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noble praxis-tipps 
Als Spezialisten für Medienarbeit beobachten wir die rasanten Entwicklungen in der Print- 
und Online-Welt sowie des Medien-Nutzungsverhaltens. In unserer neuen Rubrik „noble 
praxis-tipps“ möchten wir nützliche Infos teilen. 
noble praxis-tipps 
Dezember 2014
noble praxis-tipps 
Immer häufiger setzen TV-Teams und Produzenten von Bildern/Videos Drohnen ein, um Material von Städten, Sehenswürdigkeiten und Landschaften aus neuen Perspektiven zu produzieren. Die Ergebnisse sind oft sensationell. Dabei ist der Einsatz von RPAS (Remotely Piloted Aircrafts Systems) verständlicherweise streng reguliert und gleichzeitig für viele Behörden und Entscheidungsträger noch unbekanntes Terrain – sowohl in Deutschland als auch rund um den Globus. 
Nutzung von Drohnen für Foto- und Filmaufnahmen 
Was müssen Drohnen-Nutzer bei einem Dreh beachten? Was sollten PR-Verantwortliche wissen, wenn sie eine Drehanfrage erhalten? Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen rund um die Arbeit mit den unbemannten Fluggeräten zusammen- gestellt. Happy Reading! 
Dezember 2014
noble praxis-tipps 
„Drohnen-Aufnahmen“ in Deutschland 
Mittelalterliche Städte, Schlösser, alte Fachwerkhäuser und barocke Gärten: Deutschland bietet einiges, das sich lohnt, von oben festzuhalten, beispielsweise in den fränkischen Städten. Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht etliche rechtliche Regelungen, Rahmenbedingungen und Genehmigungen zu beachten gäbe. 
Die wichtigsten Punkte aus Praxis-Perspektive: 
Sobald eine Drohne in Deutschland gewerblich eingesetzt wird, unterliegt der Fotograf/Produzent einer Genehmigungspflicht. Nur wenn Luftaufnahmen mit einer Genehmigung entstanden sind, dürfen diese auch (kommerziell) genutzt werden. Daher wird eine Aufstiegsgenehmigung benötigt. 
Dezember 2014
noble praxis-tipps 
Deutschland: Rechtliche Regelungen 
Die Rahmenbedingungen für die Erteilung der Aufstiegsgenehmigung variieren von Bundesland zu Bundesland, teils sogar von Kommune zu Kommune. Zuständig für die Erteilung sind die Luftfahrtbehörden der einzelnen Länder/Kommunen. Eine Liste mit Kontaktinformationen finden Sie als Anhang auf den letzten Seiten. Erteilt wird die Erlaubnis zum Aufstieg nur, wenn festgestellt wird, dass die Aufnahmen unter keinen Umständen zu einer Gefahr für die Öffentlichkeit führen. Grundlage ist zudem eine bestehende Haftpflichtversicherung des Fluggerätes. Manche Bundesländer bieten die Möglichkeit, permanente Aufstiegsgenehmigungen für eine Dauer von 2-5 Jahren zu erwerben. Das genutzte Fluggerät darf hierfür allerdings nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und muss ohne Verbrennungsmotor betrieben werden. 
Dezember 2014
noble praxis-tipps 
Die zentralen Grundregeln für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten: Betrieb nur innerhalb der Sichtweite des Steuerers Einhalten der maximalen Flughöhe von 100 Metern Kein Flug/Betrieb über Menschen(-ansammlungen) Ausführliche Informationen und Kontaktdaten liefert auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dieser Broschüre: 
Deutschland: Rechtliche Regelungen 
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/VerkehrUndMobilitaet/unbemannte-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile
noble praxis-tipps 
Der RPAS-Einsatz im Ausland ist ebenfalls sehr komplex und von Land zu Land unterschiedlich. Für einen Überblick haben wir uns bei unseren Auftragsgebern umgehört. 
Die Antworten finden Sie auf den folgenden Seiten: 
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland Australien, Bundesstaat Victoria mit Hauptstadt Melbourne: Ähnlich wie in Deutschland unterliegen Drohnen-Aufnahmen hier der Genehmigung einer Luftfahrtbehörde, der CASA (Civil Aviation Services Authority) – diese muss unter anderem vorab der Flugroute zustimmen. 
