SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 11
„HEBAMMENKREIßSAAL – PRO UND CONTRA“
Leitung und Verantwortung in Pränatalmedizin und Geburtshilfe
01.07.-02.07.2016, Köln
Dr. Roland Uphoff, Master of medicine, ethics and law
Fachanwalt für Medizinrecht
www.uphoff.de
Definition des hebammengeleiteten Kreißsaal
• Ein Kreißsaal, der primär unter der Leitung und Kontrolle von Hebammen
(Anstalts- oder auch Beleghebammen) geführt wird, um eine
voraussichtlich physiologische Entbindung allein und ohne ärztliche
Geburtsleitung zu betreuen.
• Der hebammengeleitete Kreißsaal ist strukturell, apparativ und personell
an ein Krankenhaus angebunden.
• Das Konzept sieht vor, dass die Hebamme ohne ärztliche Aufnahmeunter-
suchung (?) die Geburt in der Entbindungsklinik eigenständig leitet.
2
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
• Die Hebamme wird durch Dienstanweisungen oder ein Organisationsstatut
verpflichtet, bei unter der Geburt auftretenden Pathologien den Arzt
hinzuzuziehen.
• Konzept: „sanft und sicher“
Der Schwangeren werden parallel die Vertrautheit der Hebammengeburt
und die Sicherheit der Klinikgeburt vermittelt.
3
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Arzt und Hebamme in der Geburts-
hilfe, DGGG, August 2010
Rechtliche Unterscheidung zwischen
• Hausgeburten/Entbindungen im Geburtshaus,
• Praxisgeburt,
• Entbindung im Belegkrankenhaus und
• Entbindung im Krankenhaus/„Vollanstalt“.
Die o.g. Vertragskonzepte zeigen, dass es wesentlich auf die Vertragsbe-
ziehungen zwischen der Schwangeren und dem Krankenhaus bzw. dem
Belegarzt/der Beleghebamme ankommt.
4
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2005 (Az. 5 U 130/01)
„Entscheidend ist, dass die Schwangere, die sich in eine Geburtsklinik
begibt, gerade auch deshalb in die Klinik (und nicht ins Geburtshaus oder
in die Belegarztpraxis) geht, um dort eine umfassende ärztliche Betreuung
zu bekommen bzw. beim Auftreten einer Pathologie die Sicherheit zu haben,
dass der Facharztstandard und die Sicherheit der Klinik gewährleistet ist.“
5
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
1. Die Schwangere, die eine externe Hebamme zur Geburt mitbringt,
verzichtet nicht auf eine umfassende ärztliche Betreuung.
2. Wenn das Krankenhaus die medizinische Verantwortung für die Tätig-
keit der Beleghebamme nicht übernehmen will, muss das Krankenhaus
dies explizit klarstellen.
3. Die Fehler einer freiberuflich tätigen Hebamme werden auch dem
Krankenhausträger zugerechnet, wenn die freiberuflich tätige Hebamme
innerhalb der übergeordneten Kompetenz des Leitenden Arztes dessen
Erfüllungsgehilfin ist.
6
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
Anknüpfend an die zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 31.01.2005 ist
festzuhalten, dass
1. der Krankenhausträger mit einem hebammengeleiteten Kreißsaal für
Fehler der Hebamme im hebammengeleiteten Kreißsaal haftet.
2. spätestens dann, wenn die Mutter die Entbindungsklinik aufsucht und
dort aufgenommen wird, ein Behandlungsvertrag zwischen der Klinik
und der Mutter zustande gekommen, ist.
7
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
Erneut OLG Köln, Urteil vom 31.01.2005:
„… Maßgeblich ist der jeweilige Empfängerhorizont. Begeben sich
Eltern, die die Geburt eines Kindes erwarten, in eine voll ausgestatte
oder gar – wie hier – in eine auf Geburten spezialisierte Klinik, so kann
dieses Verhalten regelmäßig nur so verstanden werden, dass sie eine
umfassende Betreuung durch diese Klinik wünschen …
Das ist nur dann anders zu beurteilen, wenn hinreichend klargestellt ist,
dass für die Geburt gerade nicht die gewählte Klinik mit ihren Ärzten und
ihren Hebammen, sondern ein externer Arzt oder eine externe Hebamme
allein verantwortlich sein sollen. …“
8
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
Weiter:
„Will der Krankenhausträger seinerseits die Betreuung durch eine
externe Hebamme nur unter den Bedingungen eines gespaltenen
Krankenhausvertrages zulassen, so liegt es an ihm, dies klar und
unmissverständlich deutlich zu machen – und zwar schon zu
einem Zeitpunkt, wo sich die Eltern mit der Tragweite und den
Konsequenzen einer solchen Vertragsgestaltung auseinandersetzen
und sich ggf. hierauf einstellen können. Hierzu genügt es nicht,
dass in der Situation einsetzender Wehen mehr oder weniger
ausdrücklich klargestellt wird, die Geburt sei eine hebammengelei-
tete“, und nur im Notfall stehe ein Arzt eingriffsbereit zur Verfügung.
9
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
Auch abschließend OLG Köln, Urteil vom 31.01.2005:
„Unklarheiten über Art und Umfang der Pflichten des krankenhaus-
ärztlichen Personals und der externen Hebammen gehen zulasten
des Krankenhausträgers.“
10
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
Resümee:
Der hebammengeleitete Kreißsaal entpflichtet nicht den Krankenhaus-
träger und birgt bei unklaren Zuständigkeitsregelungen ein erhebliches
Haftungsrisiko für den Krankenhausträger.
11
„Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

