1. Pressemitteilung
Nr. 060/ 2010 – 24. Juni 2010
Urlaub für Arbeitslose – nur nach vorheriger
Genehmigung
Angesichts der bevorstehenden Urlaubssaison weisen die Agentur für Arbeit und die ARGE
Dresden darauf hin, dass bei einer geplanten Urlaubsreise oder Ortsabwesenheit von Arbeitslo-
sen einige Bestimmungen zu beachten sind.
"Menschen, die Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit oder der ARGE Dresden beziehen
und verreisen wollen, sollten dies vor Antritt der Reise unbedingt mit ihrem Arbeitsvermittler oder
persönlichem Ansprechpartner klären, denn mit dem Bezug von Lohnersatzleistungen hat der
Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Dazu gehört auch, dass Orts-
abwesenheit genehmigt werden muss." informiert Thomas Wünsche, Chef der Arbeitsagentur
Dresden.
Nach diesem Gesetz ist eine Genehmigung nur möglich, wenn in dieser Zeit eine Vermittlung in
Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung aller Voraussicht nach nicht möglich
ist. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, sind die Leistungen zu Unrecht bezogen und werden zu-
rückgefordert oder die Zahlung wird eingestellt, wenn während dieser Zeit einer Einladung nicht
nachgekommen wurde. Für maximal 21 Kalendertage im Jahr kann die Agentur für Arbeit oder
die ARGE Dresden das Arbeitslosengeld weiterzahlen.
www.arbeitsagentur.de/dresden
www.dresden.de/arge
Agentur für Arbeit Dresden Tel: 0351 475 1459
Pressestelle Fax: 0351 475 410 1459
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