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Publikation
© 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com
Die Datenschutzgrundverordnung («DSGVO») bei Banken und
Finanzdienstleistern: Zeit für eine Bestandsaufnahme – wie steht
es um die Implementierung?
von Matthias Greiller und Benedikt Aussems
Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO europaweit in Kraft getreten. Bereits im Rahmen
unserer letzten Publikation zum Thema haben wir festgestellt, dass die Umset-
zung der Verordnung nicht nur aber sicherlich speziell auch Unternehmen des
Banken- und Finanzdienstleistungssektors zum Teil vor große Herausforderun-
gen stellt. Mit nunmehr über einem Jahr Abstand zum Inkrafttreten der DSGVO
werfen wir erneut einen Blick auf den Implementierungsstand. Repräsentative
Umfragen verdeutlichen, dass auch ein Jahr nach "go live" noch Handlungsbe-
darf besteht.
Publikation
© 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com2
So wurden z.B. im Rahmen einer Studie im Auf-
trag des "Digitalverbandes Bitkom" 503 Daten-
schutzbeauftragte aus Unternehmen der digi-
talen Wirtschaft zum gegenwärtigen Stand der
Umsetzung innerhalb ihres Betriebes befragt1
:
	– Lediglich rund ein Viertel sehen die Umset-
zung der DSGVO als abgeschlossen an
	– Rechnet man die Unternehmen hinzu, wel-
che die Regelung zu großen Teilen – also
nicht vollständig – umgesetzt haben, so
kommt man auf 67 Prozent der Befragten
	– Weitere 24 Prozent geben an die Regelun-
gen lückenhaft umgesetzt zu haben und
	– die verbleibenden 6 Prozent stehen erst am
Anfang
Diese Ergebnisse decken sich mit einer weite-
ren Umfrage an der über 1000 Datenschutzbe-
auftragte zum Implementierungsstand befragt
wurden2
:
	– Lediglich 28 Prozent gaben an, die DSGVO
vollständig integriert zu haben
	– Viele der Betriebe haben länger für die
­Implementierung der Verordnung gebraucht
als ursprünglich angenommen
	– Gründe für die Verzögerung im Implemen-
tierungsprozess sind insbesondere Unsi-
cherheit hinsichtlich rechtlicher Anforde-
rungen und unterschätzte Kosten
Bemerkenswert sind diese Erkenntnisse insbe-
sondere vor dem Hintergrund bzw. der Diskre-
panz, dass bei einer weiteren vor dem "go live"
der DSGVO durchgeführten Studie 78 Prozent
der Unternehmen angaben, für das Inkrafttre-
ten der DSGVO vollumfänglich vorbereitet zu
sein3
.
Dies verdeutlicht unserer Auffassung nach,
dass die Anforderungen der Verordnung und
der zur Implementierung nötige Aufwand un-
terschätzt oder Teile der Regulierung mögli-
cherweise sogar falsch interpretiert wurden.
Unsere Beobachtungen und Erkenntnisse bei
von uns begleiteten Firmen haben gezeigt,
dass vielfach zwar die "unmittelbaren Hausauf-
gaben" aus der DSGVO erledigt wurden; hierzu
zählen beispielsweise DSGVO-bezogene Dis-
claimer auf Webseiten oder auch Datenschutz-
vereinbarungen mit Mitarbeitern und Bewer-
bern. Allerdings besteht noch Nachholbedarf
in mehreren Bereichen, insbesondere bei tief-
gehenden Aufgaben zu einer vollständigen, re-
gelkonformen Implementierung der DSGVO:
	– Mängel betreffend die Umsetzung prozes-
sualer und interner Dokumentationselemen-
te: Vielfach wurden elementare Bestandtei-
le wie z.B. das Verfahrensverzeichnis nicht
oder nur unvollständig angefertigt; die
­DSGVO besagt gem. Artikel 30 eindeutig,
dass bereits mit "go live" ein vollumfängli-
ches Verzeichnis existieren muss und die-
ses fortlaufend zu pflegen und zu aktualisie-
ren ist
	– Unterschätzen der Tragweite einzelner
Maßnahmen und Anpassungen: es hat sich
gezeigt, dass z.B. das "Recht auf Vergessen-
werden" (Art. 17 DSGVO) vielfach hinsicht-
lich technischer und organisatorischer
Komplexität unterschätzt wurde; seit 25.
