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Umweltverträglichkeitsprüfung
im atomrechtlichen
Genehmigungsverfahren
Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert
Öko-Institut e.V.
 Inhalt:
1. Grundlagen der UVP
• Ziel, Rechtliche Grundlagen, Definition des Vorhabens-
Umfangs, Ablauf der UVP nach UVPG
2. Grundlagen zur Ermittlung der Umweltauswirkungen
• Mögliche Wirkfaktoren, Schutzgüter,
Feststellung des Untersuchungsraums
3. Bewertungskriterien
• Kriterien für die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe, Verhältnis
Vorsorge- und Schutzstandards, Entscheidungsrelevante
Bewertungskriterien
4. Bewertungsmethode aus Sicht des Gutachters
5. Exemplarische Ergebnisse
20.04.2016 2
Inhalt
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG §1):
– „… sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen
und privaten Vorhaben … zur wirksamen
Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen
1. die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von
Umweltprüfungen frühzeitig und umfassend ermittelt,
beschrieben und bewertet werden,
2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen
a) bei allen behördlichen Entscheidungen über die
Zulässigkeit von Vorhaben,
b) bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und
Programmen
so früh wie möglich berücksichtigt werden.“
20.04.2016 3
1. Grundlagen der UVP
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Rechtliche Grundlagen:
– AtG, § 2a: „Besteht nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung eine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung …
(UVP-pflichtige Vorhaben), ist die
Umweltverträglichkeitsprüfung unselbständiger Teil der
Verfahren zur Erteilung der … [atomrechtlichen]
Genehmigung oder Planfeststellung.“
– UVP-pflichtig gemäß Anlage 1, Ziffer 11 UVPG sind z.B.:
• Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Be- und
Verarbeitung, Spaltung und Lagerung von Kernbrennstoffen,
• Stilllegung, sicherer Einschluss und Abbau von Anlagen zur
Spaltung von Kernbrennstoffen
• Errichtung und Betrieb von Endlagern und
ggf. von Abfall-Zwischenlagern
20.04.2016 4
1. Grundlagen der UVP
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Definition des Vorhabens-Umfangs –
Beispiel: Spezielle Aspekte beim Rückbau
– Berücksichtigung des „konventionellen“ Abrisses:
• Betrachtung der Auswirkungen des Abbruchs ist im Sinne
des Vorsorgegedankens der UVP geboten
• Mögliche Schadstoffbelastungen von Fundamenten durch
hohe Gehalte an Polyaromatischen Kohlenwasserstoffen
(PAK) aus Bitumen sind zu beachten  Auswirkungen auf
Boden und Grundwasser
– Nachvollziehbares Entsorgungskonzept
• Berücksichtigung ggf. erforderlicher Einrichtungen zur
Zwischenlagerung in UVP ist zu klären
• In jedem Fall: umfassende Information und Kommunikation
gegenüber der Öffentlichkeit
20.04.2016 5
1. Grundlagen der UVP
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Verfahrensablauf der UVP nach UVPG *)
*) ohne Berücksichtigung grenzüberschreitender Beteiligung
20.04.2016 6
1. Grundlagen der UVP
§ 5 Unterrichtung über
voraussichtlich
beizubringende
Unterlagen (Scoping):
• Antragskonferenz
• Festlegung des Unter-
suchungsrahmens
§ 3a Feststellung der
UVP-Pflicht, ggf.
