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Bussgeldkatalog 2010
1. Bußgeldkatalog – Stand 2010: Rechtsanwälte Kotz Bußgeldkatalog 2010
Tatbestand
Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to
(Euro)
Siegener Strasse 104
inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung
bis 10 km/h
11-15 km/h
15/10
25/20
57223 Kreuztal
16-20 km/h 35/30
21-25 km/h
26-30 km/h
80/70
100/80
Telefon: 02732/791079
31-40 km/h - Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft 160/120
41-50 km/h – Fahrverbot 1 Monat inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft
51-60 km/h – Fahrverbot 2 Monate innerhalb, 1 Monat außerhalb Ortschaft
200/160
280/240 Telefax: 02732/791078
61-70 km/h - Fahrverbot 3 Monate innerhalb, 2 Monate außerhalb Ortschaft 480/440
über 70 km/h - Fahrverbot 3 Monate inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft
Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Regen)
680/600
100 Email: info@ra-kotz.de
Alkohol, Drogen
1. Verstoß
2. Verstoß
500
1000 Homepage: www.ra-kotz.de
3. Verstoß 1500
90
Community: www.rakotz.de
Rote Ampel überfahren
- bei länger als 1 Sekunde rot – 1 Monat Fahrverbot 200
- bei länger als 1 Sekunde rot – mit Gefährdung – 1 Monat Fahrverbot 320
- bei länger als 1 Sekunde rot – mit Sachbeschädigung – 1 Monat Fahrverbot 360
Zebrastreifen überfahren trotz Fußgänger 80 Mietrecht: www.meinmietrecht.de
Bahnübergang umfahren 700
Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtsiegen.de
< 5/10 des halben Tachowertes 75
< 4/10 des halben Tachowertes
< 3/10 des halben Tachowertes – bei über 100 km/h – 1 Monat Fahrverbot
100
160
Verkehrsrecht: www.verkehrsrechtsiegen.de
< 2/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 2 Monate Fahrverbot 240
< 1/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 3 Monate Fahrverbot 320 Internetrecht: www.internetrcehtsiegen.de
Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
< 5/10 des halben Tachowertes 100 Medizinrecht: www.medizinrechtsiegen.de
< 4/10 des halben Tachowertes 180
< 3/10 des halben Tachowertes – 1 Monat Fahrverbot 240
< 2/10 des halben Tachowertes – 2 Monate Fahrverbot 320
< 1/10 des halben Tachowertes – 3 Monate Fahrverbot 400
Gefährliches Abbiegen 70
Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren 80
Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil
mit Behinderung/Gefährdung 100/120
Rechtsfahrgebot verstoßen 80
1. Bußgeldkatalog 2010
Überholen mit Gefährdung 100
Überholverbot missachtet 150
- mit Sachbeschädigung 200
Vorfahrt missachtet 100
Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn
- Ein- oder Ausfahrt
- Seitenstreifen
Seitenstreifen befahren
75
130
75
2. Das Bußgeldverfahren
Parken auf der Autobahn 70
Illegale Kfz-Rennen Teilnehmer/Veranstalter
Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen Fahrer/Halter
Gefahrgut-LKW trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht
400/500
75/380
140
3. Alkoholgrenzen
Mobilfunktelefon – verbotswidriges telefonieren 40
Sicherheitsgurt nicht angelegt 30 von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz
Kind – Mitnahme ohne Verwendung einer Rückhaltevorrichtung 40
Fachanwalt für Verkehrsrecht
(Auszug aus dem Bußgeldkatalog – ohne Gewähr – Stand: 08/2009)
Fachanwalt für Versicherungsrecht
2. 1. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, beginnt auch zu laufen, wenn der Bußgeldbescheid bei der Post bereich (5,00 € bis 35,00 €) keine Punkte vergeben. Für die
wurde von der Polizei angehalten und habe sofort eine niedergelegt und der Betroffene benachrichtigt wird. Fällt das Verstöße im Bußgeldbereich (ab 40,00 €) ist zusätzlich zum
„Geldbuße“ bezahlt. Ist das das Verkehrsordnungswidrig- Ende der Zweiwochenfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Bußgeld mit 1 bis 4 Punkten und bei Straftaten sogar mit 5 bis
keitsverfahren damit beendet? Ja. Wenn ein geringfügiger Feiertag, kann noch bis zum Ablauf (24 Uhr) des ersten da- 7 Punkte zu rechnen. Bußgelder über 70,00 € aus dem EU-
Verkehrsverstoß vorliegt, kann die Polizei eine Verwarnung rauffolgenden Werktags Einspruch eingelegt werden. Der Ausland sind ab Ende 2010 in Deutschland vollstreckbar.
