Versicherungsaufsichtsrecht

Lucius Dürr
Direktor Schweizerischer Versicherungsverband
Versicherer: Motor der Schweizer Wirtschaft
                49’200                     Prämien Schweiz:
              Beschäftigte                 56.5 Mrd. Franken




                                                        Stabile & nachhaltige
 Sicherheit                                                Altersvorsorge




          Steueraufkommen:                     Wertschöpfung:
          rund eine Milliarde Franken          24.3 Mrd. Franken


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Aufsicht in der Schweiz



   SOLL                                          IST
Finanzmarktaufsicht bezweckt Schutz           • Überregulierung
• der Gläubiger                               • Übermässiger Ausbau
• der Anleger                                   Kundenschutz
• der Versicherten                            • Strenge Solvenzvorschriften
• der Funktionsfähigkeit der                  • Prüfungsvorschriften
    Finanzmärkte
 Sie trägt damit zur Stärkung des
Ansehens und der Wettbewerbsfähig-
keit des Finanzplatzes Schweiz bei.*

*Art. 5 FINMAG


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Swiss Finish
Gütesiegel oder K.O.-Schlag?




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Strenge Solvenzbestimmungen verursachen
 Wettbewerbsverzerrungen


    SST voll in Kraft                                  Solvabilität II

1. Jan 2011                                    2014 ?     2015 ?     2016 ?

 Massiv höhere                                 Die EU wird unter Solvabilität II weniger
 Kapitalanforderungen im SST                   strenge Kapitalanforderungen als im
                                               SST vorgeben

                               Wettbewerbsverzerrung


                    Angleichung von SST und Solvabilität II


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Übertriebene Kapitalanforderungen schaden
den Versicherten und dem Finanzplatz

 Höhere Prämien: höhere Kapitalkosten werden überwälzt
 Senkung der Garantien: Das Vollversicherungsmodell in
  der Kollektivlebensversicherung ist gefährdet
 Senkung der Zeichnungskapazitäten
 Selbstversicherung
 Tiefere Bewertung der Unternehmen mindert Attraktivität
  der Branche




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Massnahmen –
Anpassung des VAG und der AVO

 Zinskurve soll auf Swap-Sätzen basieren

 Die Szenarien sollen aus den quantitativen
  Kapitalanforderungen des SST entfernt werden und Teil
  der Anforderungen an das Risikomanagement werden

 Überführung der temporären Erleichterungen im SST-
  Bereich in permanente Erleichterungen




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Äquivalenz – wichtig für die Schweiz


Die Äquivalenz ist für die Schweizer Assekuranz wichtig:
       für schweizerische Versicherungsgruppen mit
       Töchtern in der EU, damit die von der Finma
       ausgeübte Gruppenaufsicht in den verschiedenen
       EU-Ländern als gleichwertig anerkannt wird.


       für die schweizerischen Rückversicherer, damit sie in
       der ganzen EU ohne Diskriminierungen operieren
       können


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Lücken müssen geschlossen werden


 Die wichtigsten Lücken betreffen:
    Offenlegungsbestimmungen
    Governance im Bereich der internen
     Revision und Compliance


 Diese Lücken müssen nun rasch geschlossen werden
 Eine Anpassung des Schweizer Versicherungs-
  aufsichtsrechts VAG ist unumgänglich



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Monopole


Unpräzise Aufsichtsgesetzgebung ermöglicht
 Schaffung neuer Monopole
 Ausdehnung bisheriger Monopole


 Gesetzesanpassung zwingend, um diese Tendenzen zu
  verhindern




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Weiterer Anpassungsbedarf – Beispiele


 Mit der vollen Inkraftsetzung des Schweizer Solvenztests
  kann die Solvabilität I abgeschafft werden
 Alters- und Pflegeheime können zurzeit nicht im
  gebundenen Vermögen angerechnet werden. Dies sollte
  geändert werden
 Die Lebensversicherer sollten auf Antrag
  Rückversicherungs-Forderungen im gebundenen
  Vermögen anrechnen können. Analog zu den
  Schadenversicherern
 Die Genehmigungspflicht für Abfindungswerte von
  Lebensversicherungen sollte abgeschafft werden

           Jahresmedienkonferenz 2013               8. Februar 2013 | 11
Handlungsoptionen auf einen Blick


 Rasche Teilrevision des VAG und der AVO
    zur Vereinfachung und Entschärfung des SST
    zur Abschaffung von Solvenz I
    zur Einführung von Offenlegungsbestimmungen
    Zur Verhinderung neuer Monopole
 Verzicht auf neue Prüfungsvorschriften
 Umwandlung der temporären Erleichterungen im SST-
  Bereich in permanente Erleichterungen
 Reduktion der Abweichungen des SST von Solvenz II

           Jahresmedienkonferenz 2013              8. Februar 2013 | 12
Ausblick:
Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg)

 Sektorübergreifende Verhaltens- und Produktvorschriften
  für Finanzdienstleister


