COSI® – Collateral Secured Instruments

Matthias Müller, Product Manager | Invest Stuttgart, April 2012
Agenda




• Einführung zum Thema
• SIX Group und die COSI Service Partner
• So funktioniert COSI




                                           29.04.2012   Seite 2
Einführung – COSI


• Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen.


• Der Anleger trägt daher das volle Ausfallsrisiko des Schuldners (d.h. des
  Emittenten).


• Dieses Emittenten-Risiko lässt sich durch COSI minimieren.




                                                                29.04.2012    Seite 3
Agenda




• Einführung zum Thema
• SIX Group und die COSI Service Partner
• So funktioniert COSI




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SIX Group und die COSI Service Partner

  COSI Service Management

  COSI Service Partner



                                  Wertschriften-
  Wertschriftenhandel                               Finanzinformationen          Zahlungsverkehr
                                 dienstleistungen




 Handel der COSIs:            Verwahrung der        Bewertung der
                              Sicherheiten          Sicherheiten



 Weitere Service Partner:

 • Unabhängige Bewertung der COSI-Zertifikate:

 • Technische Plattform für Initialbesicherung:


                                                                    Zürich, 29.04.2012         Seite 5
Agenda




• Einführung zum Thema
• SIX Group und die COSI Service Partner
• So funktioniert COSI




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Worin besteht der zusätzliche Schutz von COSI?


• Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, den aktuellen Wert eines COSI mit Pfand
  abzusichern.


• Die Sicherheiten werden beim Eintritt bestimmter Ereignisse (Verwertungsfälle)
  verwertet.


• Dem Anleger wird der Nettoverwertungserlös durch SIX vergütet.




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Übersicht der Funktionsweise

                                                                                  COSI Fair Value   COSI Fair Value
                                                                                    Lieferant I       Lieferant II

             ...investiert in Scoach                          …welches mit
             gehandeltes Zertifikat                        Pfand besichert wird
                                             Emittent /
Anleger                                  Sicherungsgeber

     Buy /                             Market
     sell                              Making
                                                                                              Verwahrung
                                                            Unabhängige tägliche              des Pfands
                                                               Bewertung des
                                                               COSI und der
                                                                Sicherheiten


                       Bewirtschaftung des                                                             Pfand
                             Pfandes


                                                                                                           Pfand




               Pfandverwertung zu Gunsten der Anleger beim Eintritt bestimmter Ereignisse



                                                                                       29.04.2012             Seite 8
Rechtliche Grundlage für die Besicherung des COSI


Die Besicherung basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Emittenten, dem
Sicherungsgeber und der SIX:




            Emittent                     Sicherungsgeber

                          Rahmenvertrag




         = Pfandhalter                    = Pfandverwahrer




                                                            29.04.2012        Seite 9
Wer kann als Sicherungsgeber auftreten?


• Rechtlicher Hauptsitz in der Schweiz oder in Grossbritannien; und
 • falls Hauptsitz in der Schweiz: Bewilligung als inländische Bank oder
   inländischer Effektenhändler; oder
 • falls Hauptsitz in Grossbritannien: Bewilligung als britische Bank oder als
   Unternehmen dazu bewilligt, Händlerdienstleistungen anzubieten (gemäss Teil
   IV FSMA); und
• Teilnehmerschaft bei SIX Securities Services; und
• Teilnehmerschaft am Collateralisation Market der Eurex Zürich AG.


• Pro Emittent nur ein Sicherungsgeber möglich.
• Sicherungsgeber und Emittent können verschieden sein.




                                                               29.04.2012   Seite 10
Welche Sicherheiten werden akzeptiert?


•   Sicherheiten, die von der Schweizerischen Nationalbank im Rahmen von Repo-
    Geschäften akzeptiert werden.



•   Ausgewählte Sicherheiten, welche durch die Europäische Zentralbank entgegen
    genommen werden.



•   Aktien, die Bestandteil von anerkannten Aktienindizes sind, deren
    Aufnahmekriterien eine ausreichende Marktliquidität sicherstellen.



•   Buchgeld (CHF, EUR, GBP, JPY, USD).




                                                                29.04.2012   Seite 11
Zusätzliche Kriterien (I)


• Auf einzelne Sicherheitskategorien können zusätzliche Auswahlkriterien durch SIX
  Swiss Exchange angewendet werden.

