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1.) WAS?
2.)WER?
3.) MONEY MONEY MONEY
4.)WIE?
5.) FERNSTEUERBARKEIT
6.) FALLBEISPIELE
WAS?
Direktvermarktung – Ein Überblick
„Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von
Strom bspw. aus erneuerbaren Energiequellen
(Photovoltaik‚ Windenergie, Biogas oder Wasserkraft)
an einen Stromabnehmer bezeichnet.“
WER?
Direktvermarktung
Entwicklung der verpflichtenden Direktvermarktung
Leistung
500 kW
100 kW
01.08.2014 01.01.2016 Zukunft?
Freiwillig
Verpflichtend
Heute
?
Mit dem EEG 2014 wurde Direktvermarktung für viele Neuanlagen zur Pflicht
Direktvermarktung
= Vorbereitung auf die Zeit
nach dem EEG!
NEUANLAGEN
ab 01.08.2014: ab 500 kW
ab 2016: ab 100 kW
verpflichtend
BESTANDSANLAGEN
Bei Inbetriebnahme
vor 01.08.2014
freiwillig
Bild Partner
Money Money
Money
13
Vergütungsmodelle
Zweistrommodell Einstrommodell
14
Marktwert -
Dienstleistungsentgelt Marktprämie
Marktwert +
Marktprämie –
Dienstleistungs-
entgelt
vs.
Marktprämienmodell:
15
16
Marktprä
mie
Marktwe
rt
Spot
?
Gesetzliche Rahmenbedingungen
17
verpflichtend
WIE?
Ihr Weg in die Direktvermarktung
• In 6 Schritten in die Direktvermarktung
19
2. Schritt:
Angebotsformular ausfüllen
1. Schritt:
Informationen über
www.interconnector.de oder
Partnerseiten erhalten
3. Schritt:
Einladung zum Portal und
Vertragsangebot einsehen
5. Schritt:
Übersicht im Portal erlangen
und Fernsteuerung herstellen
4. Schritt: Direktvermarktungsvertrag
abschließen und in das Portal
hochladen
6. Schritt:
Mehrerlöse
erzielen
Start der Direktvermarktung
Online-Erlösrechner auf
www.interconnector.de
Vorteile im Überblick
Fernsteuerbarkeit
23
24
25
Schritte zur Fernsteuerbarkeit
› B&I&S: Infos schon während der Planungsphase bei unserem Partner ServiceZeit einholen
› B: Prozess im Portal anstoßen und relevante Daten eintragen - direkt mit Angebotslegung,
spätestens aber nach Vertragsabschluss!
› I: Daten an Servicezeit übermitteln
› S: Erstellt ein Angebot
› B: Unterschreibt Angebot
› B: Technische Voraussetzungen erfüllen /ggf. S: Schickt Hardware
› B: Frist beachten! Ohne fristgerechte Abnahme/Test – keine Marktprämie vom VNB (§20 EEG)
› S: Durchführung der Test-Fernsteuerung und Erstellung des Protokolls für den VNB
› B: Unterschrift des Betreibers auf „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“
› I: Weiterleiten an VNB
26
Technische Voraussetzungen
Internetverbindung
› Für DV-Schnittstelle mindestens 1GB Datenvolumen
› Verbindung für Anlagenmonitoring kann i.d.R. mitgenutzt werden
› SIM-Karte muss vom Anlagenbetreiber gestellt werden
Wirkleistungsreduzierung
› Info darüber, ob FWA (Fernwirkanlage) zum Einsatz kommt
› Anforderungen abstimmen -> Dokumentation übermitteln
› Direktvermarktungsschnittstelle (Zusatzlizenz oder Zusatzhardware)
Bspw. SMA ClusterController; Solarlog DPM Lizenz; Meteocontrol DV Paket
› Nach Hardware-Installation Servicezeit kontaktieren
Einspeiseleistung
› Volleinspeisung / i.d.R. kann die Erzeugungsleistung genutzt werden
› Überschusseinspeisung / Reduktion Erzeugung um Verbrauch
› Bspw. Datenlogger um Messung erweitern oder via ServiceZeit Hardware
27
28
Fristen
2 Fristen: EEG-Anmeldung und Nachweis der Fernsteuerbarkeit
› Bei Neubau-Anlage
FS: Ende des auf den DV-Start folgenden Monat (30. April)
DV: Monatsletzter zum übernächsten Monat (31. Jan für den 1.März)
Unterschied zwischen EEG-Anmeldung und Inbetriebnahme!!!