Mai 2018 haben natürliche Personen das
Recht auf Löschung, wenn z.B.:
	> 	die Speicherung ihrer Daten unter Ver-
stoß gegen die DSGVO erfolgt ist
	> 	sich die Zwecke, für die die Daten erho-
ben wurden, erübrigt haben
	> die betroffenen Personen ihre Einwilli-
gung in die Verarbeitung widerrufen
oder Widerspruch gegen die Verarbei-
tung der sie betreffenden personenbe-
zogenen Daten eingelegt haben
	– Für alle oben aufgeführten Beispiele muss
sichergestellt werden, dass entsprechende
Daten im gesamten Unternehmen identifi-
ziert und in jeder vorliegenden Form (phy-
sisch oder elektronisch) vernichtet bzw. ge-
löscht werden können; insbesondere
Großbanken, die noch nicht über einen voll-
ständigen Gesamtüberblick über eine Kun-
denbeziehung ("single client view") verfü-
gen, laufen Gefahr bei der Datenhaltung z.B.
in unterschiedlichen Geschäftsbereichen
gegen die DSGVO zu verstoßen.
	– Training der Mitarbeiter: Vielfach wurde
oder wird ein solches Training gar nicht oder
Fussnote 1:
https://www.bitkom.org/
Presse/Presseinformation/
Zwei-Drittel-Unterneh-
men-DS-GVO-groessten-
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Fussnote 2:
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junction.com/on-
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pr-compliant-capgemini-re-
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Fussnote 3:
https://www.capgemini.
com/resources/sei-
zing-the-gdpr-advantage/
Publikation
© 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com3
nur unzureichend durchgeführt; Kern des
Problems ist hier, dass oft ein Training im
Sinne einer "juristischen Vorlesung" gehal-
ten wird; dies ist oft wenig hilfreich, da der
Bezug zum Tagesgeschäft nicht erkannt und
somit Gelerntes nicht umgesetzt werden
kann; Warnsignale und Stolpersteine hin-
sichtlich der DSGVO werden so nicht im Be-
wusstsein der Mitarbeiter verankert; wer
klärt z.B. den betroffenen Mitarbeiter auf,
der sich aktiv in den Rekrutierungsprozess
einer Unternehmung einbringt und die ihm
dazu überlassenen Bewerberdossiers (evtl.
sogar ohne Datenschutzeinwilligungserklä-
rung) bei sich auf dem PC sauber geordnet
ablegt hat?
Dies sind nur drei Beispiele, wie aus einer un-
vollständigen oder nicht zielgerichteten Imple-
mentierung der DSGVO schnell Probleme mit
u.U. massiven Folgen entstehen können. Die
Dringlichkeit einer ordnungsgemäßen Umset-
zung der Verordnung begründet sich immer
stärker auch durch die Tatsache, dass etwaige
Verstöße mit zunehmend härteren monetären
Strafen seitens der nationalen Regulatoren be-
legt werden. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist
der Fall der Deutsche Wohnen, welche bedingt
durch die Nichteinhaltung der DSGVO ein Buß-
geld i. H. v. 14,5 Millionen Euro zu zahlen hat4
.
Wenn auch nicht finanziell messbar, aber si-
cherlich nicht minder von Bedeutung, ist die
rufschädigende Wirkung für Unternehmen,
Produkte und Marken, wenn es zu öffentlich
bekannten Verstößen und Strafmaßnahmen
bezüglich der Nichteinhaltung der DSGVO
kommt.
Um Verstöße und daraus resultierende Straf-
maßnahmen wann immer möglich zu vermei-
den, leistet TALOS praxisnahe und lösungsori-
entierte Unterstützung bei der fortlaufenden
Implementierung bzw. Einhaltung der DSGVO.
