2. Gliederung
Begriffsdefinitionen
Geschichte
Asylpolitik
Frontex
3. Begriffe I: Migration
„(von lat. Migrare, migratio = wandern,
Wanderung), umfaßt alle
Wanderungsbewegungen, gleich welcher
Verursachung, mit denen Individuen oder
Gruppen ihren Wohnsitz temporär oder auf Dauer
verändern.“
Migration, G. Hentges, in: Lexikon der Politikwissenschaft 1 A-M,
Dieter Nohlen (Hrsg.)
4. Begriffe II: Flüchtling
Jede Person die „aus der begründeten Furcht vor
Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion,
Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten
sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen
Überzeugung sich außerhalb des Landes
befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt,
und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruche
nehmen kann oder […] will; oder die sich als
staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb
des Landes befindet, in welchem sie ihren
gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin
zurückkehren kann […] will.“
(UNHCR, Abkommen über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge, Art. 1a)
5. Begriffe III: Asyl
„Asyl, die Gewährung von Schutz für Verfolgte vor
dem Zugriff ihrer Verfolger.“
Asyl, D. Nohlen, in: Lexikon der Politikwissenschaft 1, A-M,
Ders. (Hrsg.)
6. Begriffe IV: Grenze
„Grenze(n), im völkerrechtlichen Sinne Linie(n)
zur Unterscheidung staatl. Hoheitsräume bzw. zur
Trennung zwischen Staatsgebiet und
staatsfreiem Raum. Grundlegend ist die Dualität
der G. als Linie und Zone.“
Grenze(n), U. Rausch, in: Lexikon der Politikwissenschaft 1 A-M,
Dieter Nohlen (Hrsg.)
7. Geschichte
28.Juli 1951: Abkommen über die
Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer
Flüchtlingskonvention GFK)
1999: Vertrag von Amsterdam
1999-2004: Tampere Programm
‘04-‘10: Haager Programm
26.10.04: Frontex
2008: Europäischer Pakt zu Einwanderung
und Asyl
2011: Vertrag von Lissabon
8. Vertrag von Lissabon Art. 62 I
Die Union entwickelt eine Politik, mit der
a) sichergestellt werden soll, dass Personen
unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beim
Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert
werden;
b) die Personenkontrolle und die wirksame
Überwachung des Grenzübertritts an den
Außengrenzen sichergestellt werden soll;
c) schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem
an den Außengrenzen eingeführt werden soll.
9. Vertrag von Lissabon Art. 62 II
Für [diese] Zwecke […] erlassen das Europäische Parlament
und der Rat […] Maßnahmen, die folgende Bereiche
betreffen:
a) die gemeinsame Politik in Bezug auf Visa und andere
kurzfristige Aufenthaltstitel;
b) die Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der
Außengrenzen unterzogen werden;
c) die Voraussetzungen, unter denen sich Drittstaatsangehörige
innerhalb der Union während eines kurzen Zeitraums frei
bewegen können;
d) alle Maßnahmen, die für die schrittweise Einführung eines
integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen
erforderlich sind;
e) die Abschaffung der Kontrolle von Personen gleich welcher
10. Vertrag von Lissabon Art. 63 I
(1) Die Union entwickelt eine gemeinsame Politik
im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und
vorübergehender Schutz, mit der jedem
Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz
benötigt, ein angemessener Status angeboten
und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-
Zurückweisung gewährleistet werden soll. Diese
Politik muss mit dem Genfer Abkommen vom 28.
Juli 1951 und dem Protokoll vom 31. Januar 1967
über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den
anderen einschlägigen Verträgen im Einklang
stehen.
11. Vertrag von Lissabon Art. 63 I
(1)
a) einen in der ganzen Union gültigen einheitlichen
Asylstatus für Drittstaatsangehörige;
b) einen einheitlichen subsidiären Schutzstatus für
Drittstaatsangehörige, die keinen
europäischen Asylstatus erhalten, aber internationalen
Schutz benötigen;
c) eine gemeinsame Regelung für den vorübergehenden
Schutz von Vertriebenen im Falle eines
Massenzustroms;
d) gemeinsame Verfahren für die Gewährung und den
Entzug des einheitlichen Asylstatus beziehungsweise
des subsidiären Schutzstatus;
12. Vertrag von Lissabon Art. 63 I (1)
forts.
e) Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des
Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines
Antrags auf Asyl oder subsidiären Schutz
zuständig ist;
f) Normen über die Aufnahmebedingungen von
Personen, die Asyl oder subsidiären Schutz
beantragen;
g) Partnerschaft und Zusammenarbeit mit
Drittländern zur Steuerung des Zustroms von
Personen, die Asyl oder subsidiären
beziehungsweise vorübergehenden Schutz
beantragen.
13. Vertrag von Lissabon Art. 63a
Die Union entwickelt eine gemeinsame
Einwanderungspolitik, die in allen Phasen eine
wirksame Steuerung der
Migrationsströme, eine angemessene
Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die
sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat
aufhalten, sowie die Verhütung und verstärkte
Bekämpfung von illegaler Einwanderung und
Menschenhandel gewährleisten soll.