› Bei Bestandsanlage oder Direktvermarkter-Wechsel
FS: Mit Beginn des DV-Starts
DV: 10 Werktage zum Monatsersten
29
30
Abnahmeprotokoll
31
Schritte zur Fernsteuerbarkeit
› B&I&S: Infos schon während der Planungsphase bei unserem Partner ServiceZeit einholen
› B: Prozess im Portal anstoßen und relevante Daten eintragen - direkt mit Angebotslegung,
spätestens aber nach Vertragsabschluss!
› I: Daten an Servicezeit übermitteln
› S: Erstellt ein Angebot
› B: Unterschreibt Angebot
› B: Technische Voraussetzungen erfüllen /ggf. S: Schickt Hardware
› B: Frist beachten! Ohne fristgerechte Abnahme/Test – keine Marktprämie vom VNB (§20 EEG)
› Bei Neubau-Anlage -> Ende des auf den DV-Start folgenden Monats
› Bei Bestands-Anlage oder Direktvermarkter-Wechsel -> mit Beginn des DV-Starts
› S: Übertragung des Zertifikats, Durchführung der Test-Fernsteuerung und Erstellung des
Protokolls für den VNB
› B: Unterschrift des Betreibers auf „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“
› I: Weiterleiten an VNB
3230.09.2019 | Direktvermarktung – Warum es sich nicht lohnt, nur 99 kWp Anlagen zu bauen | Energyhubclub
FALLBEISPIELE
Fallbeispiele
Kostenvergleich: SLP-Einrichtungszähler vs. Lastgangzähler
› Kosten Messstellenbetrieb Niederspannung*:
› SLP-Zähler/Einrichtungszähler: ca. 70 €/a
› Einrichtungslastgangzähler beim Netzbetreiber: ca. 300-400 €/a
› Einrichtungslastgangzähler bei wettbewerblichem Messstellenbetreiber:
180 €/a (<100 kW) - 350 €/a (>250 kW)
› Resultat bei Umstellung von EEG- auf Direktvermarktung:
› 70 €/a vs. 180 €/a = Mehrkosten: 110 €/a
34
*Kosten für Wandler-Messung nicht berücksichtigt, da diese bei SLP- und Lastgangzählern ab 30 kW anfallen
Fallbeispiele
Beispiel 1: Freiwillige Direktvermarktung <100 kW
› Leistung:
99 kW
› Eigenverbrauch:
5 %
› Jahreseinspeisung:
94.050 kWh
› EEG-Vergütung:
9,5 ct/kWh
35
Vorteil aus höheren Vermarktungserlösen (130 €/a) können die höheren Kosten von
Lastgangzählern (über)kompensieren
Fallbeispiele
Beispiel 2: Verpflichtende Direktvermarktung >100 kW
› Leistung:
130 kW
› Eigenverbrauch:
5 %
› Jahreseinspeisung:
123.500 kWh
› EEG-Vergütung:
9,5 ct/kWh
36
Fallbeispiele
Anlagenvergleich: 99 kW vs. 130 kW
› Leistung:
99 / 130 kW
› Eigenverbrauch:
5 %
› Jahreseinspeisung:
94.050 kWh /
123.500 kWh
› EEG-Vergütung:
9,5 ct/kWh
37
99 kW 130 kW99 kW
Mehrerlös
~ 2.800 €/a
Fazit: 99kW vs. 130 kW
Fragerund
p.fees@enbw.com
a.bestmann
@enbw.com

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Energyhub Club 2019 Direktvermarktung

  • 1.
  • 2. 1.) WAS? 2.)WER? 3.) MONEY MONEY MONEY 4.)WIE? 5.) FERNSTEUERBARKEIT 6.) FALLBEISPIELE
  • 4. Direktvermarktung – Ein Überblick „Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom bspw. aus erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik‚ Windenergie, Biogas oder Wasserkraft) an einen Stromabnehmer bezeichnet.“
  • 5.
