Das Dokument behandelt den baulichen Brandschutz im Kontext des Bestandsschutzes und stellt fest, dass wesentliche bauliche Änderungen, wie Nutzungsänderungen oder die Erneuerung tragender Teile, eine Anpassung an das aktuelle Baurecht erfordern. Es werden auch Maßnahmen zur Risikominderung in Bestandsgebäuden empfohlen, selbst wenn kein neuer Bauantrag notwendig ist, einschließlich der Installation von Rauchmeldern und Kleinlöschgeräten. Abschließend wird betont, dass pragmatisches Vorgehen und verantwortungsbewusstes Handeln im Brandschutz erforderlich sind.