2. PwC
Die Überwachung
der
Mitarbeiteraktivität
ist unter zwei
Bedingungen
möglich
Sie muss durch die
Art der zu
erfüllenden
Aufgabe
gerechtfertigt sein
Sie muss
verhältnismäßig
zum verfolgten Ziel
sein
Verpflichtungen vor der Einrichtung eines
Aktivitätskontrollsystems :
Mitarbeiter über die vorhandenen
Kontrollsysteme informieren
Anhörung des Betriebsrats
Regiestrierung im Verzeichnis von
Verarbeitungstätigkeiten
Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
November 2020
2
Die Fragen und Antworten der CNIL (nationale Datenschutzbehörde)
zur Telearbeit
Am 12. November 2020 veröffentlichte die CNIL eine Frage-und-Antwort-Runde, in der sie
die am häufigsten gestellten Fragen zur Überwachung der Tätigkeit des Arbeitnehmers bei
Telearbeit beantwortet und an einige wesentliche Grundsätze vom Arbeitsrecht und die
DSGVO erinnert.
3. PwC
November 2020
3
Wir bieten Ihnen ein Quiz an, um Ihnen
konkrete Beispiele zu geben, was Sie als
Arbeitgeber tun können und was nicht.
4. PwC
November 2020
4
Können Sie Ihre Mitarbeiter bitten, immer ihre Webcam oder ihr
Mikrofon zu aktivieren, um zu überprüfen, ob sie an ihrem
Arbeitsplatz sind?
1
Ja, auf Grund Ihrer Weisungsrecht.
2
Ja, aber nur, wenn Sie einen Laptop zur Verfügung stellen und Ihre
Mitarbeiter damit einverstanden sind.
3
Nein, das ist zu aufdringlich.
ANTWORT 3: Nein, ein solches System stellt Mitarbeiter unter
ständige Kontrolle, was laut CNIL übertrieben ist.
Quizz - Kontrolle der Mitarbeiteraktivität
5. PwC
November 2020
5
Wenn ja, können Sie Ihren Mitarbeitern dann wenigstens bitten,
ihren Bildschirm dauerhaft freizugeben oder Software zu
installieren, die Tastatureingaben aufzeichnet?
1
Ja, dies gewährleistet ein gerechter Ausgleich zwischen des Arbeitgeber
Weisungsrecht und der Achtung der Privatsphäre der Arbeitnehmer.
2
Nein, es ist eine unverhältnismäßige Kontrolle.
3
Nein, es sei denn, Sie zahlen eine Kontrollprämie an Ihre Angestellten.
ANTWORT 2: Nein, für die CNIL können solche Praktiken als
eine permanente und unverhältnismäßige Kontrolle der
Aktivitäten der Mitarbeiter analysiert werden.
Quizz - Kontrolle der Mitarbeiteraktivität
6. PwC
November 2020
6
1
Nein, die CNIL ist der Ansicht, dass dies immer noch ein zu aufdringliches
System ist.
2
Ja, da dies bedeutet, dass überprüft wird, ob Ihre Mitarbeiter an ihrem
Arbeitsplatz anwesend sind, wie es im Unternehmen der Fall ist.
3
Ja, aber in diesem Fall müssen alle Mitarbeiter auf dieselbe Art und Weise
kontrolliert werden (Gleichbehandlung).
ANTWORT 1: Nein, diese Kontrolle der Tätigkeit wird auch als
zu aufdringlich für die Beschäftigten angesehen.
Wäre es möglich die Mitarbeiter aufzufordern, einen Software
installieren um Tastatureingaben aufzuzeichnen oder sie mit ihrem
Einverständnis an ihrem Arbeitsplatz zu fotografieren?
Quizz - Kontrolle der Mitarbeiteraktivität
7. PwC
November 2020
7
Aber wie kontrollieren Sie dann die Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter?
Die CNIL empfiehlt, die Methode zur Kontrolle der
Mitarbeiteraktivität anzupassen, um ihre Privatsphäre besser zu
schützen, wofür hier zwei Beispiele angeführt werden:
KONTROLLE DER
ERGEBNISSE NACH
ZIELEN
REGELMÄSSIGE
REPORTING
Sie können Ihre Mitarbeiter
bitten, regelmäßig über ihre
Aktivitäten zu berichten.
Solche Kontrollen müssen
angemessen, objektiv
quantifizierbar und regelmäßig
überprüfbar sein.
8. PwC
November 2020
8
1
Nein, die Teilnahme über das Mikrofon ist ausreichend.
2
Ja, wenn Sie Ihren Mitarbeitern einen Computer, ausgestattet mit einer
Kamera, zur Verfügung stellen.
3
Im Telearbeit müssen Ihre Mitarbeiter niemals ihre Kamera und/oder ihr
Mikrofon aktivieren. Dies gilt als Verletzung der Privatsphäre.
ANTWORT 1: Nein, die CNIL ist der Ansicht, dass die
Teilnahme über das Mikrofon ausreichend ist. Geschieht dies
nicht, könnte dies zu einer Verletzung der Privatsphäre führen.
Quizz - Betriebsversammlung
Bei einer Betriebsversammlung treffen sich alle Mitarbeiter in
einem Raum. Ist es möglich, Ihre Mitarbeiter im Telearbeit dazu zu
bringen, ihre Kamera zu aktivieren?
9. PwC
November 2020
9
1
Nein, Ihre Mitarbeiter können mit ihren persönlichen IT-tools arbeiten.
2
Ja, denn Sie sind für Unternehmensdaten verantwortlich und können diese nicht in den
persönlichen IT-tools Ihrer Mitarbeiter zirkulieren lassen.
ANTWORT 1: Die CNIL ist der Ansicht, dass Ihre Mitarbeiter mit ihren
persönlichen IT-tools arbeiten können, aber in diesem Fall wird nicht
mehr davon ausgegangen, dass die darin enthaltenen Daten
professioneller Natur sind, und deswegen, haben Sie keinen freien
Zugang mehr zu diesen Daten.
Quizz - Die Verwendung von IT-tools
Sind Sie verpflichtet, Ihren Telearbeitern die IT-Tools (Computer,
Laptop) zur Verfügung zu stellen, damit sie arbeiten können?
10. PwC
November 2020
10
Quiz - Haben Sie 5/5 bekommen?
Im Falle eines Verstoßes gegen Ihre Verpflichtungen in Bezug auf
die für die Telearbeit geltenden Regeln kann die CNIL :
Erstens, eine formelle Aufforderung zur
Einhaltung des DSGVO und des Gesetzes
aussprechen.
Zweitens, wenn Sie diese Aufforderung nicht
nachkommen: eine Geldstrafe aussprechen oder
sogar den Strafbefehl gegen Sie veröffentlichen.