Dezember 2014
noble praxis-tipps Australien, Bundesstaat Victoria mit Hauptstadt Melbourne: Tourism Victoria empfiehlt, einen örtlichen Dienstleister zu engagieren, der von der CASA zertifiziert ist und alle Formalitäten sowie die Vorbereitung des Drehs/der Produktion übernimmt. Bei Interesse geben die Kollegen gerne Kontakte zu Firmen, mit denen sie bereits gut zusammen gearbeitet haben, weiter. 
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland Drohnen-Aufnahmen innerhalb von Melbourne sind auf Grund des als zu hoch eingestuften öffentlichen Risikos leider nicht realisierbar. 
Dezember 2014
noble praxis-tipps Niederländische Karibikinsel Aruba: Drohnen- Aufnahmen lassen sich hier weitestgehend problemlos realisieren, nur in der Nähe von Flughäfen und Häfen bestehen Flugverbote. Da in den Niederlanden kürzlich Regelungen rund um den Einsatz von RPAS eingeführt wurden, ist damit zu rechnen, dass auch Aruba in den nächsten Jahren nachziehen wird. 
Die Aruba Tourism Authority empfiehlt gerne lokale Drohnenanbieter wie Wings Global Media, mit welchen sie bereits erfolgreich zusammengearbeitet hat. Wichtig für die Einfuhr des Equipments sind entsprechende Zollpapiere (ATA Carnet). 
Dezember 2014 
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland
noble praxis-tipps Mauritius, Sun Resorts: Auch Urlaubsresorts können geeignete Motive für Drohnen- Aufnahmen sein – vor allem wenn sie in einer solch idyllischen Umgebung liegen wie die Häuser von Sun Resorts auf Mauritius (z.B. Long Beach, Sugar Beach, La Pirogue). 
Für Aufnahmen außerhalb der Resorts gibt es weitere Informationen bei der Mauritius Film Development Corporation: http://www.mauritiusfilm.mu/English/Pages/default.aspx 
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland Drohnen-Aufnahmen der Resorts sind in Absprache mit dem Hotel-Management möglich. Es sollte vorher lediglich ein Programm ausgearbeitet werden, wann einzelne Orte aufgenommen werden. 
Dezember 2014
noble praxis-tipps Macau (China): Die Skyline der ehemals portugiesischen und heute chinesischen Stadt liefert so oder so ein beeindruckendes Bild. Für Aufnahmen aus der Luft muss direkt die Civil Aviation Authority of Macau, die Luftfahrbehörde Macaus, kontaktiert werden. Die Prüfung des Einsatzes erfolgt in der Regel innerhalb von drei Tagen. Zum Antrag geht es hier: www.aacm.gov.mo/uploads/forms/english/Non-scheduled%20flight.pdf 
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland 
Macau von oben zeigt dieses Drohnen-Video: https://www.youtube.com/watch?v=5duPNxIQtJY 
Dezember 2014
noble praxis-tipps Kreuzfahrtschiffe von Royal Caribbean International, Celebrity Cruises und Azamara Club Cruises: Da hier viele Sicherheitsbestimmungen beachtet und auch die Privatsphäre der Gäste berücksichtigt werden müssen, sind Drohnen-Aufnahmen der Schiffe leider weder in den Häfen noch auf See möglich. 
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland 
Dezember 2014
noble praxis-tipps US-Freizeitparks SeaWorld, Busch Gardens, Discovery Cove & Co.: Ähnlich wie bei Kreuzfahrtschiffen sind hier viele datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Daher lassen sich Aufnahmen der Themenparks von SeaWorld Parks & Entertainment nicht realisieren. SeaWorld verweist auf die Persönlichkeitsrechte der Besucher. 