  • 6.
  • 7.
  • 9. Direktvermarktung Entwicklung der verpflichtenden Direktvermarktung Leistung 500 kW 100 kW 01.08.2014 01.01.2016 Zukunft? Freiwillig Verpflichtend Heute ? Mit dem EEG 2014 wurde Direktvermarktung für viele Neuanlagen zur Pflicht Direktvermarktung = Vorbereitung auf die Zeit nach dem EEG! NEUANLAGEN ab 01.08.2014: ab 500 kW ab 2016: ab 100 kW verpflichtend BESTANDSANLAGEN Bei Inbetriebnahme vor 01.08.2014 freiwillig
  • 10.
  • 13. 13
  • 14. Vergütungsmodelle Zweistrommodell Einstrommodell 14 Marktwert - Dienstleistungsentgelt Marktprämie Marktwert + Marktprämie – Dienstleistungs- entgelt vs.
  • 18. WIE?
  • 19. Ihr Weg in die Direktvermarktung • In 6 Schritten in die Direktvermarktung 19 2. Schritt: Angebotsformular ausfüllen 1. Schritt: Informationen über www.interconnector.de oder Partnerseiten erhalten 3. Schritt: Einladung zum Portal und Vertragsangebot einsehen 5. Schritt: Übersicht im Portal erlangen und Fernsteuerung herstellen 4. Schritt: Direktvermarktungsvertrag abschließen und in das Portal hochladen 6. Schritt: Mehrerlöse erzielen Start der Direktvermarktung
  • 23. 23
  • 24. 24
  • 25. 25
  • 26. Schritte zur Fernsteuerbarkeit › B&I&S: Infos schon während der Planungsphase bei unserem Partner ServiceZeit einholen › B: Prozess im Portal anstoßen und relevante Daten eintragen - direkt mit Angebotslegung, spätestens aber nach Vertragsabschluss! › I: Daten an Servicezeit übermitteln › S: Erstellt ein Angebot › B: Unterschreibt Angebot › B: Technische Voraussetzungen erfüllen /ggf. S: Schickt Hardware › B: Frist beachten! Ohne fristgerechte Abnahme/Test – keine Marktprämie vom VNB (§20 EEG) › S: Durchführung der Test-Fernsteuerung und Erstellung des Protokolls für den VNB › B: Unterschrift des Betreibers auf „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ › I: Weiterleiten an VNB 26
  • 27. Technische Voraussetzungen Internetverbindung › Für DV-Schnittstelle mindestens 1GB Datenvolumen › Verbindung für Anlagenmonitoring kann i.d.R. mitgenutzt werden › SIM-Karte muss vom Anlagenbetreiber gestellt werden Wirkleistungsreduzierung › Info darüber, ob FWA (Fernwirkanlage) zum Einsatz kommt › Anforderungen abstimmen -> Dokumentation übermitteln › Direktvermarktungsschnittstelle (Zusatzlizenz oder Zusatzhardware) Bspw. SMA ClusterController; Solarlog DPM Lizenz; Meteocontrol DV Paket › Nach Hardware-Installation Servicezeit kontaktieren Einspeiseleistung › Volleinspeisung / i.d.R. kann die Erzeugungsleistung genutzt werden › Überschusseinspeisung / Reduktion Erzeugung um Verbrauch › Bspw. Datenlogger um Messung erweitern oder via ServiceZeit Hardware 27
  • 28. 28
  • 29. Fristen 2 Fristen: EEG-Anmeldung und Nachweis der Fernsteuerbarkeit › Bei Neubau-Anlage FS: Ende des auf den DV-Start folgenden Monat (30. April) DV: Monatsletzter zum übernächsten Monat (31. Jan für den 1.März) Unterschied zwischen EEG-Anmeldung und Inbetriebnahme!!! › Bei Bestandsanlage oder Direktvermarkter-Wechsel FS: Mit Beginn des DV-Starts DV: 10 Werktage zum Monatsersten 29
  • 31. 31
