5. Verbindliche Regelungen für Azubis
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Urlaub
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Kein Urlaub während der Unterrichtszeiten (Berufsschule)
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Urlaubsanträge sind rechtzeitig (5 Arbeitstage vorher) ins
System einzustellen
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Vertreter im System ist grundsätzliche der Ausbilder
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Kopie an den zuständigen Ausbildungsbeauftragten im
Einsatzbereich
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Der Ausbildungsbeauftragte erteilt die Genehmigung für den
Urlaub an den Ausbilder per E-Mail
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Anträge gelten erst als genehmigt, wenn der Vertreter (hier:
Ausbilder) im System zustimmt
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Der Personalverantwortliche hat Vetorecht
6.
7. Bildnachweis
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Folie 1 und 2 (Strand) CC BY-NC-SA 2.0 von D.ST. Link:
http://www.flickr.com/photos/daven1996/7440342618/
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Folie 3 (Schreibtisch) CC BY 2.0 von Theis Kofoed Hjorth; Link:
http://www.flickr.com/photos/kofoed/2679443339/
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Folie 4 (Schalterhalle) CC BY-NC 2.0 von telehistoriska; Link:
http://www.flickr.com/photos/tekniskamuseet-telehistoriska/5579374424/
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Folie 6 (Fragen) CC BY 2.0 von roland; Link:
http://www.flickr.com/photos/roland/4344532294/