Im vergangenen Jahr konnten wir während der
Betreuung mehrerer Unternehmen im Banken-
und Funds Management Bereich unseren ei-
gens hierfür entwickelten 5-Stufen Ansatz vali-
dieren. Im Vordergrund steht hierbei die
praxis- und prozessnahe Analyse des gegen-
wärtigen Implementierungsstandes der
­DSGVO. Wie erfolgreich wurde die Verordnung
ins Tagesgeschäft integriert? Welche Berüh-
rungspunkte sind bereits aufgetreten, z.B. mit
Kunden, Drittparteien und Regulatoren? Wie
tiefgreifend wurde die Implementierung veran-
kert – ist die DSGVO integraler Bestandteil des
Geschäftsmodells geworden? Im Rahmen ei-
nes Workshops mit Vor- und Nachbereitung ge-
hen wir anhand von genau definierten Ar-
beitspaketen alle von der DSGVO betroffenen
Kernfunktionen und -bereiche eines Unterneh-
mens durch und überprüfen gemeinsam mit
dem Management, ob die getroffenen Maßnah-
men und Veränderungen die Anforderungen
Fussnote 4:
https://netzpolitik.
org/2019/datenschutz-
grundverordnung-deut-
sche-wohnen-erste-millio-
nenstrafe/
Publikation
© 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com4
Von Anfang an hat TALOS Erfahrung mit der
­DSGVO gesammelt und die Implementierung
bei Banken und Finanzdienstleistern begleitet –
von organisatorischen Anpassungen bis hin
zur Überarbeitung von Prozessen und – in Zu-
sammenarbeit mit namhaften Kanzleien – der
Aktualisierung von Dokumenten5
. Bereits un-
mittelbar vor und nach dem Implementierungs-
stichtag hat TALOS Interim- DPO Mandate
übernommen und konnte nicht nur eigenes
Wissen einbringen, sondern auch Erfahrung
aus dem täglichen Umgang mit der DSGVO
sammeln.
Für unsere Kunden ergibt sich die Möglichkeit,
pragmatisch und zu überschaubaren Kosten
einen Sicherheitscheck zum eigenen Imple-
mentierungsstand sowie z.B. zu Qualität und
Umfang von Dokumentationen, Templates etc.
zu erlangen. Auch wird durch diese Vorgehens-
weise nochmal das Verständnis zur DSGVO im
eigenen Unternehmen geschärft – der Work-
shop hat auch einen Trainingseffekt für den
Teilnehmerkreis, der sich bevorzugt aus Ent-
scheidungsträgern DSGVO-betroffener Berei-
che zusammensetzt.
der DSGVO umfassend genug abdecken. Dies
erfolgt immer mit direktem Bezug zum Tages-
geschäft, ergänzt durch unsere spezifischen
Erfahrungen. Sollten sich Lücken oder Anpas-
sungsbedarf zeigen, so dokumentieren wir die-
se, nehmen gemeinsam eine Priorisierung vor
und leisten Entscheidungshilfe, wie diese ge-
gebenenfalls zu adressieren sind. Auf Wunsch
begleiten wir unsere Kunden bis zur Schlie-
ßung aller offenen Punkte.
Fussnote 5:
TALOS erteilt keine
Rechtsberatung
Publikation
© 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com5
TALOS definiert neue Standards in der
­Management Beratung. Als spezialisierte Bou-
tique Beratung mit Schweizer Wurzeln und Bü-
ros in Zürich und Luxemburg beraten wir Kun-
den aus der Europäischen Finanzindustrie.
TALOS wurde 2008 von erfahrenen Manage-
ment Beratern gegründet und ist seither zu ei-
nem etablierten Beratungsunternehmen für
­Finanzunternehmen gewachsen.
Als Experten für regulatorische Transformati-
onslösungen decken wir die gesamte Bandbrei-
te möglicher Fragestellungen ab, von der Analy-
se über die Strategie bis hin zur Umsetzung.
Zürich
TALOS Management Consultants
Bleicherweg 45
CH-8002 Zürich
Tel. +41 44 380 14 40
Luxemburg
TALOS Management Consultants
6, Rives de Clausen
L-2165 Luxembourg
Tel. +352 26 20 23 54
www.talos-consultants.com
www.shapenewstandards.com
Wer wir sind Ihr Kontakt
Matthias kam vor 10 Jahren zu TALOS und leitet
heute als Managing Partner das Luxemburger
Office. Er ist seit mehr als 20 Jahren in der
­Financial Services Industrie tätig, unter ander-
em bei zwei Schweizer Großbanken im Private
Banking und als Management Consultant bei
der Mitchell Madison Group. Der Schwerpunkt
seiner Arbeit liegt auf regulatorischen und
Compliance Themen, sowie im Bereich Sales
Management für Private Banking.
Matthias Greiller
Managing Partner
matthias.greiller@talos-consultants.lu
Benedikt ist seit Anfang 2018 Consultant bei
TALOS. Zuvor war er über 2 Jahre im Audit tätig.
