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Digitale und analoge Medien im
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Allgemeines
was sind Barrieren
• alle von Menschen
gestaltete
• Erschwernisse
• Einschränkungen
• Hindernisse
welche behinderte Menschen
gegenüber anderen
benachteiligen können
• wir unterscheiden
zwischen
• physischen
• kommunikativen
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Barrieren
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Allgemeines
wer ist behindert
• weltweit etwa 15% der Weltbevölkerung
• in Österreich mehr als 20% der Bevölkerung
• etwa 1.000.000 (12%) Mobilitäts-eingeschränkt
• etwa 300.000 (4%) stark Seh-beeinträchtigt
• etwa 200.000 (2%) psychisch/neurologisch beeinträchtigt
• etwa 200.000 (2%) starke Hör-beeinträchtigt
• etwa 100.000 (1%) mit Lernschwierigkeiten
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wem nutzt Barrierefreiheit
• Barrierefreiheit nutzt ALLEN
• für etwa 10% der Bevölkerung – unumgänglich
• für etwa 40% der Bevölkerung – notwendig
• für etwa 100% der Bevölkerung – komfortabel
Kunden kaufen gerne dort, wo es für sie komfortabel ist
• Barrierefreiheit nutzt Unternehmerinnen und Unternehmern
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Recht und Ordnung
• Diskriminierungsverbot
• Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
• gilt grundsätzlich für alle Angebote, welche der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
• gilt auch für Angebote, welche nur einer eingeschränkten
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
• Behinderteneinstellungsgesetz
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BGStG – §6 Abs.5
BEinstG – §7c
• „Barrierefrei sind
bauliche und sonstige
Anlagen, Verkehrsmittel,
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Gebrauchsgegenstände,
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• sowie andere gestaltete
Lebensbereiche,
• wenn sie
• für Menschen mit Behinderungen
• in der allgemein üblichen Weise,
• ohne besondere Erschwernis und
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zugänglich und nutzbar sind“
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ab wann muss es barrierefrei sein
• bauliche Maßnahmen
• Neu- und Umbauten 2006
• Altbauten 2016,
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• € 1.000,– (2006)
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• € 5.000,– (2013)
• für Systeme der
Informationstechnologie
sowie anderer gestalteter
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• keine Übergangsfristen,
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Recht und Ordnung
... und was, wenn nicht
• Diskriminierte Person hat
• Anspruch auf Ersatz eines
Vermögensschadens
• Anspruch auf eine
Entschädigung für die
erlittene persönliche
Beeinträchtigung
• Diskriminierte Person
kann Klage bei einem
ordentlichen Gericht
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Schlichtungsverfahren
• kann Gericht am
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das Haus vom Nikolaus – 1
Auf dieser Seite behandeln wir nun, wie wir das Haus vom Nikolaus aufbauen
können ohne dass man eine Linie zweimal zieht. Es ist gar nicht so schwierig, wie
es sich anhört. Schritt für Schritt werde ich Sie begleiten. Zuerst fangen wir unten
links an und ziehen eine Gerade nach oben. Damit wären wir ja schon im
Dachgeschoss. Von da an drehen wir uns um 45° nach rechts und ziehen einen
Strich bis zur imaginären Mitte des Hauses. Dort angekommen drehen wir uns
nochmals um 45° nach rechts und ziehen eine Linie, die genauso lang ist, wie die
erste Diagonale. Nun sollte schon mal das Dach stehen. Nun kommt das
Erdgeschoss dran. Wir drehen uns nochmals um 45° und ziehen eine Linie,
genauso lang wie die Allererste. Das Haus wird schon in der Form erkennbar. Nun
drehen wir um 90° und ziehen eine Linie, bis wir wieder am Ursprung ankommen.
Jetzt kommt das Innere des Hauses. Nochmal um 45° nach rechts gedreht und es
wird eine Linie bis zum Rand gezogen. Jetzt drehen wir uns um 45° nach links und
ziehen eine Linie bis zum gegenüberliegenden Rand. Zu aller letzt drehen wir uns
um 45° nach links und ziehen die Linie bis zur Ecke. Fertig ist das Haus vom
Nikolaus.