Einzelfallprüfung
(Screening)
Zuständige Behörde • Zuständige Behörde,
• Vorhabensträger,
• zu beteiligende
Behörden,
• ggf. Sachverständige
und Dritte
§ 6 Unterlagen des
Trägers des Vorhabens:
Entscheidungserheb-
liche Unterlagen über
die Umweltauswir-
kungen (Umweltverträg-
lichkeitsuntersuchung)
• Vorhabensträger,
• ggf. Sachverständige
i.A. des Vorhabens-
trägers
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Verfahrensablauf der UVP nach UVPG
*) einschließlich Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen
20.04.2016 7
1. Grundlagen der UVP
§11 Zusammenfassende
Darstellung der
Umweltauswirkungen*)
§12 Bewertung der
Umweltauswirkungen
• Zuständige Behörde,
• ggf. Sachverständige
§ 7 Beteiligung anderer
Behörden:
• Einholung von
Stellungnahmen
• Zuständige Behörde,
• Behörden, deren
umweltbezogener
Aufgabenbereich
berührt wird
§ 9 Beteiligung der
Öffentlichkeit:
• Unterlagenauslegung
• Erörterungstermin
• Zuständige Behörde,
• Vorhabensträger,
• (betroffene)
Öffentlichkeit
• ggf. Sachverständige
Bekanntmachung der
Entscheidung
Zuständige Behörde
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Mögliche Wirkfaktoren durch Errichtung, Betrieb,
Rückbau einer kerntechnischen Anlage
– Luftschadstoffe (Immissionsprognosen für Zusatz- und
Gesamtbelastung)
– Flächeninanspruchnahme und –versiegelung
– Konventionelle Abfälle (inkl. Aushub, Bauschutt, PAK, Asbest)
– Konventionelles Abwasser, Grundwasserabsenkung und
wassergefährdende Stoffe
– Lärm (Immissionsprognosen für Zusatz- und Gesamtbelastung)
– Erschütterungen
– Licht
– Wärme (z.B. Kühlwassereinleitung)
– Radiologische Wirkfaktoren
20.04.2016 8
2. Grundlagen zur Ermittlung der
Umweltauswirkungen
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Zu betrachtende Schutzgüter (gem. §2 UVPG)
– Menschen, einschließlich der menschlichen
Gesundheit
– Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
– Boden, Wasser, Luft
– Klima
– Landschaft / Landschaftsbild
– Kulturgüter und sonstige Sachgüter
– Wechselwirkung zwischen den vorgenannten
Schutzgütern
20.04.2016 9
2. Grundlagen zur Ermittlung der
Umweltauswirkungen
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
20.04.2016 10
Beispiel: Beziehungen zwischen Wirkfaktoren
und Schutzgütern
Wirkfaktoren
Menschen
Tiere
Pflanzen
Boden
Wasser
Luft
Klima
Land-
schaft
Kultur-/
Sachgüter
Wechsel-
wirkung
nicht
spezifisch
radioaktive Stoffe
Direktstrahlung
Abgabe mit Luft und Wasser
Radioaktive Reststoffe
konv. Luftschadstoffe
NO2, Feinstaub, Benzol
konventionelle Abfälle
Hausmüllähnliche Abfälle
gefährliche Abfälle
konventionelles Abwasser
Kühlwasser (Wärme)
Niederschlagswasser
häusliches Abwasser
betriebliches Abwasser
konv. nicht stoffl. Emissionen
Lärm
Erschütterungen
Licht
Wärme
Schutzgüter
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Feststellung des Untersuchungsraums
– Festlegung spezifisch für jeden Wirkfaktor unter
Berücksichtigung von
• Reichweite des Wirkfaktors
• schutzgutspezifischen Empfindlichkeiten
20.04.2016 11
2. Grundlagen zur Ermittlung der
Umweltauswirkungen
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Kriterien für die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe
– Bewertung der Auswirkungen erfolgt nach den für die
Entscheidung maßgeblichen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften (§ 14a AtVfV) unter
Berücksichtigung einer wirksamen Umweltvorsorge
(§ 12 UVPG)
– Eignung der Vorschriften zur
• umweltbezogenen Bewertung,
• vorsorgeorientierten Bewertung,
• Einzelbewertung der Schutzgüter und
• Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen
20.04.2016 12
3. Bewertungskriterien
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Verhältnis Vorsorge- und Schutzstandards
20.04.2016 13
3. Bewertungskriterien
Quelle: Kühling, W.
