Die einzelnen Pflegegrade im Überblick:
Wie stark die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten einer Person beeinträchtigt sind, wird von der Pflegekasse mit einem fünfstufigen System angegeben: Pflegegrad 1 entspricht dem geringsten Unterstützungsbedarf, Pflegegrad 5 dem höchsten Unterstützungsbedarf und damit auch den umfangreichsten Pflegeleistungen.
1. PFLEGEGRAD 1
- Infografik -
PFLEGEGRAD
PFLEGEGRAD 2
PFLEGEGRAD 3
12,5 bis unter 27 Punkte
27 bis unter 47,5 Punkte
125 Euro pro Monat als sog. Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege, plus
zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
haushaltsnahe Dienstleistungen
Leistungen zur Unterstützung im Alltag
Zuschüsse zum Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 60 Euro pro Monat
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.000 Euro
Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Zuschüsse:
Zusätzliche Leistungen, die beantragt werden können:
316 Euro pro Monat ambulantes Pflegegeld
689 Euro pro Monat Pflegesachleistung ambulant
125 Euro pro Monat Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege
ODER 770 Euro pro Monat Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege
sämtliche bei Pflegegrad 1 gelisteten Leistungen (bspw. Zuschuss zum Hausnotruf)
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Zuschüsse:
47,5 bis unter 70 Punkten
545 Euro pro Monat ambulantes Pflegegeld
1.298 Euro pro Monat Pflegesachleistung ambulant
125 Euro pro Monat Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege ODER
1.262 Euro pro Monat Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege
sämtliche bei Pflegegrad 1 gelisteten Leistungen (bspw. Zuschuss
Treppenlift)
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Zuschüsse:
PFLEGEGRAD 4
70 bis unter 90 Punkten
545 Euro pro Monat ambulantes Pflegegeld -
1.298 Euro pro Monat Pflegesachleistung ambulant -
125 Euro pro Monat Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege -
ODER 1.262 Euro pro Monat Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege -
sämtliche bei Pflegegrad 1 gelisteten Leistungen (bspw. Zuschuss Treppenlift)
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Zuschüsse:
PFLEGEGRAD 5
90 bis 100 Punkten
901 Euro pro Monat ambulantes Pflegegeld
1.995 Euro pro Monat Pflegesachleistung ambulant
125 Euro pro Monat Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege ODER
2.005 Euro pro Monat Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege
sämtliche bei Pflegegrad 1 gelisteten Leistungen (bspw. Zuschuss beim
Umbau des Badezimmers)
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Anforderungen
Zuschüsse:
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Unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen gerne weiter!
2. spätestens einen Monat nach Zugang des Bescheids
schriftlich (aus Beweisgründen am besten als Einschreiben mit Rückschein)
bei der Pflegekasse eingelegt werden.
Einen Anwalt benötigen Sie dafür nicht.
Gegen die Entscheidung der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch muss:
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM
PFLEGEANTRAG
binnen einer Woche, wenn sich die antragstellende Person im Hospiz oder in
ambulanter Palliativversorgung befindet
binnen einer Woche, wenn sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder einer
stationären Reha-Einrichtung befindet
binnen zwei Wochen, wenn sich die antragstellende Person in häuslicher Obhut
befindet, um die Freistellung von Pflegepersonen zu ermöglichen.
Pflegekasse & Sonderregelungen
Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei Ihrer Krankenversicherung angesiedelt. Ob AOK,
Barmer oder TK – die richtige Adresse erfragen Sie am besten beim Kundenservice.
In der Regel steht der Krankenkasse eine Frist von 25 Werktagen zur Verfügung, um den
Antrag auf Pflegeleistungen zu bearbeiten und den Bescheid zu erstellen.
Daneben gibt es Sonderregelungen für eine besonders schnelle Begutachtung:
Der Antrag auf Pflegeleistungen ist
bei der Pflegekasse zu stellen.
Pflegegutachter der Pflegekasse
ermittelt Pflegegrad der
betreffenden Person.
Antrag auf Bewilligung eines
Pflegegrads sollte schriftlich bei der
Pflegekasse gestellt werden.
Modul: Mobilität – Können Sie sich allein in der Wohnung bewegen, ggf. auch Treppen
steigen und allein das Haus verlassen?
Modul: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Können Sie Ihr Geburtsdatum
und Ihr Alter nennen? Kennen Sie den aktuellen Wochentag und die Uhrzeit? Vergessen
Sie oft wichtige Dinge?
Modul: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Leiden Sie unter
Depression? Wachen Sie nachts oft auf? – Fragen nach nächtlicher Unruhe, aggressivem
Verhalten o.ä. werden auch Angehörigen bzw. Pflegekräften gestellt.
Modul: Selbstversorgung – Können Sie sich allein an- und auskleiden, duschen und die
Toilette aufsuchen? Brauchen Sie Hilfe beim Essen und bei der Essenszubereitung?
Modul: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder
Therapiebedingten Belastungen – Welche Medikamente nehmen Sie ein? Wer sorgt
für die regelmäßige Messung des Blutzuckers? Wie organisieren Sie Ihre Arzt- bzw.
Therapietermine? – Auch hier werden ggf. Angehörige oder Pflegekräfte bzgl. der
nötigen Unterstützung bei Terminorganisation und -begleitung befragt.
Modul: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Wie organisieren Sie
Ihren Tagesablauf? Mit wem verabreden Sie sich, welche Veranstaltungen besuchen
Sie?
1.
2.
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4.
5.
6.
10 %
7,5 %
7,5 %
40 %
20 %
15 %
Selbstversorgung
Bewältigung von und
selbstständiger
Umgang mit
Krankheits- oder
Therapiebedingten
Belastungen
Gestaltung des
Alltagslebens und
sozialer Kontakte
Quellen:
https://www.verbraucherzentrale.de, https://www.wohnen-im-alter.de, https://www.bundesgesundheitsministerium.de,
https://www.pflege.de
0281 - 30027460 | Mo-Fr (werktags) von 08:00 - 16:30 Uhr
Prozentuale Gewichtung der Lebensbereiche
Geistige und
kommunikative
Fähigkeiten
Verhaltensweisen und
psychische
Problemlagen
Mobilität