Das Dokument erläutert die Impressumspflicht für gewerblich genutzte Social-Media-Profile gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG), wobei es auf die zwei-Klick-Regelung hinweist, die besagt, dass das Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Neuere Gerichtsurteile betonen, dass der Link zum Impressum klar als solcher erkennbar sein muss, um rechtlichen Anforderungen zu genügen. Weiterhin wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Impressumsangaben stets aktuell und konsistent sein sollten.