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
20.04.2016 14
3. Bewertungskriterien
 Als Bewertungskriterien sind anzuwenden (0.6.1.2
UVPVwV):
a. Rechtsverbindliche Grenzwerte in Fachgesetzen oder
deren Ausführungsbestimmungen
b. Sonstige Grenzwerte oder nicht zwingende, aber im
Vergleich zu den Orientierungshilfen in Anhang 1 der
UVPVwV anspruchsvollere Kriterien
c. Die Umstände des Einzelfalls nach Maßgabe der
gesetzlichen Umweltanforderungen, soweit das
Fachrecht keine Bewertungskriterien enthält
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Entscheidungsrelevante Bewertungskriterien für einzelne
Wirkfaktoren
– radiologische Auswirkungen (Menschen)
– StrlSchV §§ 6, 46, 47, 50
– radiologische Auswirkungen (Tiere und Pflanzen)
– Stand der Wissenschaft (ICRP 108, Öko-Institut/HMUG)
– Lärm (Menschen)
– BImSchG, 32. BImSchV, TA-Lärm, AVV Baulärm
– Lärm (Tiere und Pflanzen)
– Orientierung an Bewertung f. Menschen, wiss. Fachliteratur
(Stand der Wissenschaft z.B. FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR)
– Luftschadstoffe (Menschen) (PM10, PM2,5, NOx, SO2, Ozon,
Benzol)
– 39. BImSchV, 28. BImSchV, 10. BImSchV, Verordnung (EG)
Nr.715/2007
20.04.2016 15
3. Bewertungskriterien
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Entscheidungsrelevante Bewertungskriterien für einzelne
Wirkfaktoren (Fortsetzung)
– Luftschadstoffe (Tiere und Pflanzen)
– 39. BImSchV, 28. BImSchV, 10. BImSchV, Verordnung (EG)
Nr. 715/2007
– konventionelle Abfälle
– KrWG, Länder-AbfG, ggf. Erlasse und Verordnungen
– Auswirkungen auf Wasser
– WHG, VAwS
– Flächeninanspruchnahme
– BauGB, BNatSchG, Landes NatSchG, FFH-Richtlinie, EU-
Vogelschutzrichtlinie, Bundes Artenschutz Verordnung
20.04.2016 16
3. Bewertungskriterien
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 In den Regelwerken angegebene Kriterien sind jeweils
daraufhin zu prüfen, ob sie Vorsorge- oder Schutz
orientiert festgelegt sind.
 Wenn Grenz-/Richtwerte auch andere Gesichtspunkte
des öffentlichen Interesses berücksichtigen, sind
Vorsorgewerte nach dem Stand der Wissenschaft zu
ermitteln und zur Bewertung heranzuziehen.
 Zu bewerten sind die Höhe der Gesamtbelastung und
die Höhe der Zusatzbelastung.
20.04.2016 17
3. Bewertungskriterien
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
20.04.2016 18
4. Bewertungsmethode aus Sicht des
Gutachters
Fachgesetzliche
Bewertung auf
Grundlage von
rechtsverbindlichen
Grenzwerten
UVP-spezifische
Bewertung
Grundlage:
Umweltbezogene
Faktoren
Vorsorgewert
Wechselwirkungen
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
20.04.2016 19
5. Exemplarische Ergebnisse
Beispiel: Relevante Wirkungen eines Vorhabens
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Exemplarische Auflagen zur Minderung von
Auswirkungen
Luftschadstoffe:
– Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen geschützter
FFH- und Vogelschutzgebiete zu verhindern, ist der
zuständigen Behörde vor dem geplanten Baubeginn ein
Emissionsminderungsprogramm zur Zustimmung
vorzulegen, in dem die Möglichkeiten zur Minderung der
Emissionen von Luftschadstoffen detailliert beschrieben
werden. (Mögliche Maßnahmen sind: Reduzierung der
Emissionen von dieselbetriebenen Baumaschinen und LKW
durch Ausrüstung mit Partikelfiltern, Reduzierung des LKW-
Transportaufkommens beispielsweise durch Einsatz eines
Förderbandes)
20.04.2016 20
5. Exemplarische Ergebnisse
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Exemplarische Auflagen zur Minderung von
Auswirkungen (Fortsetzung)
Lärm:
– Betriebszeiten lärmintensiver Baumaschinen sind soweit
möglich zusammenzulegen. Um dies zu ermöglichen sind
entsprechend dimensionierte Maschinen und Geräte in
ausreichender Anzahl bereitzustellen.