R E S U E L T A
R E S U E L T AR E S U E L T A
R E S U E L T Apepe soto
 
Testdeinteligencia
TestdeinteligenciaTestdeinteligencia
Testdeinteligenciayak072
 
Hombres De La MontañA
Hombres De La MontañAHombres De La MontañA
Hombres De La MontañAjovenlobo
 
Funcionamiento centro tic
Funcionamiento centro ticFuncionamiento centro tic
Funcionamiento centro ticmariogil
 
Marionetas Unicas Camille Sk
Marionetas Unicas  Camille SkMarionetas Unicas  Camille Sk
Marionetas Unicas Camille Sktubalibre
 
7 NUeVAS maRAvILLAS
 7 NUeVAS maRAvILLAS  7 NUeVAS maRAvILLAS
7 NUeVAS maRAvILLAS LOkconK
 
Somos Iguales Y D
Somos Iguales Y DSomos Iguales Y D
Somos Iguales Y Dgueste800a6
 
Crepúsculos 2
Crepúsculos 2Crepúsculos 2
Crepúsculos 2pebaz
 
Canvis socials i educació intercultural
Canvis socials i educació interculturalCanvis socials i educació intercultural
Canvis socials i educació interculturalGuida Allès Pons
 

Andere mochten auch (16)

junio1
junio1junio1
junio1
 
La filosofía de Platón
La filosofía de PlatónLa filosofía de Platón
La filosofía de Platón
 
Prueba1
Prueba1Prueba1
Prueba1
 
R E S U E L T A
R E S U E L T AR E S U E L T A
R E S U E L T A
 
Testdeinteligencia
TestdeinteligenciaTestdeinteligencia
Testdeinteligencia
 
Ricard
RicardRicard
Ricard
 
Autriche 01
Autriche 01Autriche 01
Autriche 01
 
Hombres De La MontañA
Hombres De La MontañAHombres De La MontañA
Hombres De La MontañA
 
Presentaciones Exitosas
Presentaciones Exitosas Presentaciones Exitosas
Presentaciones Exitosas
 
Funcionamiento centro tic
Funcionamiento centro ticFuncionamiento centro tic
Funcionamiento centro tic
 
Marionetas Unicas Camille Sk
Marionetas Unicas  Camille SkMarionetas Unicas  Camille Sk
Marionetas Unicas Camille Sk
 
