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S. 1 / 2  D&O – Anmeldung – 240414
Auswahl der Zahlungsweise
Angaben zur Versicherungsnehmerin
Anmeldung zur D&O, Vermögensschadenhaftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung
Auswahl des Versicherungsschutzes
Wichtige Hinweise und Unterschrift
Anschrift des Vereins:  Straße und Hausnummer
Anzahl Mitarbeiter (alle Organe, Festangestellten, Freien und
alle Ehrenamtlichen Mitarbeiter sind zu berücksichtigen)
Name des Vereins
2.	 Das konsolidierte Eigenkapital der Versicherungsnehmerin ist positiv.
1.	 Die Versicherungsnehmerin wurde vor mehr als 3 Jahren gegründet.
Gewünschter Versicherungsbeginn
PLZ
Homepage
Telefon E-MailName Ansprechpartner
Branche / Vereinszweck
Firmenstempel
Ort
Trifft zu
Trifft zu
Trifft zu
Trifft zu
Trifft nicht zu
Trifft nicht zu
Trifft nicht zu
Trifft nicht zu
Ort, Datum Unterschrift eines Mitgliedes des Vorstandes / der Geschäftsführung
Der / Die Unterzeichner erklärt / erklären, mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin, ihre Tochtergesellschaften und die zu versichernden Per-
sonen, die oben gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Dieser ausgefüllte Fragebogen und die eventuellen Anlagen sind die Grundlage
der Versicherung und werden deshalb ein Bestandteil des Versicherungsvertrages sein. Für den Fall, dass ein Versicherungsvertrag zustande kommt, gelten die vorstehend
gemachten Risikoangaben als vorvertragliche Angaben im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gegenüber dem / n Versicherer / n.
Hinweis auf Rechtsfolgen bei unzutreffenden Angaben:
Falsche Angaben oder Risikoinformationen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Ausführliche Hinweise zu den Anzeigepflichten und zu den Folgen einer
Anzeigepflichtverletzung finden Sie in der nachfolgend abgefassten „Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung“.
Alle Prämien zuzüglich Versicherungssteuer (zur Zeit 19 %)
400 €  Jahresprämie
MS L
Versicherungssumme 200.000 €Versicherungssumme 100.000 € Versicherungssumme 300.000 € Versicherungssumme
(D&O) Manager-
Haftpflichtversicherung
(VSH) Vermögensschaden-
Haftpflichtversicherung
(StraRS) Strafrechtsschutz-
Versicherung
D&O und VSH
als Paket
D&O, VSH und StraRS
als Paket
700 €  Jahresprämie
660 €  Jahresprämie
1.100 €  Jahresprämie
1.550 €  Jahresprämie 1.900 €  Jahresprämie
1.400 €  Jahresprämie
700 €  Jahresprämie
900 €  Jahresprämie
500 €  Jahresprämie 600 €  Jahresprämie Jahresprämie
Jahresprämie
Jahresprämie
Jahresprämie
Jahresprämie
1.100 €  Jahresprämie
730 €  Jahresprämie
1.700 €  Jahresprämie
2.200 €  Jahresprämie
Bitte senden Sie diesen Antrag an
Dr. Walter GmbH, Eisenerzstr. 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, T +49 (0) 22 47 91 94 -754, F +49 (0) 22 47 91 94 -304, metz@dr-walter.com
Kontoinhaber (Vorname, Nachname)
Jährliche Zahlung durch SEPA Lastschriftmandat von folgendem Konto:
Überweisung nach Rechnungserhalt auf das Konto der DUAL Deutschland GmbH, Kreissparkasse Köln, BIC: COKSDE33, IBAN: DE03 3705 0299 0310 5513 88
Ich ermächtige die DUAL Deutschland GmbH (Schanzenstraße 36, 51063 Köln, Germany; Gläubiger-Identifikationsnummer DE18ZZZ00000371931;
Mandatsreferenz: Versicherungsnummer) Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich das Kreditinstitut an,
die von der DUAL Deutschland GmbH auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit
meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
IBAN
Unterschrift des Kontoinhabers
BIC
4.	Gegenüber den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Versicherungsnehmerin wurden
während der letzten 3 Jahre weder Ansprüche im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erhoben
oder angedroht, noch sind ihnen Umstände bekannt, die zu einer Inanspruchnahme führen könnten.