Er hat sich auf die Asset Management Industrie
spezialisiert und verfügt über weitreichende
Kenntnisse des luxemburgischen Finanzsek-
tors.
Benedikt Aussems
Consultant
benedikt.aussems@talos-consultants.lu

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DSGVO

  • 1. Publikation © 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com Die Datenschutzgrundverordnung («DSGVO») bei Banken und Finanzdienstleistern: Zeit für eine Bestandsaufnahme – wie steht es um die Implementierung? von Matthias Greiller und Benedikt Aussems Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO europaweit in Kraft getreten. Bereits im Rahmen unserer letzten Publikation zum Thema haben wir festgestellt, dass die Umset- zung der Verordnung nicht nur aber sicherlich speziell auch Unternehmen des Banken- und Finanzdienstleistungssektors zum Teil vor große Herausforderun- gen stellt. Mit nunmehr über einem Jahr Abstand zum Inkrafttreten der DSGVO werfen wir erneut einen Blick auf den Implementierungsstand. Repräsentative Umfragen verdeutlichen, dass auch ein Jahr nach "go live" noch Handlungsbe- darf besteht.
  • 2. Publikation © 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com2 So wurden z.B. im Rahmen einer Studie im Auf- trag des "Digitalverbandes Bitkom" 503 Daten- schutzbeauftragte aus Unternehmen der digi- talen Wirtschaft zum gegenwärtigen Stand der Umsetzung innerhalb ihres Betriebes befragt1 : – Lediglich rund ein Viertel sehen die Umset- zung der DSGVO als abgeschlossen an – Rechnet man die Unternehmen hinzu, wel- che die Regelung zu großen Teilen – also nicht vollständig – umgesetzt haben, so kommt man auf 67 Prozent der Befragten – Weitere 24 Prozent geben an die Regelun- gen lückenhaft umgesetzt zu haben und – die verbleibenden 6 Prozent stehen erst am Anfang Diese Ergebnisse decken sich mit einer weite- ren Umfrage an der über 1000 Datenschutzbe- auftragte zum Implementierungsstand befragt wurden2 : – Lediglich 28 Prozent gaben an, die DSGVO vollständig integriert zu haben – Viele der Betriebe haben länger für die ­Implementierung der Verordnung gebraucht als ursprünglich angenommen – Gründe für die Verzögerung im Implemen- tierungsprozess sind insbesondere Unsi- cherheit hinsichtlich rechtlicher Anforde- rungen und unterschätzte Kosten Bemerkenswert sind diese Erkenntnisse insbe- sondere vor dem Hintergrund bzw. der Diskre- panz, dass bei einer weiteren vor dem "go live" der DSGVO durchgeführten Studie 78 Prozent der Unternehmen angaben, für das Inkrafttre- ten der DSGVO vollumfänglich vorbereitet zu sein3 . Dies verdeutlicht unserer Auffassung nach, dass die Anforderungen der Verordnung und der zur Implementierung nötige Aufwand un- terschätzt oder Teile der Regulierung mögli- cherweise sogar falsch interpretiert wurden. Unsere Beobachtungen und Erkenntnisse bei von uns begleiteten Firmen haben gezeigt, dass vielfach zwar die "unmittelbaren Hausauf- gaben" aus der DSGVO erledigt wurden; hierzu zählen beispielsweise DSGVO-bezogene Dis- claimer auf Webseiten oder auch Datenschutz- vereinbarungen mit Mitarbeitern und Bewer- bern. Allerdings besteht noch Nachholbedarf in mehreren Bereichen, insbesondere bei tief- gehenden Aufgaben zu einer vollständigen, re- gelkonformen Implementierung der DSGVO: – Mängel betreffend die Umsetzung prozes- sualer und interner Dokumentationselemen- te: Vielfach wurden elementare Bestandtei- le wie z.B. das Verfahrensverzeichnis nicht oder nur unvollständig angefertigt; die ­DSGVO besagt gem. Artikel 30 eindeutig, dass bereits mit "go live" ein vollumfängli- ches Verzeichnis existieren muss und die- ses fortlaufend zu pflegen und zu aktualisie- ren ist – Unterschätzen der Tragweite einzelner Maßnahmen und Anpassungen: es hat sich gezeigt, dass z.B. das "Recht auf Vergessen- werden" (Art. 