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HAUSANSCHRIFT   Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
                                                 POSTANSCHRIFT   11055 Berlin




Presse-
                                                           TEL   +49 (0)30 18441-2225
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                                                      INTERNET   www.bmg.bund.de
                                                        E-MAIL   pressestelle@bmg.bund.de

          mitteilung

Berlin, 19. August 2009
Nr. 81


Kabinett beschließt Leistungspflicht der gesetzlichen Kranken-
versicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza
A(H1N1)


Das Bundeskabinett hat heute der Verordnung über die Leistungspflicht der ge-
setzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza
A(H1N1) (so genannte "Schweinegrippe") zugestimmt. Damit wird die Impfung für
jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte, von der Krankenkasse be-
zahlt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat erklärt, für seine Versi-
cherten die Kosten der Impfung ebenfalls zu übernehmen.


Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Impfung bietet ei-
nen wirksamen Schutz. Nach wie vor verlaufen die Erkrankungen an der Neuen
Influenza in Deutschland ganz überwiegend mild. Mit Zunahme der Fallzahlen ist
allerdings auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungs- oder Todesfälle zu
rechnen. Deshalb ist es richtig, Vorsorge zu treffen. Jeder, der geimpft werden
möchte, wird eine Impfung bekommen. Da der Impfstoff voraussichtlich ab Ende
September/Anfang Oktober nach und nach ausgeliefert werden wird, sollen zu-
nächst besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen geimpft werden. Dazu gehö-
Seite 2 von 2   ren Personen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und besonders expo-
                niertes Schlüsselpersonal, also Beschäftigte im Gesundheitswesen, bei der Poli-
                zei und der Feuerwehr„.


                Die Durchführung und Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder. Die Ein-
                zelheiten dazu werden jeweils zwischen den Ländern und den Krankenkassen in
                so genannten Impfvereinbarungen geregelt.


                Die Verordnung gibt einen Orientierungswert für die Impfvereinbarungen der Kas-
                sen in Höhe von 28 Euro für die gesamten Kosten der zweimaligen Impfung vor.
                Das ist grundsätzlich für eine angemessene und wirtschaftliche Versorgung aus-
                reichend. Für die Kassen ergeben sich Mehrausgaben von rd. 0,6 Mrd. Euro in
                2009 und je 10 Prozent zusätzliche Impfbeteiligung in 2010 weitere rd. 0,2 Mrd.
                Euro Mehrausgaben. Sollten mehr als 50 Prozent der Versicherten geimpft wer-
                den, wird der Staat eintreten. Mit den Krankenkassen besteht Einvernehmen,
                dass eine Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenversicherung
                oder Zusatzbeiträge für die Versicherten deshalb nicht erforderlich sind.


                Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmg.bund.de

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  • 1. HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin Presse- TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 INTERNET www.bmg.bund.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de mitteilung Berlin, 19. August 2009 Nr. 81 Kabinett beschließt Leistungspflicht der gesetzlichen Kranken- versicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) Das Bundeskabinett hat heute der Verordnung über die Leistungspflicht der ge- setzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) (so genannte "Schweinegrippe") zugestimmt. Damit wird die Impfung für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte, von der Krankenkasse be- zahlt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat erklärt, für seine Versi- cherten die Kosten der Impfung ebenfalls zu übernehmen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Impfung bietet ei- nen wirksamen Schutz. Nach wie vor verlaufen die Erkrankungen an der Neuen Influenza in Deutschland ganz überwiegend mild. Mit Zunahme der Fallzahlen ist allerdings auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungs- oder Todesfälle zu rechnen. Deshalb ist es richtig, Vorsorge zu treffen. Jeder, der geimpft werden möchte, wird eine Impfung bekommen. Da der Impfstoff voraussichtlich ab Ende September/Anfang Oktober nach und nach ausgeliefert werden wird, sollen zu- nächst besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen geimpft werden. Dazu gehö-
  • 2. Seite 2 von 2 ren Personen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und besonders expo- niertes Schlüsselpersonal, also Beschäftigte im Gesundheitswesen, bei der Poli- zei und der Feuerwehr„. Die Durchführung und Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder. Die Ein- zelheiten dazu werden jeweils zwischen den Ländern und den Krankenkassen in so genannten Impfvereinbarungen geregelt. Die Verordnung gibt einen Orientierungswert für die Impfvereinbarungen der Kas- sen in Höhe von 28 Euro für die gesamten Kosten der zweimaligen Impfung vor. Das ist grundsätzlich für eine angemessene und wirtschaftliche Versorgung aus- reichend. Für die Kassen ergeben sich Mehrausgaben von rd. 0,6 Mrd. Euro in 2009 und je 10 Prozent zusätzliche Impfbeteiligung in 2010 weitere rd. 0,2 Mrd. Euro Mehrausgaben. Sollten mehr als 50 Prozent der Versicherten geimpft wer- den, wird der Staat eintreten. Mit den Krankenkassen besteht Einvernehmen, dass eine Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenversicherung oder Zusatzbeiträge für die Versicherten deshalb nicht erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmg.bund.de