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31. März 2011
AOK: Honorarsteigerung für Zahn-
ärzte kosten gesetzlich Kranken-
versicherte jährlich 280 Mio. Euro
AOK fordert Öffnungsklausel
Berlin. Der AOK-Bundesverband kritisiert Pläne der Bundes-
regierung, die privatzahnärztliche Gebührenordnung (GOZ)
so zu ändern, dass die Zahnarzthonorare um rund 6 % stei-
gen.
Die in einem jetzt vorliegenden Referentenentwurf vorgese-
henen Regelungen wirken sich für gesetzlich Krankenversi-
cherte deshalb sehr negativ aus, weil hier keine Öffnungs-
klauseln zugunsten von Verhandlungs- und Vertragsmög-
lichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen für Zahnersatz auf-
grund gesetzlicher Regelungen seit 2005 nur noch Festzu-
schüsse bezahlen. Versicherte müssen neben ihrem Eigen-
anteil nach den Preisen für gesetzlich Krankenversicherte
außerdem zusätzliche, nach der GOZ abzurechnende Leis-
tungen aus eigener Tasche bezahlen. Rund 60 % des Zahn-
PRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES vom 31.03.2011 SEITE 1 VON 2
2. ersatzes für gesetzlich Versicherte werden inzwischen nach
der privaten Gebührenordnung abgerechnet. Deshalb be-
lastet der geplante Aufschlag von 6 % bei der GOZ die ge-
setzlich Krankenversicherten jährlich zusätzlich mit Mehr-
ausgaben in Höhe von rund 280 Mio. Euro.
Dr. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-
Bundesverbandes, erklärte dazu: „Die Bundesregierung soll-
te den gesetzlichen Krankenkassen deshalb auch Möglich-
keiten eröffnen, ihren Versicherten durch Verhandlung von
Preisen für diese Privatleistungen günstige Zusatztarife für
hochwertigen Zahnersatz anbieten zu können. Eine Öff-
nungsklausel in der GOZ für entsprechende Verhandlungs-
möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen würde es der
AOK ermöglichen, Ihren Versicherten interessante Zusatzta-
rife anzubieten: Fairer Wettbewerb zwischen der AOK und
privaten Krankenkassen macht deshalb für beide Seiten eine
Öffnungsklausel in der GOZ notwendig.“
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