3.	Die Versicherungsnehmerin hat im letzten Geschäftsjahr einen konsolidierten Jahresüberschuss bzw.
einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaftet.
S. 2 / 2  DO – Anmeldung – 240414
Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflicht-
verletzung
(Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz)
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in
Verbindung mit dem Versicherungsvertrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß
und vollständig beantworten. Wir sind auf Ihre Angaben angewiesen, um das Ri-
siko richtig einschätzen zu können und den Beitrag in einer angemessenen Höhe
zu ermitteln. Aus diesem Grund sind Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung
verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen
wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige
verpflichtet. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe
Bedeutung beimessen.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzei-
gepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie eine vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zu-
rücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben
wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an-
gezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rück-
tritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung
verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene
Umstand
•	 weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
•	 noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzei-
gepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des
Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abge-
laufenen Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie eine vorvertragliche An-
zeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können
wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser
Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis
der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlos-
sen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen
Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser
Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt,
werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie
die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab
der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die
Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahr-
absicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsände-
rung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung
hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän-
derung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das
von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Aus-
übung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände
angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können
uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung
nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrich-
tigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und
zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags-
schluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist einge-
treten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich
oder arglistig verletzt haben.
5. Anfechtung
Wenn Sie uns arglistig täuschen, können wir den Vertrag auch anfechten.
6. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten,
so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Ver-
tragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl
die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder
Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für
Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt
zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Schlusserklärung des Antragstellers sowie weitere
wichtige Hinweise
Ermächtigung zur Datenübermittlung
Ich willige ein, dass die Versicherer und die Dr. Walter GmbH, soweit dies der
ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient,
allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datensammlungen
führen. Die allgemeinen Vertrags- und Abrechnungsdaten können außerdem an
die vermittelnde Agentur weitergegeben werden.
Vertragsgrundlagen
Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land Anwendung. Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108,
53117 Bonn.
Darüber hinaus können Sie sich bei Beschwerden auch an einen außergerichtli-
chen Streitschlichter wenden:
•	 Versicherungs-Ombudsmann, Postfach 080632, 10006 Berlin
Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beile-
gung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern und zwi-
schen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. Seine Entschei-
dungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung
eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt.
Vertragspartner
Für dieses Versicherungsprodukt arbeitet die Dr. Walter GmbH mit ausgewähl-
ten, renommierten Versicherungsgesellschaften zusammen:
Den Versicherungsschutz für die DO-, die VSH- und die StraRS-Versicherung
gewährt die:
DUAL Deutschland GmbH, Schanzenstraße 39 D21, 51063 Köln.
Sitz: Köln, Registergericht Köln HRB 56034
Versicherungsprämie
Der Beitrag für Ihre Versicherung ist ein Jahresbeitrag und richtet sich nach
dem gewählten Tarif. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Beitrag
jährlich eingezogen.
