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Bußgeldkatalog – Stand: 01.02.2009:
Tatbestand                                                                       (Euro)
                                                                                            Rechtsanwälte Kotz        Bußgeldkatalog 2009
Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to
inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung
bis 10 km/h                                                                      15/10        Siegener Strasse 104
11-15 km/h                                                                       25/20
16-20 km/h
21-25 km/h
                                                                                 35/30
                                                                                 80/70          57223 Kreuztal
26-30 km/h                                                                       100/80

                                                                                             Telefon: 02732/791079
31-40 km/h - Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft                160/120
41-50 km/h – Fahrverbot 1 Monat inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft         200/160
51-60 km/h – Fahrverbot 2 Monate innerhalb, 1 Monat außerhalb Ortschaft          280/240
61-70 km/h - Fahrverbot 3 Monate innerhalb, 2 Monate außerhalb Ortschaft         480/440
über 70 km/h - Fahrverbot 3 Monate inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft      680/600     Telefax: 02732/791078
Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Regen)                                100
Alkohol, Drogen
1. Verstoß                                                                       500
2. Verstoß                                                                       1000
3. Verstoß
Rote Ampel überfahren
                                                                                 1500
                                                                                 90          Email: info@ra-kotz.de
- bei länger als 1 Sekunde rot – 1 Monat Fahrverbot                              200
- bei länger als 1 Sekunde rot – mit Gefährdung – 1 Monat Fahrverbot             320
- bei länger als 1 Sekunde rot – mit Sachbeschädigung – 1 Monat Fahrverbot       360
Zebrastreifen überfahren trotz Fußgänger
Bahnübergang umfahren
                                                                                 80
                                                                                 700
                                                                                           Homepage: www.ra-kotz.de
Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
< 5/10 des halben Tachowertes
< 4/10 des halben Tachowertes
                                                                                 75
                                                                                 100
                                                                                           Community: www.rakotz.de
< 3/10 des halben Tachowertes – bei über 100 km/h – 1 Monat Fahrverbot           160
< 2/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 2 Monate Fahrverbot          240
< 1/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 3 Monate Fahrverbot          320
Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
< 5/10 des halben Tachowertes                                                    100
< 4/10 des halben Tachowertes                                                    180
< 3/10 des halben Tachowertes – 1 Monat Fahrverbot                               240
< 2/10 des halben Tachowertes – 2 Monate Fahrverbot                              320
< 1/10 des halben Tachowertes – 3 Monate Fahrverbot                              400
Gefährliches Abbiegen                                                            70
Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren                                              80
Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil
mit Behinderung/Gefährdung                                                       100/120
Rechtsfahrgebot verstoßen                                                        80
Überholen mit Gefährdung                                                         100
Überholverbot missachtet                                                         150
- mit Sachbeschädigung                                                           200
Vorfahrt missachtet
Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn
- Ein- oder Ausfahrt
                                                                                 100

                                                                                 75
                                                                                                                      1. Bußgeldkatalog 2009
- Seitenstreifen                                                                 130


                                                                                                                      2. Das Bußgeldverfahren
Seitenstreifen befahren                                                          75
Parken auf der Autobahn                                                          70
Illegale Kfz-Rennen Teilnehmer/Veranstalter                                      400/500
Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen Fahrer/Halter                                 75/380
Gefahrgut-LKW trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht                 140
Mobilfunktelefon – verbotswidriges telefonieren
Sicherheitsgurt nicht angelegt
                                                                                 40
                                                                                 30                                      3. Alkoholgrenzen
Kind – Mitnahme ohne Verwendung einer Rückhaltevorrichtung                       40


 (Auszug aus dem Bußgeldkatalog – ohne Gewähr – Stand: 08/2009)
                                                                                                                         von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz
1. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen,          Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids.         nungswidrigkeiten werden in der Regel im Verwarnungsgeld-
wurde von der Polizei angehalten und habe sofort eine          Sie beginnt auch zu laufen, wenn der Bußgeldbescheid bei der       bereich (5,00 € bis 35,00 €) keine Punkte vergeben. Für die
„Geldbuße“ bezahlt. Ist das das Verkehrsordnungswidrig-        Post niedergelegt und der Betroffene benachrichtigt wird. Fällt    Verstöße im Bußgeldbereich (ab 40,00 €) ist zusätzlich zum
keitsverfahren damit beendet? Ja. Wenn ein geringfügiger       das Ende der Zweiwochenfrist auf einen Samstag, Sonntag            Bußgeld mit 1 bis 4 Punkten und bei Straftaten sogar mit 5 bis
Verkehrsverstoß vorliegt, kann die Polizei eine Verwarnung     oder Feiertag, kann noch bis zum Ablauf (24 Uhr) des ersten        7 Punkte zu rechnen.
