Die amtlichen Verzeichnisse der Strassen (Art. 26a GeoNV) und der Gebäudeadressen (Art. 26c GeoNV) werden aktuell vorbereitet und treten schrittweise bis spätestens 1. Juli 2021 in Kraft (Art. 37a GeoNV).Um den Zugang zu diesen Daten auch während der Übergangszeit zu ermöglichen, kümmert sich das BFS um eine Zwischenlösung. Es ist ein Zugriff auf die Daten in Listenform möglich, wobei die Bereitstellung grundsätzlich gemäss Art. 26a und 26b GeoNV erfolgt.
10. Herzlichen Dank
Geoportal des Bundes
www.geo.admin.ch
API REST Services
http://api3.geo.admin.ch/services/sdiservices.html
Beat Tschanz
beat.tschanz@swisstopo.ch
Hinweis der Redaktion
Mittels eines Adressabgleichsdienstes (address matching service) können einzelne Elemente einer Gebäudeadresse mit dem Gesamtbestand der Informationen zu den Gebäudeadressen abgeglichen und allenfalls einer oder mehreren bestimmten Gebäudeadressen zugeordnet werden.
Die amtlichen Verzeichnisse der Strassen (Art. 26a GeoNV) und der Gebäudeadressen (Art. 26c GeoNV) werden aktuell vorbereitet und treten schrittweise bis spätestens 1. Juli 2021 in Kraft (Art. 37a GeoNV).Um den Zugang zu diesen Daten auch während der Übergangszeit zu ermöglichen, kümmert sich das BFS um eine Zwischenlösung. Es ist ein Zugriff auf die Daten in Listenform möglich, wobei die Bereitstellung grundsätzlich gemäss Art. 26a und 26b GeoNV erfolgt.
Die amtlichen Verzeichnisse der Strassen (Art. 26a GeoNV) und der Gebäudeadressen (Art. 26c GeoNV) werden aktuell vorbereitet und treten schrittweise bis spätestens 1. Juli 2021 in Kraft (Art. 37a GeoNV).Um den Zugang zu diesen Daten auch während der Übergangszeit zu ermöglichen, kümmert sich das BFS um eine Zwischenlösung. Es ist ein Zugriff auf die Daten in Listenform möglich, wobei die Bereitstellung grundsätzlich gemäss Art. 26a und 26b GeoNV erfolgt.