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Gesamtelternbeirat des Postillion e.V.
                                   in Kooperation mit dem
                            Lokalen Bündnis für Familie Weinheim




Welche Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder gibt es?
Werde ich Familie und Beruf noch miteinander vereinbaren können, wenn meine Kinder eingeschult
werden?

Der folgende

Leitfaden für die Betreuungsmöglichkeiten von Grundschulkindern
soll Ihnen Hilfestellung bei diesen und anderen Fragen geben.
Hierfür stellen wir Ihnen die verschiedenen Strukturen und Betreuungskonzepte im Folgenden dar,
klären über die Zuständigkeiten auf und nennen Ihnen zuständige Ansprechpartner.

Strukturen und Betreuungskonzepte, eine kleine Begriffsklärung

Kernzeitbetreuung:

In der Schule wird zu den Randzeiten (Vor und nach Unterrichtsbeginn/-ende) eine Betreuung
angeboten. Zumeist endet dieses Betreuungsangebot um die Mittagszeit. Andere Begriffe sind
„verbindliche Halbtagsschule“ oder „ verlässliche Grundschule“. Diese Betreuung außerhalb des
Unterrichts setzt keine Zulassung des Landesjugendamtes voraus. Tägliche Maximalzeit der
Betreuung incl. Unterricht sind sechs Stunden.

Flexible Nachmittagsbetreuung:

Dies ist ein Angebot über die Unterricht oder Kernzeitbetreuung hinaus die Kinder an Nachmittagen
betreuen zu lassen. Nachmittage sind zumeist einzeln belegbar. Diese Betreuungsform setzt keine
Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes voraus. Die Betreuung außerhalb des Unterrichts darf
max. 25 Stunden /Woche betragen.

Hort:

Der Hort ist eine Einrichtung, in welcher vor und oder nach Unterrichtsbeginn/-ende
(trägerabhängig) eine Betreuung angeboten wird. Horte bieten ein konzeptgeleitetes,
aufeinander abgestimmtes und bedarfsorientiertes Betreuungssystem aus Erziehung und Bildung.
Für einen Hort ist eine Betriebsgenehmigung zwingend erforderlich, d.h. Standards hinsichtlich
räumlicher Ausstattung und Qualifikation des Betreuungspersonals müssen gewährleistet sein.
Beispielsweise haben nur Horte eine Verpflichtung, einen Elternabend zu halten.
Inwieweit eine tageweise Buchung möglich ist, hängt von dem jeweiligen Träger ab. Gleiches gilt für
die Betreuung in den Ferien (Wird eine Ferienbetreuung angeboten?
Ist diese im Preis inbegriffen oder individuell zu buchbar? usw.)




Gesamtelternbeirat des Postillion e.V.            Lokales Bündnis für Familie Weinheim

Stefan Brähler                                    Dr. Ute Grünhagen
Günther Fischer                                   Annika Stelter, annika.stelter@schlegelundpartner.de
Johannes Fliedner                                 Jette Veigel
Miriam Godau, info@kita-rhein-neckar.de
Martina Weiher
Gesamtelternbeirat des Postillion e.V.
                                   in Kooperation mit dem
                            Lokalen Bündnis für Familie Weinheim



Betreiber der Betreuungsangebote, Förderungen
Die drei vorgenannten Formen der Betreuungsangebote werden von unterschiedlichen
verschiedenen Betreibern angeboten: Schule, Gemeinde oder in der Jugendhilfe tätige Vereine.
Grundsätzlich besteht für jede Gemeinde die Pflicht, eine Betreuung anzubieten.
Nicht festgelegt ist der Umfang einer finanziellen Förderung, so dass deutliche Unterschiede der
Betreuungsgebühren festgestellt werden können. Eltern können bei den Jugendämtern um eine
Förderung ersuchen.

Informationen
Informationen über Betreuungsmöglichkeiten können Sie in Ihrem jeweiligen Kindergarten erhalten.
Weiterhin kann die Grundschule, an der Ihr Kind eingeschult werden soll, Auskunft geben. Darüber
hinaus können Sie sich beim Jugendamt ihrer Gemeinde informieren und sollten dort eventuelle
Probleme bei der Betreuungsplatzsuche ansprechen.



          Checkliste



                              Kümmern Sie sich frühzeitig
                   – z.B. zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung –
                               um einen Betreuungsplatz!

                   Folgende Fragen können hilfreich sein, eine für
                   Sie und Ihr Kind geeignete Betreuung zu finden:

                  Wie groß ist die Gruppe?
                  Wie viele Betreuer gibt es?
                  Sind Schließtage rechtzeitig planbar?
                  Gibt es eine Ferienbetreuung?
                  Welche Zusatzangebote gibt es?
                  Gibt es extra Räumlichkeiten für Hausaufgaben?
                  Wie findet eine Information und Beteiligung der Eltern statt?
                  Welches Konzept hat die Einrichtung?




Für Anregungen und Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.




