1. Pressestelle
Presse-
HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
TEL +49 (0)30 18 529 - 3170
FAX +49 (0)30 18 529 - 3179
E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de
mitteilung
INTERNET www.bmelv.de
DATUM 24. Februar 2011
NUMMER 48
SPERRFRIST
Aigner: „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ wird fortgesetzt
Zwei Jahre nach dem Start der Initiative zieht die Ministerin eine erste Bilanz
Zwei Jahre nach dem Start ihrer „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ hat sich
Bundesministerin Ilse Aigner am Donnerstag in Berlin mit über 40 Verbänden aus der
Finanzwirtschaft, den Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen getroffen, um eine
Zwischenbilanz zu ziehen. „Wir haben entschlossen gehandelt und die richtigen
Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise gezogen. Deutschland hat Maßstäbe gesetzt beim
Verbraucherschutz. Wir sind damit Vorreiter in Europa und setzen uns weiter dafür ein, dass
unsere hohen Standards auch EU-weit zur Anwendung kommen“, sagte Aigner.
Die Ministerin erklärte, die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ werde in den
kommenden Jahren fortgesetzt. „Auch wenn wir bereits wichtige Verbesserungen für die
Verbraucher erreicht haben und vieles auf dem Weg ist, gibt es noch viel zu tun.“ Auf der
weiteren Agenda stehe zum Beispiel die gesetzliche Verankerung der unabhängigen
Honorarberatung, die frei von Provisionsinteressen ist und nur durch das Kundenhonorar
finanziert wird. Eine weitere Herausforderung sei die Reform der Finanzaufsicht. „Diese
Aufgabe müssen wir in der Bundesregierung entschlossen anpacken - im Interesse der
Verbraucher ebenso wie im Interesse stabiler Finanzmärkte“, sagte Aigner. Nur eine
verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht werde sicherstellen, dass die von der
Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zum Anlegerschutz breit umgesetzt und die
höheren Standards von allen Instituten zuverlässig eingehalten werden.
Die Verbände nutzten das Treffen in Berlin zu einem intensiven Erfahrungsaustausch.
Bundesverbraucherministerin Aigner äußerte bei der Konferenz die Erwartung, dass die
2. DATUM 24. Februar 2011 SEITE 2 VON 2
NUMMER 48
SPERRFRIST
Finanzwirtschaft die gesetzlichen Regelungen durch selbst gesetzte Branchenstandards
weiter ergänzt: „Die Wirtschaft sollte auch von sich aus aktiv werden und den
Verbraucherschutz ernst nehmen“, so die Forderung der Ministerin. Der Gesetzgeber habe
durch klare Entscheidungen den Rahmen vorgegeben. Die Finanzbranche sei nun gefordert,
die Vorgaben rasch zu erfüllen und aktiv auszufüllen. Aigner: „Wir brauchen in Deutschland
einen Wettbewerb um Transparenz. Immer mehr Banken erkennen, dass
Verbraucherorientierung und Kundenservice entscheidende Wettbewerbsvorteile sind. Die
Finanzbranche trägt selbst eine hohe Verantwortung dafür, dass ihr die Verbraucher wieder
Vertrauen entgegenbringen“.
Die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ im Überblick
Die Qualitätsoffensive ist eine verbraucherpolitische Konsequenz aus der Finanzmarktkrise
und hat das Ziel, die Qualität der Finanzberatung nachhaltig zu verbessern.
Die drei wichtigsten Bereiche im Überblick:
Die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls und die Verlängerung der
Verjährungsfrist bei Falschberatung wurden zum 1. Januar 2010 für den
Wertpapierbereich eingeführt. Damit hat sich nicht nur die haftungsrechtliche Situation der
Anleger verbessert. Das Protokoll muss laut Gesetz wichtige Angaben enthalten wie etwa
Anlass und Dauer der Beratung, persönliche Situation und wesentliche Anliegen des
Kunden, die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe. Die individuellen
Wünsche des Kunden müssen berücksichtigt werden. Die Protokollierungspflicht ergänzt die
bereits im August 2009 eingeführte Haftungsverschärfung, wonach für Fehler bei der
Anlageberatung bis zu zehn Jahre lang gehaftet wird.
Der „Beipackzettel“ für Anlageprodukte, ein standardisiertes Informationsblatt, war vom
BMELV im Sommer 2009 zunächst als Empfehlung herausgegeben und von einigen Banken
- jedoch nicht von allen - freiwillig umgesetzt worden. Das kürzlich vom Bundestag
verabschiedete Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz schreibt das
Produktinformationsblatt nun erstmals gesetzlich vor. Über entscheidende Faktoren wie
Rendite, Risiko und Kosten einer Geldanlage muss künftig auf dem „Beipackzettel“
wahrheitsgemäß, übersichtlich und leicht verständlich informiert werden. Durch einheitliche
Vorgaben ist die Vergleichbarkeit sichergestellt. Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben,
sich auf einen Blick über die Chancen und Risiken einer Geldanlage zu informieren. Nach
Brancheninformationen ist davon auszugehen, dass die Banken die „Beipackzettel“ künftig
auch im Internet zum Download bereitstellen werden.
3. DATUM 24. Februar 2011 SEITE 3 VON 3
NUMMER 48
SPERRFRIST
Eine weitere Schutzlücke wird derzeit geschlossen: der sogenannte „Graue Kapitalmarkt“.
Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich seit 16. Februar 2011 in der Abstimmung
mit den Ländern und Verbänden. Sowohl die Produkte des Grauen Kapitalmarktes, z.B.
geschlossene Fonds, als auch die ca. 80.000 Finanzvermittler, die auf diesem Markt aktiv
sind, müssen sich auf eine strenge Regulierung einstellen. Sie müssen künftig die gleichen
Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater, einschließlich Dokumentationspflicht und
Produktinformationsblatt. Hinzu treten die Registrierungspflicht, die Sachkundeprüfung für
alle, die an der Vermittlung oder Beratung mitwirken, und der Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung. Aigner: „Der graue Kapitalmarkt wird mit diesen Maßnahmen
in Zukunft deutlich heller werden.“