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PRESSEmittEilung

Deutsche Familienversicherung bietet umfassendste
Familienpflegezeitversicherung an

- Erstmals auch Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit abgedeckt
- Optimale Absicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber



Frankfurt/Main, 15. Februar 2012 - Die Deutsche Familienversicherung (DFV) bietet als erste Ver-
sicherung eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zertifizierte
Familienpflegezeitversicherung an, die über die gesetzlich vorgegebenen, versicherungspflichtigen
Risiken hinausgeht. Die DFV Familienpflegezeitversicherung „Pflegezeit-Schutz+“ wurde gemein-
sam mit der Beratungsgesellschaft Ries Corporate Solutions GmbH (RCS) und der Vereinigten Post-
versicherung entwickelt.

Philipp J. N. Vogel, Vorstand der DFV, erläutert: „Die Familienpflegezeit ist wichtig für die Verein-
barkeit von Beruf und Pflege. Was passiert aber, wenn eine pflegende Angehörige aufgrund einer
längeren Erkrankung arbeitsunfähig wird? Mit dieser Frage haben wir uns ganz bewusst beschäf-
tigt, denn sie stellt ein relevantes Risiko dar, welches zusätzlich zu Berufsunfähigkeit und Tod ver-
sichert werden sollte. Im Fall einer längeren Erkrankung droht nämlich ein Entgeltverlust und in der
Folge ein existenzieller Einkommensverlust.“



Auch besondere Vorteile für Arbeitgeber im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit

„Die Unternehmen verfügen mit der Familienpflegezeit nun über eine gute Basis, um flexible Modelle
für die Bewältigung einer Pflegesituation zu schaffen und sich auf die Folgen der demografischen
Entwicklung für ihre Belegschaften einstellen zu können. Immer mehr Arbeitnehmer werden den
Beruf und die Pflege Angehöriger miteinander vereinbaren müssen. Umso wichtiger ist es, sich als
Arbeitgeber hierauf vorzubereiten, um am Ende nicht auf erfahrene Mitarbeiter verzichten zu müs-
sen.“ betont Michael Ries, Geschäftsführer der RCS.

Der Absicherung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Denn
eine längere Arbeitsunfähigkeit des versicherten Arbeitnehmers ist im Falle eines Darlehen-
finanzierten Entgeltvorschusses durch die BAFzA mit erheblichem administrativem Aufwand
hinsichtlich Rückzahlungsprozess und Bilanzierung verbunden.

„Wir freuen uns daher, dass wir bereits erste Rahmenvertrags-Partner gewonnen haben, die diesen
Vorteil erkannt haben.“ ergänzt Ries.



Die DFV Familienpflegezeitversicherung „Pflegezeit-Schutz+“

Der monatliche Beitrag beträgt 2,5 % des monatlichen Gehaltsvorschusses für den Zeitraum der
Pflege- und Nachpflegephase. Wird das Entgelt zum Beispiel um 500 Euro monatlich aufgestockt,
kostet die Versicherung monatlich 12,50 Euro. Der Beitrag kann auch vom Arbeitgeber übernommen
werden und bleibt für die gesamte Dauer der Familienpflegezeit unverändert.




                                                                                                            Seite 1 von 2
Als Unisex-Tarif erfolgt keine Differenzierung nach dem Geschlecht des Versicherungsnehmers.
Alter und Gesundheitszustand bleiben ebenfalls unberücksichtigt, eine Risikoprüfung ist nicht
erforderlich. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Familienpfle-
gezeit erfüllt, kann damit jeder Arbeitnehmer versichert werden. Für den Fall, dass der Arbeitneh-
mer verstirbt, berufs- oder arbeitsunfähig wird, leistet die DFV eine Einmalleistung in Höhe des
noch nicht zurückgezahlten Entgeltvorschusses.



Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Bereits heute sind in Deutschland rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Mehrheit
möchte in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Meist erfolgt die Pflege durch Angehörige, die
in der Regel berufstätig sind. Oft sind Berufstätigkeit und Pflege aber nur schwer vereinbar. Regel-
mäßig ist dies für den pflegenden Arbeitnehmer mit mentalen und körperlichen Belastungen sowie
einer Reduzierung oder sogar einer Aufgabe des Jobs verbunden.