14. Flucht und Asyl
Tampere Programm: Schaffung eines
Rahmens von Aufnahmebedingungen für
AsylbewerberInnen, Benennung von
Voraussetzungen für die Anerkennung als
Flüchtling
Haager Programm: Schaffung eines effektiven
Asylsystems (Juni 2008 neu aufgelegte
Asylstrategie zur Steigerung der Kooperation
der MS in Migrationsfragen)
15. Irreguläre Migration und
Grenzsicherung
Schengener Abkommen: verstärkte Sicherung
Außengrenzen, Errichtung eines
gemeinsamen Informationssystems
Gründung Frontex: wird z.B. von NGOs sehr
kritisch gesehen: z.B. Untergrabung des
fundamentalen Rechts auf non-refoulmentaus
GFK
16. Kooperation mit Drittstaaten
zusätzliche Kontrolle und Abgabe von
Verantwortung bereits in Herkunftsländern
verbunden mit entsprechenden
Gegenleistungen
Förderung von good governance
African-EUPartnership on Migration, Mobility,
and Employment (seit 2007 auch auf andere
Regionen ausgedehnt)
17. Schwierigkeiten europäischer
Migrations-/ Asylpolitik
schwankt zwischen „menschenrechtlichen
Ansprüchen und menschenunwürdiger Praxis“
Entscheidungen im Rat fallen meist zugunsten
von Kontrolle und zuungunsten von
Menschenrechten
Abtretung von Souveränität
18. Frontex I Ratsverordnung Art. 1I
Es wird eine Europäische Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen […] zur Verbesserung des
integrierten Schutzes der Außengrenzen der
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
errichtet.
(Dieser Absatz erst in Fassung vom 22.11.2011)
19. Frontex Ratsverordnung Art 1 II
Die Agentur erfüllt ihre Aufgaben unter
umfassender Einhaltung der einschlägigen
Rechtsvorschriften der Union, einschließlich
der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union […], dem einschlägigen Völkerrecht
[…], der Verpflichtungen im Zusammenhang
mit dem Zugang zu internationalem Schutz,
insbesondere des Grundsatzes der
Nichtzurückweisung, sowie der Grundrechte
[…]
20. Frontex I
Frz.: frontièresextérieures
Auftrag: einheitliches Vorgehen an
Außengrenzen aufgrund gemeinsamer
rechtlicher Basis
Koordinierung operativer Zusammenarbeit
Risikoanalysen
Unterstützung bei Ausbildung Grenzbeamte
Koordinierung/ Durchführung
Rückführungsaktionen
21. Frontex II
Vierstufiges Modell der Zugangskontrolle
Zusammenarbeit mit Herkunftsländern
Cross-bordercooperation mit direkten
Nachbarländern
Kontrolle eigener Außengrenzen
Überwachung EU-Binnenraum
22. Frontex III
Kritikpunkte
Verstöße gegen geltendes internationales Recht
Weitreichender Auftrag, hoheitliche Befugnisse
Integration Exekutive in Agentur, keine Kontrolle
außerhalb ihrer eigenen Strukturen
„Entpolitisierung“ Asyl-/Migrationspolitik,
Abwälzung auf administrative Ebene
23. Quellen I
Nohlen Dieter, Lexikon der Politikwissenschaft.
Theorien, Methoden, Begriffe, Bd. 1, A-M,
4.akt., erw. Aufl., München 2010.
Abkommen über die Rechtsstellung der
Flüchtlingehttp://www.unhcr.de/fileadmin/user_
upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fl
uechtlingskonvention/Die_Genfer_Konvention
_von_1951_ueber_die_Rechtsstellung1.pdf
24. Quellen II
Verordnung Nr.2007/2004 des Rates (Frontex)
http://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CEL
EX:32004R2007:DE:HTML
Klepp, Silja, Europa zwischen Grenzkontrolle und
Flüchtlingsschutz. Eine Ethnographie der
Seegrenze auf dem Mittelmeer, Bielefeld, 2011.
Bendel, Petra: Die Migrationspolitik der EU –
Inhalte, Institutionen und
Integrationsperspektiven, in: Butterwegge,
Christoph/Hentges, Gudrun Hrsg. : Zuwanderung
im Zeichen der Globalisierung, Wiesbaden 2009.
25. Quellen III
Fungueiriño-Lorenzo, Rocío: Visa-, Asyl- und
Einwanderungspolitik vor und nach dem
Amsterdamer Vertrag. Entwicklung der
gemeinschaftlichen Kompetenzen in Visa- und
Einwanderungspolitik, Frankfurt am Main 2002
Vertrag von Lissabon zur Änderung des
Vertrags über die Europäische Union und des
Vertrags zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am
13. Dezember 2007, in:Amtsblatt der
Europäischen Union, 17.12.2007
26. Quellen IV
Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
29. Oktober 2004 über eine Verfassung für
Europa, Drucksache 15/4900, 18.02.2005
http://eur-
lex.europa.eu/de/treaties/dat/11997D/htm/1199
7D.html#0103010009, 08.01.2013
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtli
nge/Subsidiaer/subsidiaer-
node.html, 09.01.2013