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das Haus vom Nikolaus – 1
Wir zeichnen das Haus vom Nikolaus
So zeichnen Sie das Haus vom Nikolaus mit einer Linie.
Es ist leicht, folgen Sie der Anleitung:
Die linke Wand und das Dach
Sie beginnen unten links an und zeichnen eine Gerade nach oben.
Das Dach
Jetzt zeichnen Sie schräg nach rechts oben und ziehen einen Strich bis zur imaginären Mitte des Hauses. Von
dort zeichnen Sie eine Linie schräg nach rechts unten, genauso lang, wie die Vorhergehende.
Das Erdgeschoss
Jetzt zeichnen Sie eine Linie, genauso lang wie die Allererste, senkrecht nach unten. und dann eine
waagerechte Linie bis zum Anfang der ersten Linie.
Das Innere des Hauses
Jetzt zeichnen Sie eine Linie schräg nach rechts oben, waagerecht nach links und schräg nach rechts unten
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• WCAG 2.0:
• www.w3.org/TR/WCAG20
• vier Prinzipien
• zwölf Richtlinien
• je Richtlinie
• testbare Erfolgskriterien auf drei Ebenen
• A, AA und AAA
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Vier Prinzipien
• Wahrnehmbar
• Informationen und
Bestandteile der
Benutzerschnittstelle
müssen den Benutzern so
präsentiert werden, dass
diese sie wahrnehmen
können, dürfen nicht für all
ihre Sinne unsichtbar sein.
• Bedienbar
• Bestandteile der
Benutzerschnittstelle und
Navigation müssen
bedienbar sein
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Vier Prinzipien
• Verständlich
• Informationen und
Bedienung der
Benutzerschnittstelle
müssen verständlich sein.
• Robust
• Benutzer und
Benutzerinnen müssen in
der Lage sein, auf Inhalte
zuzugreifen, während sich
die Techniken weiter
entwickeln
Für jede der vier Prinzipien gibt es
Richtlinien und Erfolgskriterien.
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benötigte Formen geändert
werden können, wie zum
Beispiel Großschrift, Braille,
Symbole oder einfachere
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• Alle Nicht-Text-Inhalte, die
dem Benutzer präsentiert
werden, haben eine
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äquivalenten Zweck dient,
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aufgelisteten Situationen.
(Stufe A)
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niedrigen, sekundären Schulbildung hinausgehen, dann gibt
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niedrige, sekundäre Schulbildung hinausgehenden
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  • 2. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. Allgemeines was sind Barrieren • alle von Menschen gestaltete • Erschwernisse • Einschränkungen • Hindernisse welche behinderte Menschen gegenüber anderen benachteiligen können • wir unterscheiden zwischen • physischen • kommunikativen • intellektuellen und • sozialen Barrieren 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 2
  • 3. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. Allgemeines wer ist behindert • weltweit etwa 15% der Weltbevölkerung • in Österreich mehr als 20% der Bevölkerung • etwa 1.000.000 (12%) Mobilitäts-eingeschränkt • etwa 300.000 (4%) stark Seh-beeinträchtigt • etwa 200.000 (2%) psychisch/neurologisch beeinträchtigt • etwa 200.000 (2%) starke Hör-beeinträchtigt • etwa 100.000 (1%) mit Lernschwierigkeiten 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 3
  • 4. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. Allgemeines wem nutzt Barrierefreiheit • Barrierefreiheit nutzt ALLEN • für etwa 10% der Bevölkerung – unumgänglich • für etwa 40% der Bevölkerung – notwendig • für etwa 100% der Bevölkerung – komfortabel Kunden kaufen gerne dort, wo es für sie komfortabel ist • Barrierefreiheit nutzt Unternehmerinnen und Unternehmern 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 4
  • 5. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. Recht und Ordnung • Diskriminierungsverbot • Bundesbehindertengleichstellungsgesetz • gilt grundsätzlich für alle Angebote, welche der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen • gilt auch für Angebote, welche nur einer eingeschränkten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen • Behinderteneinstellungsgesetz • gilt für die Arbeitswelt 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 5
