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Umsetzung Wasserstrategie Baselland
Medienkonferenz 7. April 2014
Dr. Adrian Auckenthaler
2
Inhalt
• Wasserstrategie Basel-Landschaft
• Vorgehen zur Umsetzung
• Handlungsbedarf im Wasserkreislauf
• Leitsätze – Ziele – Massnahmen
• Ausgewählte Projekte
• Finanzierung der Massnahmen
• Weiteres Vorgehen
07.04.2014
3
07.04.2014
Wasserstrategie BL
Priorisierung:
1. Trinkwassernutzung
2. Hochwasserschutz
3. Brauchwasser, Natur-
und Landschaftserhalt
4
Von der Strategie zu Zielen und Massnahmen
Wie sind wir vorgegangen?
07.04.2014
Kanton
BUD
AUE
AIB
TBA
ARP
BKSD FKD SID
AMB
VGD
KL
AfW
LZE
VJFW
Arbeitsgruppe Wasser mit 10 Mitgliedern
Projektleitung Dr. Adrian Auckenthaler, AUE
Projektbegleitung Prof. Dr. Claus-Heinrich Daub
BGV
Öffentlich-rechtliche
Institution
Alleinige Trägerschaft
5
Von der Strategie zu Zielen und Massnahmen
Welches sind die Herausforderungen?
07.04.2014
• Urbane Gebiete in den Tälern
• Landwirtschaft und Wald in den Hügelzonen
6
Wasserverteilung Kanton BL
07.04.2014
Oberflächengewässer und Grundwasser
In grossen Teilen wird der Wasser-
haushalt über den Niederschlag
im Kanton bestimmt.
7
Wasserhaushalt / Hochwasser
07.04.2014
Fehlende Rückhalteflächen
können bei Hochwasser zu
Überschwemmungen führen.
8
Wasserhaushalt / Trockenheit
07.04.2014
ErgolztalBasel
Pegel Grundwasser Ergolztal
In trockenen Jahren ist wenig
Oberflächenwasser und wenig
Grundwasser vorhanden.
9
Trockenheit und Landwirtschaft
07.04.2014
Abschätzung des Bewässerungsbedarfs in der Schweizer Landwirtschaft
Jürg Fuhrer, 2010
10
Anteil Siedlungsflächen 2004/09
07.04.2014
Siedlungsflächen Grundwasserschutz
• Grundwasserschutzzonen können
ihren Zweck nicht mehr erfüllen
• Nutzungskonflikte für Trink-
wasserversorgung nehmen zu
11
Trinkwassergewinnung
07.04.2014
• Viele Wasserversorgungen in
Baselland
• Werterhalt der Infrastruktur
• Wasserqualität Grund- und
Trinkwasser
12
Oberflächengewässer
07.04.2014
• Nutzung erneuerbarer Energien
• Erhalt oder Schaffung naturnaher
Lebensräume
13
Klimawandel
07.04.2014
Anpassung an den
Klimawandel in der
Schweiz, BAFU 2012
Jahressummen des Niederschlags in der Nordwestschweiz
Jahresmitteltemperatur in der Schweiz
Abweichung
relativ zur
Referenz-
periode
1961 - 1990
14
Auswirkungen des Klimawandels in Baselland
• Der Klimawandel verstärkt die beschriebenen Phänomene.
• Höhere Temperaturen bei gleichbleibendem Jahresniederschlag führt zu mehr
Trockenheit.
• Extremereignisse nehmen zu, d.h. mehr Hochwasser und mehr Trockenzeiten.
• Durch fehlende Retentionsflächen kann es zu Überschwemmungen kommen. Die
Ausscheidung von Überflutungsflächen ist wichtig.
• Die Wasserversorgung in grossen Teilen des Baselbietes ist von lokalen
Niederschlägen abhängig. Um Wassermangel zu vermeiden, müssen die
Wasserversorgungsysteme zusammengeschlossen werden.
• Der Rhein hat eine grosse Bedeutung in der langfristigen Sicherung der
Wasserversorgung.
