Baulicher Brandschutz Gibt es im Brandschutz Bestandsschutz? Margot Ehrlicher Geschäftsführende Gesellschafterin  hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
Gibt es im Brandschutz Bestandsschutz? GG Art. 14 – Eigentum gewährleistet – verpflichtet  Es fehlt der alte Bestandsparagraph (§ 86)  bzw. Art. 60 BayBO. Prüfung, ob das Bauvorhaben dem zu seiner Errichtung geltenden Rechtsvorschriften bzw. der darauf basierenden Baugenehmigung entspricht und zusätzlich schutzzielorientierte Bewertung des Brandschutzes. Anforderung nur bei „konkreter Gefahr“
Gibt es im Brandschutz Bestandsschutz? Generalklausel § 14 BauO Bln „ Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Gibt es im Brandschutz Bestandsschutz? Brandschutzziele Ausreichend lang standsicher (Tragkonstruktionen) Ausreichend lang widerstandsfähig gegen Brandausbreitung (Wände/Decken) Ausreichend lang benutzbar – standsichere und raumabschließende Bauteile, Begrenzung der Rauchausbreitung, Länge und Breite der Rettungswege Brand- und Rauchausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ( Installationen)
Gibt es im Brandschutz Bestandsschutz? Urteil LG Köln vom 06.09.2007 83 O 89/05  „ Die – flächendeckende – Sprinkleranlage, welche […] als Kompensation für die fehlende Unterteilung in Brandabschnitte und für die Geschossdeckenunterbrechung im Atrium (Bereich mit spezifischen Brandschutzanforderungen) erforderlich war, kann  nicht als unbegrenzte Kompensationsmaßnahme  für eine Vielzahl von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen dienen,  jedenfalls nicht ohne – fehlenden – Nachweis , und daher nicht auf andere Bereiche übertragen werden. Zwar war das streitgegenständliche Objekt – unstreitig – eindeutig ein Sonderbauvorhaben i. S. d. § 50 BauO Berlin. Aus dieser Einordnung folgt jedoch nicht, dass die Verwendung von brennbaren Baustoffen in den allgemein zugänglichen Fluren zulässig war. Der Einbau solcher Materialien in Flucht- und Rettungswege hätte zumindest  genehmigte – geeignete – Kompensationsmaßnahmen  vorausgesetzt.“
Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht? Wesentliche bauliche Änderungen, z. B.  Nutzungsänderungen mit höherem Risiko Überdachen von Innenhöfen Auswechseln tragender und raumabschließender Bauteile Erneuerung haustechnischer Anlagen Maßnahmen mit sicherheitstechnischer Relevanz Änderung des Rettungskonzeptes
Wesentliche bauliche Änderungen (das Bauwerk umgestaltende Bauausführung), z.B.  Änderung der Form des Gebäudes Änderung der Geschossanzahl Änderung des Materials in wesentlichen Teilen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
Maßnahmen mit sicherheitstechnischer Relevanz  Anpassungsverlangen ist erforderlich bei Bauteilen, die mit den Maßnahmen im konstruktiven Zusammenhang stehen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
Erkennbare Brandgefahren Fehlende Abschottungen  Übertragung von Rauch in  Rettungswege Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
Erkennbare Brandgefahren Fehlende Abschottungen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
Erkennbare Brandgefahren Fehlende Abschottungen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
Erkennbare Brandgefahren Fehlende Abschottungen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht? Erkennbare Brandgefahren Falsche Abhängungen
Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss? Modernisierung und Instandsetzung ohne sicherheitstechnische Relevanz (Maßnahmen die den ursprünglichen Zustand erhalten und nicht umgestalten) in der Regel kein Anpassungsverlangen
Bewertung der Risiken Brandausbreitung (z. B. Holzbalkendecken) Rauchausbreitung (unzulässige Rauchabschnittslängen, fehlende Schottungen) Hohe Brandlasten in Unterdecken in notwendigen Fluren Brandlasten in Rettungswegen Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch bei hohen Brandlasten in Rettungswegen  Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
Sicherstellung der Nutzung von Rettungswegen.  Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
Schließen von Wand- und Deckenöffnungen.  Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
Einsatz von Rauchmeldern  mit akustischem Signal  zur Früherkennung von Bränden  und Warnung der Nutzer  Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
Anbringen von Kleinlöschgeräten zur sofortigen Brandbekämpfung.  Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
Fazit Gebot der Verhältnismäßigkeit Pragmatismus ist gefragt und nicht „Produktenbrille“ Verantwortungsbewusstsein ist erforderlich - Voraussetzung Wissen! Schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte
 

Baulicher Brandschutz

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    Baulicher Brandschutz Gibtes im Brandschutz Bestandsschutz? Margot Ehrlicher Geschäftsführende Gesellschafterin hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
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    Gibt es imBrandschutz Bestandsschutz? GG Art. 14 – Eigentum gewährleistet – verpflichtet Es fehlt der alte Bestandsparagraph (§ 86) bzw. Art. 60 BayBO. Prüfung, ob das Bauvorhaben dem zu seiner Errichtung geltenden Rechtsvorschriften bzw. der darauf basierenden Baugenehmigung entspricht und zusätzlich schutzzielorientierte Bewertung des Brandschutzes. Anforderung nur bei „konkreter Gefahr“
