Es ist das gute Recht des Unternehmens, den Mitarbeitern die Privatnutzung von E-Mail und Internet vollständig zu untersagen oder nur begrenzt zu gestatten, etwa nur während der Pausen. Große Unsicherheit herrscht aber bei der Frage, wie ein solches Verbot oder eine begrenzte Gestattung der Privatnutzung vom Arbeitgeber überprüft werden kann. Bei der Nutzung des Internets vor allem: Darf der Arbeitgeber den Browserverlauf prüfen?