erteilen. Das Verwarnungsgeld beträgt zwischen 5,00 € und      darauffolgenden Werktags Einspruch eingelegt werden. Der           Alkoholgrenzen im Straßenverkehr (Stand: 01.02.2009):
35,00 € (kostenfreie Verwarnung ebenfalls möglich).            Einspruch kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.             0,0 Promille Gilt für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren
2. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen,          6. Ich habe die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid            (mit/ohne Probezeit) und für alle Fahrzeugführer in der Probe-
wurde von der Polizei angehalten und habe die „Geldbu-         z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, Urlaubs               zeit. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250,00 € bis zu
ße“ nicht bezahlt. Wie geht es weiter? Normalerweise be-       oder Montage verpaßt. Was kann ich tun? Man kann „Wie-             1.000,00 €, 2 Punkte im Verkehrszentralregister, Aufbausemi-
kommt man nun von der Verwaltungsbehörde einen Anhö-           dereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen. Der An-         nar, Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
rungsbogen zugesandt. In machen Fällen bekommt man auch        trag ist innerhalb von 1 Woche nach Wegfall des Hindernisses       0,3 bis 0,49 Promille Zeigen sich keine Fahrfehler und wird
sofort einen Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde        zu stellen. Gleichzeitig ist auch das zunächst versäumte           kein Unfall verursacht, so bleibt der Alkoholkonsum ohne
zugesandt. Wenn der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und     Rechtsmittel nachzuholen, also z.B. Einspruch gegen den            Konsequenzen. Zeigt sich eine alkoholbedingte Fahrunsicher-
dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben          Bußgeldbescheid einzulegen.                                        heit oder ist ein Unfall auf den Alkoholkonsum zurückzufüh-
worden ist, wird durch die Verwaltungsbehörde entschieden,     7. Was macht die Bußgeldbehörde nachdem ich Einspruch              ren, so kann eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßen-
ob der Erlaß eines Bußgeldbescheids oder eine Verfahrensein-   eingelegt habe? Ist der Einspruch rechtzeitig erfolgt, prüft die   verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgen.
stellung erfolgt. Soweit genügend Beweise für die Schuld des   Bußgeldbehörde, ob der Bescheid aufrechterhalten oder zu-          Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5
Betroffenen vorliegen, wird durch die Bußgeldstelle ein Buß-   rückgenommen wird. Nimmt die Bußgeldbehörde den Be-                Jahren, 7 Punkte, Geldbuße sowie ein Freiheitsentzug möglich.