07.04.2014
15
Leitsätze – Ziele - Massnahmen
• 9 Leitsätze 14 Ziele 66 Massnahmen
• Ein Ziel kann mehrere Leitsätze betreffen, zum Beispiel:
Ziel: «Die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist
sichergestellt»
Leitsätze: «Sicherung der Rohwasserressourcen» (Leitsatz 1)
«Professionalisierung der Wasserversorgung» (Leitsatz 2)
«Sicherstellung des Werterhalts der Anlagen» (Leitsatz 3)
• Die Priorisierung hat ergeben:
• 1. Priortät 50 Massnahmen
• 2. Priorität 14 Massnahmen
• 3. Priorität 2 Massnahmen
• Von den 66 Massnahmen sind 21 «Daueraufgaben», 23 fallen unter «laufende
Projekte» und 22 sind «neue Projekte».
• 14 Massnahmen gehen über die reguläre Verwaltungstätigkeit hinaus.
07.04.2014
16
Ziele
1. Die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser ist sichergestellt.
2. Für die Trinkwasserfassungen sind den Risiken und die hydrogeologischen
Verhältnisse bekannt, die als Grundlage für ein fassungsspezifisches Wasser-
management sowie den Bau und den Betrieb adäquater Trinkwasseraufberei-
tungsanlagen dienen.
3. Der Kanton fördert die organisatorische Regionalisierung der Wasserversor-
gungen und den Zusammenschluss der Trinkwasserinfrastrukturanlagen.
4. Der Werterhalt der kantonalen und kommunalen Infrastrukturanlagen für Trink- und
Abwasser ist langfristig gesichert und die Funktionsfähigkeit entspricht dem Stand
der Technik.
5. Der Umgang mit konkurrierenden gewässerrelevanten Nutzungen innerhalb der
Gewässerschutzbereiche Au und Ao und von Nutzungen mit möglichen Auswir-
kungen auf die beiden Gewässerschutzbereiche sind geregelt und die Entflechtung
der Nutzungen in diesen Bereichen ist festgelegt.
6. Die Kantone im Einzugsgebiet der Birs erarbeiten ein integrales Einzugsgebiets-
management und setzen es um.
07.04.2014
17
Ziele
7. Die Belastung der Gewässer durch belastete Standorte und die gewerblich-
industrielle Nutzung ist gesenkt.
8. Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Gewässer ist minimal.
9. Das Schadenspotential durch Hochwasser ist bekannt und nicht akzeptierte
Schutzdefizite sind vermindert bzw. Risiken sind beseitigt.
10. Die Funktion des Waldes als Wasserspeicher und –filter sowie im Bezug auf den
Hochwasserschutz ist dauerhaft gewährleistet.
11. Die oberirdischen Gewässer weisen bezogen auf die Ökomorphologie, den
Abfluss, das Geschiebe, die Gewässerfauna, die Gewässerflora, die
Durchgängigkeit und die Wasserqualität einen naturnahen Zustand auf.
12. Der Gewässerraum ist raumplanerisch festgelegt.
13. Die Gewässer werden durch energetische Nutzungen thermisch nur schwach
belastet.
14. Der Kanton sensibilisiert die Öffentlichkeit über den Umgang mit der Ressource
Wasser.
07.04.2014
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Massnahmen
07.04.2014
Trinkwassernutzung
• Inspektionen der Wasserversorgungen
• Notwasserversorgung
• Wasserqualität Grund- und Trinkwasser und Etablierung von Analysenmethoden
• Erfassen von Risiken und Variabilität in Einzugsgebieten
• Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen
• Wassermanagement
• Aufbau von Grundwassermodellen
• Trinkwasseraufbereitung
• Regionale Wasserversorgungsplanung
• Struktur der Wasserversorgungen
• Generelle Wasserversorgungsprojekte (GWP) und Entwässerung (GEP)
• Verminderung des Eintrags von Mikroverunreinigungen über das Abwasser
• Dichtigkeit von Kanalisationen
• Inspektion von Betrieben mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
• Steuerung der Wassernutzungen zur Reduzierung von Nutzungskonflikten
• Information der Öffentlichkeit über die Wassernutzungen
19
Massnahmen
07.04.2014
Hochwasserschutz
• Kontrolle von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten
• Ungehinderter Wasserabfluss in den Gewässern
• Nachführen der Naturgefahrenkarte
• Waldpflege und Unterhalt
Brauchwasser, Natur und Landschaftserhalt
• Schutz und Nutzungsplanung Wasserkraftnutzung
• Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft
• Reduzierung von Pestiziden in Oberflächengewässern
• Kontrolle Landwirtschaftsbetriebe
• Überwachung Wasserqualität Oberflächengewässer
• Überwachung Fischbestand und Makrozoobenthos
• Geschiebehaushalt Flüsse
• Ausscheidung Gewässerraum
• Durchführung Revitalisierungen
• Energetische Nutzung der Gewässer, Bilanzierung Wärmehaushalt
20
Massnahmen die über die reguläre
Verwaltungstätigkeit hinausgehen
1. Waldboden-Eigenschaften
2. Der Gewässerraum ist gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Gewässerschutzes raumplanerisch
festgelegt.