– Durch provisorische Schallschutzwände, -zelte und
–kabinen, sowie unter Nutzung von verschiedenen
Bauten, Bauteilen und Geräten sind die Lärmemissionen
so abzuschirmen, dass die Lärmimmissionen in
angrenzenden FFH- und Vogelschutzgebieten effektiv
reduziert werden.
20.04.2016 21
5. Exemplarische Ergebnisse
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Exemplarischer Hinweis zur Minderung von
Auswirkungen
Licht:
– Zum Schutz von Insekten und Vögeln sind bei der
Neuinstallation von Lichtquellen zur Beleuchtung von
Außenflächen die Empfehlungen der Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz zur
Minimierung von Lichtimmissionen zu
berücksichtigen, soweit Anforderungen der
Anlagensicherung nicht entgegenstehen.
20.04.2016 22
5. Exemplarische Ergebnisse
Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

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Umweltverträglichkeitsprüfung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • 2.  Inhalt: 1. Grundlagen der UVP • Ziel, Rechtliche Grundlagen, Definition des Vorhabens- Umfangs, Ablauf der UVP nach UVPG 2. Grundlagen zur Ermittlung der Umweltauswirkungen • Mögliche Wirkfaktoren, Schutzgüter, Feststellung des Untersuchungsraums 3. Bewertungskriterien • Kriterien für die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe, Verhältnis Vorsorge- und Schutzstandards, Entscheidungsrelevante Bewertungskriterien 4. Bewertungsmethode aus Sicht des Gutachters 5. Exemplarische Ergebnisse 20.04.2016 2 Inhalt Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 3.  Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG §1): – „… sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben … zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen 1. die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden, 2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, b) bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh wie möglich berücksichtigt werden.“ 20.04.2016 3 1. Grundlagen der UVP Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 4.  Rechtliche Grundlagen: – AtG, § 2a: „Besteht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung … (UVP-pflichtige Vorhaben), ist die Umweltverträglichkeitsprüfung unselbständiger Teil der Verfahren zur Erteilung der … [atomrechtlichen] Genehmigung oder Planfeststellung.“ – UVP-pflichtig gemäß Anlage 1, Ziffer 11 UVPG sind z.B.: • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Be- und Verarbeitung, Spaltung und Lagerung von Kernbrennstoffen, • Stilllegung, sicherer Einschluss und Abbau von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen • Errichtung und Betrieb von Endlagern und ggf. von Abfall-Zwischenlagern 20.04.2016 4 1. Grundlagen der UVP Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 5.  Definition des Vorhabens-Umfangs – Beispiel: Spezielle Aspekte beim Rückbau – Berücksichtigung des „konventionellen“ Abrisses: • Betrachtung der Auswirkungen des Abbruchs ist im Sinne des Vorsorgegedankens der UVP geboten • Mögliche Schadstoffbelastungen von Fundamenten durch hohe Gehalte an Polyaromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aus Bitumen sind zu beachten  Auswirkungen auf Boden und Grundwasser – Nachvollziehbares Entsorgungskonzept • Berücksichtigung ggf. erforderlicher Einrichtungen zur Zwischenlagerung in UVP ist zu klären • In jedem Fall: umfassende Information und Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit 20.04.2016 5 1. Grundlagen der UVP Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 6.  Verfahrensablauf der UVP nach UVPG *) *) ohne Berücksichtigung grenzüberschreitender Beteiligung 20.04.2016 6 1. Grundlagen der UVP § 5 Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen (Scoping): • Antragskonferenz • Festlegung des Unter- suchungsrahmens § 3a Feststellung der UVP-Pflicht, ggf. Einzelfallprüfung (Screening) Zuständige Behörde • Zuständige Behörde, • Vorhabensträger, • zu beteiligende Behörden, • ggf. Sachverständige und Dritte § 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens: Entscheidungserheb- liche Unterlagen über die Umweltauswir- kungen (Umweltverträg- lichkeitsuntersuchung) • Vorhabensträger, • ggf. Sachverständige i.A. des Vorhabens- trägers Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 7.  