geldbescheid erlassen. Soll ein Fahrverbot ausgesprochen       scheid nicht zurück, dann werden die Akten an die Staatsan-        0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) Ab 0,5
werden, so wird auch dieses im Bußgeldbescheid ausdrücklich    waltschaft übersandt und anschließend wird die Akte dem            Promille liegt ohne Anzeichen von alkoholbedingter Fahrunsi-
vermerkt.                                                      zuständigen Gericht vorgelegt. Dieses entscheidet über die         cherheit eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500,00 € Buß-
3. Seit der Verkehrsordnungswidrigkeit sind über 3 Mona-       weitere Vorgehensweise. In der Regel wird ein Hauptverhand-        geld, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und 1 Monat Fahr-
te vergangen. Ist die Angelegenheit verjährt? Für Ver-         lungstermin vor Gericht bestimmt.                                  verbot geahndet wird (1. Verstoß). Ab dem 2. Verstoß drohen
kehrsordnungswidrigkeiten gilt gemäß § 26 Abs. 3 StVO          8. Was geschieht im Hauptverhandlungstermin bei Ge-                1.000,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und beim
grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 3 Monaten. Diese       richt? Wenn der Hauptverhandlungstermin angesetzt ist, wird        3. Verstoß drohen 1.500,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate
Frist gilt jedoch nur, solange wegen des Verkehrsverstoßes     das Gericht zu diesem Termin alle für die Aufklärung des           Fahrverbot. Ferner kann die Führerscheinstelle die Ablegung
weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage      Sachverhalts notwendigen Zeugen laden. Ist das Gericht der         einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU –
erhoben worden ist. Von diesem Zeitpunkt an beträgt die Ver-   Auffassung, daß dem Betroffenen der zur Last gelegte Sach-         „Idiotentest“) anordnen. Zudem mögliche Verurteilung wegen
jährungsfrist 6 Monate. Die Verjährung beginnt mit dem Tag     verhalt nicht nachgewiesen werden kann, so verkündet es            Trunkenheit im Straßenverkehr oder - wenn ein Unfall passiert
der Begehung des Verkehrsverstoßes. Ordnungswidrigkeiten       einen Freispruch. Die zunächst ausgewiesene Geldbuße ent-          oder beinahe passiert wäre - wegen Gefährdung des Straßen-
wegen Drogenmissbrauchs und Ordnungswidrigkeiten gegen         fällt, die gesamten Verfahrenskosten einschließlich der not-       verkehrs. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Mona-
die 0,8-Promille-Regelung verjähren erst nach 1 Jahr - gegen   wendigen Auslagen des Betroffenen (auch Kosten des Vertei-         ten bis 5 Jahren, 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Geldbu-
die 0,5-Promille-Regelung nach 6 Monaten.                      digers) sind dann grundsätzlich von der Staatskasse zu tragen.     ße sowie ein Freiheitsentzug möglich.
4. Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, bin mit dem         9. Muss ich als Betroffener persönlich zur Hauptverhand-           1,1 bis 1,59 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) Strafe:
Fahrzeug jedoch nicht selbst gefahren, sondern ein Famili-     lung erscheinen? Ja. Der Betroffene ist grundsätzlich zum          Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5
enangehöriger (z.B. Ehefrau, Ehemann, Kind etc.). Muss         Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht       Jahren, sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Freiheits-
ich angeben, wer das Fahrzeug gefahren ist? Nein. Auch im      kann ihn vom persönlichen Erscheinen jedoch u.U. entbinden.        entzug von bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße bis 1.500,00 €. Zu-
Bußgeldverfahren hat man bei nahen Familienangehörigen ein     10. Kann ich Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einle-          dem Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder -
Aussageverweigerungsrecht.                                     gen? Ja. Man kann Rechtsbeschwerde einlegen bzw. man               wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre - wegen
5. Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was mache          kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragen.                Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB).
ich jetzt? Gegen den Bußgeldbescheid kann gem. § 67 OWiG       11. Ist eine Erhöhung der Regelgeldbuße möglich? Ja. Eine          ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) Strafe: Füh-
innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt     Erhöhung der Regelgeldbuße ist bei einschlägigen Voreintra-        rerscheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren,
werden. Einspruch einlegen kann der Betroffene selbst, sein    gungen in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt-                  sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Freiheitsentzug
Anwalt oder aber auch ein besonders Bevollmächtigter. Einzu-   Bundesamtes in Flensburg möglich. Gleiches gilt für die Er-        von bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße bis 1.500,00 €. Zudem muss
reichen ist der Einspruch bei der Bußgeldbehörde. Er muß       höhung von Fahrverboten.                                           man sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
nicht begründet werden. Maßgebend für die Einhaltung der       12. Wann gibt es Punkte: Die Anzahl der Punkte richtet sich        (MPU - “Idiotentest“) unterziehen, bevor die Möglichkeit
Frist ist das Eingangsdatum des Einspruchs bei der Behörde.    nach der Schwere des Verkehrsverstoßes. Bei Verkehrsord-           besteht, seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.