• Für EZB Anleihen gelten momentan folgende Zusatzkriterien:

• Mindestrating von A- (S&P/Fitch) oder A3 (Moody's),

• Mindestemissionsgrösse von EUR 200 Mio.,

• EZB Liquiditätsklasse der Kategorie I, II oder III.


Eine aktuelle Liste aller Sicherheiten ist jederzeit online abrufbar unter:
http://www.eurexrepo.com/cosi/baskets.html



SIX Swiss Exchange kann zusätzliche Auswahlkriterien für Sicherheiten bei
Bedarf jederzeit den aktuellen Marktgegebenheiten anpassen.



                                                                    29.04.2012   Seite 12
Zusätzliche Kriterien (II)


Als Sicherheiten nicht zugelassen sind Emissionen

i.     von Gesellschaften, an denen eine Partei des Rahmenvertrages direkt oder
       indirekt mit mindestens 20% des Aktienkapitals oder der Stimmen beteiligt ist;
       oder
ii.    von Gesellschaften, die an einer Partei des Rahmenvertrages in diesem
       Ausmass beteiligt sind;
iii.   eigene Aktien einer Partei sowie
iv. Emissionen, bei denen eine Partei des Rahmenvertrages als Schuldnerin
    auftritt.




                                                                  29.04.2012       Seite 13
Sicherheitsmargen


• Die Sicherheiten können kurzfristig an Wert verlieren.
• Zum Zeitpunkt der Verwertung kann dies zu einer Unterdeckung des
  massgeblichen Aktuellen Werts des COSI führen.
• Eine Sicherheitsmarge (sog. Haircut) minimiert dieses Marktrisiko.


• 2%    für Anleihen der SNB,


• 5%    für Anleihen der EZB,


• 10% für alle Aktien,


• Keine Sicherheitsmarge für Buchgeld notwendig.




                                                                29.04.2012   Seite 14
Konzentrationslimiten einzelner Sicherheiten


• 5% des Emissionsvolumens für Unternehmensanleihen,


• 10% des Emissionsvolumens für Staatsanleihen,


• 1/3 ADT für Aktien (ADT = durchschn. täglicher Handelsumsatz).




SIX Swiss Exchange kann diese Kriterien bei Bedarf jederzeit den aktuellen
Marktgegebenheiten anpassen.




                                                              29.04.2012   Seite 15
Wie wichtig ist eine unabhängige Bewertung des COSI?


• Im Extremfall (vgl. Lehman) kann der angebotene Rückkaufsspreis des Emittenten
  massiv unter dem fairen Wert liegen.


• Unabhängige Bewertungspreise gewährleisten eine angemessene Besicherung.




                                                            29.04.2012      Seite 16
Wie wird die Höhe der Besicherung genau bestimmt?


• Die Höhe der Besicherung richtet sich nach dem aktuellen Wert des COSI.




                        Geldkurs Emittent      Fair Value II         Fair Value II


  Aktueller Wert:        Szenario 1
                          Fair Value I      Szenario 2
                                            Geldkurs Emittent    Szenario 3
                                                                  Fair Value I


                           Fair Value II       Fair Value I      Geldkurs Emittent




• Je nach Art der Sicherheiten kommen entsprechende Sicherheitsmargen zur
  Anwendung.




                                                                29.04.2012           Seite 17
Beispiel


• Emissionspreis:                                EUR 1000
• Scoach Vortagesschlusskurs am Bewertungstag T: EUR 1200
• Fairer externer Preis 1 am Bewertungstag T:    EUR 1199.50
• Fairer externer Preis 2 am Bewertungstag T:    EUR 1201


• Sicherheitsmarge:        10%
• Ausstehende COSIs:       500 Stück


  • Besicherungshöhe am Emissionstag:
    EUR 1000 (aktueller Wert) x 500 Stücke / 0.90 (10% Marge) = EUR 555‘555


  •Besicherungshöhe am Bewertungstag T:
    EUR 1200 (aktueller Wert) x 500 Stücke / 0.90 (10% Marge) = EUR 666‘666




                                                           29.04.2012     Seite 18
Welche Ereignisse führen zur Verwertung der Sicherheiten?



                                   erklärt Zahlungsunfähigkeit/
                                             Konkurs.