  • 32. Schritte zur Fernsteuerbarkeit › B&I&S: Infos schon während der Planungsphase bei unserem Partner ServiceZeit einholen › B: Prozess im Portal anstoßen und relevante Daten eintragen - direkt mit Angebotslegung, spätestens aber nach Vertragsabschluss! › I: Daten an Servicezeit übermitteln › S: Erstellt ein Angebot › B: Unterschreibt Angebot › B: Technische Voraussetzungen erfüllen /ggf. S: Schickt Hardware › B: Frist beachten! Ohne fristgerechte Abnahme/Test – keine Marktprämie vom VNB (§20 EEG) › Bei Neubau-Anlage -> Ende des auf den DV-Start folgenden Monats › Bei Bestands-Anlage oder Direktvermarkter-Wechsel -> mit Beginn des DV-Starts › S: Übertragung des Zertifikats, Durchführung der Test-Fernsteuerung und Erstellung des Protokolls für den VNB › B: Unterschrift des Betreibers auf „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ › I: Weiterleiten an VNB 3230.09.2019 | Direktvermarktung – Warum es sich nicht lohnt, nur 99 kWp Anlagen zu bauen | Energyhubclub
  • 34. Fallbeispiele Kostenvergleich: SLP-Einrichtungszähler vs. Lastgangzähler › Kosten Messstellenbetrieb Niederspannung*: › SLP-Zähler/Einrichtungszähler: ca. 70 €/a › Einrichtungslastgangzähler beim Netzbetreiber: ca. 300-400 €/a › Einrichtungslastgangzähler bei wettbewerblichem Messstellenbetreiber: 180 €/a (<100 kW) - 350 €/a (>250 kW) › Resultat bei Umstellung von EEG- auf Direktvermarktung: › 70 €/a vs. 180 €/a = Mehrkosten: 110 €/a 34 *Kosten für Wandler-Messung nicht berücksichtigt, da diese bei SLP- und Lastgangzählern ab 30 kW anfallen
  • 35. Fallbeispiele Beispiel 1: Freiwillige Direktvermarktung <100 kW › Leistung: 99 kW › Eigenverbrauch: 5 % › Jahreseinspeisung: 94.050 kWh › EEG-Vergütung: 9,5 ct/kWh 35 Vorteil aus höheren Vermarktungserlösen (130 €/a) können die höheren Kosten von Lastgangzählern (über)kompensieren
  • 36. Fallbeispiele Beispiel 2: Verpflichtende Direktvermarktung >100 kW › Leistung: 130 kW › Eigenverbrauch: 5 % › Jahreseinspeisung: 123.500 kWh › EEG-Vergütung: 9,5 ct/kWh 36
  • 37. Fallbeispiele Anlagenvergleich: 99 kW vs. 130 kW › Leistung: 99 / 130 kW › Eigenverbrauch: 5 % › Jahreseinspeisung: 94.050 kWh / 123.500 kWh › EEG-Vergütung: 9,5 ct/kWh 37 99 kW 130 kW99 kW Mehrerlös ~ 2.800 €/a
  • 38. Fazit: 99kW vs. 130 kW

Hinweis der Redaktion

  1. Eigene Marke – mit EnBW ohne Eigens Pricing Tools & Portal im eigen Design Content
  2. - Warum sind wir hier?
  3. - Warum sind wir hier?
  4. Wie der Bauer der seine Kartoffeln auf dem Wochenmarkt verkauft
  5. Wir haben eine Plattform gebaut auf der jede Technologie vermarktet werden kann
  6. Und jede Anlagengröße. Die kleinste Anlage die wir zur Zeit in der Direktvermarktung haben hat 5kW
  7. Und jeder Eigenverbrauch: Wir vermarkten auch Anlagen mit 99% Eigenverbrauch
  8. - Warum sind wir hier?
  9. -> Entwicklung der Grenze wohin?  Wir bereiten uns heute schon darauf vor, Kleinteiligkeit durch Automatisierung und Standardisierung
  10. Kann Anlagenbetreiber sein…
  11. Oder Projektierer mit mehreren Anlagenebetreiber
  12. - Warum sind wir hier?