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  • 7. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. Recht und Ordnung ab wann muss es barrierefrei sein • bauliche Maßnahmen • Neu- und Umbauten 2006 • Altbauten 2016, ausgenommen der Aufwand ist unter • € 1.000,– (2006) • € 3.000,– (2010) • € 5.000,– (2013) • für Systeme der Informationstechnologie sowie anderer gestalteter Lebensbereiche • keine Übergangsfristen, • wirksam ab 1.1.2006 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 7
  • 8. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. Recht und Ordnung ... und was, wenn nicht • Diskriminierte Person hat • Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens • Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung • Diskriminierte Person kann Klage bei einem ordentlichen Gericht einbringen • nur bei vorherigem Schlichtungsverfahren • kann Gericht am Wohnsitz sein • Verbands-Klagen möglich 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 8
  • 9. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. digitale und analoge Medien • digitale Medien • Webseiten • eMails • Newsletter • PDF • Apps, Programme • Präsentationen • ... • analoge Medien • Brief • Folder, Flyer, Prospekt • Geschäftskarten • PDF • Skripten • Handouts • ... 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 9
  • 10. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. barrierefrei Gestaltung Grundlegendes zur Wahrnehmbarkeit • Benutzererfahrung der Zielgruppe beachten • Design und Layout einfach, und „nicht überladen“ • Schriftarten, Schriftgrößen, Zeilenlängen und Abstände eher groß wählen • Farben und Farb-Kontraste mit Bedacht wählen • Menge der Informationen je Seite begrenzen • Ablenkung durch Grafiken vermeiden • gleiche Grafiken für gleiche Sache • Grafiken mit Bezug zum Text wählen 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 10
  • 11. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. barrierefrei Gestaltung Farb-Kontraste – ein Beispiel • colorfilter.wickline.org • normale Ansicht • Rot/Grün-Fehlsichtig 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 11
  • 12. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. barrierefrei Gestaltung Grundlegendes Lesbarkeit/Verständlichkeit • Lernschwierigkeiten • nicht-deutscher Muttersprache • Hör-Beeinträchtigungen • funktionalem Analphabetismus • geringem Bildungs-Niveau • sowie für • ältere Personen • Personen, welche sich nur mal schnell informieren wollen Texte können Barrieren schaffen, für Personen mit 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 12
  • 13. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. barrierefrei Gestaltung Grundlegendes Lesbarkeit/Verständlichkeit • auf Wort-Ebene • gebräuchliche Wörter • zusammengesetzte Wörter vermeiden • Fremdwörter vermeiden • News – Neuigkeiten • Story – Geschichte • Abkürzungen vermeiden • abstrakte Begriffe mit Beispielen erläutern • Gender-Freie Begriffe finden • die Teilnehmer*innen • die Teilnehmenden 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 13
  • 14. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. barrierefrei Gestaltung Grundlegendes Lesbarkeit/Verständlichkeit • auf Text-Ebene • kurze Sätze • eine Information je Satz • „aktive“ Sprache • Worte am Zeilenende nicht abteilen • Texte mit Überschriften und Absätzen gliedern • „Bei der Prüfung, die heute durchgeführt wurde, konnten nur zwei Kandidaten mit „bestanden“ bewertet werden.“ • „Die heutige Prüfung bestanden nur zwei Teilnehmende.“ 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 14