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    Gibt es imBrandschutz Bestandsschutz? Generalklausel § 14 BauO Bln „ Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
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    Gibt es imBrandschutz Bestandsschutz? Brandschutzziele Ausreichend lang standsicher (Tragkonstruktionen) Ausreichend lang widerstandsfähig gegen Brandausbreitung (Wände/Decken) Ausreichend lang benutzbar – standsichere und raumabschließende Bauteile, Begrenzung der Rauchausbreitung, Länge und Breite der Rettungswege Brand- und Rauchausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ( Installationen)
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    Gibt es imBrandschutz Bestandsschutz? Urteil LG Köln vom 06.09.2007 83 O 89/05 „ Die – flächendeckende – Sprinkleranlage, welche […] als Kompensation für die fehlende Unterteilung in Brandabschnitte und für die Geschossdeckenunterbrechung im Atrium (Bereich mit spezifischen Brandschutzanforderungen) erforderlich war, kann nicht als unbegrenzte Kompensationsmaßnahme für eine Vielzahl von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen dienen, jedenfalls nicht ohne – fehlenden – Nachweis , und daher nicht auf andere Bereiche übertragen werden. Zwar war das streitgegenständliche Objekt – unstreitig – eindeutig ein Sonderbauvorhaben i. S. d. § 50 BauO Berlin. Aus dieser Einordnung folgt jedoch nicht, dass die Verwendung von brennbaren Baustoffen in den allgemein zugänglichen Fluren zulässig war. Der Einbau solcher Materialien in Flucht- und Rettungswege hätte zumindest genehmigte – geeignete – Kompensationsmaßnahmen vorausgesetzt.“
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    Welche Baumaßnahmen erfordernein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht? Wesentliche bauliche Änderungen, z. B. Nutzungsänderungen mit höherem Risiko Überdachen von Innenhöfen Auswechseln tragender und raumabschließender Bauteile Erneuerung haustechnischer Anlagen Maßnahmen mit sicherheitstechnischer Relevanz Änderung des Rettungskonzeptes
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    Wesentliche bauliche Änderungen(das Bauwerk umgestaltende Bauausführung), z.B. Änderung der Form des Gebäudes Änderung der Geschossanzahl Änderung des Materials in wesentlichen Teilen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
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    Maßnahmen mit sicherheitstechnischerRelevanz Anpassungsverlangen ist erforderlich bei Bauteilen, die mit den Maßnahmen im konstruktiven Zusammenhang stehen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
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    Erkennbare Brandgefahren FehlendeAbschottungen Übertragung von Rauch in Rettungswege Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
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    Erkennbare Brandgefahren FehlendeAbschottungen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
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    Erkennbare Brandgefahren FehlendeAbschottungen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
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    Erkennbare Brandgefahren FehlendeAbschottungen Welche Baumaßnahmen erfordern ein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht?
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    Welche Baumaßnahmen erfordernein Anpassen an das derzeit geltende Baurecht? Erkennbare Brandgefahren Falsche Abhängungen
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    Welche Brandschutzmaßnahmen sindbei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss? Modernisierung und Instandsetzung ohne sicherheitstechnische Relevanz (Maßnahmen die den ursprünglichen Zustand erhalten und nicht umgestalten) in der Regel kein Anpassungsverlangen
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    Bewertung der RisikenBrandausbreitung (z. B. Holzbalkendecken) Rauchausbreitung (unzulässige Rauchabschnittslängen, fehlende Schottungen) Hohe Brandlasten in Unterdecken in notwendigen Fluren Brandlasten in Rettungswegen Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
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    Maßnahmen zur Verhinderungder Übertragung von Feuer und Rauch bei hohen Brandlasten in Rettungswegen Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
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    Sicherstellung der Nutzungvon Rettungswegen. Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
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    Schließen von Wand-und Deckenöffnungen. Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
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    Einsatz von Rauchmeldern mit akustischem Signal zur Früherkennung von Bränden und Warnung der Nutzer Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
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    Anbringen von Kleinlöschgerätenzur sofortigen Brandbekämpfung. Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden sinnvoll, auch wenn kein neuer Bauantrag gestellt werden muss?
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    Fazit Gebot derVerhältnismäßigkeit Pragmatismus ist gefragt und nicht „Produktenbrille“ Verantwortungsbewusstsein ist erforderlich - Voraussetzung Wissen! Schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte
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