„Winter is coming.“ Und mit dem Winter kommt auch wieder die Grippesaison. Die kalte
Jahreszeit wollen wir dieses Jahr zum Anlass nehmen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten
bei Krankheit etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Was also tun, wenn die Grippe oder
eine andere Krankheit einen aus den Schuhen wirft?
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„Winter is coming.“ Und mit dem Winter kommt auch wieder die Grippesaison. Die kalte
Jahreszeit wollen wir dieses Jahr zum Anlass nehmen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten
bei Krankheit etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Was also tun, wenn die Grippe oder
eine andere Krankheit einen aus den Schuhen wirft?
Was tun, wenn ich morgens feststelle, dass ich krank bin?
Wenn sich über Nacht die Erkältung ankündigt, dann muss der Arbeitgeber das möglichst
frühzeitig erfahren, und zwar noch vor dem Arztbesuch. Er muss die Möglichkeit bekommen,
sich auf die Krankheit des Arbeitnehmers einzustellen und gegebenenfalls für Ersatz zu
sorgen oder andere Vorkehrungen zu treffen, um die Folgen für den Betrieb abzumildern.
Spätestens zu der Zeit, zu der Sie sonst die Arbeit antreten, sollten Sie Bescheid gegeben
haben. Ob telefonisch, per Mail oder SMS, das kommt auf die Gepflogenheiten in Ihrem Büro
an.
Was bedeutet die Schwangerschaft im Arbeitsverhältnis?
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Brauche ich eine Krankschreibung vom Arzt?
Das Gesetz sieht die Pflicht zur Vorlage einer Krankschreibung ab dem 4. Krankheitstag vor.
Davor kommt es auf die Regelung im Betrieb an. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die
Krankschreibung ab dem 1. Krankheitstag zu fordern, die wenigsten Arbeitgeber verlangen das
aber tatsächlich. Vielen ist es lieber, ein Arbeitnehmer ist auch mal einen Tag mit
Kopfschmerzen zu Hause, als dass jeder sofort zum Arzt geht. Der schreibt einen im
Normalfall mindestens eine Woche krank. Wichtig ist es übrigens auch, den Teil der
Krankschreibung, der für die Krankenkasse vorgesehen ist, möglichst bald dorthin zu schicken.
Doch dazu später mehr.
Was passiert, wenn ich mich nicht krank melde oder die Krankschreibung nicht vorlege?
Eine unterlassene Krankmeldung kann eine Abmahnung genauso rechtfertigen, wie eine nicht
eingereichte Krankschreibung. Wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung schon erteilt hat, dann
droht im Wiederholungsfall die Kündigung.
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Wie muss ich mich bei Krankheit verhalten?
Grundsätzlich dürfen Sie nichts tun, was die Genesung verhindert oder verzögert. Je nach
Erkrankung kann das sehr unterschiedlich sein. Bei einer Erkältungskrankheit ist Sport
verboten, kann bei einer psychischen Erkrankung oder Rückenschmerzen aber wichtig für die
Genesung und damit erlaubt sein. Grundsätzlich gilt: Hören Sie auf Ihren Arzt. Verordnet er bei
einer Grippe Bettruhe, dann sollten Sie sich auch daran halten. Kurze Ausflüge an die frische
Luft schließt das aber normal nicht aus.
Was passiert bei Krankheit mit meinem Gehalt?
Bei Krankheit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Damit zahlt der Arbeitgeber für
maximal 6 Wochen am Stück weiter das volle Gehalt, egal wie oft Sie eine neue
Krankschreibung (sogenannte Folgekrankschreibung) bekommen. Das gilt bei der gleichen
Krankheit auch, wenn Sie innerhalb von 6 Monate nach der letzten Krankschreibung nochmal
krankgeschrieben werden.
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Sobald die 6 Wochen vorbei sind, springt für höchstens 78 Wochen die Krankenkasse mit
Krankengeld ein. Das Krankengeld bringt 70% des vorherigen Lohns. Hier kommt wieder die
an die Krankenkasse verschickte Krankschreibung ins Spiel. Bekommt die Krankenkasse nicht
zeitnah eine Krankschreibung, dann kann es eine Sperrzeit für das Krankengeld geben. Die
Auszahlung beginnt dann später.
Was darf ich, wenn mein Kind krank ist?
Wird Ihr Kind so krank, dass es betreut werden muss und können Sie keine andere Betreuung
organisieren, dann dürfen Sie zu Hause bleiben oder nach Hause gehen. Aber
selbstverständlich müssen Sie auch hier rechtzeitig Bescheid sagen und wenn der Arbeitgeber
es verlangt, auch eine Krankschreibung für das Kind vorlegen.
Wie funktioniert dann die Bezahlung?
Bezahlt werden Sie bei einem kranken Kind bei weitem nicht so lange, als wenn Sie selbst
krank wären. Wie lange genau ist nicht festgelegt. Teilweise sind maximal 5 Tage am Stück im
Gespräch. Finden Sie länger keine andere Betreuung, fällt Ihr Lohnanspruch für alle Tage, die
Sie nicht zur Arbeit erschienen sind, weg.
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Auch Im Arbeitsvertrag kann die Lohnzahlung in diesen Fällen ausgeschlossen sein. Dann
muss der Arbeitgeber gar nichts bezahlen. Dafür gibt es verschiedene zulässige, teilweise sehr
unauffällige Formulierungen, wie zum Beispiel:
„Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt nach § 616 BGB besteht nicht.“
Ist die Bezahlung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen, dann zahlt auf Antrag die
Krankenkasse für maximal 10 Tage pro Jahr und Kind (maximal 25 Tage im Jahr) 70% Ihres
Gehalts als Krankengeld. Alleinerziehende haben doppelt so viele Tage zur Verfügung