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland 
Dezember 2014
noble praxis-tipps 
Anhang Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden 
Deutschland: 
Baden-Württemberg 
Regierungspräsidium Stuttgart: poststelle@rps.bwl.de, www.rp-stuttgart.de, Tel. 0711 904-0 
Regierungspräsidium Karlsruhe: poststelle@rpk.bwl.de, www.rp-karlsruhe.de, Tel. 0721 926-0 
Regierungspräsidium Freiburg: poststelle@rpf.bwl.de, www.rp-freiburg.de, Tel. 0761 208-0 
Regierungspräsidium Tübingen: poststelle@rpt.bwl.de, www.rp-tuebingen.de, Tel. 07071 757-0 
Bayern: 
Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern: poststelle@reg-ob.bayern.de, www.regierung.oberbayern.bayern.de, Tel. 089 2176-0 
Mittelfranken: Luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de (u.a. zuständig für die Region Franken und die fränkischen Städte) 
Berlin/Brandenburg 
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin- Brandenburg: PoststelleLUBB@LBV.brandenburg.de; www.lbv.brandenburg.de/Luftfahrt.htm, Tel. 03342 4266-4001 
Bremen 
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen: office@wuh.bremen.de; www.wirtschaft.bremen.de; Tel. 0421 361-8446 
Hamburg 
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: poststelle@bwvi.hamburg.de, www.hamburg.de/bwvi/luftverkehr, Tel. 040 42841-0 
Hessen 
Regierungspräsidium Darmstadt: Poststelle@rpda.hessen.de, www.rp-darmstadt.de, Tel. 0615112-0 
Regierungspräsidium Kassel: poststelle@rpks.hessen.de, www.rp-kassel.de, Tel. 0561 106-0 
Mecklenburg-Vorpommern 
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern: poststelle@em.mv-regierung.de, www.mv- regierung.de, 0385 588-0
noble praxis-tipps 
Niedersachsen 
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Wolfenbüttel: poststelle@nlstbv-wf.niedersachsen.de, www.luftverkehr.niedersachsen.de, Tel. 05331 8809-0 
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg: poststelle@nlstbv-ol.niedersachsen.de, www.luftverkehr.niedersachsen.de, Tel. 0441 2181- 214/219 
Nordrhein-Westfalen 
Bezirksregierung Düsseldorf: poststelle@brd.nrw.de, www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/, Tel. 0211 475-0 
Bezirksregierung Münster: poststelle@bezreg- muenster.nrw.de, www.bezreg-muenster.nrw.de; Tel. 0251 411-0 
Rheinland-Pfalz 
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr: abt5.ref.luftverkehr@lbm.rlp.de, www.lbm.rlp.de, Tel. 06543 50-8801 
Saarland 
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: referat.d6@wirtschaft.saarland.de, www.saarland.de, Tel. 0681 501-4249 
Sachsen 
Landesdirektion Sachsen: post@lds.sachsen.de, www.lds.sachsen.de/luftverkehr, Tel. 0351 825-3600 
Sachsen-Anhalt 
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt: Poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de, www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de, Tel. 0345 514-0 
Schleswig-Holstein 
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr: Edwin.Eweleit@lbv-sh.landsh.de, www.lbv-sh.de, Tel. 0431 383-2408 
Thüringen 
Thüringer Landesverwaltungsamt: poststelle@tlvwa.thueringen.de, www.thueringen.de, Tel. 0361 3770-0 
Anhang Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden
noble praxis-tipps 
Australien: 
CASA, Civil Aviation Safety Authority: http://www.casa.gov.au/ 
Tel. +61 2 6217 1111 
Macau: 
Civil Aviation Authority, Macau: www.aacm.gov.mo 
Mauritius: 
Mauritius Film Development Corporation: www.mauritiusfilm.mu 
noble kommunikation, Dezember 2014 
Anhang Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden 
Danke für Ihr Interesse!

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  • 2. noble praxis-tipps Immer häufiger setzen TV-Teams und Produzenten von Bildern/Videos Drohnen ein, um Material von Städten, Sehenswürdigkeiten und Landschaften aus neuen Perspektiven zu produzieren. Die Ergebnisse sind oft sensationell. Dabei ist der Einsatz von RPAS (Remotely Piloted Aircrafts Systems) verständlicherweise streng reguliert und gleichzeitig für viele Behörden und Entscheidungsträger noch unbekanntes Terrain – sowohl in Deutschland als auch rund um den Globus. Nutzung von Drohnen für Foto- und Filmaufnahmen Was müssen Drohnen-Nutzer bei einem Dreh beachten? Was sollten PR-Verantwortliche wissen, wenn sie eine Drehanfrage erhalten? Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen rund um die Arbeit mit den unbemannten Fluggeräten zusammen- gestellt. Happy Reading! Dezember 2014