17 DSGVO) vielfach hinsicht- lich technischer und organisatorischer Komplexität unterschätzt wurde; seit 25. Mai 2018 haben natürliche Personen das Recht auf Löschung, wenn z.B.: > die Speicherung ihrer Daten unter Ver- stoß gegen die DSGVO erfolgt ist > sich die Zwecke, für die die Daten erho- ben wurden, erübrigt haben > die betroffenen Personen ihre Einwilli- gung in die Verarbeitung widerrufen oder Widerspruch gegen die Verarbei- tung der sie betreffenden personenbe- zogenen Daten eingelegt haben – Für alle oben aufgeführten Beispiele muss sichergestellt werden, dass entsprechende Daten im gesamten Unternehmen identifi- ziert und in jeder vorliegenden Form (phy- sisch oder elektronisch) vernichtet bzw. ge- löscht werden können; insbesondere Großbanken, die noch nicht über einen voll- ständigen Gesamtüberblick über eine Kun- denbeziehung ("single client view") verfü- gen, laufen Gefahr bei der Datenhaltung z.B. in unterschiedlichen Geschäftsbereichen gegen die DSGVO zu verstoßen. – Training der Mitarbeiter: Vielfach wurde oder wird ein solches Training gar nicht oder Fussnote 1: https://www.bitkom.org/ Presse/Presseinformation/ Zwei-Drittel-Unterneh- men-DS-GVO-groessten- teils-umgesetzt Fussnote 2: https://www.compliance- junction.com/on- ly-28-of-companies-gd- pr-compliant-capgemini-re- search-institute-survey/ Fussnote 3: https://www.capgemini. com/resources/sei- zing-the-gdpr-advantage/
  • 3. Publikation © 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com3 nur unzureichend durchgeführt; Kern des Problems ist hier, dass oft ein Training im Sinne einer "juristischen Vorlesung" gehal- ten wird; dies ist oft wenig hilfreich, da der Bezug zum Tagesgeschäft nicht erkannt und somit Gelerntes nicht umgesetzt werden kann; Warnsignale und Stolpersteine hin- sichtlich der DSGVO werden so nicht im Be- wusstsein der Mitarbeiter verankert; wer klärt z.B. den betroffenen Mitarbeiter auf, der sich aktiv in den Rekrutierungsprozess einer Unternehmung einbringt und die ihm dazu überlassenen Bewerberdossiers (evtl. sogar ohne Datenschutzeinwilligungserklä- rung) bei sich auf dem PC sauber geordnet ablegt hat? Dies sind nur drei Beispiele, wie aus einer un- vollständigen oder nicht zielgerichteten Imple- mentierung der DSGVO schnell Probleme mit u.U. massiven Folgen entstehen können. Die Dringlichkeit einer ordnungsgemäßen Umset- zung der Verordnung begründet sich immer stärker auch durch die Tatsache, dass etwaige Verstöße mit zunehmend härteren monetären Strafen seitens der nationalen Regulatoren be- legt werden. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Fall der Deutsche Wohnen, welche bedingt durch die Nichteinhaltung der DSGVO ein Buß- geld i. H. v. 14,5 Millionen Euro zu zahlen hat4 . Wenn auch nicht finanziell messbar, aber si- cherlich nicht minder von Bedeutung, ist die rufschädigende Wirkung für Unternehmen, Produkte und Marken, wenn es zu öffentlich bekannten Verstößen und Strafmaßnahmen bezüglich der Nichteinhaltung der DSGVO kommt. Um Verstöße und daraus resultierende Straf- maßnahmen wann immer möglich zu vermei- den, leistet TALOS praxisnahe und lösungsori- entierte Unterstützung bei der fortlaufenden Implementierung bzw. Einhaltung der DSGVO. Im vergangenen Jahr konnten wir während der Betreuung mehrerer Unternehmen im Banken- und Funds Management Bereich unseren ei- gens hierfür entwickelten 5-Stufen Ansatz vali- dieren. Im Vordergrund steht hierbei die praxis- und prozessnahe Analyse des gegen- wärtigen Implementierungsstandes der ­DSGVO. Wie erfolgreich wurde die Verordnung ins Tagesgeschäft integriert? Welche Berüh- rungspunkte sind bereits aufgetreten, z.B. mit Kunden, Drittparteien und Regulatoren? Wie tiefgreifend wurde die Implementierung veran- kert – ist die DSGVO integraler Bestandteil des Geschäftsmodells geworden? Im Rahmen ei- nes Workshops mit Vor- und Nachbereitung ge- hen wir anhand von genau definierten Ar- beitspaketen alle von der DSGVO betroffenen Kernfunktionen und -bereiche eines Unterneh- mens durch und überprüfen gemeinsam mit dem Management, ob die getroffenen Maßnah- men und Veränderungen die Anforderungen Fussnote 4: https://netzpolitik. org/2019/datenschutz- grundverordnung-deut- sche-wohnen-erste-millio- nenstrafe/