Das neue Familienpflegezeitgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, soll Pflege und
Beruf daher besser vereinbar machen: so können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit für
einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren reduzieren. Das entsprechend reduzierte Entgelt wird vom
Arbeitgeber in dieser Zeit aufgestockt. In der anschließenden Nachpflegephase bleibt bei Rückkehr
zur Vollzeitbeschäftigung das Gehalt so lange reduziert, bis der Entgeltvorschuss ausgeglichen ist.
Der Arbeitgeber kann den Vorschuss durch ein Bundesdarlehen des BAFzA zinslos finanzieren.
Um die Rückzahlung des Gehaltsvorschusses sicherzustellen, muss für den pflegenden Arbeit-
nehmer eine zertifizierte Familienpflegezeitversicherung bestehen.



Die Deutsche Familienversicherung ist ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Frankfurt/Main.
Mit ihrem Angebot von Personen- und Sachversicherungen sowie privaten Krankenzusatzversiche-
rungen richtet sie sich an Familien und Einzelpersonen. Weitere Informationen zur DFV Familien-
pflegezeitversicherung stehen unter www.ries-spezialmakler.de zur Verfügung.




Ihr Ansprechpartner:

Evelyn Paulus
unternehmenskommunikation

DFV Deutsche Familienversicherung AG
Beethovenstraße 71
60325 Frankfurt am Main

Telefon: (069) 74 30 46-308
Telefax: (069) 74 30 46 -46
E-Mail: presse@dfv.ag
Internet: www.dfv.ag




                                                                                                       Seite 2 von 2

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  • 2. Als Unisex-Tarif erfolgt keine Differenzierung nach dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Alter und Gesundheitszustand bleiben ebenfalls unberücksichtigt, eine Risikoprüfung ist nicht erforderlich. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Familienpfle- gezeit erfüllt, kann damit jeder Arbeitnehmer versichert werden. Für den Fall, dass der Arbeitneh- mer verstirbt, berufs- oder arbeitsunfähig wird, leistet die DFV eine Einmalleistung in Höhe des noch nicht zurückgezahlten Entgeltvorschusses. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Bereits heute sind in Deutschland rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Mehrheit möchte in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Meist erfolgt die Pflege durch Angehörige, die in der Regel berufstätig sind. Oft sind Berufstätigkeit und Pflege aber nur schwer vereinbar. Regel- mäßig ist dies für den pflegenden Arbeitnehmer mit mentalen und körperlichen Belastungen sowie einer Reduzierung oder sogar einer Aufgabe des Jobs verbunden. Das neue Familienpflegezeitgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, soll Pflege und Beruf daher besser vereinbar machen: so können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren reduzieren. Das entsprechend reduzierte Entgelt wird vom Arbeitgeber in dieser Zeit aufgestockt. In der anschließenden Nachpflegephase bleibt bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung das Gehalt so lange reduziert, bis der Entgeltvorschuss ausgeglichen ist. Der Arbeitgeber kann den Vorschuss durch ein Bundesdarlehen des BAFzA zinslos finanzieren. Um die Rückzahlung des Gehaltsvorschusses sicherzustellen, muss für den pflegenden Arbeit- nehmer eine zertifizierte Familienpflegezeitversicherung bestehen. Die Deutsche Familienversicherung ist ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Frankfurt/Main. Mit ihrem Angebot von Personen- und Sachversicherungen sowie privaten Krankenzusatzversiche- rungen richtet sie sich an Familien und Einzelpersonen. Weitere Informationen zur DFV Familien- pflegezeitversicherung stehen unter www.ries-spezialmakler.de zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner: Evelyn Paulus unternehmenskommunikation DFV Deutsche Familienversicherung AG Beethovenstraße 71 60325 Frankfurt am Main Telefon: (069) 74 30 46-308 Telefax: (069) 74 30 46 -46 E-Mail: presse@dfv.ag Internet: www.dfv.ag Seite 2 von 2