Gesamtelternbeirat des Postillion e.V.              Lokales Bündnis für Familie Weinheim

Stefan Brähler                                      Dr. Ute Grünhagen
Günther Fischer                                     Annika Stelter, annika.stelter@schlegelundpartner.de
Johannes Fliedner                                   Jette Veigel
Miriam Godau, info@kita-rhein-neckar.de
Martina Weiher

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  • 1. Gesamtelternbeirat des Postillion e.V. in Kooperation mit dem Lokalen Bündnis für Familie Weinheim Welche Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder gibt es? Werde ich Familie und Beruf noch miteinander vereinbaren können, wenn meine Kinder eingeschult werden? Der folgende Leitfaden für die Betreuungsmöglichkeiten von Grundschulkindern soll Ihnen Hilfestellung bei diesen und anderen Fragen geben. Hierfür stellen wir Ihnen die verschiedenen Strukturen und Betreuungskonzepte im Folgenden dar, klären über die Zuständigkeiten auf und nennen Ihnen zuständige Ansprechpartner. Strukturen und Betreuungskonzepte, eine kleine Begriffsklärung Kernzeitbetreuung: In der Schule wird zu den Randzeiten (Vor und nach Unterrichtsbeginn/-ende) eine Betreuung angeboten. Zumeist endet dieses Betreuungsangebot um die Mittagszeit. Andere Begriffe sind „verbindliche Halbtagsschule“ oder „ verlässliche Grundschule“. Diese Betreuung außerhalb des Unterrichts setzt keine Zulassung des Landesjugendamtes voraus. Tägliche Maximalzeit der Betreuung incl. Unterricht sind sechs Stunden. Flexible Nachmittagsbetreuung: Dies ist ein Angebot über die Unterricht oder Kernzeitbetreuung hinaus die Kinder an Nachmittagen betreuen zu lassen. Nachmittage sind zumeist einzeln belegbar. Diese Betreuungsform setzt keine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes voraus. Die Betreuung außerhalb des Unterrichts darf max. 25 Stunden /Woche betragen. Hort: Der Hort ist eine Einrichtung, in welcher vor und oder nach Unterrichtsbeginn/-ende (trägerabhängig) eine Betreuung angeboten wird. Horte bieten ein konzeptgeleitetes, aufeinander abgestimmtes und bedarfsorientiertes Betreuungssystem aus Erziehung und Bildung. Für einen Hort ist eine Betriebsgenehmigung zwingend erforderlich, d.h. Standards hinsichtlich räumlicher Ausstattung und Qualifikation des Betreuungspersonals müssen gewährleistet sein. Beispielsweise haben nur Horte eine Verpflichtung, einen Elternabend zu halten. Inwieweit eine tageweise Buchung möglich ist, hängt von dem jeweiligen Träger ab. Gleiches gilt für die Betreuung in den Ferien (Wird eine Ferienbetreuung angeboten? Ist diese im Preis inbegriffen oder individuell zu buchbar? usw.) Gesamtelternbeirat des Postillion e.V. Lokales Bündnis für Familie Weinheim Stefan Brähler Dr. Ute Grünhagen Günther Fischer Annika Stelter, annika.stelter@schlegelundpartner.de Johannes Fliedner Jette Veigel Miriam Godau, info@kita-rhein-neckar.de Martina Weiher
  • 2. Gesamtelternbeirat des Postillion e.V. in Kooperation mit dem Lokalen Bündnis für Familie Weinheim Betreiber der Betreuungsangebote, Förderungen Die drei vorgenannten Formen der Betreuungsangebote werden von unterschiedlichen verschiedenen Betreibern angeboten: Schule, Gemeinde oder in der Jugendhilfe tätige Vereine. Grundsätzlich besteht für jede Gemeinde die Pflicht, eine Betreuung anzubieten. Nicht festgelegt ist der Umfang einer finanziellen Förderung, so dass deutliche Unterschiede der Betreuungsgebühren festgestellt werden können. Eltern können bei den Jugendämtern um eine Förderung ersuchen. Informationen Informationen über Betreuungsmöglichkeiten können Sie in Ihrem jeweiligen Kindergarten erhalten. Weiterhin kann die Grundschule, an der Ihr Kind eingeschult werden soll, Auskunft geben. Darüber hinaus können Sie sich beim Jugendamt ihrer Gemeinde informieren und sollten dort eventuelle Probleme bei der Betreuungsplatzsuche ansprechen. Checkliste Kümmern Sie sich frühzeitig – z.B. zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung – um einen Betreuungsplatz! Folgende Fragen können hilfreich sein, eine für Sie und Ihr Kind geeignete Betreuung zu finden:  Wie groß ist die Gruppe?  Wie viele Betreuer gibt es?  Sind Schließtage rechtzeitig planbar?  Gibt es eine Ferienbetreuung?  Welche Zusatzangebote gibt es?  Gibt es extra Räumlichkeiten für Hausaufgaben?  Wie findet eine Information und Beteiligung der Eltern statt?  Welches Konzept hat die Einrichtung? Für Anregungen und Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden. Gesamtelternbeirat des Postillion e.V. Lokales Bündnis für Familie Weinheim Stefan Brähler Dr. Ute Grünhagen Günther Fischer Annika Stelter, annika.stelter@schlegelundpartner.de Johannes Fliedner Jette Veigel Miriam Godau, info@kita-rhein-neckar.de Martina Weiher