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Pressestelle




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                                                                    HAUSANSCHRIFT   Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

                                                                              TEL   +49 (0)30 18 529 - 3170
                                                                              FAX   +49 (0)30 18 529 - 3179
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                                                                         INTERNET   www.bmelv.de




    DATUM    8. Februar 2012
  NUMMER     37
SPERRFRIST




             Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft:
             Auffällige Betriebe sollen stärker überwacht werden
             Bund will Befugnisse der zuständigen Länderbehörden weiter stärken

             Zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung will das
             Bundeslandwirtschaftsministerium die Befugnisse der zuständigen
             Überwachungsbehörden der Länder weiter ausbauen. Wie das Bundesministerium
             am Mittwoch in Berlin mitteilte, sollen Betriebe, in denen übermäßig viele Antibiotika
             eingesetzt werden, künftig nicht nur stärker überwacht werden – die zuständigen
             Behörden sollen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, Betriebe, die auffällig viele
             Arzneimittel einsetzen, zur Vorlage und zur Umsetzung eines individuellen
             Minimierungskonzeptes zu verpflichten. Die Ursachen für übermäßigen Antibiotika-
             Einsatz liegen häufig in grundlegenden Hygiene-Problemen oder
             Managementfehlern, die so gezielt angegangen und abgestellt werden können.

             „Wir müssen die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern, um den
             Krankheitsdruck und die Ansteckungsrisiken für die Tiere zu verringern“, erklärte
             Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. „Betriebe, in denen auffällig viele
             Antibiotika eingesetzt werden, müssen stärker überwacht werden. Zusätzlich müssen
             in diesen Fällen die Tierhalter verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zur
             Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen.“ Aigner unterstützt damit auch eine
             Initiative des Landes Niedersachsen, das einen „Maßnahmenplan zur kontinuierlichen
             Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und zur Senkung des
             Risikos der Antibiotikaresistenzentwicklung“ vorgelegt hat. „Es muss unser
             gemeinsames Ziel sein, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das
             absolut notwendige Maß zu beschränken“, betonte Aigner. Dafür sei es erforderlich,
DATUM    8. Februar 2012                                                                         SEITE 2 VON 2

  NUMMER     37
SPERRFRIST



             auffällige Betriebe engmaschiger zu kontrollieren, um Medikamenten-Missbrauch zu
             verhindern. Aigner bekräftigte, dass der Einsatz von Antibiotika zur
             Wachstumsförderung ebenso verboten sei wie der präventive Einsatz.

             Um die Grundlagen für das Auslösen und die Umsetzung betriebsindividueller
             Minimierungskonzepte zu schaffen, will das Bundeslandwirtschaftsministerium in
             Kürze die Länder an einen Tisch holen. Damit Auffälligkeiten bei der Anwendung von
             Antibiotika schneller erkannt und Vergleichsmaßstäbe rechtssicher etabliert werden
             können, müssen die Behörden einen schnellen Zugriff auf die Arzneimittel-
             Dokumentationen in den Betrieben haben. Wie dieser Zugriff auf die Daten
             bürokratiearm, effektiv und rechtssicher geschaffen werden kann, ist Gegenstand der
             geplanten Gespräche mit den Ländern.

             Wie bereits berichtet, bereitet das Bundeslandwirtschaftsministerium eine
             umfangreiche Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) vor, um die rechtlichen
             Bestimmungen in diesem Jahr weiter zu verschärfen. Damit erhalten die
             Überwachungsbehörden der Bundesländer künftig einen erweiterten Zugriff auf die
             erfassten Abgabemengen von Antibiotika zu Monitoring-Zwecken, der auch eine
             verbesserte Überwachungsplanung ermöglicht. Zudem werden die Tierärzte
             verpflichtet, auf Ersuchen der Überwachungsbehörden der Bundesländer alle Daten
             zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln. Damit
             wird die Überwachung deutlich erleichtert, Kontrollen werden vereinfacht und
             beschleunigt. Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend
             sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-
             Arzneimittel dürfen demnach künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen
             außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden. Außerdem wird der
             Informationsaustausch zwischen den Behörden deutlich verbessert: Behörden, die
             Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren,
             werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen
             arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung
             zuständigen Stellen weiterzuleiten.

             Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 8. Februar 2012 NUMMER 37 SPERRFRIST Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft: Auffällige Betriebe sollen stärker überwacht werden Bund will Befugnisse der zuständigen Länderbehörden weiter stärken Zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung will das Bundeslandwirtschaftsministerium die Befugnisse der zuständigen Überwachungsbehörden der Länder weiter ausbauen. Wie das Bundesministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, sollen Betriebe, in denen übermäßig viele Antibiotika eingesetzt werden, künftig nicht nur stärker überwacht werden – die zuständigen Behörden sollen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, Betriebe, die auffällig viele Arzneimittel einsetzen, zur Vorlage und zur Umsetzung eines individuellen Minimierungskonzeptes zu verpflichten. Die Ursachen für übermäßigen Antibiotika- Einsatz liegen häufig in grundlegenden Hygiene-Problemen oder Managementfehlern, die so gezielt angegangen und abgestellt werden können. „Wir müssen die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern, um den Krankheitsdruck und die Ansteckungsrisiken für die Tiere zu verringern“, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. „Betriebe, in denen auffällig viele Antibiotika eingesetzt werden, müssen stärker überwacht werden. Zusätzlich müssen in diesen Fällen die Tierhalter verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen.“ Aigner unterstützt damit auch eine Initiative des Landes Niedersachsen, das einen „Maßnahmenplan zur kontinuierlichen Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und zur Senkung des Risikos der Antibiotikaresistenzentwicklung“ vorgelegt hat. „Es muss unser gemeinsames Ziel sein, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das absolut notwendige Maß zu beschränken“, betonte Aigner. Dafür sei es erforderlich,
  • 2. DATUM 8. Februar 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 37 SPERRFRIST auffällige Betriebe engmaschiger zu kontrollieren, um Medikamenten-Missbrauch zu verhindern. Aigner bekräftigte, dass der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung ebenso verboten sei wie der präventive Einsatz. Um die Grundlagen für das Auslösen und die Umsetzung betriebsindividueller Minimierungskonzepte zu schaffen, will das Bundeslandwirtschaftsministerium in Kürze die Länder an einen Tisch holen. Damit Auffälligkeiten bei der Anwendung von Antibiotika schneller erkannt und Vergleichsmaßstäbe rechtssicher etabliert werden können, müssen die Behörden einen schnellen Zugriff auf die Arzneimittel- Dokumentationen in den Betrieben haben. Wie dieser Zugriff auf die Daten bürokratiearm, effektiv und rechtssicher geschaffen werden kann, ist Gegenstand der geplanten Gespräche mit den Ländern. Wie bereits berichtet, bereitet das Bundeslandwirtschaftsministerium eine umfangreiche Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) vor, um die rechtlichen Bestimmungen in diesem Jahr weiter zu verschärfen. Damit erhalten die Überwachungsbehörden der Bundesländer künftig einen erweiterten Zugriff auf die erfassten Abgabemengen von Antibiotika zu Monitoring-Zwecken, der auch eine verbesserte Überwachungsplanung ermöglicht. Zudem werden die Tierärzte verpflichtet, auf Ersuchen der Überwachungsbehörden der Bundesländer alle Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln. Damit wird die Überwachung deutlich erleichtert, Kontrollen werden vereinfacht und beschleunigt. Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human- Arzneimittel dürfen demnach künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden. Außerdem wird der Informationsaustausch zwischen den Behörden deutlich verbessert: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten. Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de