             FINMA oder
      ausl. Behörde (z.B. BaFin)
                                                                  Verletzung der Verpflichtung
                                                                       zum Market Making
                                                                      (während 10 Tagen).


                                        Verwertung


                        Nicht-Erfüllung der
                     Nachschusspflicht oder der
                           Rückzahlung
                      (Nachfrist: 72 Stunden).

SIX Swiss Exchange




                                                                  29.04.2012            Seite 19
Was geschieht im Verwertungsfall?


• Die Sicherheiten werden umgehend verwertet.


• Verwertung erfasst sämtliche Sicherheiten und COSI eines Emittenten.


• SIX Swiss Exchange stellt die massgebenden aktuellen Werte sämtlicher COSI in
  der jeweiligen Handelswährung fest (= totaler Anspruch des Anlegers gegenüber
  Emittent).


• Die COSIs werden 30 Tage nach Eintritt des Verwertungsfalles automatisch fällig.


• Danach erfolgt die Auszahlung des Nettoverwertungserlöses an den Anleger.




                                                              29.04.2012       Seite 20
Welche Risiken verbleiben dem Anleger?


• Unverändertes Marktrisiko des Produkts
• Emittentenrisiko wird durch COSI minimiert, jedoch nicht gänzlich eliminiert.
• Möglich, dass Nettoverwertungserlös zu niedrig ausfällt:


Beispiel
                  Total Anspruch des Anlegers
                                                Emittent   =         EUR 5'000

                                                                -
                              verwertet Pfand
                                                 Pfand     =         EUR 4'800



                  Restforderung des Anlegers
                                                Emittent   =         EUR      200



                                                                 29.04.2012         Seite 21
Welche Kosten entstehen mit COSI?


• Kosten des Emittenten für die Bereitstellung der Sicherheiten.
    Hauptteil der Kosten im Zusammenhang mit COSI.
• COSI Dienstleistungsgebühr der SIX für den Sicherungsgeber.
• Diese Kosten können in das Pricing des COSI einfliessen (liegt im Ermessen des
  Emittenten).




Nur im Verwertungsfall:
Kosten im Zusammenhang mit der Verwertung / Auszahlung:
Pauschal 0.1 Prozent vom Bruttoverwertungserlös.




                                                             29.04.2012      Seite 22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weiterführende Informationen:
www.six-swiss-exchange.com/cosi   mailto: cosi@six-group.com

COSI – Zertifikate mit minimiertem Emittentenrisiko. Matthias Müller, SIX Swiss Exchange