  • 15. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. barrierefreie Gestaltung das Haus vom Nikolaus – 1 Auf dieser Seite behandeln wir nun, wie wir das Haus vom Nikolaus aufbauen können ohne dass man eine Linie zweimal zieht. Es ist gar nicht so schwierig, wie es sich anhört. Schritt für Schritt werde ich Sie begleiten. Zuerst fangen wir unten links an und ziehen eine Gerade nach oben. Damit wären wir ja schon im Dachgeschoss. Von da an drehen wir uns um 45° nach rechts und ziehen einen Strich bis zur imaginären Mitte des Hauses. Dort angekommen drehen wir uns nochmals um 45° nach rechts und ziehen eine Linie, die genauso lang ist, wie die erste Diagonale. Nun sollte schon mal das Dach stehen. Nun kommt das Erdgeschoss dran. Wir drehen uns nochmals um 45° und ziehen eine Linie, genauso lang wie die Allererste. Das Haus wird schon in der Form erkennbar. Nun drehen wir um 90° und ziehen eine Linie, bis wir wieder am Ursprung ankommen. Jetzt kommt das Innere des Hauses. Nochmal um 45° nach rechts gedreht und es wird eine Linie bis zum Rand gezogen. Jetzt drehen wir uns um 45° nach links und ziehen eine Linie bis zum gegenüberliegenden Rand. Zu aller letzt drehen wir uns um 45° nach links und ziehen die Linie bis zur Ecke. Fertig ist das Haus vom Nikolaus. 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 15
  • 16. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. barrierefreie Gestaltung das Haus vom Nikolaus – 1 Wir zeichnen das Haus vom Nikolaus So zeichnen Sie das Haus vom Nikolaus mit einer Linie. Es ist leicht, folgen Sie der Anleitung: Die linke Wand und das Dach Sie beginnen unten links an und zeichnen eine Gerade nach oben. Das Dach Jetzt zeichnen Sie schräg nach rechts oben und ziehen einen Strich bis zur imaginären Mitte des Hauses. Von dort zeichnen Sie eine Linie schräg nach rechts unten, genauso lang, wie die Vorhergehende. Das Erdgeschoss Jetzt zeichnen Sie eine Linie, genauso lang wie die Allererste, senkrecht nach unten. und dann eine waagerechte Linie bis zum Anfang der ersten Linie. Das Innere des Hauses Jetzt zeichnen Sie eine Linie schräg nach rechts oben, waagerecht nach links und schräg nach rechts unten 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 16
  • 17. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. die Web Content Accessibility Guidelines • WCAG 2.0: • www.w3.org/TR/WCAG20 • vier Prinzipien • zwölf Richtlinien • je Richtlinie • testbare Erfolgskriterien auf drei Ebenen • A, AA und AAA 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 17
  • 18. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. die Web Content Accessibility Guidelines Vier Prinzipien • Wahrnehmbar • Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können, dürfen nicht für all ihre Sinne unsichtbar sein. • Bedienbar • Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 18
  • 19. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. die Web Content Accessibility Guidelines Vier Prinzipien • Verständlich • Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. • Robust • Benutzer und Benutzerinnen müssen in der Lage sein, auf Inhalte zuzugreifen, während sich die Techniken weiter entwickeln Für jede der vier Prinzipien gibt es Richtlinien und Erfolgskriterien. 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 19
  • 20. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. die Web Content Accessibility Guidelines ein Beispiel – Prinzip 1: Wahrnehmbar • Richtlinie 1.1 Textalternativen • Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache. • Erfolgskriterium • Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient, mit Ausnahme der unten aufgelisteten Situationen. (Stufe A) barrierefreies-webdesign.de 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 20
  • 21. Forum [EPU KMU] Treffpunkt Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer mit Weitblick… Ing. Karin Gerbrich karin.gerbrich@kgkg.at +43 676 6920430 Weiter kommen. die Web Content Accessibility Guidelines ein Beispiel – Prinzip 3: Verständlich • Richtlinie 3.1 Lesbar • Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich • Erfolgskriterium • Wenn der Text nach der Entfernung von Eigennamen und Titeln Lesefähigkeiten voraussetzt, die über das Niveau der niedrigen, sekundären Schulbildung hinausgehen, dann gibt es ergänzenden Inhalt oder eine Version, die keine über die niedrige, sekundäre Schulbildung hinausgehenden Lesefähigkeiten verlangt. (Stufe AAA) 16. Dezember 2015 Digitale und analoge Medien im Blickpunkt der Barrierefreiheit 21

Hinweis der Redaktion

  1. http://www.barrierefreies-webdesign.de/richtlinien/wcag-2.0-erfolgskriterien/nicht-text-inhalt.html
  2. http://www.barrierefreies-webdesign.de/richtlinien/wcag-2.0-erfolgskriterien/nicht-text-inhalt.html