Folgende Tarife stehen zur Auswahl:
S
Versicherungs-
summe 100.000 €
M
Versicherungs-
summe 200.000 €
L
Versicherungs-
summe 300.000 €
DO-
Versicherung 400 € 500 € 600 €
VSH-
Versicherung 700 € 900 € 1.100 €
StraRS-
Versicherung 660 € 700 € 730 €
DO und VSH
als Paket 1.100 € 1.400 € 1.700 €
DO, VSH und
StraRS als Paket 1.550 € 1.900 € 2.200 €
Alle Prämien zuzüglich Versicherungssteuer (zur Zeit 19 %)
Weitere Tarifvarianten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,
wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich
unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Kundeninformation
(Information gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes) und diese
Belehrung zugegangen sind.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ihren
Widerruf richten Sie an:
DUAL Deutschland GmbH
c/o Dr. Walter GmbH
Postadresse: Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Fax: +49 (0) 22 47 91 94 -40
E-Mail: vertrag@dr-walter.com
Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Vertrags- und Leistungsabwicklung an
unser Büro:
Dr. Walter GmbH
Versicherungsmakler
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Registergericht Siegburg HRB 4701
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Reinhard Bellinghausen
Postbank Köln, IBAN: DE 03 3701 0050 0212 0765 00, BIC: PBNKDEFF
T +49 (0) 22 47 91 94 - 0
F +49 (0) 22 47 91 94 - 40
info@dr-walter.com
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  • 1. S. 1 / 2  D&O – Anmeldung – 240414 Auswahl der Zahlungsweise Angaben zur Versicherungsnehmerin Anmeldung zur D&O, Vermögensschadenhaftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung Auswahl des Versicherungsschutzes Wichtige Hinweise und Unterschrift Anschrift des Vereins:  Straße und Hausnummer Anzahl Mitarbeiter (alle Organe, Festangestellten, Freien und alle Ehrenamtlichen Mitarbeiter sind zu berücksichtigen) Name des Vereins 2. Das konsolidierte Eigenkapital der Versicherungsnehmerin ist positiv. 1. Die Versicherungsnehmerin wurde vor mehr als 3 Jahren gegründet. Gewünschter Versicherungsbeginn PLZ Homepage Telefon E-MailName Ansprechpartner Branche / Vereinszweck Firmenstempel Ort Trifft zu Trifft zu Trifft zu Trifft zu Trifft nicht zu Trifft nicht zu Trifft nicht zu Trifft nicht zu Ort, Datum Unterschrift eines Mitgliedes des Vorstandes / der Geschäftsführung Der / Die Unterzeichner erklärt / erklären, mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin, ihre Tochtergesellschaften und die zu versichernden Per- sonen, die oben gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Dieser ausgefüllte Fragebogen und die eventuellen Anlagen sind die Grundlage der Versicherung und werden deshalb ein Bestandteil des Versicherungsvertrages sein. Für den Fall, dass ein Versicherungsvertrag zustande kommt, gelten die vorstehend gemachten Risikoangaben als vorvertragliche Angaben im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gegenüber dem / n Versicherer / n. Hinweis auf Rechtsfolgen bei unzutreffenden Angaben: Falsche Angaben oder Risikoinformationen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Ausführliche Hinweise zu den Anzeigepflichten und zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung finden Sie in der nachfolgend abgefassten „Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung“. Alle Prämien zuzüglich Versicherungssteuer (zur Zeit 19 %) 400 €  Jahresprämie MS L Versicherungssumme 200.000 €Versicherungssumme 100.000 € Versicherungssumme 300.000 € Versicherungssumme (D&O) Manager- Haftpflichtversicherung (VSH) Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (StraRS) Strafrechtsschutz- Versicherung D&O und VSH als Paket D&O, VSH und StraRS als Paket 700 €  Jahresprämie 660 €  Jahresprämie 1.100 €  Jahresprämie 1.550 €  Jahresprämie 1.900 €  Jahresprämie 1.400 €  Jahresprämie 700 €  Jahresprämie 900 €  Jahresprämie 500 €  Jahresprämie 600 €  Jahresprämie Jahresprämie Jahresprämie Jahresprämie Jahresprämie Jahresprämie 1.100 €  Jahresprämie 730 €  Jahresprämie 1.700 €  Jahresprämie 2.200 €  Jahresprämie Bitte senden Sie diesen Antrag an Dr. Walter GmbH, Eisenerzstr. 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, T +49 (0) 22 47 91 94 -754, F +49 (0) 22 47 91 94 -304, metz@dr-walter.com Kontoinhaber (Vorname, Nachname) Jährliche Zahlung durch SEPA Lastschriftmandat von folgendem Konto: Überweisung nach Rechnungserhalt auf das Konto der DUAL Deutschland GmbH, Kreissparkasse Köln, BIC: COKSDE33, IBAN: DE03 3705 0299 0310 5513 88 Ich ermächtige die DUAL Deutschland GmbH (Schanzenstraße 36, 51063 Köln, Germany; Gläubiger-Identifikationsnummer DE18ZZZ00000371931; Mandatsreferenz: Versicherungsnummer) Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich das Kreditinstitut an, die von der DUAL Deutschland GmbH auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN Unterschrift des Kontoinhabers BIC 4. Gegenüber den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Versicherungsnehmerin wurden während der letzten 3 Jahre weder Ansprüche im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erhoben oder angedroht, noch sind ihnen Umstände bekannt, die zu einer Inanspruchnahme führen könnten. 3. Die Versicherungsnehmerin hat im letzten Geschäftsjahr einen konsolidierten Jahresüberschuss bzw. einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaftet.