  • 1.
    COSI® – CollateralSecured Instruments Matthias Müller, Product Manager | Invest Stuttgart, April 2012
  • 2.
    Agenda • Einführung zumThema • SIX Group und die COSI Service Partner • So funktioniert COSI 29.04.2012 Seite 2
  • 3.
    Einführung – COSI •Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen. • Der Anleger trägt daher das volle Ausfallsrisiko des Schuldners (d.h. des Emittenten). • Dieses Emittenten-Risiko lässt sich durch COSI minimieren. 29.04.2012 Seite 3
  • 4.
    Agenda • Einführung zumThema • SIX Group und die COSI Service Partner • So funktioniert COSI 29.04.2012 Seite 4
  • 5.
    SIX Group unddie COSI Service Partner COSI Service Management COSI Service Partner Wertschriften- Wertschriftenhandel Finanzinformationen Zahlungsverkehr dienstleistungen Handel der COSIs: Verwahrung der Bewertung der Sicherheiten Sicherheiten Weitere Service Partner: • Unabhängige Bewertung der COSI-Zertifikate: • Technische Plattform für Initialbesicherung: Zürich, 29.04.2012 Seite 5
  • 6.
    Agenda • Einführung zumThema • SIX Group und die COSI Service Partner • So funktioniert COSI 29.04.2012 Seite 6
  • 7.
    Worin besteht derzusätzliche Schutz von COSI? • Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, den aktuellen Wert eines COSI mit Pfand abzusichern. • Die Sicherheiten werden beim Eintritt bestimmter Ereignisse (Verwertungsfälle) verwertet. • Dem Anleger wird der Nettoverwertungserlös durch SIX vergütet. 29.04.2012 Seite 7
  • 8.
    Übersicht der Funktionsweise COSI Fair Value COSI Fair Value Lieferant I Lieferant II ...investiert in Scoach …welches mit gehandeltes Zertifikat Pfand besichert wird Emittent / Anleger Sicherungsgeber Buy / Market sell Making Verwahrung Unabhängige tägliche des Pfands Bewertung des COSI und der Sicherheiten Bewirtschaftung des Pfand Pfandes Pfand Pfandverwertung zu Gunsten der Anleger beim Eintritt bestimmter Ereignisse 29.04.2012 Seite 8
  • 9.
    Rechtliche Grundlage fürdie Besicherung des COSI Die Besicherung basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Emittenten, dem Sicherungsgeber und der SIX: Emittent Sicherungsgeber Rahmenvertrag = Pfandhalter = Pfandverwahrer 29.04.2012 Seite 9
  • 10.
    Wer kann alsSicherungsgeber auftreten? • Rechtlicher Hauptsitz in der Schweiz oder in Grossbritannien; und • falls Hauptsitz in der Schweiz: Bewilligung als inländische Bank oder inländischer Effektenhändler; oder • falls Hauptsitz in Grossbritannien: Bewilligung als britische Bank oder als Unternehmen dazu bewilligt, Händlerdienstleistungen anzubieten (gemäss Teil IV FSMA); und • Teilnehmerschaft bei SIX Securities Services; und • Teilnehmerschaft am Collateralisation Market der Eurex Zürich AG. • Pro Emittent nur ein Sicherungsgeber möglich. • Sicherungsgeber und Emittent können verschieden sein. 29.04.2012 Seite 10
  • 11.
    Welche Sicherheiten werdenakzeptiert? • Sicherheiten, die von der Schweizerischen Nationalbank im Rahmen von Repo- Geschäften akzeptiert werden. • Ausgewählte Sicherheiten, welche durch die Europäische Zentralbank entgegen genommen werden. • Aktien, die Bestandteil von anerkannten Aktienindizes sind, deren Aufnahmekriterien eine ausreichende Marktliquidität sicherstellen. • Buchgeld (CHF, EUR, GBP, JPY, USD). 29.04.2012 Seite 11
  • 12.
    Zusätzliche Kriterien (I) •Auf einzelne Sicherheitskategorien können zusätzliche Auswahlkriterien durch SIX Swiss Exchange angewendet werden. • Für EZB Anleihen gelten momentan folgende Zusatzkriterien: • Mindestrating von A- (S&P/Fitch) oder A3 (Moody's), • Mindestemissionsgrösse von EUR 200 Mio., • EZB Liquiditätsklasse der Kategorie I, II oder III. Eine aktuelle Liste aller Sicherheiten ist jederzeit online abrufbar unter: http://www.eurexrepo.com/cosi/baskets.html SIX Swiss Exchange kann zusätzliche Auswahlkriterien für Sicherheiten bei Bedarf jederzeit den aktuellen Marktgegebenheiten anpassen. 29.04.2012 Seite 12
  • 13.