erteilen. Das Verwarnungsgeld beträgt zwischen 5,00 € und Einspruch kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Alkoholgrenzen im Straßenverkehr (Stand: 01.09.2010):
35,00 € (kostenfreie Verwarnung ebenfalls möglich). 6. Ich habe die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid 0,0 Promille Gilt für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren
2. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, Urlaubs (mit/ohne Probezeit) und für alle Fahrzeugführer in der Probe-
wurde von der Polizei angehalten und habe die „Geldbuße“ oder Montage verpaßt. Was kann ich tun? Man kann „Wie- zeit. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250,00 € bis zu
nicht bezahlt. Wie geht es weiter? Normalerweise bekommt dereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen. Der Antrag 1.000,00 €, 2 Punkte im Verkehrszentralregister, Aufbausemi-
man nun von der Verwaltungsbehörde einen Anhörungsbogen ist innerhalb von 1 Woche nach Wegfall des Hindernisses zu nar, Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
zugesandt. In machen Fällen bekommt man auch sofort einen stellen. Gleichzeitig ist auch das zunächst versäumte Rechts- 0,3 bis 0,49 Promille Zeigen sich keine Fahrfehler und wird
Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde zugesandt. mittel nachzuholen, also z.B. Einspruch gegen den Bußgeldbe- kein Unfall verursacht, so bleibt der Alkoholkonsum ohne
Wenn der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und dem Be- scheid einzulegen. Konsequenzen. Zeigt sich eine alkoholbedingte Fahrunsicher-
troffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, 7. Was macht die Bußgeldbehörde nachdem ich Einspruch heit oder ist ein Unfall auf den Alkoholkonsum zurückzufüh-
wird durch die Verwaltungsbehörde entschieden, ob der Erlaß eingelegt habe? Ist der Einspruch rechtzeitig erfolgt, prüft die ren, so kann eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßen-
eines Bußgeldbescheids oder eine Verfahrenseinstellung er- Bußgeldbehörde, ob der Bescheid aufrechterhalten oder zu- verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgen.
folgt. Soweit genügend Beweise für die Schuld des Betroffe- rückgenommen wird. Nimmt die Bußgeldbehörde den Be- Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5
nen vorliegen, wird durch die Bußgeldstelle ein Bußgeldbe- scheid nicht zurück, dann werden die Akten an die Staatsan- Jahren, 7 Punkte, Geldbuße sowie ein Freiheitsentzug möglich.