 Sektorspezifische Regulierung anstatt
  finanzmarktübergreifendes Gesetz
 Versicherungswirtschaft ist bereits streng reguliert




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Notwendige Anpassung des Versicherungsaufsichtsrechts

  • 1.
  • 2.
    Versicherer: Motor derSchweizer Wirtschaft 49’200 Prämien Schweiz: Beschäftigte 56.5 Mrd. Franken Stabile & nachhaltige Sicherheit Altersvorsorge Steueraufkommen: Wertschöpfung: rund eine Milliarde Franken 24.3 Mrd. Franken Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 |2
  • 3.
    Aufsicht in derSchweiz SOLL IST Finanzmarktaufsicht bezweckt Schutz • Überregulierung • der Gläubiger • Übermässiger Ausbau • der Anleger Kundenschutz • der Versicherten • Strenge Solvenzvorschriften • der Funktionsfähigkeit der • Prüfungsvorschriften Finanzmärkte  Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähig- keit des Finanzplatzes Schweiz bei.* *Art. 5 FINMAG Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 |3
  • 4.
    Swiss Finish Gütesiegel oderK.O.-Schlag? Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 |4
  • 5.
    Strenge Solvenzbestimmungen verursachen Wettbewerbsverzerrungen SST voll in Kraft Solvabilität II 1. Jan 2011 2014 ? 2015 ? 2016 ? Massiv höhere Die EU wird unter Solvabilität II weniger Kapitalanforderungen im SST strenge Kapitalanforderungen als im SST vorgeben Wettbewerbsverzerrung  Angleichung von SST und Solvabilität II Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 |5
  • 6.
    Übertriebene Kapitalanforderungen schaden denVersicherten und dem Finanzplatz  Höhere Prämien: höhere Kapitalkosten werden überwälzt  Senkung der Garantien: Das Vollversicherungsmodell in der Kollektivlebensversicherung ist gefährdet  Senkung der Zeichnungskapazitäten  Selbstversicherung  Tiefere Bewertung der Unternehmen mindert Attraktivität der Branche Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 |6
  • 7.
    Massnahmen – Anpassung desVAG und der AVO  Zinskurve soll auf Swap-Sätzen basieren  Die Szenarien sollen aus den quantitativen Kapitalanforderungen des SST entfernt werden und Teil der Anforderungen an das Risikomanagement werden  Überführung der temporären Erleichterungen im SST- Bereich in permanente Erleichterungen Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 |7
  • 8.
    Äquivalenz – wichtigfür die Schweiz Die Äquivalenz ist für die Schweizer Assekuranz wichtig: für schweizerische Versicherungsgruppen mit Töchtern in der EU, damit die von der Finma ausgeübte Gruppenaufsicht in den verschiedenen EU-Ländern als gleichwertig anerkannt wird. für die schweizerischen Rückversicherer, damit sie in der ganzen EU ohne Diskriminierungen operieren können Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 |8
  • 9.
    Lücken müssen geschlossenwerden  Die wichtigsten Lücken betreffen:  Offenlegungsbestimmungen  Governance im Bereich der internen Revision und Compliance  Diese Lücken müssen nun rasch geschlossen werden  Eine Anpassung des Schweizer Versicherungs- aufsichtsrechts VAG ist unumgänglich Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 |9
  • 10.
    Monopole Unpräzise Aufsichtsgesetzgebung ermöglicht Schaffung neuer Monopole  Ausdehnung bisheriger Monopole  Gesetzesanpassung zwingend, um diese Tendenzen zu verhindern Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 | 10
  • 11.
    Weiterer Anpassungsbedarf –Beispiele  Mit der vollen Inkraftsetzung des Schweizer Solvenztests kann die Solvabilität I abgeschafft werden  Alters- und Pflegeheime können zurzeit nicht im gebundenen Vermögen angerechnet werden. Dies sollte geändert werden  Die Lebensversicherer sollten auf Antrag Rückversicherungs-Forderungen im gebundenen Vermögen anrechnen können. Analog zu den Schadenversicherern  Die Genehmigungspflicht für Abfindungswerte von Lebensversicherungen sollte abgeschafft werden Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 | 11
  • 12.
    Handlungsoptionen auf einenBlick  Rasche Teilrevision des VAG und der AVO  zur Vereinfachung und Entschärfung des SST  zur Abschaffung von Solvenz I  zur Einführung von Offenlegungsbestimmungen  Zur Verhinderung neuer Monopole  Verzicht auf neue Prüfungsvorschriften  Umwandlung der temporären Erleichterungen im SST- Bereich in permanente Erleichterungen  Reduktion der Abweichungen des SST von Solvenz II Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 | 12
  • 13.
    Ausblick: Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg)  SektorübergreifendeVerhaltens- und Produktvorschriften für Finanzdienstleister  Sektorspezifische Regulierung anstatt finanzmarktübergreifendes Gesetz  Versicherungswirtschaft ist bereits streng reguliert Jahresmedienkonferenz 2013 8. Februar 2013 | 13