3. Für die Nutzung des Untergrundes wird ein Gesetz erarbeitet.
4. Die Subrosionsprozesse im Raum Muttenz / Pratteln sind beschrieben. Mögliche
Auswirkungen der Salzlaugungen auf die Salinität des Grundwassers sowie die mögliche
Terrainveränderung sind bekannt.
5. Ein Konzept zum Umgang mit Nutzungskonflikten in den Gewässerschutzbereichen Au und Ao ist
erstellt.
6. Die für die jeweiligen gewässerrelevanten Nutzungen geeigneten Räume werden bezeichnet und
kartographisch festgehalten.
7. Die Informationen aus dem Kataster der belasteten Standorte werden mit branchenspezifischen
Daten und Analysenresultaten der jeweiligen Standorte verknüpft.
8. Erstellung eines Konzeptes zum Bewässerungsbedarf und der Wasserentnahme durch die
Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung (Trockenheit).
9. Regelmässige Überwachung der Fliessgewässer hinsichtlich Fischbestand,
Makrozoobenthos und Neozoen
10.Der Zustand der Oberflächengewässer in Hinblick auf das Geschieberegime ist dokumentiert,
allfälliger Handlungsbedarf identifiziert und ggf. Verbesserungsmassnahmen aufgezeigt.
11.Ein Konzept zur Bilanzierung von anthropogen zugeführter oder entzogener Wärme aus dem
Grundwasser ist erarbeitet.
12.Die Entwicklung der geothermischen Nutzung wird überwacht; es wird steuernd eingegriffen, wenn
sich nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser ergeben.
13.Über die Nutzung der Oberflächengewässer zwecks Wärmeabgabe und Entzug wird Bilanz
geführt.
14.Das Einzugsgebiet der Birs wird durch regionale Abstimmungen, transparente Güterabwägungen
und klare Prioritätensetzungen effizient und zielgerichtet bewirtschaftet.
07.04.2014
21
Subrosion im Raum Muttenz / Pratteln
07.04.2014
Wartenberg-
graben
AdlergrabenW O
Durch die Lösung von
Steinsalz entstehen Hohl-
räume im Untergrund und
Senkungen an der Ober-
fläche. Ursachen können
sein:
• Natürliche Grundwas-
serzirkulation über
Bruchsysteme
• Grundwasserentnahmen
• Salzlaugung
Profil
22
Entflechtung der Nutzungen
07.04.2014
• Die Platzverhältnisse in den Tälern sind
beschränkt.
• In den Tälern ist das meiste Wasser
vorhanden.
• Die Wassernutzungen konkurrenzieren
sich gegenseitig (Grundwasserschutz,
Revitalisierungen, Abwasserentsor-
gung, Brauchwassernutzungen, etc.).
• Neben den Wassernutzungen sind
weitere anthropogene Nutzungen
vorhanden (Siedlungen, Strassen,
Gewerbe, belastete Standorte, etc.).
• Die Überlagerung der Nutzungen führt
zu Konflikten und meist teuren und
aufwändigen Auflagen.
• Die Entflechtung führt zu nachhaltigen
Nutzungen der Gewässer.
23
Anpassung an den Klimawandel
07.04.2014
Handlungsempfehlungen zur Nutzung von Fliessgewässern unter
veränderten klimatischen Bedingungen – Massnahmen in der
Landwirtschaft, bei der Brauchwassernutzung und der Fischerei
• Optimierte Bewässerung in der
Landwirtschaft
• Angepasste Brauchwasser-
nutzung der Fliessgewässer
• Beurteilung der Auswirkungen
auf die Fliessgewässer und
geeigneter Besatz mit Fischen
24
Massnahmen pro federführender Dienststelle
07.04.2014
Insgesamt wurden 66 Massnahmen formuliert.
