Finanzverwaltungsgesetz (FVG) 2016
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt detailliert welche Finanzbehörden es gibt und welche Zuständigkeiten diese haben.
FVG Ausfertigungsdatum: 30.08.1971
Vollzitat: „Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist.“
Die Vermögensverteilung in Deutschland ist wie auf der ganzen Welt (auch innerhalb eines Staates) sehr uneinheitlich.
Die acht reichsten Männer der Welt besitzen so viel, wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung.
Die fünf reichsten Deutschen besitzen so viel wie 40 % der deutschen Bevölkerung.
85 deutsche Milliardäre haben so viel Vermögen, wie die Hälfte der deutschen Bevölkerung zusammen.
Schließlich hat ein Prozent der deutschen Bevölkerung ebenso viel Vermögen wie 80 Prozent der restlichen Bevölkerung.
Die Anzahl der Milliardäre ist im Jahr 2017 kräftig gestiegen. Nach der sog. Forbes-Liste gehörten 2.043 Personen diesem elitären Zirkel an. Dabei sind nach dem Oxfam-Bericht zur sozialen Ungleichheit 82 Prozent des erwirtschafteten Vermögens in die Taschen des reichsten Prozents der Weltbevölkerung geflossen
Für die deutschen Kommunen (Städte und Gemeinden) ist die Grundsteuer eine ihrer zuverlässigsten Einnahmequellen nach dem Grundsteuergesetz.
2016 flossen rund 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen -- der Anteil der Grundsteuer an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeinde¬verbände lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent.
Inwieweit diese Einnahmen bedroht sind ist indes unklar.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 festgestellt, dass die bisherige Grundsteuerbemessung verfassungswidrig ist.
Zwar mangelt es laut einem Artikel auf welt.de nicht an Reformvorschlägen, aber noch ist unklar, wie die neue Grundsteuer konkret aussehen wird.
Die Vermögensverteilung in Deutschland ist wie auf der ganzen Welt (auch innerhalb eines Staates) sehr uneinheitlich.
Die fünf reichsten Deutschen besitzen so viel wie 40 % der deutschen Bevölkerung.
85 deutsche Milliardäre haben so viel Vermögen, wie die Hälfte der deutschen Bevölkerung zusammen.
„Im Jahr 2014 hatten 19 000 von allen in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro – das waren knapp 1 600 Steuerpflichtige mehr als 2013. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, betrug das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe 2,7 Millionen Euro.“ (Pressemitteilung des DESTATIS vom Nr. 224 vom 21.06.2018)
In steuerlicher Hinsicht ist die Frage bedeutsam, ob alle Menschen gleich besteuert werden. Im Interesse der Steuergerechtigkeit bedeutet das, ob alle Menschen in
Deutschland dieselben Gestaltungsspielräume haben.
Zahlen die knapp 20.000 reichsten Deutschen ihre Steuern vollständig in Deutschland? Wohnen sie überhaupt mit Hauptwohnsitz in Deutschland, oder haben sie ihren Wohnsitz verlegt?
Quellen und weiterführende Hinweise:
DESTATIS, Pressemitteilung Nr. 224 vom 21.06.2018
Weerth, Vermögensverteilung weltweit, OXFAM, DOI: 10.13140/RG.2.2.28984.19203.
Weerth, Vermögensverteilung in Deutschland, OXFAM, DOI: 10.13140/RG.2.2.31500.77445.
Das BMF veröffentlicht jährlich die sog. kassenmäßigen Steuereinnahmen je Steuerart. 2018 hat das BMF einen neuen Weg beschritten und die Steuerschätzung für 2018 nach Steuerarten aufgeschlüsselt und als Infografik veröffentlicht.
Der neue Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der wie sein Vorgänger Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) weiterhin die schwarze Null anstrebt, muss angesichts der Steuerschätzung 2017/2018 erneut ein zufriedener Mann sein.
Das Ziel der dauerhaften schwarzen Null kommt immer näher. Die Einnahmen durch die aktuellen Steuereinnahmen sehen Steigerungen auf Grund der guten Konjunktur und anhaltenden Konsumwünsche der Bürger bis 2022 vor.
Die Grafik der Statista stellt die Steuereinnahmen getrennt für Gemeinde-, Landes- und Bundessteuern, sowie traditionelle EU-Eigenmittel (v.a. Zölle) dar.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat die Prognose im Herbst 2017 um 26,3 Mrd. Euro nach oben korrigiert…
Finanzverwaltungsgesetz (FVG) 2016
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt detailliert welche Finanzbehörden es gibt und welche Zuständigkeiten diese haben.
FVG Ausfertigungsdatum: 30.08.1971
Vollzitat: „Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist.“
Die Vermögensverteilung in Deutschland ist wie auf der ganzen Welt (auch innerhalb eines Staates) sehr uneinheitlich.
Die acht reichsten Männer der Welt besitzen so viel, wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung.
Die fünf reichsten Deutschen besitzen so viel wie 40 % der deutschen Bevölkerung.
85 deutsche Milliardäre haben so viel Vermögen, wie die Hälfte der deutschen Bevölkerung zusammen.
Schließlich hat ein Prozent der deutschen Bevölkerung ebenso viel Vermögen wie 80 Prozent der restlichen Bevölkerung.
Die Anzahl der Milliardäre ist im Jahr 2017 kräftig gestiegen. Nach der sog. Forbes-Liste gehörten 2.043 Personen diesem elitären Zirkel an. Dabei sind nach dem Oxfam-Bericht zur sozialen Ungleichheit 82 Prozent des erwirtschafteten Vermögens in die Taschen des reichsten Prozents der Weltbevölkerung geflossen
Für die deutschen Kommunen (Städte und Gemeinden) ist die Grundsteuer eine ihrer zuverlässigsten Einnahmequellen nach dem Grundsteuergesetz.