Verfahrensablauf der UVP nach UVPG *) einschließlich Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 20.04.2016 7 1. Grundlagen der UVP §11 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen*) §12 Bewertung der Umweltauswirkungen • Zuständige Behörde, • ggf. Sachverständige § 7 Beteiligung anderer Behörden: • Einholung von Stellungnahmen • Zuständige Behörde, • Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich berührt wird § 9 Beteiligung der Öffentlichkeit: • Unterlagenauslegung • Erörterungstermin • Zuständige Behörde, • Vorhabensträger, • (betroffene) Öffentlichkeit • ggf. Sachverständige Bekanntmachung der Entscheidung Zuständige Behörde Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 8.  Mögliche Wirkfaktoren durch Errichtung, Betrieb, Rückbau einer kerntechnischen Anlage – Luftschadstoffe (Immissionsprognosen für Zusatz- und Gesamtbelastung) – Flächeninanspruchnahme und –versiegelung – Konventionelle Abfälle (inkl. Aushub, Bauschutt, PAK, Asbest) – Konventionelles Abwasser, Grundwasserabsenkung und wassergefährdende Stoffe – Lärm (Immissionsprognosen für Zusatz- und Gesamtbelastung) – Erschütterungen – Licht – Wärme (z.B. Kühlwassereinleitung) – Radiologische Wirkfaktoren 20.04.2016 8 2. Grundlagen zur Ermittlung der Umweltauswirkungen Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 9.  Zu betrachtende Schutzgüter (gem. §2 UVPG) – Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit – Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt – Boden, Wasser, Luft – Klima – Landschaft / Landschaftsbild – Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern 20.04.2016 9 2. Grundlagen zur Ermittlung der Umweltauswirkungen Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 10. 20.04.2016 10 Beispiel: Beziehungen zwischen Wirkfaktoren und Schutzgütern Wirkfaktoren Menschen Tiere Pflanzen Boden Wasser Luft Klima Land- schaft Kultur-/ Sachgüter Wechsel- wirkung nicht spezifisch radioaktive Stoffe Direktstrahlung Abgabe mit Luft und Wasser Radioaktive Reststoffe konv. Luftschadstoffe NO2, Feinstaub, Benzol konventionelle Abfälle Hausmüllähnliche Abfälle gefährliche Abfälle konventionelles Abwasser Kühlwasser (Wärme) Niederschlagswasser häusliches Abwasser betriebliches Abwasser konv. nicht stoffl. Emissionen Lärm Erschütterungen Licht Wärme Schutzgüter Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 11.  Feststellung des Untersuchungsraums – Festlegung spezifisch für jeden Wirkfaktor unter Berücksichtigung von • Reichweite des Wirkfaktors • schutzgutspezifischen Empfindlichkeiten 20.04.2016 11 2. Grundlagen zur Ermittlung der Umweltauswirkungen Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 12.  Kriterien für die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe – Bewertung der Auswirkungen erfolgt nach den für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (§ 14a AtVfV) unter Berücksichtigung einer wirksamen Umweltvorsorge (§ 12 UVPG) – Eignung der Vorschriften zur • umweltbezogenen Bewertung, • vorsorgeorientierten Bewertung, • Einzelbewertung der Schutzgüter und • Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen 20.04.2016 12 3. Bewertungskriterien Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 13.  Verhältnis Vorsorge- und Schutzstandards 20.04.2016 13 3. Bewertungskriterien Quelle: Kühling, W. Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 14. 20.04.2016 14 3. Bewertungskriterien  Als Bewertungskriterien sind anzuwenden (0.6.1.2 UVPVwV): a. Rechtsverbindliche Grenzwerte in Fachgesetzen oder deren Ausführungsbestimmungen b. Sonstige Grenzwerte oder nicht zwingende, aber im Vergleich zu den Orientierungshilfen in Anhang 1 der UVPVwV anspruchsvollere Kriterien c. Die Umstände des Einzelfalls nach Maßgabe der gesetzlichen Umweltanforderungen, soweit das Fachrecht keine Bewertungskriterien enthält Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 15.  