  • 3. noble praxis-tipps „Drohnen-Aufnahmen“ in Deutschland Mittelalterliche Städte, Schlösser, alte Fachwerkhäuser und barocke Gärten: Deutschland bietet einiges, das sich lohnt, von oben festzuhalten, beispielsweise in den fränkischen Städten. Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht etliche rechtliche Regelungen, Rahmenbedingungen und Genehmigungen zu beachten gäbe. Die wichtigsten Punkte aus Praxis-Perspektive: Sobald eine Drohne in Deutschland gewerblich eingesetzt wird, unterliegt der Fotograf/Produzent einer Genehmigungspflicht. Nur wenn Luftaufnahmen mit einer Genehmigung entstanden sind, dürfen diese auch (kommerziell) genutzt werden. Daher wird eine Aufstiegsgenehmigung benötigt. Dezember 2014
  • 4. noble praxis-tipps Deutschland: Rechtliche Regelungen Die Rahmenbedingungen für die Erteilung der Aufstiegsgenehmigung variieren von Bundesland zu Bundesland, teils sogar von Kommune zu Kommune. Zuständig für die Erteilung sind die Luftfahrtbehörden der einzelnen Länder/Kommunen. Eine Liste mit Kontaktinformationen finden Sie als Anhang auf den letzten Seiten. Erteilt wird die Erlaubnis zum Aufstieg nur, wenn festgestellt wird, dass die Aufnahmen unter keinen Umständen zu einer Gefahr für die Öffentlichkeit führen. Grundlage ist zudem eine bestehende Haftpflichtversicherung des Fluggerätes. Manche Bundesländer bieten die Möglichkeit, permanente Aufstiegsgenehmigungen für eine Dauer von 2-5 Jahren zu erwerben. Das genutzte Fluggerät darf hierfür allerdings nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und muss ohne Verbrennungsmotor betrieben werden. Dezember 2014
  • 5. noble praxis-tipps Die zentralen Grundregeln für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten: Betrieb nur innerhalb der Sichtweite des Steuerers Einhalten der maximalen Flughöhe von 100 Metern Kein Flug/Betrieb über Menschen(-ansammlungen) Ausführliche Informationen und Kontaktdaten liefert auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dieser Broschüre: Deutschland: Rechtliche Regelungen http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/VerkehrUndMobilitaet/unbemannte-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile
  • 6. noble praxis-tipps Der RPAS-Einsatz im Ausland ist ebenfalls sehr komplex und von Land zu Land unterschiedlich. Für einen Überblick haben wir uns bei unseren Auftragsgebern umgehört. Die Antworten finden Sie auf den folgenden Seiten: „Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland Australien, Bundesstaat Victoria mit Hauptstadt Melbourne: Ähnlich wie in Deutschland unterliegen Drohnen-Aufnahmen hier der Genehmigung einer Luftfahrtbehörde, der CASA (Civil Aviation Services Authority) – diese muss unter anderem vorab der Flugroute zustimmen. Dezember 2014
  • 7. noble praxis-tipps Australien, Bundesstaat Victoria mit Hauptstadt Melbourne: Tourism Victoria empfiehlt, einen örtlichen Dienstleister zu engagieren, der von der CASA zertifiziert ist und alle Formalitäten sowie die Vorbereitung des Drehs/der Produktion übernimmt. Bei Interesse geben die Kollegen gerne Kontakte zu Firmen, mit denen sie bereits gut zusammen gearbeitet haben, weiter. „Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland Drohnen-Aufnahmen innerhalb von Melbourne sind auf Grund des als zu hoch eingestuften öffentlichen Risikos leider nicht realisierbar. Dezember 2014
  • 8. noble praxis-tipps Niederländische Karibikinsel Aruba: Drohnen- Aufnahmen lassen sich hier weitestgehend problemlos realisieren, nur in der Nähe von Flughäfen und Häfen bestehen Flugverbote. Da in den Niederlanden kürzlich Regelungen rund um den Einsatz von RPAS eingeführt wurden, ist damit zu rechnen, dass auch Aruba in den nächsten Jahren nachziehen wird. Die Aruba Tourism Authority empfiehlt gerne lokale Drohnenanbieter wie Wings Global Media, mit welchen sie bereits erfolgreich zusammengearbeitet hat. Wichtig für die Einfuhr des Equipments sind entsprechende Zollpapiere (ATA Carnet). Dezember 2014 „Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland
  • 9. noble praxis-tipps Mauritius, Sun Resorts: Auch Urlaubsresorts können geeignete Motive für Drohnen- Aufnahmen sein – vor allem wenn sie in einer solch idyllischen Umgebung liegen wie die Häuser von Sun Resorts auf Mauritius (z.B. Long Beach, Sugar Beach, La Pirogue). Für Aufnahmen außerhalb der Resorts gibt es weitere Informationen bei der Mauritius Film Development Corporation: http://www.mauritiusfilm.mu/English/Pages/default.aspx „Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland Drohnen-Aufnahmen der Resorts sind in Absprache mit dem Hotel-Management möglich. Es sollte vorher lediglich ein Programm ausgearbeitet werden, wann einzelne Orte aufgenommen werden. Dezember 2014