  • 4. Publikation © 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com4 Von Anfang an hat TALOS Erfahrung mit der ­DSGVO gesammelt und die Implementierung bei Banken und Finanzdienstleistern begleitet – von organisatorischen Anpassungen bis hin zur Überarbeitung von Prozessen und – in Zu- sammenarbeit mit namhaften Kanzleien – der Aktualisierung von Dokumenten5 . Bereits un- mittelbar vor und nach dem Implementierungs- stichtag hat TALOS Interim- DPO Mandate übernommen und konnte nicht nur eigenes Wissen einbringen, sondern auch Erfahrung aus dem täglichen Umgang mit der DSGVO sammeln. Für unsere Kunden ergibt sich die Möglichkeit, pragmatisch und zu überschaubaren Kosten einen Sicherheitscheck zum eigenen Imple- mentierungsstand sowie z.B. zu Qualität und Umfang von Dokumentationen, Templates etc. zu erlangen. Auch wird durch diese Vorgehens- weise nochmal das Verständnis zur DSGVO im eigenen Unternehmen geschärft – der Work- shop hat auch einen Trainingseffekt für den Teilnehmerkreis, der sich bevorzugt aus Ent- scheidungsträgern DSGVO-betroffener Berei- che zusammensetzt. der DSGVO umfassend genug abdecken. Dies erfolgt immer mit direktem Bezug zum Tages- geschäft, ergänzt durch unsere spezifischen Erfahrungen. Sollten sich Lücken oder Anpas- sungsbedarf zeigen, so dokumentieren wir die- se, nehmen gemeinsam eine Priorisierung vor und leisten Entscheidungshilfe, wie diese ge- gebenenfalls zu adressieren sind. Auf Wunsch begleiten wir unsere Kunden bis zur Schlie- ßung aller offenen Punkte. Fussnote 5: TALOS erteilt keine Rechtsberatung
  • 5. Publikation © 2019 TALOS Management Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com5 TALOS definiert neue Standards in der ­Management Beratung. Als spezialisierte Bou- tique Beratung mit Schweizer Wurzeln und Bü- ros in Zürich und Luxemburg beraten wir Kun- den aus der Europäischen Finanzindustrie. TALOS wurde 2008 von erfahrenen Manage- ment Beratern gegründet und ist seither zu ei- nem etablierten Beratungsunternehmen für ­Finanzunternehmen gewachsen. Als Experten für regulatorische Transformati- onslösungen decken wir die gesamte Bandbrei- te möglicher Fragestellungen ab, von der Analy- se über die Strategie bis hin zur Umsetzung. Zürich TALOS Management Consultants Bleicherweg 45 CH-8002 Zürich Tel. +41 44 380 14 40 Luxemburg TALOS Management Consultants 6, Rives de Clausen L-2165 Luxembourg Tel. +352 26 20 23 54 www.talos-consultants.com www.shapenewstandards.com Wer wir sind Ihr Kontakt Matthias kam vor 10 Jahren zu TALOS und leitet heute als Managing Partner das Luxemburger Office. Er ist seit mehr als 20 Jahren in der ­Financial Services Industrie tätig, unter ander- em bei zwei Schweizer Großbanken im Private Banking und als Management Consultant bei der Mitchell Madison Group. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf regulatorischen und Compliance Themen, sowie im Bereich Sales Management für Private Banking. Matthias Greiller Managing Partner matthias.greiller@talos-consultants.lu Benedikt ist seit Anfang 2018 Consultant bei TALOS. Zuvor war er über 2 Jahre im Audit tätig. Er hat sich auf die Asset Management Industrie spezialisiert und verfügt über weitreichende Kenntnisse des luxemburgischen Finanzsek- tors. Benedikt Aussems Consultant benedikt.aussems@talos-consultants.lu