  13. Durch das Marktprämienmodell:  Auch bei schwankenden Börsenpreisen entsprechen die Erlöse mindestens der Höhe der EEG-Vergütung. Durch die gesetzliche Verpflichtung: Seit 2016 ist die Direktvermarktung für Neu- anlagen ab 100kW gesetzlich verpflichtend. Bei Nichteinhaltung fällt die EEG-Einspeisevergütung gegenüber der Direktvermarktung deutlich zurück. Zur Vorbereitung auf die Zeit nach dem EEG: Wenn Sie zukünftig Ihren Strom selbst nutzen oder an Dritte verkaufen wollen, bietet Direktvermarktung einen transparenten Überblick über Leistungsdaten und die monatliche Vergütung.
  14. Auch bei schwankenden Börsenpreisen entsprechen die Erlöse mindestens der Höhe der EEG-Vergütung.  Auch für 20 Jahre garantiert!
  15. Marktwert = gewichteter Mittelwert aller Anlagen in Deutschland SPOT= genaue Berechnung des individuellen Stromwerts stundengenau In beiden Fällen wird Marktprämie ausgezahlt Marktwert fester Wert auf 20 Jahre, Spot leicht schwankend
  16. - Warum sind wir hier?
  17. Einfachheit: Wir übernehmen die gesamte energiewirtschaftliche Abwicklung und Koordination der Fernsteuerbarkeit. Transparenz: Unser Onlineportal bietet volle Transparenz über Erzeugungsmengen, Marktpreise, Erzeugungsprognosen, Abrechnungen, Vertrags- und Stammdaten. Mehrerlöse: Laufzeit: Die geförderte EEG-Direktvermarktung läuft analog zur EEG-Laufzeit. Rückwechselmöglichkeit: Ein Rückwechsel in die klassische EEG-Vergütung ist monatlich möglich (gesetzlich festgelegt, freiwillige Direktvermarktung).
  18. Anbindung, Herstellung der Fernsteuerbarkeit, Fernststeuerbarkeit Mythos: warum – weil es sehr unterschiedlichen technologien zum Einsatz kommen und die Lösungen individuell sind Das es viele Kommunikations und Abstimmungspunkte gitb, an denen etwas schieflaufen kann – wodurch natürlich Gewinne entgehen Gesetzliche, technische und Prozessuale Punkte beleuchten
  19. Ich fange heute von hinten an, mit dem Erfolgserlebnis, wenn alle technischen Voraussetztungen geben sind und nur noch eine Unterschrift fehlt. Erklärung zur FS ist das letzte Dokument, das an VNB übermittelt wird und damit die Marktprämie gesichert wird
  20. Wir schauen heute genau in das Kleingedruckte - gestzlichen Anforderungen: insbesondere, was ist genau im §20 geregelt
  21. Die Einspeiseleistung reduzieren – es geht auch stuffen weise Abregelung 30-60-100 %  -grundsätzlich wird nicht eingegriffen, außer die Anlage läuft auf Spot und die Gefahr größerer Verluste besteht – ansonsten ist das Risiko durch den Marktprämie eliminiert.
  22. Die Direktvermarktungsschnittstelle baut einen verschlüsselten Kanal zum Kraftwerkt auf.  Falls nichts davon da ist, kann Servicezeit einen Funkrouter anbieten Die Art der Internetverbindung muss angegeben werden 3 Möglichkeiten der Anbindugn 1. Fernwirkanlage /Funkrundsteuerempfänger 2. Dattenlogger + DV-Schnittstelle 3. Hardware wird bestllt Zur Erstellung der Prognose benötigt es minütlich die Einspeiseleistung - Dattenlogger um die ensprechende Messung wird erweitert Servicezeit kann eine Schnittstelle aufbauen, entweder separat den Verbrauch erfassen oder über die Einspeiseleitung gemessen werden
  23. Volleinspeiser oder Überschusseinspeiser
  24. Eintragung ins Marktstammdatenregister
  25. - Warum sind wir hier?
  26. Mehr: ›Größere PV-Anlage = Mehr regenerativer Strom Mehr eigenverbrauch Umsatz Refinanzieren Smart Meter