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Bussgeldkatalog2010

  • 1. Bußgeldkatalog – Stand: 01.02.2009: Tatbestand (Euro) Rechtsanwälte Kotz Bußgeldkatalog 2009 Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung bis 10 km/h 15/10 Siegener Strasse 104 11-15 km/h 25/20 16-20 km/h 21-25 km/h 35/30 80/70 57223 Kreuztal 26-30 km/h 100/80 Telefon: 02732/791079 31-40 km/h - Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft 160/120 41-50 km/h – Fahrverbot 1 Monat inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft 200/160 51-60 km/h – Fahrverbot 2 Monate innerhalb, 1 Monat außerhalb Ortschaft 280/240 61-70 km/h - Fahrverbot 3 Monate innerhalb, 2 Monate außerhalb Ortschaft 480/440 über 70 km/h - Fahrverbot 3 Monate inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft 680/600 Telefax: 02732/791078 Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Regen) 100 Alkohol, Drogen 1. Verstoß 500 2. Verstoß 1000 3. Verstoß Rote Ampel überfahren 1500 90 Email: info@ra-kotz.de - bei länger als 1 Sekunde rot – 1 Monat Fahrverbot 200 - bei länger als 1 Sekunde rot – mit Gefährdung – 1 Monat Fahrverbot 320 - bei länger als 1 Sekunde rot – mit Sachbeschädigung – 1 Monat Fahrverbot 360 Zebrastreifen überfahren trotz Fußgänger Bahnübergang umfahren 80 700 Homepage: www.ra-kotz.de Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h < 5/10 des halben Tachowertes < 4/10 des halben Tachowertes 75 100 Community: www.rakotz.de < 3/10 des halben Tachowertes – bei über 100 km/h – 1 Monat Fahrverbot 160 < 2/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 2 Monate Fahrverbot 240 < 1/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 3 Monate Fahrverbot 320 Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h < 5/10 des halben Tachowertes 100 < 4/10 des halben Tachowertes 180 < 3/10 des halben Tachowertes – 1 Monat Fahrverbot 240 < 2/10 des halben Tachowertes – 2 Monate Fahrverbot 320 < 1/10 des halben Tachowertes – 3 Monate Fahrverbot 400 Gefährliches Abbiegen 70 Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren 80 Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil mit Behinderung/Gefährdung 100/120 Rechtsfahrgebot verstoßen 80 Überholen mit Gefährdung 100 Überholverbot missachtet 150 - mit Sachbeschädigung 200 Vorfahrt missachtet Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn - Ein- oder Ausfahrt 100 75 1. Bußgeldkatalog 2009 - Seitenstreifen 130 2. Das Bußgeldverfahren Seitenstreifen befahren 75 Parken auf der Autobahn 70 Illegale Kfz-Rennen Teilnehmer/Veranstalter 400/500 Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen Fahrer/Halter 75/380 Gefahrgut-LKW trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht 140 Mobilfunktelefon – verbotswidriges telefonieren Sicherheitsgurt nicht angelegt 40 30 3. Alkoholgrenzen Kind – Mitnahme ohne Verwendung einer Rückhaltevorrichtung 40 (Auszug aus dem Bußgeldkatalog – ohne Gewähr – Stand: 08/2009) von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz
  • 2. 1. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. nungswidrigkeiten werden in der Regel im Verwarnungsgeld- wurde von der Polizei angehalten und habe sofort eine Sie beginnt auch zu laufen, wenn der Bußgeldbescheid bei der bereich (5,00 € bis 35,00 €) keine Punkte vergeben. Für die „Geldbuße“ bezahlt. Ist das das Verkehrsordnungswidrig- Post niedergelegt und der Betroffene benachrichtigt wird. Fällt Verstöße im Bußgeldbereich (ab 40,00 €) ist zusätzlich zum keitsverfahren damit beendet? Ja. Wenn ein geringfügiger das Ende der Zweiwochenfrist auf einen Samstag, Sonntag Bußgeld mit 1 bis 4 Punkten und bei Straftaten sogar mit 5 bis Verkehrsverstoß vorliegt, kann die Polizei eine Verwarnung oder Feiertag, kann noch bis zum Ablauf (24 Uhr) des ersten 7 Punkte zu rechnen. erteilen. Das Verwarnungsgeld beträgt zwischen 5,00 € und darauffolgenden Werktags Einspruch eingelegt werden. Der Alkoholgrenzen im Straßenverkehr (Stand: 01.02.2009): 35,00 € (kostenfreie Verwarnung ebenfalls möglich). Einspruch kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. 