    Zusätzliche Kriterien (II) AlsSicherheiten nicht zugelassen sind Emissionen i. von Gesellschaften, an denen eine Partei des Rahmenvertrages direkt oder indirekt mit mindestens 20% des Aktienkapitals oder der Stimmen beteiligt ist; oder ii. von Gesellschaften, die an einer Partei des Rahmenvertrages in diesem Ausmass beteiligt sind; iii. eigene Aktien einer Partei sowie iv. Emissionen, bei denen eine Partei des Rahmenvertrages als Schuldnerin auftritt. 29.04.2012 Seite 13
  • 14.
    Sicherheitsmargen • Die Sicherheitenkönnen kurzfristig an Wert verlieren. • Zum Zeitpunkt der Verwertung kann dies zu einer Unterdeckung des massgeblichen Aktuellen Werts des COSI führen. • Eine Sicherheitsmarge (sog. Haircut) minimiert dieses Marktrisiko. • 2% für Anleihen der SNB, • 5% für Anleihen der EZB, • 10% für alle Aktien, • Keine Sicherheitsmarge für Buchgeld notwendig. 29.04.2012 Seite 14
  • 15.
    Konzentrationslimiten einzelner Sicherheiten •5% des Emissionsvolumens für Unternehmensanleihen, • 10% des Emissionsvolumens für Staatsanleihen, • 1/3 ADT für Aktien (ADT = durchschn. täglicher Handelsumsatz). SIX Swiss Exchange kann diese Kriterien bei Bedarf jederzeit den aktuellen Marktgegebenheiten anpassen. 29.04.2012 Seite 15
  • 16.
    Wie wichtig isteine unabhängige Bewertung des COSI? • Im Extremfall (vgl. Lehman) kann der angebotene Rückkaufsspreis des Emittenten massiv unter dem fairen Wert liegen. • Unabhängige Bewertungspreise gewährleisten eine angemessene Besicherung. 29.04.2012 Seite 16
  • 17.
    Wie wird dieHöhe der Besicherung genau bestimmt? • Die Höhe der Besicherung richtet sich nach dem aktuellen Wert des COSI. Geldkurs Emittent Fair Value II Fair Value II Aktueller Wert: Szenario 1 Fair Value I Szenario 2 Geldkurs Emittent Szenario 3 Fair Value I Fair Value II Fair Value I Geldkurs Emittent • Je nach Art der Sicherheiten kommen entsprechende Sicherheitsmargen zur Anwendung. 29.04.2012 Seite 17
  • 18.
    Beispiel • Emissionspreis: EUR 1000 • Scoach Vortagesschlusskurs am Bewertungstag T: EUR 1200 • Fairer externer Preis 1 am Bewertungstag T: EUR 1199.50 • Fairer externer Preis 2 am Bewertungstag T: EUR 1201 • Sicherheitsmarge: 10% • Ausstehende COSIs: 500 Stück • Besicherungshöhe am Emissionstag: EUR 1000 (aktueller Wert) x 500 Stücke / 0.90 (10% Marge) = EUR 555‘555 •Besicherungshöhe am Bewertungstag T: EUR 1200 (aktueller Wert) x 500 Stücke / 0.90 (10% Marge) = EUR 666‘666 29.04.2012 Seite 18
  • 19.
    Welche Ereignisse führenzur Verwertung der Sicherheiten? erklärt Zahlungsunfähigkeit/ Konkurs. FINMA oder ausl. Behörde (z.B. BaFin) Verletzung der Verpflichtung zum Market Making (während 10 Tagen). Verwertung Nicht-Erfüllung der Nachschusspflicht oder der Rückzahlung (Nachfrist: 72 Stunden). SIX Swiss Exchange 29.04.2012 Seite 19
  • 20.
    Was geschieht imVerwertungsfall? • Die Sicherheiten werden umgehend verwertet. • Verwertung erfasst sämtliche Sicherheiten und COSI eines Emittenten. • SIX Swiss Exchange stellt die massgebenden aktuellen Werte sämtlicher COSI in der jeweiligen Handelswährung fest (= totaler Anspruch des Anlegers gegenüber Emittent). • Die COSIs werden 30 Tage nach Eintritt des Verwertungsfalles automatisch fällig. • Danach erfolgt die Auszahlung des Nettoverwertungserlöses an den Anleger. 29.04.2012 Seite 20
  • 21.
    Welche Risiken verbleibendem Anleger? • Unverändertes Marktrisiko des Produkts • Emittentenrisiko wird durch COSI minimiert, jedoch nicht gänzlich eliminiert. • Möglich, dass Nettoverwertungserlös zu niedrig ausfällt: Beispiel Total Anspruch des Anlegers Emittent = EUR 5'000 - verwertet Pfand Pfand = EUR 4'800 Restforderung des Anlegers Emittent = EUR 200 29.04.2012 Seite 21
  • 22.
    Welche Kosten entstehenmit COSI? • Kosten des Emittenten für die Bereitstellung der Sicherheiten.  Hauptteil der Kosten im Zusammenhang mit COSI. • COSI Dienstleistungsgebühr der SIX für den Sicherungsgeber. • Diese Kosten können in das Pricing des COSI einfliessen (liegt im Ermessen des Emittenten). Nur im Verwertungsfall: Kosten im Zusammenhang mit der Verwertung / Auszahlung: Pauschal 0.1 Prozent vom Bruttoverwertungserlös. 29.04.2012 Seite 22
  • 23.
    Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit! Weiterführende Informationen: www.six-swiss-exchange.com/cosi mailto: cosi@six-group.com