25
Finanzierung der Massnahmen
• Die Massnahmen aus den Daueraufgaben oder bereits laufender und mit RRBs
beschlossener Projekte, bei welchen die Finanzierung geklärt war, mussten nicht
ins Finanzierungsmodell aufgenommen werden.
• Für 14 Massnahmen bestand noch keine Finanzierung. Für diese musste ein
geeignetes Finanzierungsmodell gefunden werden. Die Kosten für diese
Massnahmen belaufen sich auf CHF 1’375’000.--
• Die Umsetzung der Massnahmen belastet die laufende Rechnung des Kantons
nicht zusätzlich.
07.04.2014
Position Aufwand Ertrag
Gesamtkosten für Massnahmen ausserhalb regulärer
Verwaltungstätigkeit
1’375’000.--
Mittel aus Rückstellungen Wasserrechnung 860’000.--
Ausserordentliche Finanzierung aus Trinkwasserfonds 415’000.--
Projektbeitrag Bund, Anpassung an den Klimawandel 100’000.--
Total 1’375’000.-- 1’375’000.--
26
Weiteres Vorgehen
• Die Umsetzung der neuen Massnahmen beginnt ab April 2014. Projektverant-
wortung liegt in den Dienststellen, die die Themen eingebracht haben.
• Die Arbeitsgruppe Wasser wird die Umsetzung der Massnahmen in den
Dienststellen begleiten.
• Die 1. Umsetzungsphase dauert bis zum Ende der Legislaturperiode 2012 – 2015
wobei ein Teil der Massnahmen in der nächsten Legislaturperiode weitergeführt
werden.
• Für die Legislaturperiode 2016 – 2019 wird die AG Wasser die vorhandenen Ziele
überprüfen, neue Ziele festlegen und entsprechende Massnahmen vorschlagen.
Diese Arbeiten beginnen ab April 2014.
• Im 2014 hat die Arbeitsgruppe Wasser somit eine strategische und eine operative
Aufgabe.
07.04.2014
27
07.04.2014
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit

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2014 04-07 präsentation adrian auckenthaler wasserstrategie

  • 1. 1 Umsetzung Wasserstrategie Baselland Medienkonferenz 7. April 2014 Dr. Adrian Auckenthaler
  • 2. 2 Inhalt • Wasserstrategie Basel-Landschaft • Vorgehen zur Umsetzung • Handlungsbedarf im Wasserkreislauf • Leitsätze – Ziele – Massnahmen • Ausgewählte Projekte • Finanzierung der Massnahmen • Weiteres Vorgehen 07.04.2014
  • 3. 3 07.04.2014 Wasserstrategie BL Priorisierung: 1. Trinkwassernutzung 2. Hochwasserschutz 3. Brauchwasser, Natur- und Landschaftserhalt
  • 4. 4 Von der Strategie zu Zielen und Massnahmen Wie sind wir vorgegangen? 07.04.2014 Kanton BUD AUE AIB TBA ARP BKSD FKD SID AMB VGD KL AfW LZE VJFW Arbeitsgruppe Wasser mit 10 Mitgliedern Projektleitung Dr. Adrian Auckenthaler, AUE Projektbegleitung Prof. Dr. Claus-Heinrich Daub BGV Öffentlich-rechtliche Institution Alleinige Trägerschaft
  • 5. 5 Von der Strategie zu Zielen und Massnahmen Welches sind die Herausforderungen? 07.04.2014 • Urbane Gebiete in den Tälern • Landwirtschaft und Wald in den Hügelzonen
  • 6. 6 Wasserverteilung Kanton BL 07.04.2014 Oberflächengewässer und Grundwasser In grossen Teilen wird der Wasser- haushalt über den Niederschlag im Kanton bestimmt.
  • 7. 7 Wasserhaushalt / Hochwasser 07.04.2014 Fehlende Rückhalteflächen können bei Hochwasser zu Überschwemmungen führen.
  • 8. 8 Wasserhaushalt / Trockenheit 07.04.2014 ErgolztalBasel Pegel Grundwasser Ergolztal In trockenen Jahren ist wenig Oberflächenwasser und wenig Grundwasser vorhanden.