0,0 Promille Gilt für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren 2. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, 6. Ich habe die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid (mit/ohne Probezeit) und für alle Fahrzeugführer in der Probe- wurde von der Polizei angehalten und habe die „Geldbu- z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, Urlaubs zeit. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250,00 € bis zu ße“ nicht bezahlt. Wie geht es weiter? Normalerweise be- oder Montage verpaßt. Was kann ich tun? Man kann „Wie- 1.000,00 €, 2 Punkte im Verkehrszentralregister, Aufbausemi- kommt man nun von der Verwaltungsbehörde einen Anhö- dereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen. Der An- nar, Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre. rungsbogen zugesandt. In machen Fällen bekommt man auch trag ist innerhalb von 1 Woche nach Wegfall des Hindernisses 0,3 bis 0,49 Promille Zeigen sich keine Fahrfehler und wird sofort einen Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde zu stellen. Gleichzeitig ist auch das zunächst versäumte kein Unfall verursacht, so bleibt der Alkoholkonsum ohne zugesandt. Wenn der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und Rechtsmittel nachzuholen, also z.B. Einspruch gegen den Konsequenzen. Zeigt sich eine alkoholbedingte Fahrunsicher- dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben Bußgeldbescheid einzulegen. heit oder ist ein Unfall auf den Alkoholkonsum zurückzufüh- worden ist, wird durch die Verwaltungsbehörde entschieden, 7. Was macht die Bußgeldbehörde nachdem ich Einspruch ren, so kann eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßen- ob der Erlaß eines Bußgeldbescheids oder eine Verfahrensein- eingelegt habe? Ist der Einspruch rechtzeitig erfolgt, prüft die verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgen. stellung erfolgt. Soweit genügend Beweise für die Schuld des Bußgeldbehörde, ob der Bescheid aufrechterhalten oder zu- Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Betroffenen vorliegen, wird durch die Bußgeldstelle ein Buß- rückgenommen wird. Nimmt die Bußgeldbehörde den Be- Jahren, 7 Punkte, Geldbuße sowie ein Freiheitsentzug möglich. geldbescheid erlassen. Soll ein Fahrverbot ausgesprochen scheid nicht zurück, dann werden die Akten an die Staatsan- 0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) Ab 0,5 werden, so wird auch dieses im Bußgeldbescheid ausdrücklich waltschaft übersandt und anschließend wird die Akte dem Promille liegt ohne Anzeichen von alkoholbedingter Fahrunsi- vermerkt. zuständigen Gericht vorgelegt. Dieses entscheidet über die cherheit eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500,00 € Buß- 3. Seit der Verkehrsordnungswidrigkeit sind über 3 Mona- weitere Vorgehensweise. In der Regel wird ein Hauptverhand- geld, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und 1 Monat Fahr- te vergangen. Ist die Angelegenheit verjährt? Für Ver- lungstermin vor Gericht bestimmt. verbot geahndet wird (1. Verstoß). Ab dem 2. Verstoß drohen kehrsordnungswidrigkeiten gilt gemäß § 26 Abs. 3 StVO 8. Was geschieht im Hauptverhandlungstermin bei Ge- 1.000,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und beim grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 3 Monaten. Diese richt? Wenn der Hauptverhandlungstermin angesetzt ist, wird 3. Verstoß drohen 1.500,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Frist gilt jedoch nur, solange wegen des Verkehrsverstoßes das Gericht zu diesem Termin alle für die Aufklärung des Fahrverbot. Ferner