2016 flossen rund 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen -- der Anteil der Grundsteuer an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeinde¬verbände lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent.
Inwieweit diese Einnahmen bedroht sind ist indes unklar.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 festgestellt, dass die bisherige Grundsteuerbemessung verfassungswidrig ist.
Zwar mangelt es laut einem Artikel auf welt.de nicht an Reformvorschlägen, aber noch ist unklar, wie die neue Grundsteuer konkret aussehen wird.
Die Vermögensverteilung in Deutschland ist wie auf der ganzen Welt (auch innerhalb eines Staates) sehr uneinheitlich.
Die fünf reichsten Deutschen besitzen so viel wie 40 % der deutschen Bevölkerung.
85 deutsche Milliardäre haben so viel Vermögen, wie die Hälfte der deutschen Bevölkerung zusammen.
„Im Jahr 2014 hatten 19 000 von allen in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro – das waren knapp 1 600 Steuerpflichtige mehr als 2013. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, betrug das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe 2,7 Millionen Euro.“ (Pressemitteilung des DESTATIS vom Nr. 224 vom 21.06.2018)
In steuerlicher Hinsicht ist die Frage bedeutsam, ob alle Menschen gleich besteuert werden. Im Interesse der Steuergerechtigkeit bedeutet das, ob alle Menschen in
Deutschland dieselben Gestaltungsspielräume haben.
Zahlen die knapp 20.000 reichsten Deutschen ihre Steuern vollständig in Deutschland? Wohnen sie überhaupt mit Hauptwohnsitz in Deutschland, oder haben sie ihren Wohnsitz verlegt?
Quellen und weiterführende Hinweise:
DESTATIS, Pressemitteilung Nr. 224 vom 21.06.2018
Weerth, Vermögensverteilung weltweit, OXFAM, DOI: 10.13140/RG.2.2.28984.19203.
Weerth, Vermögensverteilung in Deutschland, OXFAM, DOI: 10.13140/RG.2.2.31500.77445.
Das BMF veröffentlicht jährlich die sog. kassenmäßigen Steuereinnahmen je Steuerart. 2018 hat das BMF einen neuen Weg beschritten und die Steuerschätzung für 2018 nach Steuerarten aufgeschlüsselt und als Infografik veröffentlicht.
Der neue Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der wie sein Vorgänger Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) weiterhin die schwarze Null anstrebt, muss angesichts der Steuerschätzung 2017/2018 erneut ein zufriedener Mann sein.
Das Ziel der dauerhaften schwarzen Null kommt immer näher. Die Einnahmen durch die aktuellen Steuereinnahmen sehen Steigerungen auf Grund der guten Konjunktur und anhaltenden Konsumwünsche der Bürger bis 2022 vor.
Die Grafik der Statista stellt die Steuereinnahmen getrennt für Gemeinde-, Landes- und Bundessteuern, sowie traditionelle EU-Eigenmittel (v.a. Zölle) dar.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat die Prognose im Herbst 2017 um 26,3 Mrd. Euro nach oben korrigiert…
Diese Visualisierung zeigt die Selbstanzeigen bei den Finanzämtern der Bundesländer der Jahre 2014 und 2015.
Nicht enthalten sind strafbefreiende Selbstanzeigen bei der Bundesfinanzverwaltung (der Zollverwaltung).
Mit dem 1.1.2015 ist die gesetzliche Verschärfung der Selbstanzeige nach § 370 AO in Kraft getreten.
Die Folge für das Jahr 2015 war in der Regel ein deutliches Sinken der Selbstanzeigen. Nur in Thüringen gab es eine Steigerung der Selbstanzeigen.
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Mehr von Dr. Carsten Weerth BSc (University of Glasgow) LLM MA
Diese Visualisierung zeigt die Selbstanzeigen bei den Finanzämtern der Bundesländer der Jahre 2014 und 2015.
Nicht enthalten sind strafbefreiende Selbstanzeigen bei der Bundesfinanzverwaltung (der Zollverwaltung).
Mit dem 1.1.2015 ist die gesetzliche Verschärfung der Selbstanzeige nach § 370 AO in Kraft getreten.
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Mehr von Dr. Carsten Weerth BSc (University of Glasgow) LLM MA (20)
FOM Steuerrecht: Steuerliche Selbstanzeigen bei deutschen Finanzämtern in den...
FOM Steuerrecht: Die Finanzverfassung
1. Diplom-Finanzwirt (FH)
Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA
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Finanzverfassung (Art. 104a – 115 GG)
Die Finanzverfassung (Abs. 10 des GG, Art. 104a bis 115 GG) beinhaltet die
Vorschriften des „Finanzwesens“ im Grundgesetz (GG).
Darin sind folgende wesentliche Regelungsinhalte bestimmt (bitte GG lesen!):
Artikel 105 GG Gesetzgebungshoheit
Artikel 106 GG Ertragshoheit
Artikel 108 GG Verwaltungshoheit
Artikel 109 GG Unabhängige Haushaltsführung von Bund und Ländern u. a.
Artikel 109a GG Zur Vermeidung von Notlagen: Stabilitäts- u. WachstumsG
Artikel 110 GG Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan des Bundes
Artikel 111 GG Vorläufige Haushaltsführung
Artikel 112 GG Über- und außerplanmäßige Ausgaben: Zustimmung des BMF
Artikel 114 GG Rechnungslegung des BMF zur Entlastung der Regierung; BRH
Artikel 115 GG Kreditwirtschaft des Bundes