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Pressestelle




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                             mitteilung
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    DATUM    30. März 2012
  NUMMER     97
SPERRFRIST




             Überwachung im ökologischen Landbau wird gestärkt
             Bundesrat stimmt einheitlich hohen Anforderungen für Öko-Kontrollstellen zu


             Der Bundesrat hat am Freitag der Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach
             dem Öko-Landbaugesetz zugestimmt. „Mit der Entscheidung des Bundesrates ist der Weg
             frei, um die Zulassung und Überwachung der privaten Kontrollstellen auf eine
             bundeseinheitliche rechtliche Grundlage zu stellen. Ein möglicher Betrug mit Bioprodukten
             wird damit künftig noch schwerer als bisher", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer
             Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, am Freitag in Berlin.
             Mit der Verordnung sollen die Qualität und Effizienz der Kontrolle von Biolebensmitteln
             verbessert werden. „Die neue Verordnung sichert in Einklang mit den bestehenden
             Rechtsvorschriften, dass unser Kontrollsystem auch bei einem stetig wachsenden Markt mit
             immer komplexeren Strukturen dauerhaft funktioniert. Damit wollen wir auch in Zukunft die
             bewährte Qualität der Kontrollen, ein hohes Verbraucherschutzniveau und einen lauteren
             Wettbewerb zwischen den Kontrollstellen gewährleisten“, sagte Bleser.


             Die beschlossene Verordnung enthält detaillierte Mindestanforderungen an die Kompetenz
             der privaten Kontrollstellen und damit bundeseinheitlich hohe Anforderungen im
             Zulassungsverfahren. Die neuen Vorgaben machen außerdem das Vorgehen der
             Kontrollstellen bei der Risikoeinstufung von Unternehmen sowie das Niveau der daraus
             resultierenden Maßnahmen vergleichbarer. Auch die Bestimmungen für die Probenahme
             und Analyse sind risikoorientiert anzuwenden. Mit diesen Methoden können Spuren von
             Stoffen nachgewiesen werden, die im ökologischen Landbau nicht erlaubt sind und auf
             eventuelle Mängel in der Herstellung eines Erzeugnisses oder seiner Bestandteile hin-
             weisen. Mit unternehmensübergreifenden Warenflusskontrollen sollen unredliche Absichten
             und Handlungen unterbunden werden, bei denen insbesondere versucht wird,
DATUM    30. März 2012                                                                      SEITE 2 VON 2

  NUMMER     97
SPERRFRIST



             nichtökologische Erzeugnisse in den ökologischen Warenstrom einzuschleusen. Dabei
             verfolgen die Kontrollstellen die Erzeugnisse über mehrere Stufen der Produktionskette, um
             die ökologische Authentizität der Produkte zu überprüfen .


             Die Verordnung regelt außerdem den Informationsaustausch zwischen den Kontrollstellen,
             beispielsweise bei einem Kontrollstellenwechsel, und schreibt Anforderungen an
             Kontrollbesuche und an das Kontrollstellenpersonal fest. „Mit der neuen Verordnung wird das
             bereits bestehende Netz gut funktionierender Kontrollen noch engmaschiger“, sagte Peter
             Bleser im Anschluss an die Entscheidung des Bundesrates.


             In Deutschland werden die Kontrollen der Unternehmen im ökologischen Landbau nach den
             Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die von
             der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden. Für die
             Überwachung der Kontrollstellen sind die Länder verantwortlich.

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  • 2. DATUM 30. März 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 97 SPERRFRIST nichtökologische Erzeugnisse in den ökologischen Warenstrom einzuschleusen. Dabei verfolgen die Kontrollstellen die Erzeugnisse über mehrere Stufen der Produktionskette, um die ökologische Authentizität der Produkte zu überprüfen . Die Verordnung regelt außerdem den Informationsaustausch zwischen den Kontrollstellen, beispielsweise bei einem Kontrollstellenwechsel, und schreibt Anforderungen an Kontrollbesuche und an das Kontrollstellenpersonal fest. „Mit der neuen Verordnung wird das bereits bestehende Netz gut funktionierender Kontrollen noch engmaschiger“, sagte Peter Bleser im Anschluss an die Entscheidung des Bundesrates. In Deutschland werden die Kontrollen der Unternehmen im ökologischen Landbau nach den Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden. Für die Überwachung der Kontrollstellen sind die Länder verantwortlich.