  • 10. noble praxis-tipps Macau (China): Die Skyline der ehemals portugiesischen und heute chinesischen Stadt liefert so oder so ein beeindruckendes Bild. Für Aufnahmen aus der Luft muss direkt die Civil Aviation Authority of Macau, die Luftfahrbehörde Macaus, kontaktiert werden. Die Prüfung des Einsatzes erfolgt in der Regel innerhalb von drei Tagen. Zum Antrag geht es hier: www.aacm.gov.mo/uploads/forms/english/Non-scheduled%20flight.pdf „Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland Macau von oben zeigt dieses Drohnen-Video: https://www.youtube.com/watch?v=5duPNxIQtJY Dezember 2014
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  • 13. noble praxis-tipps Anhang Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden Deutschland: Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart: poststelle@rps.bwl.de, www.rp-stuttgart.de, Tel. 0711 904-0 Regierungspräsidium Karlsruhe: poststelle@rpk.bwl.de, www.rp-karlsruhe.de, Tel. 0721 926-0 Regierungspräsidium Freiburg: poststelle@rpf.bwl.de, www.rp-freiburg.de, Tel. 0761 208-0 Regierungspräsidium Tübingen: poststelle@rpt.bwl.de, www.rp-tuebingen.de, Tel. 07071 757-0 Bayern: Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern: poststelle@reg-ob.bayern.de, www.regierung.oberbayern.bayern.de, Tel. 089 2176-0 Mittelfranken: Luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de (u.a. zuständig für die Region Franken und die fränkischen Städte) Berlin/Brandenburg Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin- Brandenburg: PoststelleLUBB@LBV.brandenburg.de; www.lbv.brandenburg.de/Luftfahrt.htm, Tel. 03342 4266-4001 Bremen Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen: office@wuh.bremen.de; www.wirtschaft.bremen.de; Tel. 0421 361-8446 Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: poststelle@bwvi.hamburg.de, www.hamburg.de/bwvi/luftverkehr, Tel. 040 42841-0 Hessen Regierungspräsidium Darmstadt: Poststelle@rpda.hessen.de, www.rp-darmstadt.de, Tel. 0615112-0 Regierungspräsidium Kassel: poststelle@rpks.hessen.de, www.rp-kassel.de, Tel. 0561 106-0 Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern: poststelle@em.mv-regierung.de, www.mv- regierung.de, 0385 588-0
  • 14. noble praxis-tipps Niedersachsen Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Wolfenbüttel: poststelle@nlstbv-wf.niedersachsen.de, www.luftverkehr.niedersachsen.de, Tel. 05331 8809-0 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg: poststelle@nlstbv-ol.niedersachsen.de, www.luftverkehr.niedersachsen.de, Tel. 0441 2181- 214/219 Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Düsseldorf: poststelle@brd.nrw.de, www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/, Tel. 0211 475-0 Bezirksregierung Münster: poststelle@bezreg- muenster.nrw.de, www.bezreg-muenster.nrw.de; Tel. 0251 411-0 Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr: abt5.ref.luftverkehr@lbm.rlp.de, www.lbm.rlp.de, Tel. 06543 50-8801 Saarland Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: referat.d6@wirtschaft.saarland.de, www.saarland.de, Tel. 0681 501-4249 Sachsen Landesdirektion Sachsen: post@lds.sachsen.de, www.lds.sachsen.de/luftverkehr, Tel. 0351 825-3600 Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt: Poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de, www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de, Tel. 0345 514-0 Schleswig-Holstein Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr: Edwin.Eweleit@lbv-sh.landsh.de, www.lbv-sh.de, Tel. 0431 383-2408 Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt: poststelle@tlvwa.thueringen.de, www.thueringen.de, Tel. 0361 3770-0 Anhang Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden
  • 15. noble praxis-tipps Australien: CASA, Civil Aviation Safety Authority: http://www.casa.gov.au/ Tel. +61 2 6217 1111 Macau: Civil Aviation Authority, Macau: www.aacm.gov.mo Mauritius: Mauritius Film Development Corporation: www.mauritiusfilm.mu noble kommunikation, Dezember 2014 Anhang Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden Danke für Ihr Interesse!