7 NUeVAS maRAvILLAS
 7 NUeVAS maRAvILLAS  7 NUeVAS maRAvILLAS
7 NUeVAS maRAvILLAS
 
SymbioCity
SymbioCitySymbioCity
SymbioCity
 
Somos Iguales Y D
Somos Iguales Y DSomos Iguales Y D
Somos Iguales Y D
 
Crepúsculos 2
Crepúsculos 2Crepúsculos 2
Crepúsculos 2
 
Canvis socials i educació intercultural
Canvis socials i educació interculturalCanvis socials i educació intercultural
Canvis socials i educació intercultural
 

Ähnlich wie Hebammenkreißsaal - pro und contra (7)

9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.02.-04.02.2015 in Aachen
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.02.-04.02.2015 in Aachen9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.02.-04.02.2015 in Aachen
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.02.-04.02.2015 in Aachen
 
Aufklärung vor und unter der Geburt sowie nach vorangegangener Sectio
Aufklärung vor und unter der Geburt sowie nach vorangegangener SectioAufklärung vor und unter der Geburt sowie nach vorangegangener Sectio
Aufklärung vor und unter der Geburt sowie nach vorangegangener Sectio
 
Usb broschuere mutter_kind_de
Usb broschuere mutter_kind_deUsb broschuere mutter_kind_de
Usb broschuere mutter_kind_de
 
Frühgeburt: Alles in Balance? Wo ein Kläger, da ein Richter!
Frühgeburt: Alles in Balance? Wo ein Kläger, da ein Richter! Frühgeburt: Alles in Balance? Wo ein Kläger, da ein Richter!
Frühgeburt: Alles in Balance? Wo ein Kläger, da ein Richter!
 
Hebammenforum Dresden - Grundlagen des Geburtsschadensrechts
Hebammenforum Dresden - Grundlagen des GeburtsschadensrechtsHebammenforum Dresden - Grundlagen des Geburtsschadensrechts
Hebammenforum Dresden - Grundlagen des Geburtsschadensrechts
 
Psychosoziale Beratung und Begleitung von schwangeren Frauen und Paaren im Ko...
Psychosoziale Beratung und Begleitung von schwangeren Frauen und Paaren im Ko...Psychosoziale Beratung und Begleitung von schwangeren Frauen und Paaren im Ko...
Psychosoziale Beratung und Begleitung von schwangeren Frauen und Paaren im Ko...
 
The vision of storing stem cells from umbilical cord blood
The vision of storing stem cells from umbilical cord blood The vision of storing stem cells from umbilical cord blood
The vision of storing stem cells from umbilical cord blood
 