scheid erlassen. Soll ein Fahrverbot ausgesprochen werden, so waltschaft übersandt und anschließend wird die Akte dem 0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) Ab 0,5
wird auch dieses im Bußgeldbescheid ausdrücklich vermerkt. zuständigen Gericht vorgelegt. Dieses entscheidet über die Promille liegt ohne Anzeichen von alkoholbedingter Fahrunsi-
3. Seit der Verkehrsordnungswidrigkeit sind über 3 Mona- weitere Vorgehensweise. In der Regel wird ein Hauptverhand- cherheit eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500,00 € Buß-
te vergangen. Ist die Angelegenheit verjährt? Für Verkehrs- lungstermin vor Gericht bestimmt. geld, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und 1 Monat Fahr-
ordnungswidrigkeiten gilt gemäß § 26 Abs. 3 StVO grundsätz- 8. Was geschieht im Hauptverhandlungstermin bei Ge- verbot geahndet wird (1. Verstoß). Ab dem 2. Verstoß drohen
lich eine Verjährungsfrist von 3 Monaten. Diese Frist gilt je- richt? Wenn der Hauptverhandlungstermin angesetzt ist, wird 1.000,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und beim
doch nur, solange wegen des Verkehrsverstoßes weder ein das Gericht zu diesem Termin alle für die Aufklärung des 3. Verstoß drohen 1.500,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate
Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben Sachverhalts notwendigen Zeugen laden. Ist das Gericht der Fahrverbot. Ferner kann die Führerscheinstelle die Ablegung
worden ist. Von diesem Zeitpunkt an beträgt die Verjährungs- Auffassung, daß dem Betroffenen der zur Last gelegte Sach- einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU –
frist 6 Monate. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Bege- verhalt nicht nachgewiesen werden kann, so verkündet es ei- „Idiotentest“) anordnen. Zudem mögliche Verurteilung wegen
hung des Verkehrsverstoßes. Ordnungswidrigkeiten wegen nen Freispruch. Die zunächst ausgewiesene Geldbuße entfällt, Trunkenheit im Straßenverkehr oder - wenn ein Unfall passiert
Drogenmissbrauchs und Ordnungswidrigkeiten gegen die 0,8- die gesamten Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen oder beinahe passiert wäre - wegen Gefährdung des Straßen-
Promille-Regelung verjähren erst nach 1 Jahr - gegen die 0,5- Auslagen des Betroffenen (auch Kosten des Verteidigers) sind verkehrs. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Mona-
Promille-Regelung nach 6 Monaten. dann grundsätzlich von der Staatskasse zu tragen. ten bis 5 Jahren, 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Geldbuße
4. Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, bin mit dem 9. Muss ich als Betroffener persönlich zur Hauptverhand- sowie ein Freiheitsentzug möglich.
Fahrzeug jedoch nicht selbst gefahren, sondern ein Fami- lung erscheinen? Ja. Der Betroffene ist grundsätzlich zum 1,1 bis 1,59 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) Strafe:
lienangehöriger (z.B. Ehefrau, Ehemann, Kind etc.). Muss Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jah-
ich angeben, wer das Fahrzeug gefahren ist? Nein. Auch im kann ihn vom persönlichen Erscheinen jedoch u.U. entbinden. ren, sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Freiheitsentzug
Bußgeldverfahren hat man bei nahen Familienangehörigen ein 10. Kann ich Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einle- von bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße bis 1.500,00 €. Zudem
Aussageverweigerungsrecht. gen? Ja. Man kann Rechtsbeschwerde einlegen bzw. man Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder - wenn
5. Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was mache kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragen. ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre - wegen Gefähr-
ich jetzt? Gegen den Bußgeldbescheid kann gem. § 67 OWiG 11. Ist eine Erhöhung der Regelgeldbuße möglich? Ja. Eine dung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB).
innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt Erhöhung der Regelgeldbuße ist bei einschlägigen Voreintra- ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) Strafe: Führer-
werden. Einspruch einlegen kann der Betroffene selbst, sein gungen in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt- scheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren,
Anwalt oder aber auch ein besonders Bevollmächtigter. Einzu- Bundesamtes in Flensburg möglich. Gleiches gilt für die Erhö- sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Freiheitsentzug von
reichen ist der Einspruch bei der Bußgeldbehörde. Er muß hung von Fahrverboten. bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße bis 1.500,00 €. Zudem muss man
nicht begründet werden. Maßgebend für die Einhaltung der 12. Wann gibt es Punkte: Die Anzahl der Punkte richtet sich sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU -
Frist ist das Eingangsdatum des Einspruchs bei der Behörde. nach der Schwere des Verkehrsverstoßes. Bei Verkehrsord- “Idiotentest“) unterziehen, bevor die Möglichkeit besteht, seine
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Sie nungswidrigkeiten werden in der Regel im Verwarnungsgeld- Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.