  • 9. 9 Trockenheit und Landwirtschaft 07.04.2014 Abschätzung des Bewässerungsbedarfs in der Schweizer Landwirtschaft Jürg Fuhrer, 2010
  • 10. 10 Anteil Siedlungsflächen 2004/09 07.04.2014 Siedlungsflächen Grundwasserschutz • Grundwasserschutzzonen können ihren Zweck nicht mehr erfüllen • Nutzungskonflikte für Trink- wasserversorgung nehmen zu
  • 11. 11 Trinkwassergewinnung 07.04.2014 • Viele Wasserversorgungen in Baselland • Werterhalt der Infrastruktur • Wasserqualität Grund- und Trinkwasser
  • 12. 12 Oberflächengewässer 07.04.2014 • Nutzung erneuerbarer Energien • Erhalt oder Schaffung naturnaher Lebensräume
  • 13. 13 Klimawandel 07.04.2014 Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz, BAFU 2012 Jahressummen des Niederschlags in der Nordwestschweiz Jahresmitteltemperatur in der Schweiz Abweichung relativ zur Referenz- periode 1961 - 1990
  • 14. 14 Auswirkungen des Klimawandels in Baselland • Der Klimawandel verstärkt die beschriebenen Phänomene. • Höhere Temperaturen bei gleichbleibendem Jahresniederschlag führt zu mehr Trockenheit. • Extremereignisse nehmen zu, d.h. mehr Hochwasser und mehr Trockenzeiten. • Durch fehlende Retentionsflächen kann es zu Überschwemmungen kommen. Die Ausscheidung von Überflutungsflächen ist wichtig. • Die Wasserversorgung in grossen Teilen des Baselbietes ist von lokalen Niederschlägen abhängig. Um Wassermangel zu vermeiden, müssen die Wasserversorgungsysteme zusammengeschlossen werden. • Der Rhein hat eine grosse Bedeutung in der langfristigen Sicherung der Wasserversorgung. 07.04.2014
  • 15. 15 Leitsätze – Ziele - Massnahmen • 9 Leitsätze 14 Ziele 66 Massnahmen • Ein Ziel kann mehrere Leitsätze betreffen, zum Beispiel: Ziel: «Die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist sichergestellt» Leitsätze: «Sicherung der Rohwasserressourcen» (Leitsatz 1) «Professionalisierung der Wasserversorgung» (Leitsatz 2) «Sicherstellung des Werterhalts der Anlagen» (Leitsatz 3) • Die Priorisierung hat ergeben: • 1. Priortät 50 Massnahmen • 2. Priorität 14 Massnahmen • 3. Priorität 2 Massnahmen • Von den 66 Massnahmen sind 21 «Daueraufgaben», 23 fallen unter «laufende Projekte» und 22 sind «neue Projekte». • 14 Massnahmen gehen über die reguläre Verwaltungstätigkeit hinaus. 07.04.2014
  • 16. 16 Ziele 1. Die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser ist sichergestellt. 2. Für die Trinkwasserfassungen sind den Risiken und die hydrogeologischen Verhältnisse bekannt, die als Grundlage für ein fassungsspezifisches Wasser- management sowie den Bau und den Betrieb adäquater Trinkwasseraufberei- tungsanlagen dienen. 3. Der Kanton fördert die organisatorische Regionalisierung der Wasserversor- gungen und den Zusammenschluss der Trinkwasserinfrastrukturanlagen. 4. Der Werterhalt der kantonalen und kommunalen Infrastrukturanlagen für Trink- und Abwasser ist langfristig gesichert und die Funktionsfähigkeit entspricht dem Stand der Technik. 5. Der Umgang mit konkurrierenden gewässerrelevanten Nutzungen innerhalb der Gewässerschutzbereiche Au und Ao und von Nutzungen mit möglichen Auswir- kungen auf die beiden Gewässerschutzbereiche sind geregelt und die Entflechtung der Nutzungen in diesen Bereichen ist festgelegt. 6. Die Kantone im Einzugsgebiet der Birs erarbeiten ein integrales Einzugsgebiets- management und setzen es um. 07.04.2014
