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AIDWORKER-Unfallversicherungen bei Tropen- und Infektionserkrankungen

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AIDWORKER-Unfallversicherungen bei Tropen- und Infektionserkrankungen

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"Bei der Unfallversicherung reicht ein gesetzlicher Schutz im Ausland meist nicht aus. Die Versicherung sollte unabhängig von der Art der Erkrankung und des Übertragungsweges gelten." Vortrag von René Gillet, Vertriebsdirektor von Dr. Walter auf dem 3. Dr. Walter Sicherheitsforum

"Bei der Unfallversicherung reicht ein gesetzlicher Schutz im Ausland meist nicht aus. Die Versicherung sollte unabhängig von der Art der Erkrankung und des Übertragungsweges gelten." Vortrag von René Gillet, Vertriebsdirektor von Dr. Walter auf dem 3. Dr. Walter Sicherheitsforum

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AIDWORKER-Unfallversicherungen bei Tropen- und Infektionserkrankungen

  1. 1. AIDWORKER-Unfallversicherungen bei Tropen- und Infektionserkrankungen
  2. 2. AIDWORKER-Unfallversicherung Was leistet die AIDWORKER- Unfallversicherung bei Tropen- und Infektionserkrankungen? Deckungskonzept Dr. Walter - Generali 3. Dr. Walter Sicherheitsforum, Siegburg, 10. März 2015
  3. 3. 3. Dr. Walter Sicherheitsforum, Siegburg, 10. März 2015 Wozu eine Unfallversicherung? Abgrenzung zur Krankenversicherung Schutz bei bleibenden Schäden Gesetzlicher Schutz reicht nicht aus Schutz „rund um die Uhr“ im privaten und beruflichen Bereich (24-h-Deckung) Junge Versicherte: Meist noch keine umfassende Abdeckung Ältere Versicherte: Müssen ihre Familie versorgen
  4. 4. 3. Dr. Walter Sicherheitsforum, Siegburg, 10. März 2015 Tropen- und Infektionsklauseln I AIDWORKER (AW)-Tarife: Allgemeine und Besondere Bedingungen ohne vereinbarte Tropen- und Infektionsklausel (Basisschutz) „Unfallbegriff“ erfüllt (z. B. Tollwut) oder Infektion nach Stich-/ Schnittwunden oder Med. Behandlung wegen eines Unfalles oder Zeckenbiss oder Angehörige von Heilberufen aber: z. B. keine Tröpfcheninfektion und keine Infektion durch Insektenstiche
  5. 5. 3. Dr. Walter Sicherheitsforum, Siegburg, 10. März 2015 Tropen- und Infektionsklauseln II AIDWORKER (AW)-Tarife: Allgemeine und Besondere Bedingungen mit vereinbarter Tropen- und Infektionsklausel Alle Tropen- und Infektions- erkrankungen mitversichert Übertragungsweg ist irrelevant Auch neue, bis dato unbekannte Erkrankungen gedeckt
  6. 6. 3. Dr. Walter Sicherheitsforum, Siegburg, 10. März 2015 Beispiele: Hepatitis B (ggf. bei Heilberufen, Folgeschäden Leber) Typhus (Entzündungen Herz, Lunge, Leber, nur mit vereinbarter Klausel) HIV (ggf. bei Heilberufen) Meningokokkenmeningitis (Tröpfcheninfektion, mit vereinbarter Klausel)
  7. 7. 3. Dr. Walter Sicherheitsforum, Siegburg, 10. März 2015 Zusammenfassung/ Empfehlung Tropen- und Infektionsklausel leistet unabhängig von Art der Erkrankung oder Übertragungsweg BMZ empfiehlt den zusätzlichen Abschluss der Dr. Walter AW- Unfallversicherung mit Infektions- und Tropenklausel Empfehlung Dr. Walter: Vollschutz mit Tropen- und Infektionsklausel
  8. 8. Vielen Dank für Ihr Interesse! René Gillet Dr. Walter GmbH Eisenerzstraße 34 53819 Neunkirchen- Seelscheid gillet@dr-walter.com 3. Dr. Walter Sicherheitsforum, Siegburg, 10. März 2015

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