  • 2. S. 2 / 2  DO – Anmeldung – 240414 Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung (Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz) Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem Versicherungsvertrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir sind auf Ihre Angaben angewiesen, um das Ri- siko richtig einschätzen zu können und den Beitrag in einer angemessenen Höhe zu ermitteln. Aus diesem Grund sind Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzei- gepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie eine vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zu- rücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an- gezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rück- tritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzei- gepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abge- laufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie eine vorvertragliche An- zeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlos- sen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahr- absicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsände- rung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän- derung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Aus- übung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrich- tigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags- schluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist einge- treten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Anfechtung Wenn Sie uns arglistig täuschen, können wir den Vertrag auch anfechten. 6. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Ver- tragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Schlusserklärung des Antragstellers sowie weitere wichtige Hinweise Ermächtigung zur Datenübermittlung Ich willige ein, dass die Versicherer und die Dr. Walter GmbH, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datensammlungen führen. Die allgemeinen Vertrags- und Abrechnungsdaten können außerdem an die vermittelnde Agentur weitergegeben werden. Vertragsgrundlagen Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land Anwendung. Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. Darüber hinaus können Sie sich bei Beschwerden auch an einen außergerichtli- chen Streitschlichter wenden: • Versicherungs-Ombudsmann, Postfach 080632, 10006 Berlin Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beile- gung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern und zwi- schen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. Seine Entschei- dungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt. Vertragspartner Für dieses Versicherungsprodukt arbeitet die Dr. Walter GmbH mit ausgewähl- ten, renommierten Versicherungsgesellschaften zusammen: Den Versicherungsschutz für die DO-, die VSH- und die StraRS-Versicherung gewährt die: DUAL Deutschland GmbH, Schanzenstraße 39 D21, 51063 Köln. Sitz: Köln, Registergericht Köln HRB 56034 Versicherungsprämie Der Beitrag für Ihre Versicherung ist ein Jahresbeitrag und richtet sich nach dem gewählten Tarif. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Beitrag jährlich eingezogen. Folgende Tarife stehen zur Auswahl: S Versicherungs- summe 100.000 € M Versicherungs- summe 200.000 € L Versicherungs- summe 300.000 € DO- Versicherung 400 € 500 € 600 € VSH- Versicherung 700 € 900 € 1.100 € StraRS- Versicherung 660 € 700 € 730 € DO und VSH als Paket 1.100 € 1.400 € 1.700 € DO, VSH und StraRS als Paket 1.550 € 1.900 € 2.200 € Alle Prämien zuzüglich Versicherungssteuer (zur Zeit 19 %) Weitere Tarifvarianten erhalten Sie gerne auf Anfrage. Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Kundeninformation (Information gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes) und diese Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ihren Widerruf richten Sie an: DUAL Deutschland GmbH c/o Dr. Walter GmbH Postadresse: Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid Fax: +49 (0) 22 47 91 94 -40 E-Mail: vertrag@dr-walter.com Kontakt Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Vertrags- und Leistungsabwicklung an unser Büro: Dr. Walter GmbH Versicherungsmakler Eisenerzstraße 34 53819 Neunkirchen-Seelscheid Registergericht Siegburg HRB 4701 Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Reinhard Bellinghausen Postbank Köln, IBAN: DE 03 3701 0050 0212 0765 00, BIC: PBNKDEFF T +49 (0) 22 47 91 94 - 0 F +49 (0) 22 47 91 94 - 40 info@dr-walter.com www.dr-walter.com