Entscheidungsrelevante Bewertungskriterien für einzelne Wirkfaktoren – radiologische Auswirkungen (Menschen) – StrlSchV §§ 6, 46, 47, 50 – radiologische Auswirkungen (Tiere und Pflanzen) – Stand der Wissenschaft (ICRP 108, Öko-Institut/HMUG) – Lärm (Menschen) – BImSchG, 32. BImSchV, TA-Lärm, AVV Baulärm – Lärm (Tiere und Pflanzen) – Orientierung an Bewertung f. Menschen, wiss. Fachliteratur (Stand der Wissenschaft z.B. FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR) – Luftschadstoffe (Menschen) (PM10, PM2,5, NOx, SO2, Ozon, Benzol) – 39. BImSchV, 28. BImSchV, 10. BImSchV, Verordnung (EG) Nr.715/2007 20.04.2016 15 3. Bewertungskriterien Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 16.  Entscheidungsrelevante Bewertungskriterien für einzelne Wirkfaktoren (Fortsetzung) – Luftschadstoffe (Tiere und Pflanzen) – 39. BImSchV, 28. BImSchV, 10. BImSchV, Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – konventionelle Abfälle – KrWG, Länder-AbfG, ggf. Erlasse und Verordnungen – Auswirkungen auf Wasser – WHG, VAwS – Flächeninanspruchnahme – BauGB, BNatSchG, Landes NatSchG, FFH-Richtlinie, EU- Vogelschutzrichtlinie, Bundes Artenschutz Verordnung 20.04.2016 16 3. Bewertungskriterien Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 17.  In den Regelwerken angegebene Kriterien sind jeweils daraufhin zu prüfen, ob sie Vorsorge- oder Schutz orientiert festgelegt sind.  Wenn Grenz-/Richtwerte auch andere Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses berücksichtigen, sind Vorsorgewerte nach dem Stand der Wissenschaft zu ermitteln und zur Bewertung heranzuziehen.  Zu bewerten sind die Höhe der Gesamtbelastung und die Höhe der Zusatzbelastung. 20.04.2016 17 3. Bewertungskriterien Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 18. 20.04.2016 18 4. Bewertungsmethode aus Sicht des Gutachters Fachgesetzliche Bewertung auf Grundlage von rechtsverbindlichen Grenzwerten UVP-spezifische Bewertung Grundlage: Umweltbezogene Faktoren Vorsorgewert Wechselwirkungen Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 19. 20.04.2016 19 5. Exemplarische Ergebnisse Beispiel: Relevante Wirkungen eines Vorhabens Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 20.  Exemplarische Auflagen zur Minderung von Auswirkungen Luftschadstoffe: – Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen geschützter FFH- und Vogelschutzgebiete zu verhindern, ist der zuständigen Behörde vor dem geplanten Baubeginn ein Emissionsminderungsprogramm zur Zustimmung vorzulegen, in dem die Möglichkeiten zur Minderung der Emissionen von Luftschadstoffen detailliert beschrieben werden. (Mögliche Maßnahmen sind: Reduzierung der Emissionen von dieselbetriebenen Baumaschinen und LKW durch Ausrüstung mit Partikelfiltern, Reduzierung des LKW- Transportaufkommens beispielsweise durch Einsatz eines Förderbandes) 20.04.2016 20 5. Exemplarische Ergebnisse Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 21.  Exemplarische Auflagen zur Minderung von Auswirkungen (Fortsetzung) Lärm: – Betriebszeiten lärmintensiver Baumaschinen sind soweit möglich zusammenzulegen. Um dies zu ermöglichen sind entsprechend dimensionierte Maschinen und Geräte in ausreichender Anzahl bereitzustellen. – Durch provisorische Schallschutzwände, -zelte und –kabinen, sowie unter Nutzung von verschiedenen Bauten, Bauteilen und Geräten sind die Lärmemissionen so abzuschirmen, dass die Lärmimmissionen in angrenzenden FFH- und Vogelschutzgebieten effektiv reduziert werden. 20.04.2016 21 5. Exemplarische Ergebnisse Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • 22.  Exemplarischer Hinweis zur Minderung von Auswirkungen Licht: – Zum Schutz von Insekten und Vögeln sind bei der Neuinstallation von Lichtquellen zur Beleuchtung von Außenflächen die Empfehlungen der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz zur Minimierung von Lichtimmissionen zu berücksichtigen, soweit Anforderungen der Anlagensicherung nicht entgegenstehen. 20.04.2016 22 5. Exemplarische Ergebnisse Beate Kallenbach-Herbert - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)