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DATUM 30. März 2012
NUMMER 97
SPERRFRIST
Überwachung im ökologischen Landbau wird gestärkt
Bundesrat stimmt einheitlich hohen Anforderungen für Öko-Kontrollstellen zu
Der Bundesrat hat am Freitag der Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach
dem Öko-Landbaugesetz zugestimmt. „Mit der Entscheidung des Bundesrates ist der Weg
frei, um die Zulassung und Überwachung der privaten Kontrollstellen auf eine
bundeseinheitliche rechtliche Grundlage zu stellen. Ein möglicher Betrug mit Bioprodukten
wird damit künftig noch schwerer als bisher", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer
Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, am Freitag in Berlin.
Mit der Verordnung sollen die Qualität und Effizienz der Kontrolle von Biolebensmitteln
verbessert werden. „Die neue Verordnung sichert in Einklang mit den bestehenden
Rechtsvorschriften, dass unser Kontrollsystem auch bei einem stetig wachsenden Markt mit
immer komplexeren Strukturen dauerhaft funktioniert. Damit wollen wir auch in Zukunft die
bewährte Qualität der Kontrollen, ein hohes Verbraucherschutzniveau und einen lauteren
Wettbewerb zwischen den Kontrollstellen gewährleisten“, sagte Bleser.
Die beschlossene Verordnung enthält detaillierte Mindestanforderungen an die Kompetenz
der privaten Kontrollstellen und damit bundeseinheitlich hohe Anforderungen im
Zulassungsverfahren. Die neuen Vorgaben machen außerdem das Vorgehen der
Kontrollstellen bei der Risikoeinstufung von Unternehmen sowie das Niveau der daraus
resultierenden Maßnahmen vergleichbarer. Auch die Bestimmungen für die Probenahme
und Analyse sind risikoorientiert anzuwenden. Mit diesen Methoden können Spuren von
Stoffen nachgewiesen werden, die im ökologischen Landbau nicht erlaubt sind und auf
eventuelle Mängel in der Herstellung eines Erzeugnisses oder seiner Bestandteile hin-
weisen. Mit unternehmensübergreifenden Warenflusskontrollen sollen unredliche Absichten
und Handlungen unterbunden werden, bei denen insbesondere versucht wird,
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nichtökologische Erzeugnisse in den ökologischen Warenstrom einzuschleusen. Dabei
verfolgen die Kontrollstellen die Erzeugnisse über mehrere Stufen der Produktionskette, um
die ökologische Authentizität der Produkte zu überprüfen .
Die Verordnung regelt außerdem den Informationsaustausch zwischen den Kontrollstellen,
beispielsweise bei einem Kontrollstellenwechsel, und schreibt Anforderungen an
Kontrollbesuche und an das Kontrollstellenpersonal fest. „Mit der neuen Verordnung wird das
bereits bestehende Netz gut funktionierender Kontrollen noch engmaschiger“, sagte Peter
Bleser im Anschluss an die Entscheidung des Bundesrates.
In Deutschland werden die Kontrollen der Unternehmen im ökologischen Landbau nach den
Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die von
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden. Für die
Überwachung der Kontrollstellen sind die Länder verantwortlich.