Hebammenkreißsaal - pro und contra

  • 1. „HEBAMMENKREIßSAAL – PRO UND CONTRA“ Leitung und Verantwortung in Pränatalmedizin und Geburtshilfe 01.07.-02.07.2016, Köln Dr. Roland Uphoff, Master of medicine, ethics and law Fachanwalt für Medizinrecht www.uphoff.de
  • 2. Definition des hebammengeleiteten Kreißsaal • Ein Kreißsaal, der primär unter der Leitung und Kontrolle von Hebammen (Anstalts- oder auch Beleghebammen) geführt wird, um eine voraussichtlich physiologische Entbindung allein und ohne ärztliche Geburtsleitung zu betreuen. • Der hebammengeleitete Kreißsaal ist strukturell, apparativ und personell an ein Krankenhaus angebunden. • Das Konzept sieht vor, dass die Hebamme ohne ärztliche Aufnahmeunter- suchung (?) die Geburt in der Entbindungsklinik eigenständig leitet. 2 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
  • 3. • Die Hebamme wird durch Dienstanweisungen oder ein Organisationsstatut verpflichtet, bei unter der Geburt auftretenden Pathologien den Arzt hinzuzuziehen. • Konzept: „sanft und sicher“ Der Schwangeren werden parallel die Vertrautheit der Hebammengeburt und die Sicherheit der Klinikgeburt vermittelt. 3 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
  • 4. Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Arzt und Hebamme in der Geburts- hilfe, DGGG, August 2010 Rechtliche Unterscheidung zwischen • Hausgeburten/Entbindungen im Geburtshaus, • Praxisgeburt, • Entbindung im Belegkrankenhaus und • Entbindung im Krankenhaus/„Vollanstalt“. Die o.g. Vertragskonzepte zeigen, dass es wesentlich auf die Vertragsbe- ziehungen zwischen der Schwangeren und dem Krankenhaus bzw. dem Belegarzt/der Beleghebamme ankommt. 4 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
  • 5. OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2005 (Az. 5 U 130/01) „Entscheidend ist, dass die Schwangere, die sich in eine Geburtsklinik begibt, gerade auch deshalb in die Klinik (und nicht ins Geburtshaus oder in die Belegarztpraxis) geht, um dort eine umfassende ärztliche Betreuung zu bekommen bzw. beim Auftreten einer Pathologie die Sicherheit zu haben, dass der Facharztstandard und die Sicherheit der Klinik gewährleistet ist.“ 5 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
  • 6. 1. Die Schwangere, die eine externe Hebamme zur Geburt mitbringt, verzichtet nicht auf eine umfassende ärztliche Betreuung. 2. Wenn das Krankenhaus die medizinische Verantwortung für die Tätig- keit der Beleghebamme nicht übernehmen will, muss das Krankenhaus dies explizit klarstellen. 3. Die Fehler einer freiberuflich tätigen Hebamme werden auch dem Krankenhausträger zugerechnet, wenn die freiberuflich tätige Hebamme innerhalb der übergeordneten Kompetenz des Leitenden Arztes dessen Erfüllungsgehilfin ist. 6 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
  • 7. Anknüpfend an die zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 31.01.2005 ist festzuhalten, dass 1. der Krankenhausträger mit einem hebammengeleiteten Kreißsaal für Fehler der Hebamme im hebammengeleiteten Kreißsaal haftet. 2. spätestens dann, wenn die Mutter die Entbindungsklinik aufsucht und dort aufgenommen wird, ein Behandlungsvertrag zwischen der Klinik und der Mutter zustande gekommen, ist. 7 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
  • 8. Erneut OLG Köln, Urteil vom 31.01.2005: „… Maßgeblich ist der jeweilige Empfängerhorizont. Begeben sich Eltern, die die Geburt eines Kindes erwarten, in eine voll ausgestatte oder gar – wie hier – in eine auf Geburten spezialisierte Klinik, so kann dieses Verhalten regelmäßig nur so verstanden werden, dass sie eine umfassende Betreuung durch diese Klinik wünschen … Das ist nur dann anders zu beurteilen, wenn hinreichend klargestellt ist, dass für die Geburt gerade nicht die gewählte Klinik mit ihren Ärzten und ihren Hebammen, sondern ein externer Arzt oder eine externe Hebamme allein verantwortlich sein sollen. …“ 8 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
  • 9. Weiter: „Will der Krankenhausträger seinerseits die Betreuung durch eine externe Hebamme nur unter den Bedingungen eines gespaltenen Krankenhausvertrages zulassen, so liegt es an ihm, dies klar und unmissverständlich deutlich zu machen – und zwar schon zu einem Zeitpunkt, wo sich die Eltern mit der Tragweite und den Konsequenzen einer solchen Vertragsgestaltung auseinandersetzen und sich ggf. hierauf einstellen können. Hierzu genügt es nicht, dass in der Situation einsetzender Wehen mehr oder weniger ausdrücklich klargestellt wird, die Geburt sei eine hebammengelei- tete“, und nur im Notfall stehe ein Arzt eingriffsbereit zur Verfügung. 9 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
  • 10. Auch abschließend OLG Köln, Urteil vom 31.01.2005: „Unklarheiten über Art und Umfang der Pflichten des krankenhaus- ärztlichen Personals und der externen Hebammen gehen zulasten des Krankenhausträgers.“ 10 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln
  • 11. Resümee: Der hebammengeleitete Kreißsaal entpflichtet nicht den Krankenhaus- träger und birgt bei unklaren Zuständigkeitsregelungen ein erhebliches Haftungsrisiko für den Krankenhausträger. 11 „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra, 01.-02.07.2016, Köln