  • 17. 17 Ziele 7. Die Belastung der Gewässer durch belastete Standorte und die gewerblich- industrielle Nutzung ist gesenkt. 8. Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Gewässer ist minimal. 9. Das Schadenspotential durch Hochwasser ist bekannt und nicht akzeptierte Schutzdefizite sind vermindert bzw. Risiken sind beseitigt. 10. Die Funktion des Waldes als Wasserspeicher und –filter sowie im Bezug auf den Hochwasserschutz ist dauerhaft gewährleistet. 11. Die oberirdischen Gewässer weisen bezogen auf die Ökomorphologie, den Abfluss, das Geschiebe, die Gewässerfauna, die Gewässerflora, die Durchgängigkeit und die Wasserqualität einen naturnahen Zustand auf. 12. Der Gewässerraum ist raumplanerisch festgelegt. 13. Die Gewässer werden durch energetische Nutzungen thermisch nur schwach belastet. 14. Der Kanton sensibilisiert die Öffentlichkeit über den Umgang mit der Ressource Wasser. 07.04.2014
  • 18. 18 Massnahmen 07.04.2014 Trinkwassernutzung • Inspektionen der Wasserversorgungen • Notwasserversorgung • Wasserqualität Grund- und Trinkwasser und Etablierung von Analysenmethoden • Erfassen von Risiken und Variabilität in Einzugsgebieten • Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen • Wassermanagement • Aufbau von Grundwassermodellen • Trinkwasseraufbereitung • Regionale Wasserversorgungsplanung • Struktur der Wasserversorgungen • Generelle Wasserversorgungsprojekte (GWP) und Entwässerung (GEP) • Verminderung des Eintrags von Mikroverunreinigungen über das Abwasser • Dichtigkeit von Kanalisationen • Inspektion von Betrieben mit wassergefährdenden Flüssigkeiten • Steuerung der Wassernutzungen zur Reduzierung von Nutzungskonflikten • Information der Öffentlichkeit über die Wassernutzungen
  • 19. 19 Massnahmen 07.04.2014 Hochwasserschutz • Kontrolle von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten • Ungehinderter Wasserabfluss in den Gewässern • Nachführen der Naturgefahrenkarte • Waldpflege und Unterhalt Brauchwasser, Natur und Landschaftserhalt • Schutz und Nutzungsplanung Wasserkraftnutzung • Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft • Reduzierung von Pestiziden in Oberflächengewässern • Kontrolle Landwirtschaftsbetriebe • Überwachung Wasserqualität Oberflächengewässer • Überwachung Fischbestand und Makrozoobenthos • Geschiebehaushalt Flüsse • Ausscheidung Gewässerraum • Durchführung Revitalisierungen • Energetische Nutzung der Gewässer, Bilanzierung Wärmehaushalt
  • 20. 20 Massnahmen die über die reguläre Verwaltungstätigkeit hinausgehen 1. Waldboden-Eigenschaften 2. Der Gewässerraum ist gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Gewässerschutzes raumplanerisch festgelegt. 3. Für die Nutzung des Untergrundes wird ein Gesetz erarbeitet. 4. Die Subrosionsprozesse im Raum Muttenz / Pratteln sind beschrieben. Mögliche Auswirkungen der Salzlaugungen auf die Salinität des Grundwassers sowie die mögliche Terrainveränderung sind bekannt. 5. Ein Konzept zum Umgang mit Nutzungskonflikten in den Gewässerschutzbereichen Au und Ao ist erstellt. 6. Die für die jeweiligen gewässerrelevanten Nutzungen geeigneten Räume werden bezeichnet und kartographisch festgehalten. 7. Die Informationen aus dem Kataster der belasteten Standorte werden mit branchenspezifischen Daten und Analysenresultaten der jeweiligen Standorte verknüpft. 8. Erstellung eines Konzeptes zum Bewässerungsbedarf und der Wasserentnahme durch die Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung (Trockenheit). 9. Regelmässige Überwachung der Fliessgewässer hinsichtlich Fischbestand, Makrozoobenthos und Neozoen 10.Der Zustand der Oberflächengewässer in Hinblick auf das Geschieberegime ist dokumentiert, allfälliger Handlungsbedarf identifiziert und ggf. Verbesserungsmassnahmen aufgezeigt. 