kann die Führerscheinstelle die Ablegung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage Sachverhalts notwendigen Zeugen laden. Ist das Gericht der einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU – erhoben worden ist. Von diesem Zeitpunkt an beträgt die Ver- Auffassung, daß dem Betroffenen der zur Last gelegte Sach- „Idiotentest“) anordnen. Zudem mögliche Verurteilung wegen jährungsfrist 6 Monate. Die Verjährung beginnt mit dem Tag verhalt nicht nachgewiesen werden kann, so verkündet es Trunkenheit im Straßenverkehr oder - wenn ein Unfall passiert der Begehung des Verkehrsverstoßes. Ordnungswidrigkeiten einen Freispruch. Die zunächst ausgewiesene Geldbuße ent- oder beinahe passiert wäre - wegen Gefährdung des Straßen- wegen Drogenmissbrauchs und Ordnungswidrigkeiten gegen fällt, die gesamten Verfahrenskosten einschließlich der not- verkehrs. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Mona- die 0,8-Promille-Regelung verjähren erst nach 1 Jahr - gegen wendigen Auslagen des Betroffenen (auch Kosten des Vertei- ten bis 5 Jahren, 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Geldbu- die 0,5-Promille-Regelung nach 6 Monaten. digers) sind dann grundsätzlich von der Staatskasse zu tragen. ße sowie ein Freiheitsentzug möglich. 4. Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, bin mit dem 9. Muss ich als Betroffener persönlich zur Hauptverhand- 1,1 bis 1,59 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) Strafe: Fahrzeug jedoch nicht selbst gefahren, sondern ein Famili- lung erscheinen? Ja. Der Betroffene ist grundsätzlich zum Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 enangehöriger (z.B. Ehefrau, Ehemann, Kind etc.). Muss Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht Jahren, sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Freiheits- ich angeben, wer das Fahrzeug gefahren ist? Nein. Auch im kann ihn vom persönlichen Erscheinen jedoch u.U. entbinden. entzug von bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße bis 1.500,00 €. Zu- Bußgeldverfahren hat man bei nahen Familienangehörigen ein 10. Kann ich Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einle- dem Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder - Aussageverweigerungsrecht. gen? Ja. Man kann Rechtsbeschwerde einlegen bzw. man wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre - wegen 5. Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was mache kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragen. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB). ich jetzt? Gegen den Bußgeldbescheid kann gem. § 67 OWiG 11. Ist eine Erhöhung der Regelgeldbuße möglich? Ja. Eine ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) Strafe: Füh- innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt Erhöhung der Regelgeldbuße ist bei einschlägigen Voreintra- rerscheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren, werden. Einspruch einlegen kann der Betroffene selbst, sein gungen in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt- sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Freiheitsentzug Anwalt oder aber auch ein besonders Bevollmächtigter. Einzu- Bundesamtes in Flensburg möglich. Gleiches gilt für die Er- von bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße bis 1.500,00 €. Zudem muss reichen ist der Einspruch bei der Bußgeldbehörde. Er muß höhung von Fahrverboten. man sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung nicht begründet werden. Maßgebend für die Einhaltung der 12. Wann gibt es Punkte: Die Anzahl der Punkte richtet sich (MPU - “Idiotentest“) unterziehen, bevor die Möglichkeit Frist ist das Eingangsdatum des Einspruchs bei der Behörde. nach der Schwere des Verkehrsverstoßes. Bei Verkehrsord- besteht, seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.