den Mängel nachzuvollziehen und entsprechende Reparatur- bzw. Überprüfungsmaßnahmen in Auftrag zu geben. Unter- 7. Keine Minderung bei unerheblichen Mängeln: achten ist aber, dass allein das Bestehen eines Rechtes eines lässt der Mieter die Mängelanzeige, ist er nicht dazu berech- Ein unerheblicher Mietmangel ist in der Regel dann gegeben, Dritten noch keinen Rechtsmangel darstellt. Erforderlich ist, wenn der Fehler leicht erkennbar ist und mit geringem Kos- dass der Dritte sein Recht auch wirklich geltend macht. Ne- tigt eine Mietminderung geltend zu machen, wenn der Ver- mieter infolge der fehlenden Mängelanzeige den Mangel tenaufwand beseitigt werden kann, so dass die Geltendma- ben der Mietminderung kann der Mieter unter Umständen nicht beseitigen konnte. Die Anzeigepflicht entfällt nur chung einer Mietminderung gegen Treu und Glauben ver- auch noch weitere Rechte gegenüber dem Vermieter geltend stößt. Der Gesetzgeber wollte „kleinliche Streitigkeiten ver- machen: z.B. Schadensersatzansprüche, Selbstbeseitigungs- dann, wenn der Mangel dem Vermieter bekannt war oder „hätte bekannt sein müssen“. Das Recht zur Mietminderung hindern, die den Frieden in der Hausgemeinschaft stören“. rechte und/oder Vorschussansprüche. Der Mieter kann in be- kann dem Mieter auch nicht durch eine abweichende Rege- Mietminderungsquoten von unter 3 % sollten damit regelmä- stimmten Fällen sogar dazu berechtigt sein das Mietverhältnis ßig ausgeschlossen sein. Allerdings gibt es auch Gerichtsur- fristlos zu kündigen. lung im Mietvertrag genommen werden. teile, die eine Mietminderungsquote von 0,5 % für angemes- 3. Die zugesicherte Eigenschaft: Eine Mietminderung 6. Die Berechnung der Mietminderung: Nach dem sen erachten. Beispiele für unerhebliche Beeinträchtigun- ist auch dann möglich, wenn der Mietsache eine zugesicherte Gesetzeswortlaut im BGB mindert sich die Miete bei einer gen im Sinne des Gesetzgebers sind: Entzug der Erlaubnis Eigenschaft fehlt. Um eine Zusicherung einer Eigenschaft Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit (lediglich) an- Wäsche im Garten zu trocknen, wenn im Haus ein Trocken- handelt es sich, wenn eine Vertragspartei für die Richtigkeit gemessen. In der Praxis ist es üblich, die Mietminderungs- raum vorhanden ist. Oder abgetretene Türschwellen in der der Angabe (verschuldensunabhängig) einstehen will. Dies ist quote mit einem Prozentsatz anzugeben. Das ist jedoch nicht Wohnung; die Unbenutzbarkeit des Balkons im Herbst und vergleichbar mit einer Garantie. Dabei kann sich die Zusiche- zwingend und kann zu weiteren Problemen bei der Abrech- Winter; Haarrisse in der Zimmerdecke oder eine geringfügig rung auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse be- nung führen, wenn man die Mietminderung von der Brutto- verkleinerte Badewanne. ziehen. Bloße Beschaffenheitsangaben der Mietsache stellen miete (= Miete inkl. Nebenkosten) berechnet. Deshalb ist es grundsätzlich ratsam, die Mietminderung in einem konkreten 8. Ende der Mietminderung: Selbstverständlich min- jedoch regelmäßig noch keine Zusicherung dar. Dies gilt z.B. dert sich die Miete nur solange der Mietmangel auch tatsäch- für die Wohnflächenangabe in einem Mietvertrag. Häufig Eurobetrag anzugeben. Hierdurch wird aber wiederum jede Vergleichbarkeit von Mietminderungsquoten ausgeschlossen. lich vorhanden ist. Ist der Mangel beseitigt, so endet das kommt es auf den Einzelfall und die jeweilige Formulierung Recht zur Mietminderung. Dabei ist es unerheblich wer den an, ob es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt. Es bietet sich daher an, die Mietminderung nach einem Pro- zentsatz vorzunehmen, jedoch gegenüber dem Vermieter ei- Mietmangel beseitigt hat. Wenn der Mieter den Mietmangel 4. Vom Mieter zu vertretender Mangel: Das Miet- selbst beseitigt endet die Mietminderung. Der Mieter kann minderungsrecht entfällt, wenn der Mieter den Mietmangel nen konkreten Eurobetrag als Mietminderung geltend zu ma- chen. Ein Mietmangel führt zu einer Mietminderung der jedoch in diesen Fällen unter Umständen einen Aufwen- selbst zu vertreten hat. Ihn z.B. selbst verursacht hat. So kann dungsersatz- und/oder Schadensersatzanspruch gegenüber der Mieter die Miete nicht wegen einer defekten Fenster- Bruttomiete. Dies gilt sowohl für die Wohnraummiete als auch für die Gewerberaummiete. Das bedeutet, dass die dem Vermieter geltend machen.