11.Ein Konzept zur Bilanzierung von anthropogen zugeführter oder entzogener Wärme aus dem Grundwasser ist erarbeitet. 12.Die Entwicklung der geothermischen Nutzung wird überwacht; es wird steuernd eingegriffen, wenn sich nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser ergeben. 13.Über die Nutzung der Oberflächengewässer zwecks Wärmeabgabe und Entzug wird Bilanz geführt. 14.Das Einzugsgebiet der Birs wird durch regionale Abstimmungen, transparente Güterabwägungen und klare Prioritätensetzungen effizient und zielgerichtet bewirtschaftet. 07.04.2014
  • 21. 21 Subrosion im Raum Muttenz / Pratteln 07.04.2014 Wartenberg- graben AdlergrabenW O Durch die Lösung von Steinsalz entstehen Hohl- räume im Untergrund und Senkungen an der Ober- fläche. Ursachen können sein: • Natürliche Grundwas- serzirkulation über Bruchsysteme • Grundwasserentnahmen • Salzlaugung Profil
  • 22. 22 Entflechtung der Nutzungen 07.04.2014 • Die Platzverhältnisse in den Tälern sind beschränkt. • In den Tälern ist das meiste Wasser vorhanden. • Die Wassernutzungen konkurrenzieren sich gegenseitig (Grundwasserschutz, Revitalisierungen, Abwasserentsor- gung, Brauchwassernutzungen, etc.). • Neben den Wassernutzungen sind weitere anthropogene Nutzungen vorhanden (Siedlungen, Strassen, Gewerbe, belastete Standorte, etc.). • Die Überlagerung der Nutzungen führt zu Konflikten und meist teuren und aufwändigen Auflagen. • Die Entflechtung führt zu nachhaltigen Nutzungen der Gewässer.
  • 23. 23 Anpassung an den Klimawandel 07.04.2014 Handlungsempfehlungen zur Nutzung von Fliessgewässern unter veränderten klimatischen Bedingungen – Massnahmen in der Landwirtschaft, bei der Brauchwassernutzung und der Fischerei • Optimierte Bewässerung in der Landwirtschaft • Angepasste Brauchwasser- nutzung der Fliessgewässer • Beurteilung der Auswirkungen auf die Fliessgewässer und geeigneter Besatz mit Fischen
  • 24. 24 Massnahmen pro federführender Dienststelle 07.04.2014 Insgesamt wurden 66 Massnahmen formuliert.
  • 25. 25 Finanzierung der Massnahmen • Die Massnahmen aus den Daueraufgaben oder bereits laufender und mit RRBs beschlossener Projekte, bei welchen die Finanzierung geklärt war, mussten nicht ins Finanzierungsmodell aufgenommen werden. • Für 14 Massnahmen bestand noch keine Finanzierung. Für diese musste ein geeignetes Finanzierungsmodell gefunden werden. Die Kosten für diese Massnahmen belaufen sich auf CHF 1’375’000.-- • Die Umsetzung der Massnahmen belastet die laufende Rechnung des Kantons nicht zusätzlich. 07.04.2014 Position Aufwand Ertrag Gesamtkosten für Massnahmen ausserhalb regulärer Verwaltungstätigkeit 1’375’000.-- Mittel aus Rückstellungen Wasserrechnung 860’000.-- Ausserordentliche Finanzierung aus Trinkwasserfonds 415’000.-- Projektbeitrag Bund, Anpassung an den Klimawandel 100’000.-- Total 1’375’000.-- 1’375’000.--
  • 26. 26 Weiteres Vorgehen • Die Umsetzung der neuen Massnahmen beginnt ab April 2014. Projektverant- wortung liegt in den Dienststellen, die die Themen eingebracht haben. • Die Arbeitsgruppe Wasser wird die Umsetzung der Massnahmen in den Dienststellen begleiten. • Die 1. Umsetzungsphase dauert bis zum Ende der Legislaturperiode 2012 – 2015 wobei ein Teil der Massnahmen in der nächsten Legislaturperiode weitergeführt werden. • Für die Legislaturperiode 2016 – 2019 wird die AG Wasser die vorhandenen Ziele überprüfen, neue Ziele festlegen und entsprechende Massnahmen vorschlagen. Diese Arbeiten beginnen ab April 2014. • Im 2014 hat die Arbeitsgruppe Wasser somit eine strategische und eine operative Aufgabe. 07.04.2014