Beim Reisen mit Beatmung gibt es vieles zu beachten. Die Präsentation liefert alle wichtigen Informationen - von der Vorbereitung über die nötigen Versicherungen bis hin zu Tipps zum Thema Fliegen mit einem Beatmungsgerät.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Reisen mit Beatmung: http://www.jedermann-gruppe.de/intensivpflege/
3. !
- Anzahl der Pflegekräfte festlegen
- Benötigte Pflegehilfsmittel
- Art der Beförderung
- diverse Papiere
- Auswahl des Urlaubszieles
- Versicherungen und Bescheide
- Gepäckversicherung bei Flugreisen
- Einholen wichtiger Informationen vom Urlaubsort
4. - Urlaubsort nach Interesse aussuchen
- Zeitpunkt der Reise festlegen
- klimatische Bedingungen beachten
- Aktivitäten den persönlichen Möglichkeiten
anpassen
- das Hotel nach den persönlichen Bedürfnissen
aussuchen
5.
6. !
- private Auslandskrankenversicherung mit
Rücktransport
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
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- Reisetauglichkeitsbescheinigung
- Flugtauglichkeitsbescheinigung
- Unbedenklichkeitserklärung für die Beatmungsgeräte
7. „Zerstörung, Verlust oder Beschädigung
von Reisegepäck: Das
Luftfahrtunternehmen haftet für die
Zerstörung, den Verlust oder die
Beschädigung von Reisegepäck bis zu
einer Höhe von 1131 SZR (gerundeter
Betrag in Landeswährung).“
8. - Standort vom Händler für technische
Hilfsmittel
- Abklärung möglicher Sauerstoff-
versorgung am Urlaubsort
- Standort des nächsten Arztes zum Hotel
- Standort des nächstgelegenen
Krankenhauses
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abhängig von:
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- Auswahl des Hotels und der Airline
- Leistungen, die man am Urlaubsort
beanspruchen möchte
- Reiseveranstalter oder eigener
Zusammenstellung
11. - Reisekosten für das Pflegepersonal
- beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Transport
- Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen
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Alternativ:
- Reisbegleiter oder Pflegekräfte vor Ort
- Leistungen absprechen und bei der
Krankenkasse Kostenübernahme erfragen
12. !
- medizinisches Informationsformular der
Fluggesellschaften (MEDIF)
- auszufüllen vom behandelnden Arzt
- nicht älter als 14 Tage vor Abflug
- muss die Dauer der Nutzung von Sauerstoff
oder Beatmung beinhalten
- muss attestieren, dass die beatmete Person
auf Warnsignale der technischen Hilfsmittel
reagieren kann
13. - Medizinische Hilfsmittel und notwendige
Pflegeutensilien gelten als
Sondergepäck.
- Diese müssen von den Airlines kostenlos
mitgenommen werden, jedoch ist eine
vorherige Anmeldung notwendig.
- Somit fallen auch für die Beatmung
wichtige Hilfsmittel unter diesen
Aspekt.
14. - werden vom Luftfahrtbundesamt (LBA) ver-
öffentlicht
- können durch die Airlines verschärft werden
- basierend auf rechtlichen Grundlagen:
- des Luftfahrtverkehrsgesetzes
- der Luftverkehrszulassungsordnung
- des Gefahrgutgesetzes
- von international geltenden Gefahrgutvor-
schriften
15. LBA beruft sich auf:
- Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung
“(...)Ausgenommen von dem Verbot des
Betriebs elektronischer Geräte in
Luftfahrzeugen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des
Luftverkehrsgesetzes sind (…) elektronische
Geräte aus dem Bereich der Medizintechnik,
deren Betrieb zur Aufrechterhaltung,
Unterstützung oder Überwachung von
Körperfunktionen erforderlich ist, (...).“
- Mitnahme möglich, jedoch entscheiden die Airlines
selbst
16. - Herstellerbescheinigung notwendig
- deutsche Airlines verbieten in der Regel
eine dauerhafte Nutzung
- Nutzung elektronischer Geräte meist bei
Start und Landung sowie Turbulenzen
verboten
- ausländische Airlines bieten gelegentlich
dauerhafte Nutzung an, Teilnutzung oft
möglich, Geräte müssen jedoch
angemeldet werden (bis zu 48 h vor Abflug)
17. - Beatmungsgeräte dürfen an keine Strom-quelle
eines Flugzeuges angeschlossen werden
- nur Lithium-Ionen-Akkus mit max. 160 Wh
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- ausreichende Mitnahme von Akkus not-wendig
(150%-Regel)
- Transport nur im Handgepäck zugelassen
- OpenPack bzw. PowerPack im Flugverkehr
nicht zugelassen
18. - medizinischer Sauerstoff gilt als Gefahrgut,
kann jedoch unter bestimmten Bedingungen
im Flugzeug transportiert werden:
- in dafür vorgesehene Behälter
- Gesamtgewicht max. 5 kg/8 kg
- Transport im Frachtraum sowie im Hand-
gepäck möglich
- Airline muss Mitnahme genehmigen
- nur gasförmiger Sauerstoff zugelassen
- meist ärztliches Attest notwendig
19. - Mitnahme variiert bei den Fluggesellschaften
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Air Berlin: Sauerstoff gegen Gebühr von 100,-€ pro Flug;
eigene Sauerstoffmitnahme möglich in 2l-Behälter, mit
max. 8kg, bei max. Maßen von 55x45x20cm
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Lufthansa: stellt Sauerstoff zur Verfügung; Gebühr abhängig
von Menge und Anwendungsdauer, max. Flussrate 5l/min.;
Mitnahme eigener Sauerstoffflaschen möglich
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Tuifly.com: stellt Sauerstoff nur für med. Notfälle zur
Verfügung; eigene Sauerstoffflaschen bis max. 2l
kostenlos möglich
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XL Airways: kein eigener Sauerstoff bzw. Konzentratoren;
Sauerstoff gegen eine Gebühr von 200,- Brit. Pfund pro
Flug
20. !
- nur zugelassene Ge-
räte dürfen genutzt
und transportiert
werden
Airsep “Lifestyle”
Inogen One
Airsep "Freestyle"
SeQual Eclipse I und II
Inc. Respironics Evergo
Delphi Central Air
Invacare XPO2
iGO
LifeChoice
Inogen One G2
Indepence Oxygen Conc.
21. Was tun, wenn der eigene Sauerstoff im
Urlaub verbraucht ist?
- beste Alternative sind Konzentratoren
- Firmen können Menschen weltweit mit
Sauerstoff versorgen (gasförmig oder
flüssig)
- in Spanien ist die Rückerstattung der Kosten
durch die Krankenkassen möglich
22. !
„Eher kommt ein Rollstuhlfahrer mit
Beatmungsgerät in den Petersdom
als mit dem Flugzeug in den
Himmel.“
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Franz-Josef Huainigg